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Zurück oder zu Canon?

Johnny

Themenersteller
Hab jetzt zwar nicht das Problem, würde mich aber generell mal interessieren:

Wenn ein Objektiv einen Fokusfehler aufweist und man per Versand bestellt hat, würdet ihr es zu Canon schicken und es justieren lassen oder es zurück schicken und (4 Wochen) warten, bis sie ein neues schicken? Mir gehts hier um das 4L, was ja des öfteren mal nen Fehler hat.
Kostet die Justage bei Canon was oder ist das in der Garantie inbegriffen?
 
sollte auch innerhalb 2 Jahren kostenlos sein. Die Gewährleistungfrist sind 2 Jahre auf z.B. neue Optiken auch wenn Canon meint eine Extrawurst kriegen zu müssen.
 
-Silvax- schrieb:
sollte auch innerhalb 2 Jahren kostenlos sein. Die Gewährleistungfrist sind 2 Jahre auf z.B. neue Optiken auch wenn Canon meint eine Extrawurst kriegen zu müssen.
bitte nicht wieder garantie (hersteller) und gewährleistung (händler) verwechseln
 
Canon muß nur 1/2 Jahr Werksgarantie geben, alles andere ist Gewährleistung über den Händler! Canon gibt freiwillig ein Jahr Werksgarantie (Sigma übrigens 2) innerhalb dieser Zeit kann man sich direkt an Canon wenden, ansonsten muß man sich an den Händler wenden, damit er für einen Defekt aufkommt.
D.h. möchte jemand noch eine Grantieabwicklung bei seiner Kamera oder seinem Objektiv direkt über Canon haben, so sollte er dies im ersten Jahr angehen. Daß man sich im 2 Jahr dann an seinen Händler wenden muß hat nichts mit einer Extrawurst von Canon zu tun ... schon mit der freiwillen (!) Garantie von einem Jahr liegt man über den gesetzlichen Vorgaben.
 
Und genau das ist das Problem ... der Händler muß und wird auch in den meisten Fällen erstmal gar nichts machen (zumal er gegenüber Canon keine Garantie hat, also die Kamera/ das Objektiv auf seine Kosten reparieren lassen muß). Der Käufer ist nämlich nach dem ersten halben Jahr Gewährleistung gegenüber dem Händler in der Beweispflicht, daß ein Mangel schon beim Kauf bestand, z.B. das gebrochene Teil im Spiegelmechanismus einen Materialfehler aufwies.

Da kommts dann wirklich auf einen kullanten Händler an, ansonsten sitzt man blöd da.
 
-Silvax- schrieb:
hmm ok ok dann muss man eben zum Händler gehen und die schicken es ein oder tauschen es um. :rolleyes:
hat nur 'nen kleinen haken: nach 6 monaten musst du dem händler beweisen, dass der mangel schon beim kauf vorlag ;)
 
scorpio schrieb:
hat nur 'nen kleinen haken: nach 6 monaten musst du dem händler beweisen, dass der mangel schon beim kauf vorlag ;)

wo steht denn das geschrieben ? Das ist mir neu ?!

Lt. Gesetz ist es doch so wenn ich etwas neu kaufe und 2 Jahre Gewährleistung habe und es geht auch nach 9 Monaten oder so kaputt dann habe ich Anspruch auf eine kostenlose Instandsetzung oder anderswertigen Ersatz. Wie will man denn nachweisen wenn der Fernseher nach 9 Monaten kaputt geht das dieser vorher schon ein Mangel hatte (schiefes Bild oder so).
 
@ silvax

das was du hier meinst ist Garantie!

Gewährleistung deckt nur Fälle ab, die zum zeitpunkt des Gefahrenübergangs (sprich also dem kauf) vorhanden waren. in den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer (oder Hersteller, da es die Rückgriffsmöglichkeit auf dessen Hädler/Hersteller gibt) nachweisen, daß dies nicht so war. Ab dem 7. Monat tritt dann die Beweislastumkehr ein, womit die Beweisführungs jetzt bei dir ist! Somit geben alle hersteller / Verkäufer in den ersten 6 Monaten mehr oder weniger klein bei, da die Beweisführung nicht einfach ist! Aber nach 6 Monaten muß dies eben der Kunde mach., Und das ist wahrlich nicht einfach, wie du bereits selbst erkannt hast!

Alex
 
Hm, eigentlich wollte ich mehr wissen, was ihr machen würdet, wenn ihr oben beschriebenes Problem hättet. Würdet ihr es zu Canon schicken oder das 14-Tage-Rückgaberecht nutzen und hoffen, dass das nächste was taugt?
 
Johnny schrieb:
Hm, eigentlich wollte ich mehr wissen, was ihr machen würdet, wenn ihr oben beschriebenes Problem hättet. Würdet ihr es zu Canon schicken oder das 14-Tage-Rückgaberecht nutzen und hoffen, dass das nächste was taugt?
schwer zu sagen. wenn das teil im allgemeinen schwer zu beschaffen ist, würde ich es vermutlich an canon senden.
 
-Silvax- schrieb:
wo steht denn das geschrieben ? Das ist mir neu ?!

so neu ist das gar nicht. gilt seit 1.1.2002 ;)

Lt. Gesetz ist es doch so wenn ich etwas neu kaufe und 2 Jahre Gewährleistung habe und es geht auch nach 9 Monaten oder so kaputt dann habe ich Anspruch auf eine kostenlose Instandsetzung oder anderswertigen Ersatz. Wie will man denn nachweisen wenn der Fernseher nach 9 Monaten kaputt geht das dieser vorher schon ein Mangel hatte (schiefes Bild oder so).
nö. hier mal der entsprechende paragraph des bgb:

"§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

daraus folgt: nach 6 monaten musst du beweisen, dass der mangel beim kauf schon vorlag.

ein recht darauf, dass eine sache 2 jahre lang mängelfrei funktioniert, gibt es nicht, denn die gewährleistung sagt nur, dass eine ware bei übergabe mangelfrei sein muss.
dass eine ware eine bestimmte zeit einwandfrei funktioniert, dafür geben die hersteller eine garantie. allerdings freiwillig je nach gusto.
 
ohja da danke ich Euch mal für die ausführliche Erklärung das hab ich bisher immer mit ganz anderen Augen gesehen.

Hmm wenn ich z.B. eine Optik habe die nach 1,5 Jahren einen starken Fokusfehler aufweist oder sowas da hat man dann wohl Pech gehabt oder ? Da kann man nur hoffen das wenn Fehler auftreten diese innerhalb eines Jahres passieren sonst wars das wohl.

Oder wenn ein neues Fernsehgerät nach ca 7 Monaten den Geist aufgibt warum auch immer, das wäre dann wohl auch Pech. Weil da kannste auch nix nachweisen.
 
Ja, das wäre Pech und so schön sich die 2 Jahre Gewährleistung anhören, so schlecht sind sie doch im Detail. Aber ansonsten gibts ja noch die freiwillige Herstellergarantie: z.B. Canon 1 Jahr, Sigma 2 Jahre, IBM/Hitachi 3 Jahre, in manchen Produktsparten auch hoch bis zu 6-10 Jahren.
 
Hallo Jonny,

Johnny schrieb:
Hm, eigentlich wollte ich mehr wissen, was ihr machen würdet, wenn ihr oben beschriebenes Problem hättet. Würdet ihr es zu Canon schicken oder das 14-Tage-Rückgaberecht nutzen und hoffen, dass das nächste was taugt?

wenn ich das Objektiv unbedingt haben möchte, dann würde ich das Objektiv Canon zum Nachbessern schicken. Ich vermute mal sehr stark, daß Du so eher zu einem funktionierenden Objektiv kommst. Sollten die nicht in der Lage sein den Mangel zu beheben, hast Du nach dem 2. Nachbesserungsversuch das Recht der Wandlung. Im Fall daß Canon behauptet , daß alles IO ist und Du immer noch eine Fehlfunktion feststellst, wird das aber auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. :mad:
Wie weit Deine und/oder die Leidensfähigkeit Deines Händlers reicht, Mal um Mal das Objektiv zu tauschen, wirst Du selbst entscheiden müssen. :eek:


bye, Uwe.
 
Geht es um das 70-200/4L?

Ich habe gestern gerade eines bekommen mit Backfokus. Mein Händler hat heute neue erhalten und ich kann meines umtauschen (in der Schweiz nicht selbstverständlich, wir haben nicht das 14-Tage-dings).
Kommt jetzt natürlich drauf an ob dein Händler noch welche an Lager hat. Wenn du es zurückgibst und dann 30 Tage warten musst auf ein neues kannst du es auch direkt bei Canon einschicken, dann hast du wenigstens einigermassen Garantie dass es nachher läuft.
Wenn du bereits in den nächsten Tagen ein neues bekommen kannst vom Händler, dann würde ich das auf jeden Fall probieren. Ist ja wohl auch besser eines mit unausgefüllter Garantiekarte zu haben, schätz ich mal.

Die beste Lösung ist wohl, wenn du in den Laden gehen kannst und verschiedene austesten und das beste mit nach Hause nehmen kannst. Nur möchte ich mal einen solchen Laden sehen ;).

Gruss Fabien
 
Johnny schrieb:
Hm, eigentlich wollte ich mehr wissen, was ihr machen würdet, wenn ihr oben beschriebenes Problem hättet. Würdet ihr es zu Canon schicken oder das 14-Tage-Rückgaberecht nutzen und hoffen, dass das nächste was taugt?

welche Optik ist denn das ? Wenns eine teure L Optik ist denke ich auch wäre eine Reparatur sinnvoller. Einige warten schon seit Monaten auf Ihre 70-200/4L Optik.

Odin_der_Weise schrieb:
freiwillige Herstellergarantie: z.B. Canon 1 Jahr, Sigma 2 Jahre, IBM/Hitachi 3 Jahre, in manchen Produktsparten auch hoch bis zu 6-10 Jahren.

Was hat denn Nikon für eine Herstellergarantie ? Die gilt ja auch noch Weltweit das ist natürlich schon genial ! ;)
 
Hmmm, hab gerade mal auf der Nikon HP geschaut: von weltweit war da keine Rede, nur von einer europäischen einjährigen Garantie:

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