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Wo und was darf man als Tourist überhaupt noch fotografieren?

Ja, aber ich finde das eben nicht akzeptabel. Viele wollten ja gerade nicht die 0815 "Touri-Motive" ablichten.

Das ist schön für dich wenn du das "nicht akzeptabel" findest. Aber solange du nicht politisch aktiv wirst, wird das auch keinen interessieren.
Wer in seinem Urlaub (und wir sprechen hier ja von Touristen) eben etwas unübliche Motive ablichten möchte, der muss eben etwas "mehraufwand" in Kauf nehmen, in dem er sich vorab Genehmigungen einholt oder, wie von Riesbeck angesprochen, einen örtlichen Mitarbeiter fragt.

Das kann man jetzt alles ganz furchtbar und grausam finden, was letztlich an den tatsachen aber nichts ändert.
 
Falls das heute eine Ausnahme aufgrund besonderer Umstände war, soll es mir recht sein. Aber wenn es wirklich eine Tendenz zur kleinlicheren Einforderung gesetzlicher Foto-Beschränkungen gibt, muss ich mich umstellen (und mit mir viele andere private Kamerabesitzer).
Also wenn ich z. B. nach jedem Foto auf einem Supermarktparkplatz damit rechnen muss, dass mich die Security anhält und erst nach genauen Erklärungen weiterfahren lässt, werde ich eben künftig auf solche Fotos verzichten. Wäre schade.

Ich denke mal, wenn das dein Shoppingcenter und dein Parklatz ist und dein Angestellter der für die Sicherheit zuständig ist, seh ich kein Problem...oder?

Such mal nach "Hausrecht":rolleyes:
 
Okay, ich hatte keine Erlaubnis. Die Stelle, von der aus ich die Tankstelle fotografiert habe, gehört vermutlich noch zum Gelände des Einkaufszentrums, so dass hier die Panoramafreiheit nicht greift. Für die Eingangshalle gilt sie sowieso nicht.
Die "Panoramafreiheit" ist ein Begriff aus dem Urheberrecht, und betrifft allein die Rechte des Architekten, nicht die des Grundstückseigentümers oder -besitzers. Sie würde Dir insofern gegenüber dem Laden ohnehin nichts nützen.

Trotzdem kommt mir das Verhalten der Ladeninhaber und Security ziemlich überempfindlich vor, und ich habe noch nie Vergleichbares erlebt (und schon gar nicht zweimal innerhalb von zwei Stunden). Ich hatte, wie gesagt, nur eine scheckkartengroße Minikamera in der Hand, also nicht etwa große DSLR und Stativ.
Supermärkte, Einkaufszentren u.ä. sind generell mißtrauisch gegen Fotografieren in ihrem Räumlichkeiten, weil sie "Industriespionage" befürchten. Die Konkurrenz ist nicht nur an Angeboten und Preisen interessiert, sondern auch an Werbeaktionen, Aufteilung, Shopgrößen usw. usf.
Ich frage mich nun ernsthaft, wie exakt ich mich künftig (insbesondere auf Reisen als Tourist) an die gesetzlichen Gegebenheiten halten muss, und wo es überhaupt noch Spielräume gibt. Muss man heutzutage selbst als Touri mit Handykamera für jede windige Location eine schriftliche Fotografiererlaubnis einholen?
Es hat sich in den letzten Jahrzehnten überhaupt nichts an der Sach- und Rechtslage geändert.

Kaufhäuser mochten es übrigens schon vor 32 Jahren nicht, wenn man ungefragt in ihren Gebäuden fotografiert hat. Ich erinnere noch gut einen Zwischenfall aus meiner Berufsanfangszeit - ich wollte rechtzeitig zu Ostern die Batterien von Schokohasen bei Karstadt fotografieren, als kleines Osterfeature für eine Lokalzeitung. Ich ging sogar extra noch kurz zur Geschäftsleitung, zum Werbeleiter - "Ja, kein Problem, machen Sie ruhig, gerne!"

Ging runter, fotografierte die Schokohasen - und wurde umgehend von der Abteilungsleiterin der Süßwarenabteilung angeblafft. Die war der Ansicht, sie hätte vorher auch erst noch gefragt werden müssen...

Rückblickend habe ich in meinem Leben schon sehr oft "illegal fotografiert", sofern man das Recht streng auslegt: im Flughafen-Terminalgebäude bei der Begrüßung ankommender Bekannter
Das ist vollkommen legal. Auf Flughäfen und Bahnhöfen zu fotografieren, gehört zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch", zumal Flughäfen und Bahnhöfe öffentlicher Verkehrsraum sind. Das endet bei "gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen", aber die "Touristen-Erinnerungsfotos" kann jedermann dort machen. (Ausnahme auf Flughäfen: die Sicherheitseinrichtungen, also z.B. die Sicherheitskontrollen.)

auf dem Vorplatz einer Kirche, einen halben Meter tief in einer privaten Garageneinfahrt (weil von dort der Blick auf das Gebäude gegenüber etwas besser war), vom Dack-Parkplatz eines Supermarktes herunter auf die Stadt, innerhalb von Museen, innerhalb diverser Einkaufszentren (Deutschland und USA), vom Stuttgarter Fernsehturm herunter auf die Stadt etc.

Haben andere Fotografen schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Sind die Zeiten der großzügigen Auslegung bestehender Regelungen endgültig vorbei, oder habe ich nur einen schlechten Tag erwischt?
Fotografieren kannst Du fast alles. Verbreiten und veröffentlichen etwas weniger, aber immer noch sehr viel.

Wenn Du auf fremdes Privatgelände trittst, wirst Du damit rechnen müssen, daß unter Umständen die dort Berechtigten etwas dagegen hast, daß Du dort rumläufst, daß Du dort Fotos machst, daß Du dort Lieder singst, ..., ...

Da kann man dann entweder vorher fragen, oder hinterher diskutieren.

Wer damit nicht klarkommt, der muß es eben bleiben lassen.
 
Such mal nach "Hausrecht"
Ich habe doch nirgends das Hausrecht angezweifelt. :confused: Natürlich darf der Eigentümer bestimmen, aber es geht mir um die Auslegung und praktische Anwendung dieser Rechte.

Nur ein kleines Beispiel: Wenn man irgendwo im Internet Bilder findet, darf man die nicht einfach in eigenen Büchern verwenden. Das gilt z. B. auch für Produktfotos der Hersteller. Aber wenn ich das Produkt in meinem Buch lobe (und somit Werbung dafür mache), wird kein Hersteller rechtlich gegen mich vorgehen, obwohl er es eigentlich könnte.

Wer als Betreiber eines Einkaufszentrums ein Geschäft mit seinen Kunden machen und diese nicht durch unnötige Verbote und strenge Security-Präsenz abschrecken will, könnte ja z. B. großzügig darüber hinwegsehen, wenn auf seinem Parkplatz ohne Genehmigung fotografiert wird. Meistens war das (bisher) auch der Fall. Genau deshalb habe ich mich gestern gewundert.

Die "Panoramafreiheit" ist ein Begriff aus dem Urheberrecht, und betrifft allein die Rechte des Architekten, nicht die des Grundstückseigentümers oder -besitzers. Sie würde Dir insofern gegenüber dem Laden ohnehin nichts nützen.
Doch, wenn ich vom öffentlichen Gehsteig aus fotografiere, könnte mir der Besitzer dies nicht verbieten. Da würde die Panoramafreiheit gelten - auch wenn z. B. ein Tankstellenbesitzer sich ausspioniert fühlen sollte.

Auf Flughäfen und Bahnhöfen zu fotografieren, gehört zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch", zumal Flughäfen und Bahnhöfe öffentlicher Verkehrsraum sind. Das endet bei "gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen", aber die "Touristen-Erinnerungsfotos" kann jedermann dort machen.
Interessant, das wusste ich nicht. Das sind ja juristische Feinheiten, für die man fast schon Jura studiert haben muss. :o

Wie definiert sich denn "öffentlicher Verkehrsraum"? Würde da z. B. eine frei zugängliche Privatstraße dazugehören? Und wie ist es mit einem Privatparkplatz oder einem Parkhaus?
Wäre es "bestimmungsgemäßer Gebrauch" im Sinne "touristischer Erinnerungsfotos", wenn ich auf demselben Privatparkplatz statt der Tankstelle eine Person oder mein Auto fotografiert hätte (und die Tankstelle nur zufällig im Hintergrund zu sehen wäre)?

Da kann man dann entweder vorher fragen, oder hinterher diskutieren.
Wer damit nicht klarkommt, der muß es eben bleiben lassen.
Ja, so weit war ich auch schon. :( Meine Frage bezog sich ja nicht auf die Rechtslage (die ist in meinem geschilderten Fall sowieso eindeutig), sondern auf die Auslegung, und ob es hierzu weitere Erfahrungen gibt.

Dass man z. B. innerhalb von Geschäften meist nicht unbehelligt fotografieren kann und die Angestellten empfindlich darauf reagieren, ware mir auch längst bekannt. Allerdings hat mich erstaunt, dass im vorliegenden Fall bereits die Eingangshalle des Einkaufszentrums (was ja sozusagen eine "überdachte Zugangsstraße" zu den Geschäften ist) so strikt überwacht wird. Erst recht überrascht hat mich die Sache mit der Tankstelle, eben weil man sie ja von außerhalb des Privatgeländes genauso einsehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe doch nirgends das Hausrecht angezweifelt. :confused: Natürlich darf der Eigentümer bestimmen, aber es geht mir um die Auslegung und praktische Anwendung dieser Rechte.
Es hat übrigens nie der Eigentümer eines Grundstücks das Hausrecht, sondern immer der Bewohner...

Also bei einer Mietwohnung der Mieter, bei einem Hotelzimmer der Hotelgast, usw.

Eigentümer haben nur dann auch Hausrecht, wenn sie gleichzeitig Bewohner/Mieter/Nutzer sind.

Doch, wenn ich vom öffentlichen Gehsteig aus fotografiere, könnte mir der Besitzer dies nicht verbieten. Da würde die Panoramafreiheit gelten - auch wenn z. B. ein Tankstellenbesitzer sich ausspioniert fühlen sollte.
Wie ich schon schrub: die "Panoramafreiheit" bezieht sich auf einen eventuellen urheberrechtlichen Schutz von Gebäuden, Kunstwerken usw. - und hat dem Besitzer desselben nun wieder gar nichts zu schaffen.
Wie definiert sich denn "öffentlicher Verkehrsraum"? Würde da z. B. eine frei zugängliche Privatstraße dazugehören? Und wie ist es mit einem Privatparkplatz oder einem Parkhaus?
Gute Frage.

Öffentlicher Verkehrsraum ist m.W. alles, was dem "öffentlichen Verkehr" gewidmet ist. Dort und nur dort z.B. gilt die StVO. Die kann auch auf einer Privatstraße gelten, wenn diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, auf Supermarktparkplätzen wiederum z.B. gilt sie nicht, auch wenn der Supermarktbesitzer etwas anderes dranschreibt. Denn der Supermarktparkplatz ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, sondern nur für die Kunden des Supermarktes da.

(Sozusagen ein Klassiker: die Schilder "Auf dem Parkplatz gilt die StVO" und "Parken nur für Kunden" widersprechen sich nämlich grundsätzlich... Entweder - oder, beides zusammen geht nicht.)

Wäre es "bestimmungsgemäßer Gebrauch" im Sinne "touristischer Erinnerungsfotos", wenn ich auf demselben Privatparkplatz statt der Tankstelle eine Person oder mein Auto fotografiert hätte (und die Tankstelle nur zufällig im Hintergrund zu sehen wäre)?
Es gibt überhaupt keinen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Privatgrundstücken, weil die eben nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. (Wie es ein Bahnhof ist - die Bahn als Betreiber des Bahnhofes muß jeden reinlassen, der einen Zug besteigen will oder aus einem aussteigt, oder einen im Bahnhof gelegenen Laden besuchen will; es gibt überdies ja auch eine Beförderungspflicht für alle Bahngesellschaften. Die Bahn darf sich, anders als z.B. ein Kaufhaus, ihre Kunden nicht aussuchen.)

Dass man z. B. innerhalb von Geschäften meist nicht unbehelligt fotografieren kann und die Angestellten empfindlich darauf reagieren, ware mir auch längst bekannt. Allerdings hat mich erstaunt, dass im vorliegenden Fall bereits die Eingangshalle des Einkaufszentrums (was ja sozusagen eine "überdachte Zugangsstraße" zu den Geschäften ist) so strikt überwacht wird.
Genau umgekehrt...

Würdest Du in einem Laden fotografieren, hätte das Sicherheitspersonal des Einkaufszentrums überhaupt nichts zu melden, denn das wäre allein Sache des Ladeninhabers. Der kann in seinem Laden fotografieren lassen wen er will (es sei denn höchstens, das wäre im Mietvertrag ausgeschlossen worden - was ich mir nicht vorstellen kann).

Erst recht überrascht hat mich die Sache mit der Tankstelle, eben weil man sie ja von außerhalb des Privatgeländes genauso einsehen kann.
Für mich klingt die Geschichte ein bißchen so, als wäre das "Sicherheitspersonal" des Einkaufszentrums nach Deinem ersten Fotografieren aufmerksam geworden, und hätte deshalb auf das zweite Fotografieren auch gleich reagiert.
 
@beiti

Seltsame Erfahrungen hast Du da gemacht.
Also ich habe schon an allen Möglichen ungewöhnlichen Orten fotografiert, aber mich hat noch nie jemand gefragt warum ich das mache. Hab auch bei uns im Einkaufscenter Fotos gemacht zur Weihnachtszeit und habe dabei auch andere gesehen die das gemacht haben.
Ich glaub wenn ich so wie Du angesprochen worden wäre dann hätte ich gelacht und wäre einfach weiter gelaufen... soweit kommts noch. :lol:
 
Mit Geschäften scheint es sowieso inzwischen so zu sein "teure Ware aussuchen, bezahlen, Schnautze halten". Sobald kein direkter Profit entsteht, gibts mecker...

Dabei sehe ich das so, wenn das Einkaufszentrum das Stadtbild verschandeln darf, dann darf man es auch fotografieren.

(Ich weiß dass es so nicht ist, aber es sollte so sein)
 
Ja, mehr oder minder hat glaube ich jeder von uns ähnliches schonmal erlebt, mal ist es der einfache Passant der pöpelt oder die nette Polzei auf´m Bahofsvorplatz welche auf die "Hausordnung" freundlichst hinweisen.

Persönlich kommt es mir so vor als wäre man nur noch in einer Scharr Fotografen im Zoo sicher, überall anderts könnte ein "Verbot" lauern oder einzelne wirre Menschen mit Ihrem Persönlichkeitsrecht "auflauern" :lol:.

Das mit der erhöhten Sicherheitsstufe betreffs "innere Sicherheit" aka Terrorgefahr :ugly: trägt auch noch einiges bei, alles was groß ist und sich Menschen dort treffen ist inzwischen "verboten" Flughafen, Bahnhof, öffentliche Plätze, große bekannte Gebäude u.s.w. Man könnte es ja Auskuntschaften und was weiß ich planen.

Was mich persönlich echt ankotzt ist dieses dumme "meins gehabe", kaum ist die Bahn privatisiert stellen die Reglen auf das einem schlecht wird., genauso an anderen zig stellen. Z.t sind das eben historische Gebäude oder sonstiges was als Fotograf "natürlich" ist abzulichten, und da kommt einer mit "bla bla antiterror bla blablub".

Wer es testen will stellt sich mit nem dicken Tele in den Hauptbahnhof, in 2 min ist Besuch da....

Das ist warscheinlich so die neue "New Wave", die jungen kloppen die Rentner an den Haltestellen tod und jeder andere schließt sich daheim ein und besteht nur noch auf "seins"....
 
Bei diesen Aufnahmen bin ich auch - allerdings recht freundlich - von einem Security-Menschen angesprochen worden, da es sich bei dem Gebäude um eine Bank handelt. Nachdem ich ihm versichterte, dass es rein private Aufnahmen sind, war alles ok.

In meinem Supermarkt darf man übrigens nicht fotografieren, da hängt an der ersten Tür ein entsprechender Hinweis. Im örtlichen Einkaufszentrum meine ich mich zu erinnern, mal was auf der Homepage gelesen zu haben, dass man nicht fotografieren darf, aktuell finde ich es aber nicht mehr. Vielleicht darf man da ja inzwischen auch fotografieren. Ich habs auf jeden Fall schonmal gemacht, ist schon ne Weile her, da hat sich niemand dafür interessiert.
 
Es hat übrigens nie der Eigentümer eines Grundstücks das Hausrecht, sondern immer der Bewohner...

Also bei einer Mietwohnung der Mieter, bei einem Hotelzimmer der Hotelgast, usw.

Eigentümer haben nur dann auch Hausrecht, wenn sie gleichzeitig Bewohner/Mieter/Nutzer sind.

Heisst das also, dass, wenn ich in einem Hotelzimmer ein Shooting mit einem Model machen möchte, ich das Hotel nicht um Erlaubnis fragen muss, solange es sich nicht um ein kommerzielles Shooting handelt?


Wie ich schon schrub:
Da hab ich eben ein leichtes Ziehen im Backenzahn verspürt. :ugly:

Bei diesen Aufnahmen bin ich auch - allerdings recht freundlich - von einem Security-Menschen angesprochen worden, da es sich bei dem Gebäude um eine Bank handelt. Nachdem ich ihm versichterte, dass es rein private Aufnahmen sind, war alles ok.
Na klar doch. Selbst wenn du das Gebäude fotografierst, weil Du einen Bankraub zu planst, ist es doch dein ganz privater Bankraub, den Du da zu begehen beabsichtigst.... :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe langsam auch das Gefühl, dass dieser ganze Sicherheitswahn überhand genommen hat.
Nehmen wir einfach mal an ich wäre ein Terrorist oder ein sonstiger Verbrecher, und hätte vor einen Anschlag oder einen Überfall auf z.b. einen Bahnhof zu planen. Nun müsste ich mir in dieser Situation die Frage stellen, wie ich an das Bildmaterial für meine Planung komme. Entweder ich nehme ein großes Stativ, Semi-Profi DSLR und ein lichtstarkes Objektiv, oder ich nehme eine kleine Kompaktknipse.
In beiden Fällen würde das Sicherheitspersonal sicher merken, wenn ich die Bilder mache.

Und nun nehmen wir mal an, dass mein IQ über dem von Toastbrot ist, und ich nicht erwischt werden will. Dann kaufe ich mir bei einem großen, ähnlich eines südamerikanischen Flusses benannten Onlineshop eine Pen Cam für 36 Euro, stecke das Ding in die Außentasche meiner Jacke und laufe einfach mal durch das auszuspionierende Gebäude, als würde ich einfach nicht genau wissen, auf welchen Bahnsteig ich muss.

Um ehrlich zu sein, diese Situation halte ich für sehr viel wahrscheinlicher. Und höchstwahrscheinlich würde kein einziger Sicherheitsbeamter merken, was ich da tue.

Insofern kann ich nicht verstehen, wie man das Argument, dass man aus Sicherheitsgründe nicht fotografieren dürfe, ernsthaft vertreten kann.

Bisher wurde ich nur ein einziges Mal von einem Sicherheitsmenschen (privater Wachschutz) freundlich aber bestimmt (mit großer Pistole am Gürtel) dazu aufgefordert, eine alte Industriebrache nicht zu fotografieren. Ich muss dem Menschen allerdings zu Gute halten, dass er mir auch gleich noch gesagt hat, dass auf der anderen Seite des Gebäudes ein Fußgängerweg ist, und er nichts dagegen machen kann, wenn ich von dort aus fotografieren will.

Gruß
Noah
 
Nicht zuletzt hat das ganze "erhöhte Bemerken" auch mit einer gestiegenen "Aufgeklärtheit" der Bevölkerung zu tun. Sprich, viele sind sich heute, im Gegensatz zu früher, bewusst über Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte.

Dieses Forum ist da ein glänzendes Beispiel. Auch hier wird gerne mit rechtlichem Halbwissen zu allen möglichen Themen um sich geworfen (z.b. Urheberrecht). Natürlich hat das ganze dann auch auswirkungen wenn man, zunächst harmlos erscheinende, Locations fotografieren möchte.

Der von weiten Teilen der Bevölkerung mitgetragene "Sicherheitswahn" trägt auch nicht unwesentlich dazu bei.
Die Denkweise "mich kann man Kontrollieren, ich habe nichts zu verbergen", findet dann eben auch in erhöhten Nachfragen nach dem "Fotografiergrund" ihren Niederschlag...
 
Heisst das also, dass, wenn ich in einem Hotelzimmer ein Shooting mit einem Model machen möchte, ich das Hotel nicht um Erlaubnis fragen muss, solange es sich nicht um ein kommerzielles Shooting handelt?

ot, aber: wenn hotels wissen wollten was die leute "nicht kommerziell" auf ihren zimmern treiben... :eek::evil::eek: deswegen wollen sies nicht wissen :D solange du nix kaputt machst.

daher viel spass auf dem zimmer,
martin
 
Ich frage das deshalb, weil das immer wieder diskutiert wird. Auch in der MK.
Soll man, wenn man sich ein Hotel(zimmer) für ein Hotelzimmer-Shooting ausgesucht hat, das Hotel um Erlaubnis fragen, oder es einfach tun?
 
wenn "nicht kommerziell", wie du sagst: "do not disturb" an die tür, und loslegen. wie gesagt, hotelmanager sind froh um alles, was sie NICHT wissen was auf ihren zimmern vorgeht, solange es keine bleibenden spuren im raum hinterlässt. die wollen doch auch nachts ruhig schlafen.

beim austauschbaren design der meisten hotelzimmer ist selbst im fall einer späteren veröffentlichung sehr unwahrscheinlich, dass sich das hotel "wiedererkennt" und beschwert.

wenn du natürlich mit stylistin, 3 models, 2 assis und 5 flightcases equipment aufschlägst, solltest du dich vielleicht vorher erklären - - aber dann ist die wahrscheinlichkeit recht groß, dass sich das hotel gebauchpinselt fühlt und gegen die übliche raummiete die location mit handkuss zur verfügung stellt.

cheers, martin
 
Übrigens kann ich mich noch sehr gut an einen Freund erinnern, der in den späten 70ern in Italien Züge und Bahnhöfe fotografierte und mehr als einmal Filme abgeben mußte und unangenehme Momente auf Polizeiwachen verbrachte - da war jegliches Fotografieren von auch nur ansatzweise militärisch nutzbaren oder angreifbaren Industrieanlagen verboten - lange vor 2001...
 
Übrigens kann ich mich noch sehr gut an einen Freund erinnern, der in den späten 70ern in Italien Züge und Bahnhöfe fotografierte und mehr als einmal Filme abgeben mußte und unangenehme Momente auf Polizeiwachen verbrachte - da war jegliches Fotografieren von auch nur ansatzweise militärisch nutzbaren oder angreifbaren Industrieanlagen verboten - lange vor 2001...

So what ... es hat trotzdem jeder munter drauflos fotografiert und manchmal eben musste man ein paar Minuten mit den Gesetzeshuetern diskutieren.

Ich versteh das ganze Theater sowieso nicht: einfach fotografieren und wenn einer kommt, dann stellt man sich eben unwissend. Wenns ganz schlimm kommt, dann loescht man eben das Foto und schaut, dass man mit den restlichen, die unbemerkt geblieben sind, weg kommt. :evil:
 
Das was dem TO passiert ist kommt mir auch recht bekannt vor...:D
Ich hab letzten Oktober ein neues Objektiv gekauft und wollte es natürlich gerne mal ausprobieren und bin mit meiner Frau in die Stadt, da sie einkaufen wollte. Draußen Bilder geschossen ohne weiteres in der Fußgängerzone. Dann ging sie in ein Schuhgeschäft und lief ihr etwas später nach. Ich fand es spannend meine bessere Hälfte dabei abzulichten, wenn sie sich unbeobachtet fühlt und der Lieblingsbeschäftigung der meisten Frauen nach geht. Hab mich (natürlich auch etwas verdächtig) hinter einem Aufsteller versteckt versucht meine Frau Formatfüllend auf die Linse zu bekommen. Kaum hatte ich geknipst, kam eine Angestellte und fragte mich was ich denn da mache?
Unbedarft wie ich war, sagte ich ihr, dass ich meine Frau beim Schuhkauf fotografieren wolle. Sie ließ mich darauf hin zwar in Ruhe, aber erst da kam mir der Gedanke: Hui, fotografieren (selbst für private Zwecke) ist wohl nicht überall erlaubt...

Vorher hatte ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Irgendwie fand ich das dann auch etwas befremdlich, aber auf den zweiten Blick machte es natürlich Sinn (nicht nur im Hinblick auf Raub, sondern auch auf Produktspionage etc.)

Dennoch war ich danach schon etwas verunsichert & überrascht.
 
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