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Wieviel Provision beim Verkauf durch eine Kunstgalerie?

ChibaCityBlues

Themenersteller
Ein Galerist möchte gerne eine Ausstellung mit meinen Bildern machen.

Die Galerie ist nicht sehr groß und es werden für eineinhalb Monate ausschließlich meine Bilder hängen. Ich werde die Ausbelichtungen und Rahmen bezahlen.

Wie regelt man das finanzielle?

Wieviel Prozent Provision sind üblich? (Hier im Forum habe ich nur einen Beitrag zu dem Thema gefunden, und da war etwas von über 30% die Rede. Ich brauche eine Verhandlungsbasis.) Werden die Ausbelichtungskosten vorher verrechnet?
 
Nach meinen Erkenntnissen kann die Provision je nach Galerie zwischen 30 und 60 % liegen. Manche Galerien sind in der Lage, Rahmen zu stellen die dann natürlich bei Verkauf bei der Galerie bleiben. Entweder der Kunde rahmt selbst oder die Bilder werden dann vom Künstler gerahmt. Je nachdem, ob das Bildnis gerahmt oder ungerahmt angeboten/verkauft wird. Kosten für Ausbelichtungen sind üblicherweise Sache des Künstlers. Entsprechend muß eben der Verkaufspreis gestaltet werden, damit möglichst alle Beteiligten (Künstler, Galerist, Kunde) zufrieden sind. Die Größe der Galerieräume ist unerheblich. Die einzige Frage, die sich stellt ist: wird verkauft oder nicht? und wenn ja, zu welchem Preis?

Weitere Fragen, die sich stellen sind: Wer bezahlt die Bewirtung der Gäste bei einer Vernissage, wer die Werbung? Üblicherweise die Galerie. So tragen beide Seiten ein Risiko. Manche Schlawiner von Galeristen versuchen, diese Kosten jedoch auf den Künstler abzuwälzen - entweder in voller Höhe oder auch 50 %. Meines Erachtens haben diese Galeristen nicht viel Vertrauen in ihr Geschäft oder in die Bilder des Künstlers, oder liegen finanziell schon in den letzten Atemzügen… Geregelt werden sollte auch, wann GENAU bei einem Verkauf Geld fließt: sofort nach Zahlungseingang vom Kunden oder erst drei/vier Monate später, wenn der Galerist gerade zufällig etwas Geld auf dem Konto hat…

Motto: Holzauge sei wachsam… :evil:

domeru
 
Danke erstmal für die ausführliche Antwort.

Nach meinen Erkenntnissen kann die Provision je nach Galerie zwischen 30 und 60 % liegen. [...] Entsprechend muß eben der Verkaufspreis gestaltet werden, damit möglichst alle Beteiligten (Künstler, Galerist, Kunde) zufrieden sind.

60% ist natürlich eine heftige Ansage... Naja.. Wir werden morgen über die Preise und die Provision verhandeln... Ich werde berichten.

Weitere Fragen, die sich stellen sind: Wer bezahlt die Bewirtung der Gäste bei einer Vernissage, wer die Werbung? Üblicherweise die Galerie. So tragen beide Seiten ein Risiko. Manche Schlawiner von Galeristen versuchen, diese Kosten jedoch auf den Künstler abzuwälzen - entweder in voller Höhe oder auch 50 %.

Das scheint seriös und vernünftig geregelt zu sein

Geregelt werden sollte auch, wann GENAU bei einem Verkauf Geld fließt: sofort nach Zahlungseingang vom Kunden oder erst drei/vier Monate später, wenn der Galerist gerade zufällig etwas Geld auf dem Konto hat…

Danke nochmal für das Aufzeigen der möglichen Stolpersteine. Ich bin bei solchen Dingen immer etwas unbedarft.
 
Üblich sind 30-40 %. 50% meist bei Galeristen, die einen Künstler an der Angel haben, der froh ist, überhaupt ausstellen zu können und 60 % meines Wissens nach nur bei Galerien, die hochpreisige Kunst verkaufen und entsprechend Aufwand (z.B. Messebesuch o.ä.) betrieben werden muß.

Noch was: eventuell könnte zusätzlich zu dem Steuergedöns, was beim Finanzamt zu entrichten ist noch 'Künstlersozialabgabe' fällig werden. Künstlersozialabgabe zahlen entweder Leute, die regelmäßig Kunst verkaufen - also Künstler oder Galerist oder auch Leute, die Kunst regelmäßig erwerben oder in Auftrag geben. Wer diese Abgabe schlußendlich zu zahlen hat, kann gerne mal zu Meinungsverschiedenheiten führen. Genaueres gibt es bei google oder z.B. hier: www.borgard.biz/KSK.html

Viel Glück bei den Verhandlungen!

domeru
 
Noch was: eventuell könnte zusätzlich zu dem Steuergedöns, was beim Finanzamt zu entrichten ist noch 'Künstlersozialabgabe' fällig werden. Künstlersozialabgabe zahlen entweder Leute, die regelmäßig Kunst verkaufen - also Künstler oder Galerist oder auch Leute, die Kunst regelmäßig erwerben oder in Auftrag geben. Wer diese Abgabe schlußendlich zu zahlen hat, kann gerne mal zu Meinungsverschiedenheiten führen.
Das Schöne dabei: einer zahlt die Abgabe definitiv nicht - der Künstler. Dem kann das egal sein. Sollen sich die anderen streiten.

Übrigens: es ist rechtswidrig und unzulässig, wenn Galerien, Verlage etc. ihre Künstlersozialabgabe dem Künstler/Autor/Publizisten etc. von dessen Honorar abziehen.
 
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