• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Zustimmung - Genehmigung

  • Themenersteller Themenersteller Gast_11458
  • Erstellt am Erstellt am
Tilo schrieb:


ne Tilo den meine ich nicht, kann da auch kein Verbot auf privaten nicht gewerblichen HP erkennen...
 
jar schrieb:
hab geguckt, aber meine Frage wird auch da nicht beantwortet,
Doch! Dort steht:

------------------------------------
Frage:
Darf ich fremde Gegenstände wie z. B. Kunstwerke (Gemälde, Statuen etc.) oder Autos
fotografieren?

Antwort:
Ja, wenn sich diese Gegenstände nicht auf einem privaten Grundstück oder Gebäude befinden
oder wenn sie von allgemein zugänglichen, öffentlichen Orten aus fotografiert
werden. Wenn die Fotos von einem fremden Grundstück oder Gebäude aus aufgenommen
werden, ist die Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers erforderlich.
----------------------------------

Das gilt auch für Tiere, da Tiere rechtlich Sachen sind. Die Einwilligung kann natürlich auch beschränkt erteilt werden. Z. B. so: Fotografieren ja, veröffentlichen nein!

jar schrieb:
ichfrage mich halt was droht bei ungenemigter Veröffentlichung meiner Bilder auf meiner HP ? kann doch maximal nur Hausverbot sein, die Urheberkiste greift doch nicht oder ?
Was droht, steht auch alles im FAQ.
 
stack schrieb:
----------------------------------
Das gilt auch für Tiere, da Tiere rechtlich Sachen sind. Die Einwilligung kann natürlich auch beschränkt erteilt werden. Z. B. so: Fotografieren ja, veröffentlichen nein!


Was droht, steht auch alles im FAQ.

ich blick immer noch nicht durch, da gehts um Schadenersatz für fremde Veröffentlichte Fotos, da steht ungenemigte Aufnahmen, Verletzung des Persönlichkeitsrecht, da steht NICHT erlaubte Aufnahmen und ungenemgte Veröffentlichung ! von Sachen , sehe keinerlei Schadensberechnungsgrundlagen, vermutlich also fiktiv , durch Mein Bild , konnten Sie 1 Million Postkarten NICHT verkaufen oder so ?

Kann denn JEDER erst mal so einen Schaden behaupten ? und danach werden dann alle Gebühren festgelegt ? auch wenn diese BEHAUPTUNG fiktiv ist ?
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten