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Zunehmender Argwohn gegengüber Fotografierenden?

Status
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Von Demos brauchen wir da gar nicht erst anfangen...
Aber das ist eh ein Thema für sich :D
Das Fotografieren auf Demos war schon vor 30 Jahren (da hab ich meine erste Demo fotografiert, Brokdorf) was besonderes.

Aber auch da hat sich entscheidend was geändert - was übrigens recht bezeichnend für die Gesellschaft ist:

1977 oder 1982 hatte man als Pressefotograf auf Demos an zwei Fronten zu kämpfen:

Militante Demonstranten hielten jeden Kamerabesitzer für einen Agenten des Verfassungsschutzes und gaben sich wohlig einer schweren Paranoia hin, mißverstehend, daß "Demonstration" auf Deutsch soviel wie "sich zeigen" heißt...:evil:

Polizisten hielten speziell Pressefotografen für verkappte Linke, Anti-AKW-Gegner, jedenfalls für die "Gegenseite". Außerdem waren sie völlig ungeübt mit Konfliktvermeidungsstrategien.

2009 hat sich die Lage deutlich verändert:

Militante Demonstranten halten jeden Kamerabesitzer "irgendwie Fascho" und geben sich wohlig einer schweren Paranoia hin, ohne überhaupt irgendwas zu kapieren...:evil:

Polizisten sind heute Profis für das Handling von Großlagen, da steht keiner mehr, der nicht durch die Einsatzausbildung mit Rollenspielen gegangen ist. Die ignorieren locker grinsend Attacken, bei denen ihre Kollegen vor 30 Jahren zwei Magazine leergeschossen hätten. Und bei jeder größeren Demo ist mindestens ein "Presse-Kontakt-Beamter" dabei, mit dem man auch tatsächlich was anfangen kann, und auf den seine Kollegen auch hören - nach dem Motto: "Um die Presse kümmert sich der, mit der müssen wir uns nicht mit befassen."

Man könnte es auch brutaler ausdrücken: im selben Maße, wie die Polizeibeamten bei Demos professioneller und zivilisierter geworden sind, sind zumindest Autonome, "Antifas" und "Schwarzer Block" immer dämlicher und immer beschränkter geworden. 1979 hätte Dir jeder zweite Anti-AKW-Demo-Teilnehmer einen zumindest halbwegs kompetenten Vortrag über die Gefahren der Kernernergie halten können. 2009 mußt Du davon ausgehen, daß jeder zweite "Antifa-Demonstrant" nicht weiß, wann der 2.Weltkrieg war und denkt, die Berliner Mauer sei von den Amerikanern gebaut worden, um Vietnamesen in Guantanamo einzusperren, und jeder vierte weiß sowieso überhaupt nicht, warum da demonstriert wird - Hauptsache Action, und man kann ein paar Paletten Dosenbier aus der Tankstelle plündern.

(Edit: fehlendes Wort ergänzt.)
 
Zuletzt bearbeitet:
...Ich bin Hobbyfotograf, und Profiknipser...
Aber über die Idee die hier manche postuliert haben, habe ich noch etwas nachgedacht: Das Auftreten...
Solltest Du aber besser mal.
..Wenn ich dann höre, das hier Leute sagen: "Ja, und wenn einer eben nicht fotografiert werden will, dann muss man darauf Rücksicht nehmen..." dann MÜSSTE ich eigentlich klar und deutlich sagen: NEIN! Da muss man eben keine Rücksicht drauf nehmen!
Wenn jemand sichergehen will, das er niergends auf nem Bild zu sehen is, dann muss er eben zuhause bleiben, und nicht aufs Stadtfest gehen. Irgendwo is einfach mal schluss mit den Persönlichkeitsrechten - und das sieht der Gesetzgeber ja genau so.
Geht's Dir eigentlich um die Sache oder um ein mißverstandenes Rechtsprinzip? Komm mal auf den Teppich.

Weiter vorn empfahl jemand, im Forum statt auf Fotokurse auf Netiquette-Weiterbildungsangebote zu verweisen. Jetzt versteh ich diesen Hinweis langsam...
 
...
Ich sah die Szene von der anderen Straßenseite aus, riss die Kamera hoch, machte ein paar Aufnahmen, dann bemerkten die beiden das, fingen an, laut zu lachen, und der Polizist machte "Thumbs up!" und grinste mir zu.

Mach das mal in Deutschland... :evil:

Lol,
geniale Szene!
In Deutschland? Da wirste verklagt oder bedroht oder angeschrien oder kannst dich schlägern, lol...:evil:
 
Fotografiert man Kinder ist man gleich ein Kinderschänder oder so!
Was Kinder betrifft, lebt halb Deutschland im Zustand der Hysterie und Paranoia.

Aber das beschränkt sich nicht auf's fotografieren - setzt Dich mal als Mann in einem Park neben dem Kinderspielplatz auf eine Bank und guck den Kindern zu... :eek:

Einfach weil's Wetter so schön ist, weil's schön ist, die Gören zu sehen, wie sie unbeschwert herumtoben, einfach weil das die bequemste Bank ist, Deinen Kaffee in der Mittagspause zu trinken, oder weil Du einfach mal gucken willst, ob die Mütterfraktion sich auf Spielplätzen wirklich so bescheuert verhält, wie Comedians das immer behaupten. (Ja, tut sie.)

Wenn Du nur mißtrauisch beäugt wirst, hast Du Glück, es rufen auch schon mal Leute in solchen Situationen die Polizei.

(Wenn mir das passierte, würde ich die Polizei auffordern, die Personalien der Mütter aufzunehmen, da ich Strafantrag wegen Beleidigung stellen wolle. :evil:

Das würde natürlich zu nichts führen, aber die Damen hätten wenigstens mal eine Lektion weg, wenn die Polizei ihre Personalien aufnimmt.)
 
Wenn jemand sichergehen will, das er nirgends auf nem Bild zu sehen is, dann muss er eben zuhause bleiben, und nicht aufs Stadtfest gehen.

Tut mir ja wirklich leid - aber wo er recht hat, hat er recht. Auch wenn ich seinen Ton im Eingangstopic erst mal falsch interpretierte.
 
Es gibt übrigens das Phänomen der "self-fulfilling prophecy" - die sich selbst erfüllende Vermutung.

Und insofern hat das Auftreten eines Fotografen schon eine große Bedeutung, wenn auch vielleicht anders, als mancher denkt.

Wenn man viel fotografiert, kann man das gut bei sich selber beobachten: geht man an eine Sache heran mit dem Gefühl im Hinterkopf "Oh - das könnte Ärger geben, da könnte einer meckern, da könnte einer dagegen sein!" - die Chancen stehen gut, daß es genau so auch passieren wird.

Verkörpert man dagegen freundliche, aber bestimmte Selbstverständlichkeit - die Chancen auf Probleme und Gemecker sinken sofort rapide.

Dieses Problem ist ja vorwiegend ein Amateurfotografen-Problem. Ist jedenfalls mein Eindruck. Ich kenne jedenfalls keinen Profi, der sich auch nur ansatzweise soviel Gedanken darüber macht wie die Fotoamateure in WWW-Foto-Foren. Gut - vielleicht liegt's zum Teil auch daran, daß Profis da ein dickeres Fell haben und manche Sachen gar nicht mitbekommen. Sondern einfach ausblenden.

Aber ganz generell dürfte der Vorteil des Profis eben auch sein, daß er - ganz automatisch, unbewußt - das Auftreten hat: ich darf das, weil ich soll das und muß das, und das gehört so, und hat hier wer ein Problem? Nein.
 
J
Es wurde vom TO sein Prof. zitiert mit den Worten: "die Anfertigung (sei) gleich der Veröffentlichung" (#30) zu bewerten. Diese Aussage hast du entweder falsch verstanden oder der Prof. hat einen im Tee gehabt. (Wäre ja immerhin erholsam, wäre die Rechtslage so simpel.)
So kann man es auch ausdrücken.

Wobei ich mich mittlerweile frage, ob es sich eigentlich lohnt, immer wieder auf's neue einer Korps-starken Truppe von Amateurfotografen die halb- und viertelwahren Vorstellungen über "Medien- und Fotorecht" zurechtzurücken zu versuchen... :confused:

Eigentlich wäre es vielleicht viel schlauer, man würde einfach bei solchen Gelegenheiten sagen: "Nein!!! Absolut verboten!!! Lasst das bleiben!!!!!"

Die Profis, die's besser wissen, machen dann einfach weiter ihre Fotos, und das Genöle hört vielleicht endlich auf. Und man kann davon ausgehen: wenn einer das macht, dann ist er Profi, weil er weiß, daß er's darf.

Der Link von el.nino (#31) verweist auf einen sehr fragwürdigen Artikel eines Anwalts. Der dort angesprochene Rechtsfall bezieht sich ganz klar auf das Fotografieren im nicht-öffentlichen Raum, also konkret auf ein Foto, das von einer Prominenten gemacht wurde, die sich in einem nicht-öffentlichen Raum wähnen durfte, obwohl das Tele des Fotografen trotzdem reinkam :evil: Daraus allgemeine Rechtsvorschriften machen zu wollen wie dieser Artikel das suggeriert, ist einfach absurd und gehört in die elende Kategorie Schlagzeilenschinderei.
Ja.

Nochmal kurz: Im nicht-öffentlichen Raum ist die Anfertigung einer Fotografie nicht erlaubt und kommt quasi einer Veröffentlichung gleich.
:confused: Sorry, aber auch im nicht-öffentlichen Raum kann das Fotografieren ohne zu fragen selbstverständlich erlaubt sein - immer dann nämlich, wenn das öffentliche Interesse (Berichterstattungsfreiheit) überwiegt.

Ich schreib's nur, weil die Aussagen hier keinerlei Widerspruch auslösten und von manchen wohl einfach geglaubt werden. (Sollte mir eigentlich recht sein, dann gibt's weniger Konkurrenz, aber naja, will mal nicht so sein.)
Siehe oben.
 
Generell gilt: Ausser "Promis" haben alle Personen in Deutschland das Recht am eigenen Bild
Nö.

Sorry, aber das ist in der pauschalen Formulierung völliger Unfug.

Erstens: auch ein "Promi" hat selbstverständlich ein "Recht am eigenen Bild". Es ist bei ihm nur deutlich eingeschränkter als beim "Nicht-Promi".

Zweitens: auch der "Nicht-Promi" hat in vielen Situationen kein "Recht am eigenen Bild".

(Okay, kurzer Rückfall...:o )
 
[...] Und bei jeder größeren Demo ist mindestens ein "Presse-Kontakt-Beamter" dabei, mit dem man auch tatsächlich was anfangen kann, und auf den seine Kollegen auch hören - nach dem Motto: "Um die Presse kümmert sich der, der müssen wir uns nicht mit befassen."

Man könnte es auch brutaler ausdrücken: im selben Maße, wie die Polizeibeamten bei Demos professioneller und zivilisierter geworden sind, sind [...] immer dämlicher und immer beschränkter geworden. 1979 hätte Dir jeder zweite Anti-AKW-Demo-Teilnehmer einen zumindest halbwegs kompetenten Vortrag über die Gefahren der Kernernergie halten können. 2009 mußt Du davon ausgehen, daß jeder zweite [...] nicht weiß, wann der 2.Weltkrieg war und denkt, die Berliner Mauer sei von den Amerikanern gebaut worden, um Vietnamesen in Guantanamo einzusperren, und jeder vierte weiß sowieso überhaupt nicht, warum da demonstriert wird - Hauptsache Action, und man kann ein paar Paletten Dosenbier aus der Tankstelle plündern.

:top: :top: :top: :top: :top:
 
An den TO nochmal kurz, muss nämlich gleich weg und ein paar Leute erschrecken mit meiner Kamera ;)

Jeder kann ja für sich entscheiden, wie er sich verhält; sofern er sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, sollte das IMHO keiner langen Diskussion würdig sein. Die Anfertigung einer Fotografie und die hysterischen Ängste mancher Leute, was ich womöglich damit mache, stehen in keinerlei Zusammenhang. Eine Veröffentlichung erfolgt - wenn rechtlich nötig - ausschließlich mit einem Modelrelease oder bei konkludenter Zustimmung!
Ich hab dich auch von Anfang an eher so verstanden, dass du manchmal einfach genervt bist und nicht etwa freudig deine Aufnahmen zerstückelst :ugly::lol:

Aber zum eigentlichen Thema und mit vielleicht praktischerem Nutzen nochmal: Warum hab ich keine Probleme? Ich nehme meine Rechte wahr. Vielleicht hilft's ja anderen auch. Wahrscheinlich liegt's an meinem überbordenden Taktgefühl :D
Ich fotografiere völlig offen, die Leute bekommen mit, dass sie vor meine Kamera laufen und wenn sie aus dem Bild laufen und damit das Signal geben: Mich nicht! dann respektiere ich das in der Regel ja auch. (Manchmal muss man Regeln trotzdem brechen.)
Drei Gören (13-14) haben mich mal misstrauisch beäugt (F90X + 80-200/2.8), also hab ich mir nen Jux gemacht und sie angestiert und dann die Kamera hochgerissen. Boah, war die eine sauer! :grumble::lol::evil::lol: Die beiden anderen haben bloß gelacht. Naja, damals war ich noch unverschämt. :ugly:

Den Blick einfach ein wenig weiter schweifen lassen, so dass man frühzeitig erkennt, was man fotografieren möchte und antizipieren und dann frühzeitig ganz ruhig anvisieren. (Bei manchen Motiven geht's natürlich nicht so.) Wirkt wohl irgendwie beruhigend auf die Leute. Ich hab halt auch ne seltsam schläfrige Wirkung auf die meisten Leutchen :cool: - Sieht man auch hier im Forum :evil::lol:

Ach so, ja, der bayerische Polizist, den ich damals fotografierte, als er fotografierte, wollte unbedingt meinen Film. - Nö. - Äh? - Nö. - Äh, ja, aber wenn ich das Foto veröffentliche, dann ... ja, dann würde er aber ... hat er aber nicht, weil es ein saumäßig langweiliges Foto war, das für einen Abzug viel zu schade war. Damals war ich mit einem Riesenkoffer von Lowepro unterwegs als wollte ich die New York Fashion Week ganz allein fotografieren, hihi.

Bei aller Schwierigkeit, weil sich das Klima vielleicht ändert durch Regelungswahn und exzessiven Datenschutzwahn bei gleichzeitigem Ansteigen der Payback-Besitzer :rolleyes:, kann man sicherlich ein bisschen was tun, um die Situation zu entschärfen: Letztlich geht's darum, dass man den Leuten dezent signalisiert, dass man sie fotografieren will. Das klappt mit einer Profikamera eigentlich immer, hehe. Damit klappt es zumindest bei mir ganz gut. Ich darf halt niemanden aus diesem Forum begegnen, hab mir aber schon mal die Wohnorte angeguckt: Wer möchte da auch schon hinfahren? :ugly::p
Wenn du schon von vornherein unsicher bist, dann zeigst du das den Leuten und vermittelst denen womöglich was Falsches.

@Grain: Wenn jemand ne vernünftige Begründung hat (ist mein Seitensprung), dann hätte ich u. U. auch nix gegen eine Löschung :) Aber das kommt halt nach der Aufnahme und nur mit guter Begründung. Ich renn ja nicht weg nach der Aufnahme.

Sorry, ist jetzt ein wenig schnell dahingeschludert, weil ich los muss. Und damit klinke ich mich hier auch aus. Schönen Tag noch allen.
 
(snip)
:confused: Sorry, aber auch im nicht-öffentlichen Raum kann das Fotografieren ohne zu fragen selbstverständlich erlaubt sein - immer dann nämlich, wenn das öffentliche Interesse (Berichterstattungsfreiheit) überwiegt.
(snip)

Ups, hast natürlich Recht. :ugly::D Zuviel der Korrektur. :o
Ansonsten denke ich, hast du mit #107 den Nagel auf den Kopf getroffen. Zumindest einem davon. :)
 
Würdest du mich gezielt und ohne Erlaubnis ablichten, würde ICH das Bild für dich löschen. Ob die Kamera danach noch einwandfrei funktioniert, weiß ich allerdings nicht. :angel:
Das nennt sich dann juristisch wahlweise "Nötigung" (§240 StGB) oder "räuberische Erpressung" (§255 StGB), je nach Vorgehensweise, sowie "Sachbeschädigung" (§303 StGB) und ggf. auch "Körperverletzung" (§223 StGB) oder "gefährliche Körperverletzung" (§224 StGB), wohingegen Dir vom Gericht weder §32 StGB ("Notwehr") noch §33 StGB ("Überschreitung der Notwehr") noch "§34 StGB ("Rechtfertigender Notstand") zugebilligt werden wird, wegen klarer und vorsätzlicher Überschreitung jeglicher Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Womit Dein Vorgehen dann für Dich um ein mehrfaches teurer würde als das Vorgehen des Fotografen für diesen.

Und der Fotograf gölte dann, im Gegensatz zu Dir, anschließend auch nicht als vorbestraft.
 
Wenn ich mit einer Veröffentlichung rechnen muß, dann kann ich sehr wohl die sofortige Löschung fordern.

Nein. Kannst Du nicht.

Und das Urteil, das Du zitierst, hast Du nicht verstanden, denn es hat mit dem "Recht am eigenen Bild" überhaupt nichts zu tun gehabt.

VGH Mannheim, Urteil vom 8. 5. 2008 - 1 S 2914/07
NVwZ-RR 2008, S. 700f.


§ 22 KUG erwähnt als - nach § 33 KUG strafbewehrte - Verletzungshandlungen nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten. § 201a StGB stellt das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich unter Strafe. Es ist indessen anerkannt, dass - nicht zuletzt angesichts der nur fragmentarischen Natur des Strafrechts - diese Regelungen nicht abschließend sind. Vielmehr kann auch das bloße Herstellen einer Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen (vgl. Wandtke/Bullinger/Fricke, UrheberR, 2. Aufl. [2006], § 22 KUG, Rdnr. 9; Steffen, in: Löffler, PresseR, 5. Aufl. [2006], § 6 LPressG, Rdnrn. 119, 123, jew. m.w. Nachw.; VGH Mannheim, Urt. v. 22. 2. 1995 - 1 S 3184/94).

In diesem Urteil - vor einem Verwaltungsgericht - ging es nicht um die Frage, ob jemand fotografiert werden darf, sondern um einen Widerspruch gegen eine polizeiliche Beschlagnahme.

Der VGH Mannheim hat in diesem Urteil (kurz und vereinfacht gesagt) befunden, daß es rechtens ist, wenn die Polizei einen Film oder eine Speicherkarte sicherstellt, damit ggf. bis zu einer zivilgerichtlichen Klärung bestimmte Aufnahmen nicht mißbräuchlich verwendet werden können.*)

Das ist ein Faktum, das übrigens meines Wissen noch nie jemand bestritten hat - wie auch? Dafür vor den VGH zu ziehen, halte ich für ziemlich dusselige anwaltliche Beratung.

Schon an dem Wörtchen "VGH" kannst Du aber erkennen, daß es hier mitnichten um die Frage ging, wie das KUG auszulegen sei, denn dafür wäre ein Verwaltungsgericht gar nie zuständig, sondern immer ein Zivilgericht.

Der VGH Mannheim hat lediglich etwas formuliert, das auch nie einer bestritten hat: das Fotografieren an sich kann bereits das "Recht am eigenen Bild" verletzen. Kann, muß aber keinesfalls.

Und weil dem so ist, kann dann eine polizeiliche Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eben auch gerechtfertigt sein.

(Ob das fotografieren an sich bereits das "Recht am eigenen Bild" verletzt, hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich tut es das nicht, und zwar aus einem simplen Grund: das fotografieren kann ja auch zulässig sein - ob es das ist, muß man ggf. gerichtlich klären. Es wäre aber rechtsmißbräuchlich, wenn auf dem Umweg über ein "Fotografierverbot" Aufnahmen gar nicht entstehen können, von denen später ein Gericht befindet, sei seien zulässig gewesen. Und wenn's brennt und man sich partout nicht einigen kann - dann holt man eben die Polizei und die stellt die Aufnahmen bis zu einer gerichtlichen Klärung sicher.

Und wenn das Gericht da dann dem Fotografen recht gibt, dann wird das u.U. richtig teuer für den Fotografierten... )

______________________________

*) Wenn das "Fotografieren an sich" grundsätzlich nicht rechtswidrig wäre und mit Berufung auf das KUG grundsätzlich nicht untersagt werden könnte, dann könnte die Polizei nämlich auch keine Aufnahmen sicherstellen, weil dann nämlich dafür die erforderliche Rechtsgrundlage fehlte.

Insofern musste der VGH logischerweise erstmal darauf Bezug nehmen, daß das "Fotografieren an sich" unter Umständen einen Verstoß gegen das KUG darstellen kann, und konnte dann - logisch überzeugend - ausführen, daß die polizeiliche Maßnahme der Sicherstellung nicht unrechtmäßig geschah.

Was dort steht, ist nämlich nicht das Urteil, sondern ein in der Urteilsbegründung des VGH zitierte Kommentar zum KUG. An dem sich ein Gericht übrigens orientieren kann - aber nicht muß.

Die damaligen Streithähne haben sich übrigens zivilrechtlich geeinigt.

Insofern musste der VGH logischerweise erstmal darauf Bezug nehmen, daß das "Fotografieren an sich" unter Umständen einen Verstoß gegen das KUG darstellen kann, und konnte dann - logisch überzeugend - ausführen, daß die polizeiliche Maßnahme der Sicherstellung nicht unrechtmäßig geschah.

Die damaligen Streithähne haben sich übrigens zivilrechtlich geeinigt.[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nennt sich dann juristisch wahlweise...wohingegen Dir vom Gericht...

Oh, Urteil schon gefällt? :D

Meinst du, solch ein Geblubber würde mich dazu veranlassen, gegen einen dahergelaufenen Spanner den Rechtsweg einzuschlagen? Nein, der Aufwand steht für mich in keinem Verhältnis zum Ertrag. Für den unwahrscheinlichen "Notfall" einer Klage durch den Möchtegern-Paparazzo hätte ich noch einen gerissenen Anwalt, und Geld spielt keine Rolle.
 
Oh, Urteil schon gefällt? :D
Ich ja. Zu Deinem Glück bin ich aber nicht der Richter.

Meinst du, solch ein Geblubber würde mich dazu veranlassen, gegen einen dahergelaufenen Spanner den Rechtsweg einzuschlagen? Nein, der Aufwand steht für mich in keinem Verhältnis zum Ertrag. Für den unwahrscheinlichen "Notfall" einer Klage durch den Möchtegern-Paparazzo hätte ich noch einen gerissenen Anwalt, und Geld spielt keine Rolle.
Und was meinst Du, was passiert, wenn der "Möchtegern-Paparazzo" Dir eine Strafanzeige samt Zivilklage an den Hals hängt?

Dann guckst Du ausgesprochen dumm aus der Wäsche, denn deutsche Gerichte haben erfahrungsgemäß extrem wenig Sympathie für "Selbstjustiz" und auch ganz wenig Sympathie für Gewaltstraftaten wie Körperverletzung.

Ich war mal in so einen Fall verwickelt, ich fotografierte die Hauptpost hier am Ort, und davor saßen (die interessierten mich gar nicht) ein paar Punks.

Einer von denen kam hinterher, bedrohte mich offen, und weil ich keine Lust hatte, die Leica M4 zu riskieren, gab ich ihm den Film - ich konnte das Foto ja jederzeit neu machen.

Und rief die Polizei.

Der Staatsanwalt fragte mich bei der Vernehmung, ob ich das Foto beruflich in meiner Eigenschaft als Pressefotograf gemacht hätte. Ich bejahte das. Und begriff einige Zeit später, warum er das gefragt hatte.

Das brachte dem Punk nämlich ein Strafverfahren wegen "räuberischer Erpressung" ein (weil der Staatsanwalt was gegen Punks hatte, glaube ich). "Räuberische Erpressung" ist ein Verbrechen, nicht nur ein Vergehen, und darauf steht eine Mindestrafe von einem Jahr Gefängnis. (Räuberische Erpressung, weil a) ein Vermögensschaden bei mir entstanden war und b) der Punk den Film dummerweise an sich genommen hatte... Etwas gewagt, aber der Staatsanwalt wollte, schien mir, ein Exempel statuieren.)

Mit viel Mühe und auch ein bißchen Entgegenkommen von mir (ich sagte vor Gericht aus, daß kein wirklicher Vermögensschaden entstanden sei, außer 4,50 DM für den Film) schaffte der Anwalt es, die Sache auf Nötigung und Sachbeschädigung abzubiegen. Kostete den Punk eine Geldstrafe zur Bewährung, und natürlich die Anwalts- und Gerichtskosten.

Das nur dazu...

(Ach ja: vom "Recht am eigenen Bild" war in der ganzen Verhandlung keine Rede. Aber die Punks waren ja eindeutig nur "Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme". Aber nicht mal der Anwalt hat da versucht, irgendwelche Rechte der Punks vorzubringen...)
 
Das schlimme in der heutigen Gesellschaft ist einfach dieses Eigenbrödlerische misstrauische rumglucksen....

Wenn ich in der Stadt bin (z.B. auf dem Christkindlmarkt) muss ich damit rechnen auf Fotos aufzutauchen. Wenn ich bemerke dass mich jemand voll ablichtet versuche ich halt mal mit dem Fotografen ins Gespräch zu kommen. Man kann ja mal anstatt hinzugehen und sagen: "EY LÖSCH DAS" auch fragen "Darf ich mal sehen? Wennst mich schon fotografierst solls auch nach was aussehen"...

Mir persönlich ist es nämlich relativ egal ob ich im Internet erscheine oder nicht (solang es nicht nackt ist)... Und wenn mir jemand was böses will und mein Foto mit negativen Dingen wie z.B. Seitensprung, Schlägerei, Linke-, Rechte- Szene in Verbindung bringen will, dann macht er das so und so...

Wenn mich ein zukünftiger Chef googled und mir die "Fakten" beim Vorstellungsgespräch auf den Tisch knallt, sag ich auch nur "Und tschüss".

Wenn ich schon im Vornherein vom vermeintlichen Personalchef ausspioniert werde bevor er mich überhaupt kennen gelernt hat, dann möchte ICH persönlich mit der Firma sowieso nichtsmehr zu tun haben.
 
@Grain: Wenn jemand ne vernünftige Begründung hat (ist mein Seitensprung), dann hätte ich u. U. auch nix gegen eine Löschung :) Aber das kommt halt nach der Aufnahme und nur mit guter Begründung.
"Nein, löschen werde ich das Foto nicht, aber Sie können es gern kaufen." :cool::cool::cool:

Nein, bloß nicht- auch da nähern wir uns mit schnellen Schritten der Rechtswidrigkeit.

Aber ganz im Ernst: wenn ich den Marktplatz von Marktl am Inn fotografiere, und meine Agentur verkauft das Foto an eine Leserzirkel-Illustrierte, die damit einen Reisebericht über Marktl am Inn illustriert, und am Rand des Bildes stehen Arm in Arm geschmiegt der Herr Dr.med Dr.rer.nat Jörg-Johann Stettner-Überhaus und das Fräulein Isolde Hasenbaum, ihres Zeichens Krankenpflegehelferin in der Privatklinik "Dres. Stettner-Überhaus, Koch-Staats und Schrickler" und mit blondem Echthaar und Körbchengröße 75E gesegnet...

Und Frau Dr. Ephigenie Stettner-Überhaus sieht das zufällig, bei ihrem Coiffeur (sonst würde sie so ein Blatt ja nie lesen!), und findet bestätigt, was sie schon lange vermutet, und entschließt sich, ihre weitere Zukunft zwar mit dem Geld, aber ohne die weitere persönliche Anwesenheit von Jörg-Johann zu verbringen...

Tja.

Dumm gelaufen.

Wer was geheim halten will, soll's eben verdammt noch mal gefälligst geheimhalten.

:p
 
Kennt eigentlich jemand von Euch hier den französischen Spielfilm "Paparazzi", in Deutschland "Paparazzi - Fotos um jeden Preis" betitelt, mit Vincent Lindon, Patrick Timsit, Isabelle Adjani, Nathalie Baye, Carla Bruni...?

Köstliches Teil. Fängt auch damit an, daß ein Arbeiter seinen Job verliert, weil er sich krank meldet und in Wahrheit zum Fußball geht, wo ihn ein Fotograf, der sonst Paparazzi-Fotos macht, auf der Tribüne beim Jubeln "abschießt" und er am nächsten Tag in der Zeitung ist...

Der Arbeiter verliert seinen Job und hängt sich an den Fotografen und versucht, eine eigene Paparazzi-Karriere anzufangen. Der Fotograf hat längst die Nase voll von seinem Job, und irgendwann geht er nach Bosnien, "richtige, wichtige Fotos" machen.

In der Schlußszene kommt er zurück und trifft den Ex-Arbeiter. Der sitzt in einem Pförtnerhäuschen in einer Tiefgarage.

Der Fotograf spricht ihn an, denkt, der Typ habe die Fotografen-Karriere geschmissen und arbeite als Pförtner. Will ihm gerade Trost zusprechen, als der vermeintliche Pförtner eine Kamera rausholt und den Monitor der Überwachungskamera abfotografiert, wo gerade Isabelle Adjani sich aus dem Haus schleicht.

Und grinst den Fotografen an - "Ich hab den Pförtner mit 1000 Francs bestochen..."

(Was er mal ganz am Anfang als erstes von ihm gelernt hatte - Bestechung von Informanten ist alles...)
 
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