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Yongnuo YN-E3-RT Postzulassung

  • Themenersteller Themenersteller Gast_311172
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_311172

Guest
Hallo,

mal eine Frage, an alle die den Yongnuo YN-E3-RT haben:
Hat dieser eine Postzulassung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland?

Gruß
 
Hallo,

mal eine Frage, an alle die den Yongnuo YN-E3-RT haben:
Hat dieser eine Postzulassung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland?

Gruß

Die Zeiten sind schon lange vorbei, als es eine Zulassung vom Fernmedetechnischen Zentralamt gab:p
Du meinst vermutlich das CE Zeichen.
Das ist aber keine Zulassung in dem Sinne, dass jemand irgedwas prüft und damit das Recht auf die CE Kennzeichnung vergibt, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten sind. Aber draufdrucken kann das jeder.
Und gerade bei den bei Billigzeugs ist das gang und gäbe.
Da tauchen schon mal Mehrfachstekdosen auf, bei denen im Kabel der Schutzleiter aus Kostengründen weggelassen wurde.
Die Hersteller wissen oft gerade noch, dass Sie das CE Zeichen draufdrucken müssen, wenn sie es in Europa verkaufen wollen.
 
Das ist richtig!
Verfügt der Yongnuo YN-E3-RT denn über eine CE-Kennzeichnung?

Gruß
 
ja - sonst dürfte es hier nicht vertrieben werden.

Google Bildersuche nach dem Gerät hätte Dir direkt geholfen :top:
 
ja - sonst dürfte es hier nicht vertrieben werden.
.......

Naja, Vertrieben und Betrieb sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Gerade im Funkbereich muss man sich zusätzlich an regionale Bedingungen halten. Ein CE-Zeichen selbst sagt nicht automatisch aus, dass der Besitzer des Gerätes dieses überall in der "EU" benutzen darf.

Die Yongnuo YN-E3-RT benutzen das ISM-Band im Bereich von 2,4Ghz, der auch für WLan benutzt wird.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann muss dem eingeführten/vertriebenen Produkt beim Verkauf eigentlich auch eine Anleitung in jeweiliger Landesprache mit entsprechenden Sicherheits- und Entsorgungshinweisen beiligen, damit es CE-Konform ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn mich nicht alles täuscht, dann muss dem eingeführten/vertriebenen Produkt beim Verkauf eigentlich auch eine Anleitung in jeweiliger Landesprache mit entsprechenden Sicherheits- und Entsorgungshinweisen beiligen, damit es CE-Konform ist.
Wenn dem wirklich so ist
:eek:
Hält sich doch fast keiner dran:rolleyes:

Mich würden interessieren warum das für den TO so wichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Post ist wirklich nicht mehr dafür zuständig, sondern die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Selbst erlebt: als es letztes Jahr das Amazon Fire Tv noch nicht in D gab, habe ich mir eines aus USA ersteigert. Das wurde beim Zoll aufgehalten und wegen WiFi-Fähigkeit (und US-Stecker) an die Bundesnetzagentur zur Prüfung weitergeleitet. Von dort kam ein abschlägiger Bescheid – Einfuhr nicht genehmigt.
 
Weil ich in Bereichen fotografiere, bei denen eine "zertifizierte" Ausrüstung vorgeschrieben ist.

Gruß
Nu ist mir klarer was du meinst...
Z.B. bei Konzerten mit Interpreten der oberen Ligen (Maffay bis Skorpions) hab ich in den Akkreditierungsunterlagen öfter den Zertifizierungshinweis stehen gehabt, dumm nur das dir das CE-Zeichen dann absolut nicht hilft!

Im 2,4 GHz-Band funkt gerne auch mal das Equipment der Band als auch deren Staffer und Secure´s, da hilft nur VOR dem Generalauftritt die Störfreien Kanäle im 2,4er Band on Location auszuprobieren; machst du das nicht und funkst dann evtl. in die Life-Aufzeichnung rein... ohoh ...

Auch bei "Störsensiblen Umgebungen" wie Reportage unter Tage (Schlagende Wetter...) etc. kommst du heute mit CE und co. nicht weiter; da hilft NUR direkte Kommunikation mit dem Veranstalter WAS die zertifiziert wissen wollen

Juutes Licht
Gerd
 
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