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Wo ist Fotografieren erlaubt?

B-W-Design

Themenersteller
Darf ich mich auf ne Verkehrsinnsel stellen und Langzeitaufnahmen machen?
Also so eine Fußgängerinsel.

Gruß Janne
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Darf ich mich auf ne Verkehrsinnsel stellen und Langzeitaufnahmen machen?

Wüsste nicht, was dagegen sprechen soll, ist ja öffentlicher Raum, also ja.
Hat auch gleich noch den Vorteil, dass die Verkehrsteilnehmer dort sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten!:D

Gruß

Kai
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Solange Du damit keinen Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Form behinderst, so spricht nix dagegen.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Darf ich mich auf ne Verkehrsinnsel stellen und Langzeitaufnahmen machen?
Also so eine Fußgängerinsel.

Gruß Janne

Denk dran: Ein Fotograf der immer zuerst nachfragt, kommt zu keinen guten Fotos. Erst fotografieren - dann fragen.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Auf einer Verkehrsinsel bist du doch niemandem im Weg. Du solltest dich nur so aufbauen, dass Fußgänger die Insel zum Überqueren der Straße nutzen können, wenn sie dafür gedacht ist.

Ich habe sowas schon ein paar Mal gemacht. Wichtig ist, dass du irritierten Autofahrern schnell sagen kannst, was du machst und sie dann bittest weiterzufahren um einen längeren Stau zu vermeiden. Mit den Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer wirst du auch sehr viel Spaß haben: von auffällig langsam fahrenden Autos bis hin zu völlig irritierten Gesichtsausdrücken aus Polizeiwagen ist alles dabei.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Ich versuchebei solchen Locations immer, nach Möglichkeit NICHT wie ein Polizist zu wirken, der gerade an einer Laserpistole werkelt.
Manche Autofahrer neigen dazu (permanent schlechtes Gewissen), beim leistesten Verdacht, dass man ein solcher sein könnte, vehement auf die Bremse zu latschen. Und auch, wenn Fotos von frischen Massenkarambolagen immer wieder gut ankommen, sollte man trotzdem probieren, Schootings ohne allzu große Kollateralschäden über die Bühne gehen zu lassen.;)
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Und lass den dämlichen Blitz aus, ich habe mich schonmal zu tode erschreckt, als auf einmal neben mir son heller Strahl aus tiefer Nacht erschien!!!(y)

Wobei ich noch nichtmal weiß was der Jenige mit dem Blitz ereichen wollte.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Ich finde das aber hin und wieder recht amüsant, Autos hinterher zu blitzen, die durch unsere Tempo 30-Strasse mit 70 Sachen gebrettert kommen. :devilish:;)

Aber grundsätzlich hast Du insofern recht, dass man Autofahrer natürlich nicht absichtlich frontal anblitzen sollte und darf. Das kann einem schon Ärger wegen Verkehrsgefährdung einbringen.
Ansonsten ist eine Verkehrsinsel eben öffentlicher Raum. Und da darf man drauf stehen - auch mit einem Stativ - und fotografieren. Egal, was Autofahrer dabei denken. Wer kein schlechtes Gewissne hat, den stört es auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Ich versuchebei solchen Locations immer, nach Möglichkeit NICHT wie ein Polizist zu wirken, der gerade an einer Laserpistole werkelt.
Manche Autofahrer neigen dazu (permanent schlechtes Gewissen), beim leistesten Verdacht, dass man ein solcher sein könnte, vehement auf die Bremse zu latschen. Und auch, wenn Fotos von frischen Massenkarambolagen immer wieder gut ankommen, sollte man trotzdem probieren, Schootings ohne allzu große Kollateralschäden über die Bühne gehen zu lassen.;)

Geil, der Kommentar des Tages. :lol::devilish:
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Prinzipiell SOLLTE es kein Problem sein, aber ich muss leider doch ausdrücklich davor warnen. Vor wenigen Wochen war ich mit Leuten hier aus dem Forum unterwegs (UT Jena). Und die Aktion mit den Bildern an der Straße ging leider gründlich in die Hose. Hier mal der verkürzte Bericht:

Wir haben ja noch nicht mal einen einzigen Blitz abgefeuert. Wir haben einfach den fließenden Verkehr an der Schnellstraße fotografiert. Und das überwiegend noch nicht mal scharf, sondern eher als verschwommene Konturen oder sonstwie. Da kamen die Herren in grün/weiß/blau/silber/wasauchimmer und meinten uns zurechtweisen zu müssen. Haben uns unterstellt, dass wir gezielt Insassen ablichten würden. Einer sollte seine Bilder zeigen und das vom Beifahrer des Streifenwagens löschen. Nur blöd, dass keiner von uns den Streifenwagen überhaupt auf der Kamera hatte, geschweige denn mehrere von uns noch nicht mal bemerkt hatten, dass da überhaupt ein blauer vorbeigerollt sein soll. War echt ne dubiose Nummer. Am geilsten war ja die Eröffnung: "Was machen sie denn hier?" (5 Leute mit Kamera geschultert?!?):confused: und "Sie wissen doch sicher über das Urheberrecht bescheid". :ugly: Als ich dann mal dezent nachgehakt habe, wie es denn so um die Panoramafreiheit stehe, sind sie ausgewichen: "Das ist hier ne allgemeine Fahndungsmaßnahme und die dürfen wir jederzeit durchführen"...

1. Bitte nicht als Bashing gegenüber der Polizei sehen, aber es hat mich echt geärgert.
2. Mittlerweile weiß ich, dass fahrende Autos wohl leider ein Sonderfall darstellen. Denn hier kommen sich Panoramafreiheit und Art.2 des GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) leider ins Gehege. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das erkennbare Ablichten von Personen in Autos leider ein Eingriff in die Persönlichkeit. Und da steht das GG natürlich vor dem KunstUrhG.
3. Probier es halt aus. Meist ist die Polizei dann trotzdem kulant, wenn du ihnen erklärst, was du machst und dass du nichts Schlimmes im Schilde führst. Vermutlich werden sie dich auffordern, es zu unterlassen oder sie überprüfen deine Personalien.
4. Ich weiß nicht, wie es mit dem Veröffentlichen aussieht. Mein Bericht bezieht sich nur auf das Anfertigen der Bilder. Ob und/oder wie hierbei zwischen Anfertigen und Veröffentlichen unterschieden wird, überlasse ich dann gern den Rechtsprofis. ;)

EDIT: kurzer Nachtrag @TO
du hattest ja geschrieben, dass es dir um Langzeitbelichtungen geht. Dabei sind natürlich keine Personen in den Autos erkannbar. Das Problem ist nur, dass das ein Außenstehender (z.B. die Polizei) eben nicht auf den ersten Blick sieht. Daher musst du dir im Notfall eben doch eine Kontrolle gefallen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Der Threadstarter fragt gezielt nach Langzeitaufnahmen. Und kann man wirklich niemanden erkennen. Sogar Senioren mit Rollator sind dafür zu schnell. :)

Ich fotografiere einfach überall, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn man im vorauseilenden Gehormsam erst überall nach einer schriftlichen Genehmigung fragt, kann man es beim aktuellen Wahn mit Verordnungen und dem Sog des Anti-"Google StreetView" Hypes gleich vergessen, überhaupt noch ausserhalb der eigenen Wohnung Fotos zu machen.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Der Threadstarter fragt gezielt nach Langzeitaufnahmen. Und kann man wirklich niemanden erkennen. Sogar Senioren mit Rollator sind dafür zu schnell. :)

Ich fotografiere einfach überall, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn man im vorauseilenden Gehormsam erst überall nach einer schriftlichen Genehmigung fragt, kann man es beim aktuellen Wahn mit Verordnungen und dem Sog des Anti-"Google StreetView" Hypes gleich vergessen, überhaupt noch ausserhalb der eigenen Wohnung Fotos zu machen.

Leider (wenn du hinter der Kamera stehst) ist es so !
Zum Glück (wenn du dich vor der Kamera befindest und eigentlich in Ruhe gelassen werden willst) ist es so !
Wie so häufig eine Frage der Perspektive ;-)

Genaugenommen musst du eine Person sogar fragen, ob du sie fotografieren darfst. Erst dann wäre es erlaubt.

Sobald eine Person erkennbar ist oder auf die Person geschlossen werden kann (aufgrund der Kleidung, Umgebung etc.) ist eine Veröffentlichung des Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografierten nicht erlaubt (Model Release).

Nur bei öffentlichen Veranstaltungen, wo sich Menschen zu einem bestimmten, gemeinsamen Zweck versammeln, darf fotografiert werden.
Personen des "öffentlichen Lebens" sind quasi auch "frei".

Wenn also Personen im Auto erkennbar sind, oder auf die Person aufgrund des Autos geschlossen werden kann ... nicht erlaubt.

Genaugenommen geht ohne model und object release fast gar nichts.

Sam
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Bei einer Verkehrsinsel hätte ich eher Bedenken angefahren zu werden, als irgendjemanden zu stören. Im schlimmsten Fall muss man sich halt mit Ordnungshütern unterhalten, wobei sich das in den meisten Fällen schnell klärt und man weiter machen darf.
Seit ein paar Tagen frage ich mich, ob ich mich mit Stativ mal auf der Autobahnbrücke kurz vor Ende der blauen Stunde niederlassen soll. Sieht mit Sicherheit blöde aus. :ugly:
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Sobald eine Person erkennbar ist oder auf die Person geschlossen werden kann (aufgrund der Kleidung, Umgebung etc.) ist eine Veröffentlichung des Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografierten nicht erlaubt (Model Release).

Das ist so nicht ganz richtig. Ein grundsätzlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gibt sich erst duch die Veröffentlichung und nur in einem von einer Milliarde fällen schon durch das Fotografieren selber. Es gibt gerade mal eine Hand von Urteilen die schon die Anfertigung des Lichtbild als rechtswiedrig erachten. Und Veröffentlichung ist auch nicht gleich Veröffentlichung, denn es kommt noch immer auf den Kontext an. Ich kann problemlos einzelne Personen in öffentlichem Raum auf meinem Foto bei einer Veröffentlichung herausstellen, sofern die Abbildung nicht herabwürdigend oder ehrverletzend ist und die betreffende Person problemlos austauschbar ist ohne Bildgestaltung oder Bildwirkung zu verändern.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Seit ein paar Tagen frage ich mich, ob ich mich mit Stativ mal auf der Autobahnbrücke kurz vor Ende der blauen Stunde niederlassen soll. Sieht mit Sicherheit blöde aus. :ugly:

Kann ich dir nur empfehlen. Da können nette Bilder bei rauskommen. Sorgt halt auch für ein gewisses Maß an Irritation bei Autofahrern, aber das sollte kein Problem darstellen.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

verzeihung aber seit wann ist ne Straße ein besonders gegen einblick geschützter raum???
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Das ist so nicht ganz richtig. Ein grundsätzlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gibt sich erst duch die Veröffentlichung und nur in einem von einer Milliarde fällen schon durch das Fotografieren selber. Es gibt gerade mal eine Hand von Urteilen die schon die Anfertigung des Lichtbild als rechtswiedrig erachten. .

dagegen klagt üblicherweise auch niemand

Und Veröffentlichung ist auch nicht gleich Veröffentlichung, denn es kommt noch immer auf den Kontext an. Ich kann problemlos einzelne Personen in öffentlichem Raum auf meinem Foto bei einer Veröffentlichung herausstellen, sofern die Abbildung nicht herabwürdigend oder ehrverletzend ist ... .

das würde dann auch zu schadenersatzforderungen führen

und die betreffende Person problemlos austauschbar ist ohne Bildgestaltung oder Bildwirkung zu verändern.

nein, das berechtigt sicherlich zu keiner Veröffentlichung. Dies würde die Publikation von fast jedem Foto rechtfertigen, da "Bildwirkung" subjektiv und wohl eher den Fotografen, nicht den unfreiwillig Fotografierten interessiert.

Tatsache ist natürlich, dass Millionen von Fotos in irgendeiner Form unter den Blick Dritter gelangen, die rechtlich das nicht dürfen. Personen in diesem Forum zerbrechen sich den Kopf darüber, nicht der Urlaubsknipser von nebenan, auf dessen Foto sich dann auch noch Herr und Frau XY befinden.

aber: Sollte Herr oder Frau XY dadurch ein Nachteil entstehen, dass sie auf diesem Foto erkannt werden, könnte Herr Urlaubsknipser möglicherweise von diesen gerichtlich belangt werden.

dies hat natürlich einen gewissen Seltenheitswert, daher bitte weiter im Urlaub knipsen !! ;-)
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

das würde dann auch zu schadenersatzforderungen führen

Die nicht zwangsläufig auch Erfolg haben. Was aber, zugegeben, sehr häufig einfach als Hauptforderung vor Gericht geltend gemacht wird die dann auch noch zu hoch ausfällt. Da sagen die Richter dann gerne mal Nein.


nein, das berechtigt sicherlich zu keiner Veröffentlichung.

Das muss es auch nicht. Es geht eher darum: Was könnte eine Veröffentlichung Rechtswiedrig erscheinen lassen, so dass auch eine Klage gegen diese Aussicht auf Erfolg hat. (Kleiner Kniff unseres Verlagsjuristen.)


aber: Sollte Herr oder Frau XY dadurch ein Nachteil entstehen, dass sie auf diesem Foto erkannt werden, könnte Herr Urlaubsknipser möglicherweise von diesen gerichtlich belangt werden.

Da muss ich wiedersprechen. Ein Nachteil persönlicher Natur alleine reicht nicht aus. Wenn Frau Müller sich von Hernn Müller scheiden lässt, weil Sie ihn mit Frau Schäfer auf einem Foto in einer eindeutigen Pose erwischt hat, oder Herr Maier in den Knast muss weil er auf einem Foto beim Verkauf von Haschisch zu identifizieren ist, ist dies persönliches Pech der Betroffenen. Die Frage ist: Ist das Foto in einem besonders geschützten Raum nach dem StGB entstanden und ist die Veröffentlichung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einen herablassende oder ehrverletzenden Kontext. Kann dies Verneint werden, ist die Veröffentlichung rechtmäßig.

Das Kunsturhebergesetz ist hier auch nicht abschließend. § 22 (1) 2 und 3 können durch viele Urteile zu verswchiedenen Sachverhalten, Juristen sagen dazu "herrschenden Meinung", recht weit ausgelegt werden. § 23 (2) verbietet eine veröffentlichung zwar falls eine berechtigtes Interresse des Betroffenen vorliegt, doch erstens muss der Veröffentlicher diese erst einmal kennen und zweitens findet dieses Recht spätestens bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei Zeitgeschichte seine Schranken. Hier kommt schon der nächste Haken: Bei Zeitgeschichte und Personen des Öffentlichen Lebens sind wir wieder schon wieder bei den Einzelfallentscheidungen von BGH und BVerfG.
 
AW: Wo ist fotografieren erlaubt?

Die Frage ist: Ist das Foto in einem besonders geschützten Raum nach dem StGB entstanden und ist die Veröffentlichung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einen herablassende oder ehrverletzenden Kontext. Kann dies Verneint werden, ist die Veröffentlichung rechtmäßig.

Das Kunsturhebergesetz ist hier auch nicht abschließend. § 22 (1) 2 und 3 können durch viele Urteile zu verswchiedenen Sachverhalten, Juristen sagen dazu "herrschenden Meinung", recht weit ausgelegt werden. § 23 (2) verbietet eine veröffentlichung zwar falls eine berechtigtes Interresse des Betroffenen vorliegt, doch erstens muss der Veröffentlicher diese erst einmal kennen ....

Deine Auslegungen geben wesentlich mehr Freiheit als ich bislang an Informationen erlangte. Als Fotograf würde mich das ja freuen.

Nach obigen Aussagen wäre es kein Problem auf der Straße jemanden zu fotografieren und dieses Bild zu veröffentlichen - im Internet als Demobild, bei einer Ausstellung etc. Ich rede hier nicht von Pressefotos, denn diese entstehen ohnehin bei einem für die Öffentlichkeit gedachten event.

es wäre quasi alles, was nicht einem geschützten Raum und ohne Ehrverletzung abgelichtet wird publikationswürdig.

ich bin skeptisch ...

;-)
Sam
 
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