• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Wiedereinfuhr von US Importen (Urlaub)

amoki

Themenersteller
Ahoi,

ich habe einige Bekannte in den USA die regelmäßig nach Deutschland reisen und mir Sachen mitbringen können. Dabei gilt ja ein Freibetrag von 430€, so würde ich mir in der nächsten Zeit gerne ein Stativ einen Kuko und ein Objektiv und diverse Kleinteile aus den USA holen. Da ich pro "Lieferung" jeweils unter 430€ bleibe sind die Sachen ja zuerst einmal einfuhrfrei, sofern ich https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 richtig verstanden habe. Was geschieht aber nun wenn ich mit meiner Kameraausrüstung in den Urlaub fliege, ich habe ja dann einen Haufen von US Rechnungen der insgesamt den Freibetrag bei weitem überschreitet, fallen dann im Nachhinein bei der Wiedereinreise doch Gebühren an?

Danke für eure Hilfe,
amoki
 
Zuletzt bearbeitet:
da die Beweislast bei Dir liegt ....
mach dir eine Liste der Seriennummern ( soweit vorh) und geh damit unmittelbar vor Ausreise zum Zoll und lass Dir von denen eine Bescheinigung ausstellen dann sollte es kein Problem sein.
 
... und geh damit unmittelbar vor Ausreise zum Zoll und lass Dir von denen eine Bescheinigung ausstellen dann sollte es kein Problem sein.

Das Flughafenzollamt wollte für diese Bescheinigung von mir Rechnungen mitsamt Seriennummern vorgelegt bekommen. Die bloße Rechnung eines deutschen Händlers reichte nicht aus. Auf dem Binnenzollamt reichte es aber.
 
... ja, Du musst irgenwie glaubhaft machen das das Geraffel ordnungsgemäss erworben wurde .
 
Ich könnte mir vorstellen, dass der Zoll so eine Bescheinigung nicht ohne weiteres ausstellt, wenn innerhalb kürzerer Zeit deutlich mehr als 430 Euro eingeführt wurden (ich kenne ja den zeitraum nicht....)
Also, wenn ich mir vorstelle, aus 2 Jahren Ware im Wert von 1000-1500 Euro.... da könnte ich mir Probleme vorstellen.
Bleibt nur: Hingehen und Fragen... das Forum wird da wohl kaum eine befriedigende Antwort wissen.
 
Und deine Bekannten schenken dir die Sachen dann? Falls nicht, gilt die Freigrenze nicht: www.zoll.de (gleich Punkt Nr. 2 oben)

....er hat sie dann gebraucht von seinen Bekannten Abgekauft :D

Aber zum Thema:mit den Originalrechnungen VOR dem Abflug (hinter der Sicherheitsprüfung) zum Zoll (Durchfragen - meist gibt es da ein Rotes Telefon von wo aus man mit der Zentrale verbunden wird - die schicken dann einen Mitarbeiter.
Anhand der Datumsangaben deiner rechnungen kannst Du glaubhaft machen das die sachen nicht gleichzeitig eingeführt wurden.
So habe ich es, seit ich einmal Probleme hatte, immer gemacht :)
Falls auf den Rechnungen ein Name, der nicht deiner ist, hat StAuMiz nicht ganz unrecht - dann evtl. einen Kaufvertrag als gebrauchtkauf vom regulären Käufer.

Gruß Carsten
 
hmm inzwischen jemand neue erkenntnisse? auf welchen namen sollte ich die rechnungen am besten ausstellen lassen?
 
An den rechtlichen Gegebenheiten hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Tipps zur "kreativen" Rechnungsgestaltung und dergleichen dienen doch letztlich nur der Umgehung der Einfuhrabgabenpflicht. Es bleibt doch dabei, dass du die Sachen nicht selbst einführst und augenscheinlich auch nicht geschenkt bekommst.
 
Jede Interessentengruppe hat sich doch in jedem Recht eine oder mehrere Ausnahmen beschaffen lassen.Daher komme ich meiner Einfuhrabgabenpflicht gerne nach und würde niemals an einer Umgehung tatkräftig mitwirken....:angel:

Allerdings suche ich mir die passende Interessentengruppe selbst aus und mache mich gemein und deckungsgleich mit ihr...;)

@staumiz
An den rechtlichen Gegebenheiten der Impressumspflicht hat sich doch auch nichts geändert ,oder ? :rolleyes:
 
Also nur um einigen Missverständnissen vorzubeugen, ich möchte hier keine Anleitung zum Gesetzesbrechen. Ganz im Gegenteil ich möchte rechtlich alles sauber lösen, aber eben auch nicht mehr bezahlen als ich muss.
 
Rein rechtlich gesehen gilt dann die 430 euro Grenze nicht, wie oben schon gesagt wurde. Damit funtioniert der ganze Plan dann nicht mehr.
 
Also ich für meinen Teil regle das immer vor der eigentlichen Reise und nicht am Abreisetag...
...da ich mir mögliche Probleme am Reisetag gern vorab erspare.

Vorgehen ist also:

Das Formular bzw. die "Nämlichkeitsbescheinigung" ausgefüllt...

...da kommt einfach jeder Artikel drauf, dazu die Seriennummer...

...und dann ab zum nächstgelegenen Zoll...

...die gucken einmal über die Liste und vergleichen/kontrollieren die Seriennummern...

...und stellen das Formular aus --- FERTIG.

Das führe ich dann auf der Reise mit mir...
...interessant ist es eh nur für die Wiedereinreise.

So lief & läuft das bei mir bis dato immer.

Habe zwar auch immer fein die Rechnungen&Quittungen mit zum Zoll...
...aber bis dato hat da nie jemand drauf geschaut und ausschließlich die Liste mit dem real vorliegendem Euipment mitsamt der Seriennummern abgeglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten