jar schrieb:
hab geguckt, aber meine Frage wird auch da nicht beantwortet,
Doch! Dort steht:
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Frage:
Darf ich fremde Gegenstände wie z. B. Kunstwerke (Gemälde, Statuen etc.) oder Autos
fotografieren?
Antwort:
Ja, wenn sich diese Gegenstände nicht auf einem privaten Grundstück oder Gebäude befinden
oder wenn sie von allgemein zugänglichen, öffentlichen Orten aus fotografiert
werden. Wenn die Fotos von einem fremden Grundstück oder Gebäude aus aufgenommen
werden, ist die Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers erforderlich.
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Das gilt auch für Tiere, da Tiere rechtlich Sachen sind. Die Einwilligung kann natürlich auch beschränkt erteilt werden. Z. B. so: Fotografieren ja, veröffentlichen nein!
jar schrieb:
ichfrage mich halt was droht bei ungenemigter Veröffentlichung meiner Bilder auf meiner HP ? kann doch maximal nur Hausverbot sein, die Urheberkiste greift doch nicht oder ?
Was droht, steht auch alles im FAQ.