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Worauf achten bei Gebrauchtkauf

Mimi123123

Themenersteller
Hallo

Ich bin momentan auf der Suche nach meiner ersten Kamera. Ich habe die Kamera die ich anvisiere(80D) gebraucht gesehen. Nur worauf muss ich achten? Auslösungen sind mir bekannt. Ich würde sie abholen und testen können.

LG
Mimi123123
 
Ich bin momentan auf der Suche nach meiner ersten Kamera. Ich habe die Kamera die ich anvisiere(80D) gebraucht gesehen. Nur worauf muss ich achten? Auslösungen sind mir bekannt. Ich würde sie abholen und testen können.

Auf eine Rechnung / Herkunftsnachweis würde ich achten damit es sich nicht um Diebesgut handelt. Und rein technisch würde ich prüfen ob der Sensor verschmutzt ist. Blende auf f/11 oder f/16 ab und fotografiere gegen blauen Himmel oder eine andere einfarbige helle Fläche. Dann siehst du Schäden am Sensor oder zumindestens Dreck. Auch solltest du prüfen ob der Autofokus korrekt funktioniert mit deinem Objektiv oder dem dazugehörigen.
 
Rechnung ist dabei, soweit ich weiß hat sie auch noch garantie.

AF kontrollieren... Wie macht man das genau? Einfach verschiedene Sachen fokussieren? Und das mit allen verfügbaren AF-Feldern?
 
AF kontrollieren... Wie macht man das genau? Einfach verschiedene Sachen fokussieren? Und das mit allen verfügbaren AF-Feldern?

Mit offener Blende einmal im Nahbereich und ein andermal im Fernbereich mehrere Testschüsse machen. Dann sieht man ob der Fokus vor dem Objekt liegt oder dahinter oder im schlimmsten Fall immer anders falsch liegt.
 
Rechnung ist dabei, soweit ich weiß hat sie auch noch garantie.

Garantie ist auf den 2. Besitzer nicht übertragbar. Sollte es dir wichtig sein, bitte vom Verkäufer bestätigen lassen dass im Fehlerfall er für dich die Garantieabwicklung übernimmt.
Wurde die Kamera bei Canon registriert? Evtl eine Garantieverlängerung angefragt oder ins CPS Programm aufgenommen? Sind diese Punkte für dich Wichtig?
 
Was ist das CPS Programm?

Das mit der Garantie war mir nicht bewusst... Allerdings ist es mir auch nicht so wichtig, da ich die Kamera versichern lasse.
 
Der Canon Professional Service http://cpn.canon-europe.com/de/content/services.do

Da kannst du bevorzugt Reparaturen durchführen lassen und das Check und Clean Programm ist teilweise kostenfrei.

Aber benötigst mehrere Bodys und Objektive die zugelassen sind.

Was eine Versicherung alles abdeckt und wie gut sie eine Garantie ersetzt kann ich dir nicht sagen und ist wohl sehr individuell.

Schau dir den Body an, probier ihn aus (welche Objektive hast du und willst du einsetzen). Wenn du ein gutes Gefühl hast und alles in Ordnung ist kauf ihn.

Ich hab meine gesamtes Fotoequipement gebraucht gekauft.
 
Mal den internen Blitz ausklappen lassen. Der hängt bei älteren Canons gern mal
 
Ja also ich würde einfach 10 Minuten lang nonstop damit fotografieren, verschiedene Settings durchprobieren... Vielleicht einmal Objektiv wechseln, wenn du ein zweites hast... falls alle paar Fotos ein Fehler auftritt oder so, würdest du das damit vielleicht herausfinden. Wenn die Kamera in der Zeit keine Probleme macht, wird es schon passen - viel länger wird der Verkäufer auch keine Freude haben, wenn er dir beim Fotografieren vom Boden oder der Wand zuschaut.
 
Rechnung ist dabei, soweit ich weiß hat sie auch noch garantie.

Viele Anwender verwechseln "Garantie" mit "Gewährleistung". Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist in den meisten Fällen nicht übertragbar.

Anders sieht es mit der Gewährleistung aus (Bestandteil des Kaufvertrags), der Händler und nicht der Hersteller muss für zwei Jahre Gewährleistung bieten und ggf. Mängel beheben. Das heißt im Fall der Gewährleistung aber auch, dass Du Dich an den Händler wenden musst.

Und für diesen Fall kannst Du vom Erstkäufer eine Überlassungserklärung bekommen (und solltest Du auch beim Kauf schon drauf bestehen), denn der Gewährleistungsanspruch gilt nur für ihn, aber im Gegensatz zu Garantie kann die Gewährleistung an Dritte überlassen werden. Ein relativ formloses (aber natürlich unterschriebenes) Dokument reicht aus "Hiermit überlasse ich ....".

Wenn die Kamera schon älter als zwei Jahre ist, hat sich der Gewährleistungsanspruch natürlich erledigt. Ansonsten würde ich eher eine gebrauchte Kamera beim Händler kaufen (u.a. im Amazon Marketplace), Händler müssen auch auf Gebrauchtwaren mind. 12 Monate Gewährleistung anbieten.
 
Gewährleistung ist aber durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten sowieso wertlos.
Und ganz wichtig! Gewährleistung ist per Gesetz nicht übertragbar und gilt _nur_ für den Erstkäufer.
Wenn du gebraucht von einem Händler kaufst muss er dir mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben. Private können die Gewährleistung ausschließen.

Also ich würd mich da weder auf Garantie noch auf Gewährleistung verlassen. Dafür zahlt man Gebraucht ja auch deutlich weniger.
 
Gewährleistung ist aber durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten sowieso wertlos.

Völliger Quatsch.

Die Beweislast lag vor der Novelle sowieso immer beim Kunden und die Gewährleistung betrug auch nur 6 Monate, jetzt ist die Beweislast für die ersten 6 Monate auf den Händler übergegangen, danach geht sie (wie früher) auf den Kunden über.

Bei seriösen Händlern spielt das überhaupt keine Rolle, ist eine kaputte Kamera total versandet, wird die Reparatur so oder so abgelehnt, ist ein Schaden offensichtlich ohne sichtbare Fremdeinwirkung entstanden, so wird anstandslos repariert. Ich habe gerade erst mein 18 Monate altes Tablet von Amazon zurückbekommen, da war der USB Port kaputt.

Seltenst geht ein Fall vor Gericht, als "Beweis" genügt Richtern in aller Regel die Tatsache, dass beispielsweise ein Gehäuse nicht sichtbar geöffnet wurde. Die Hürde für die "Beweislast" ist nicht sonderlich hoch.

Gewährleistung ist per Gesetz nicht übertragbar und gilt _nur_ für den Erstkäufer.

Auch das ist falsch, während die Garantie meist nicht übertragbar ist, ist (s.o.) die Gewährleistung Bestandteil des Kaufvertrags und der Gewährleistungsanspruch kann vom Käufer auf eine andere Person abgetreten werden. Dazu reicht eine Abtretungserklärung aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin hier in Österreich und da ist Gewährleistung nicht übertragbar. Ich bin mir aber sehr sicher dass die auch in Deutschland nicht übertragbar ist (das Gesetz ist sehr ähnlich formuliert). Hier bitte einen spezialisierten Juristen fragen.
Die Abtretungserklärung müsste auch der Händler unterschreiben, sonst ist diese nicht gültig.

Jeder Händler wird nach 6 Monaten von dir ein Gutachten verlangen dass der Mangel schon beim Verkauf bestand, oder es einfach auf Kulanz lösen. Ich kenne keinen Fall wo nach längerer Zeit (keine Garantie mehr aber noch Gewährleistung) wirklich auf Gewährleistung etwas repariert wurde.

Amazon macht bei eigenen Produkten viel auf Kulanz - früher hatten diese Geräte aber auch 2 Jahre Garantie.

Hier in Österreich verlangen die Gerichte einen Gutachter. Dieser muss dann einen Serienfehler nachweisen. Schon übliche Abnutzungsspuren werden als "Sturz" oder "übermäßige Beanspruchung" abgetan
 
Auch das ist falsch, während die Garantie meist nicht übertragbar ist, ist (s.o.) die Gewährleistung Bestandteil des Kaufvertrags und der Gewährleistungsanspruch kann vom Käufer auf eine andere Person abgetreten werden. Dazu reicht eine Abtretungserklärung aus.

Bist Du Jurist? Ich bin es nicht, kenne mich aber mMn ein wenig aus und meines Wissen nach sieht das so aus:
Der Kaufvertrag der Sache wird zwischen dem Händler und dem Kunden A geschlossen. Daraus erwächst dann die sog. Gewährleistung, welche sich aus u.a. §437 und §438 BGB ergibt. Nun verkauft Kunde A die Sache weiter an Kunde B. Kunde B hat aber keinen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler, ist daher nicht Käufer der Sache und daher auch kein Recht auf die Anwendung der beiden Paragraphen gegenüber dem Händler. Eine Abtretung dieses Rechtes kenne ich nicht und ist mir dafür auch noch nicht unter gekommen. Für den Gebrauchtkauf gibt es aber §474 ff. BGB aus Untertitel 3 und diese können dann zwischen Kunde A und Kunde B zur Anwendung kommen.

Woraus ergibt sich für Dich die Abtretung in diesem Fall? Mir sind bisher nur Schuldverhältnisse, Sicherungen, Inkasso o.ä. mit Abtretungen untergekommen. Muss dann nicht auch der Händler mit eingebunden werden, dass Kunde A die Gewährleistung an Kunde B abtritt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnt ihr bitte diese juristische Stammtischdiskussion beenden?
Ich möchte ungern abschließen müssen.
 
Was ich mir anschauen würde:

+ Kratzer etc. auf
Gehäuse
Bajonett
Display(s)

Kratzer unten an der Stativschraube sind dabei was anderes als Kratzer oben auf der Kamera. Unten sind sie eher "zu erwarten" wenn die Kamera etwas älter ist. Kratzer am hinteren Display wären ein "Finger weg" Grund (Okay, ICH kaufe eh nur "ab Händler")

+ Gängigkeit der Knöpfe und Regler. Gerade auch die kleinen am Display oben

Da sollte nichts hängen/kleben. Auch die Knöpfe vorn an der Kamera testen

+ Funktion des Schulterdisplays

Ua. auch die Beleuchtung prüfen

+ Sitzt die "Belederung" und hat die helle Stellen

Helle Stellen etc. sollte bei ner 80D nicht so sein, die ist ja wenig mehr als nen Jahr alt. Locker sitzen sollte an der Hülle nichts
 
Das mit dem alle Funktionen durchprobieren mach ich:top:

Das mit objektiv wechsel ist deshalb etwas problematisch, da ich noch keines habe...
Ich habe zwei verschiedene gefunden, eines hat ein Objektiv dabei (ist aber auch viel teurer... also mehr als das objektiv kostet dass dabei ist...) und bei der anderen ist keines dabei... Und die wäre auch relativ viel billiger. Nur wenn da dann was nicht stimmt und ich mir schon ein Objektiv gekauft habe... Ist auch bescheuert... Mir ist auch klar dass zusätzliche Objektive gut sind, aber bis weihnachten muss finanziell eines reichen...
 
Wenn Du eh weißt, welches Objektiv Du haben willst, kannst Du das ja schon vorher kaufen. Die Kamera ist ohne Objektiv genauso nutzlos wie das Objektiv ohne Kamera; in einen sauren Apfel musst Du beißen.

Oder leih Dir eines von einem Bekannten aus oder frag mal bei einem Stammtisch in Deiner Nähe, ob jemand mit Dir (und seinen Objektiven) zum Testen/Abholen mitkommt.
 
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