Wer (meiner Meinung nach) so heftig an einem gelockten Zoom dreht, dass das Objektiv mechanisch beschädigt wird handelt fahrlässig und hat sicher keinen Anspruch auf eine GarantieleistungWenn solch eine "harte" Sperre zum Defekt eines Zooms führt, müßte doch der Hersteller "dranzukriegen" sein. Da nützt es auch nichts, wenn in der Anleitung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Zoom nur bei gelöster Sperre betätigt werden darf. So was wär ne echte Fehlkonstruktion.

Soviel Feingefühl sollte eigentlich jeder in seinen Fingerspitzen haben. Wenn nicht pP (persönliches Pech)
Ich selber bin totaler Noob und habe den Zoom oft ungewollt gelockt und muss ihn dann entsperren. Ich würde aber niemals auf die Idee kommt feste daran zu drehen.

Nicht das Objektiv ist eine Fehlkonstruktion sondern der Benutzer der es schaft das Teil kaputtzubrechen

Zuletzt bearbeitet: