• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Wieviele Auslösungen sind OK bei Rückgabe innerhalb der 2wöchigen Frist

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
nö grad gefunden, Verkauf durch Amazon !

Tatsache :) Damals hatten die nicht mal mehr die D3 oder D3s, naja, gut ... bei Amazon sollte man kein Problem mit der Rückgabe haben. Damit will ich aber nicht gut heißen, dass man sich die Kamera für eine Urlaub "ausleiht" und dann zurück gibt :rolleyes:

Die Probleme würden vermutlich anfangen, wenn man einen Kratzer in ein Display schrammt oder so etwas in der Richtung ... Und Amazon hat erst mal das Geld und wird bei teueren Artikeln auch genauer hinsehen und schauen, ob Mängel auftreten ...
 
Es geht mir hier nicht darum, die 2-wöchige Rückgabe-Frist zu missbrauchen - nach dem Motto eine D700 für ein Wochenende / einen Urlaub ;-)
Ich will mich lediglich absichern, dass ich für eine Rückgabe nach für mich unbefriedigend verlaufenen Tests nicht mit Kosten verbunden ist.

Du widersprichst Dir selbst, indem Du behauptest, es ginge Dir darum, die Kamera testen zu wollen! Gerade sowas zieht ja die grundsätzlich verbraucherfreundliche Regelung (14-tägiges Rückgaberecht) in Misskredit!

Wenn ich mir etwas bestelle, dann gehe ich zum Zeitpunkt des Bestellens davon aus, dass ich die Ware auch tatsächlich behalte. Was ist denn das für ein Konsumverhalten?!

Die Zeche in Form von abgegrabbelter Ware zahlt der ehrliche Konsument.
 
Aber Rückgaberecht bei Online Bestellung finde ich prinzipiell gut, die Frage ist, wie man dem entgegenwirken kann, dass man dann teils als neu deklarierte Geräte kriegt, die eben nicht mehr neu sind ;)
Ich gehe davon aus, dass diese benutzen und zurück schicken Mentalität immer mehr um sich greift. Nicht jeder hat die Möglichkeit aus der Warte aller Beteiligten zu betrachten. Es wird vielleicht beim Nachwuchs immer mehr mißverständlich als Selbstverständlichkeit aufgefasst, dass man ein Neugerät zum Gebrauchtgerät machen darf, ohne für die Wertminderung bezahlen zu müssen.

Daher kann es gut sein, dass die Händler eines Tages vermehrt dazu übergehen, sich sie Wertminderung bezahlen zu lassen, oder eine gesetzliche Änderung statt findet,- die das öffnen des Originalkartons bereits mit Kosten verbindet, bis zur realen Benützung des Produkts. Nicht schön, aber möglicherweise nicht zu verhindern,- sofern die Vernünftigen nicht weiterhin überwiegen.
 
Pervers, wenn man sich schon erkundigt, wieviele Auslösungen man machen darf.

:top:
 
Ich finde es eher pervers bei durchaus legitimen Fragen gleich das schlimmste (hier: Missbrauch) zu unterstellen. Es geht hier immerhin um das eigene Geld und die Frage, wie man dies im Rahmen einer gesetzlich zugesicherten Gestaltungsmöglichkeit beisammen hält.

Händler, die Missbrauch nicht einkalkulieren haben es letztendlich auch nicht anders verdient. Eine vernünftige Kalkulation gehört zu den Grundlagen eines funktionierenden und erfolgreichen Unternehmens.. (und im Umkehrschluss werden schlecht oder "riskant"/"an der Grenze kalkulierende" Unternehmen eben völlig zu Recht vom Markt geworfen. Geiz ist geil hat eben auch zwei Seiten.)
Im Übrigen halte ich das "Problem" nicht für sonderlich akut oder dringend. Die Möglichkeit Schadenersatz für übermäßige Nutzung einzufordern besteht und da der Händler i.d.R. zu diesem Zeitpunkt direkten Zugriff auf das Geld hat, stellt sie ihn nicht einmal vor besonders hohe Hürden. Allenfalls wird sie zu selten angewandt bzw. eine dementsprechende Prüfung findet nicht statt.
 
Das dumme daran ist das ehrliche Kunden so die Schmarozer mtbezahlen dürfen. Find ich nicht wirklich ok.

stimmer dir zu, nur finde ich das ist das kleinere Übel welches sich eben mit dem FAG einstellt was ich aber gut finde ! auch gibt es die Händler die schon mal Rückporto verweigern, PP für Rückübertragung Gebühren einbehält, finde ich schlimmer
 
Zyniker würden jetzt sagen, dass das Ausnutzen der Ehrlichen durch die Schmarotzer unsere Gesellschaft ausmacht ;)

aber im ernst:
Das ist zwar in gewissem Rahmen unschön, aber der Betrag dürfte vernachlässigbar sein. Und auch verschmerzbar in Anbetracht der Vorteile die man sich dadurch "erkauft".
Teurer als im stationären Handel wird der Versandhandel dadurch ohnehin nicht, insofern sehe ich da kein großes Problem.
 
Ich will mich lediglich absichern, dass ich für eine Rückgabe nach für mich unbefriedigend verlaufenen Tests nicht mit Kosten verbunden ist.

Dann wirst du wohl oder übel deinen Händler befragen müssen. Nach geltendem Recht kann er alles was über eine Prüfung der Ware hinausgeht dir als Wertminderung bei Rückgabe abziehen.

Jetzt läst sich trefflich darüber streiten wo die Grenze liegt. Ich persönlich denke ein paar Auslösungen (10-20) stellen sicher kein Problem dar, ein paar mehr 50-100 werden dann schon grenzwertig, größer 100 könnte es Probleme geben.

Man sollte einfach nach dem gesunden Menschenverstand handeln und die Ware so behandeln, wie man sie selber wieder in die Hand bekommen will, wenn man einen Rückläufer bekommt.

Ich achte daruf, bei Ware, dich ich erst mal prüfen will, dass ich nicht unnötig viel Verpackung aufreise (USB Kabel, etc.), das ich Schutzfolien so weit es möglich ist drauf lasse und dass ich das Teil nur soweit benutze wie ich es für eine Prüfung tun muss.

Für alles andere gibt es ja genügend Testberichte und Benutzerhandbücher aus denen das wesentliche hervorgeht.

Gerald
 
Das nehme ich so mal als ein sehr treffendes Schlusswort hin.

Alles weitere ist sowieso reine Spekulation. *closed*
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten