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Wieviele Auslösungen höchstens bei Gebrauchtkauf???

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... das bedeutet, dass Meldungen von Schäden am Verschluss in den Foren eben nur gehäuft erscheinen, da sie an einem Ort zusammengetragen wurde; auch bei den besten Geräten kann es zu vereinzelten Ausfällen kommen - also Entwarnung.

Der Hobbyist, der seine Geräte duch Bilder nur selten refinanziert, kann trotzdem in den Setups die Serienbildgeschwindigkeit mit Augenmaß (und damit verschlusschonend) einstellen, ganz danach, wie er das wirklich braucht.

Und die (Auslöse)Zahlen haben mich nicht wirklich geschockt: Gibt es doch heute Anwendungen, die wahre Bilderfresser sind - allein die Dienstleister, die für den boomenden Versandhandelsmarkt a la Otto die Einzelbilder für die 3D-Produktansichten produzieren - automatisierter Massenmarkt, jeder muss eben sehen, dass er zurecht kommt.

M. Lindner
 
Hallo Leute,

ich habe nach langer Überlegung mich dazu entschlossen wieder eine DSLR zu kaufen. :)
Da dieses Thema gerade zu meinen Fragen passt, lasse ich es mal wieder aufleben!
Und zwar könnte ich eine Nikon D300s zu einem, wie ich finde, sehr fairen Preis von EUR 350,- über einen Nikonhändler erwerben.
Dieser bietet mir sogar noch 12 Monate Gewährleistung auf die Kamera.
Der einzige Hacken an der Sache, der in meiner Wahrnehmung nicht zu verachten ist, ist dass die Kamera schon 117.000 Auslösungen hat.
Nun ja, auf Ebay gibts für diesen Preis zwar keine Nikon D300s aber eine D200 inkl Objektiv 18-55.

Nun zu meiner Frage, ist eine DSLR mit sovielen Auslösungen überhaupt noch diesen Preis wert? :confused: Optisch sieht die Kamera tip top aus.
Die Lebensdauer wird ja mit 150.000 Auslösungen von Nikon angepriesen.
Ich persönlich denke, dass die Mechanik sicher länger hält oder hat jemand andere Erfahrungswerte?
 
Dieser bietet mir sogar noch 12 Monate Gewährleistung auf die Kamera.

Dieser Händler "bietet" dir nicht die 12 Monate Gewährleistung, er hat die normale Gewährleistung von 24 Monaten auf das Mindestmaß von 12 Monaten beim Gebrauchtkauf reduziert. Das ist kein Entgegenkommen des Händlers sondern das gesetzliche Minimum.

Das ist eher etwas was dich stutzig machen sollte, als es positiv aufzunehmen.
 
Dieser Händler "bietet" dir nicht die 12 Monate Gewährleistung, er hat die normale Gewährleistung von 24 Monaten auf das Mindestmaß von 12 Monaten beim Gebrauchtkauf reduziert. Das ist kein Entgegenkommen des Händlers sondern das gesetzliche Minimum.

Das ist eher etwas was dich stutzig machen sollte, als es positiv aufzunehmen.

"Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden."

Das Gesetzt bietet in meimem Fall dem Händler eher etwas Spielraum! Ich sehe dies persönlich aber nicht als "unfair" oder "arglistig" an. ;)
 
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