Okay, ich hatte keine Erlaubnis. Die Stelle, von der aus ich die Tankstelle fotografiert habe, gehört vermutlich noch zum Gelände des Einkaufszentrums, so dass hier die Panoramafreiheit nicht greift. Für die Eingangshalle gilt sie sowieso nicht.
Die "
Panoramafreiheit" ist ein Begriff aus dem
Urheberrecht, und betrifft allein die Rechte des Architekten, nicht die des Grundstückseigentümers oder -besitzers. Sie würde Dir insofern gegenüber dem Laden ohnehin nichts nützen.
Trotzdem kommt mir das Verhalten der Ladeninhaber und Security ziemlich überempfindlich vor, und ich habe noch nie Vergleichbares erlebt (und schon gar nicht zweimal innerhalb von zwei Stunden). Ich hatte, wie gesagt, nur eine scheckkartengroße Minikamera in der Hand, also nicht etwa große DSLR und Stativ.
Supermärkte, Einkaufszentren u.ä. sind generell mißtrauisch gegen Fotografieren in ihrem Räumlichkeiten, weil sie "Industriespionage" befürchten. Die Konkurrenz ist nicht nur an Angeboten und Preisen interessiert, sondern auch an Werbeaktionen, Aufteilung, Shopgrößen usw. usf.
Ich frage mich nun ernsthaft, wie exakt ich mich künftig (insbesondere auf Reisen als Tourist) an die gesetzlichen Gegebenheiten halten muss, und wo es überhaupt noch Spielräume gibt. Muss man heutzutage selbst als Touri mit Handykamera für jede windige Location eine schriftliche Fotografiererlaubnis einholen?
Es hat sich in den letzten Jahrzehnten überhaupt nichts an der Sach- und Rechtslage geändert.
Kaufhäuser mochten es übrigens schon vor 32 Jahren nicht, wenn man ungefragt in ihren Gebäuden fotografiert hat. Ich erinnere noch gut einen Zwischenfall aus meiner Berufsanfangszeit - ich wollte rechtzeitig zu Ostern die Batterien von Schokohasen bei Karstadt fotografieren, als kleines Osterfeature für eine Lokalzeitung. Ich ging sogar extra noch kurz zur Geschäftsleitung, zum Werbeleiter - "Ja, kein Problem, machen Sie ruhig, gerne!"
Ging runter, fotografierte die Schokohasen - und wurde umgehend von der Abteilungsleiterin der Süßwarenabteilung angeblafft. Die war der Ansicht,
sie hätte vorher auch erst noch gefragt werden müssen...
Rückblickend habe ich in meinem Leben schon sehr oft "illegal fotografiert", sofern man das Recht streng auslegt: im Flughafen-Terminalgebäude bei der Begrüßung ankommender Bekannter
Das ist vollkommen legal. Auf Flughäfen und Bahnhöfen zu fotografieren, gehört zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch", zumal Flughäfen und Bahnhöfe öffentlicher Verkehrsraum sind. Das endet bei "gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen", aber die "Touristen-Erinnerungsfotos" kann jedermann dort machen. (Ausnahme auf Flughäfen: die Sicherheitseinrichtungen, also z.B. die Sicherheitskontrollen.)
auf dem Vorplatz einer Kirche, einen halben Meter tief in einer privaten Garageneinfahrt (weil von dort der Blick auf das Gebäude gegenüber etwas besser war), vom Dack-Parkplatz eines Supermarktes herunter auf die Stadt, innerhalb von Museen, innerhalb diverser Einkaufszentren (Deutschland und USA), vom Stuttgarter Fernsehturm herunter auf die Stadt etc.
Haben andere Fotografen schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Sind die Zeiten der großzügigen Auslegung bestehender Regelungen endgültig vorbei, oder habe ich nur einen schlechten Tag erwischt?
Fotografieren kannst Du fast alles. Verbreiten und veröffentlichen etwas weniger, aber immer noch sehr viel.
Wenn Du auf fremdes Privatgelände trittst, wirst Du damit rechnen müssen, daß unter Umständen die dort Berechtigten etwas dagegen hast, daß Du dort rumläufst, daß Du dort Fotos machst, daß Du dort Lieder singst, ..., ...
Da kann man dann entweder vorher fragen, oder hinterher diskutieren.
Wer damit nicht klarkommt, der muß es eben bleiben lassen.