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Wie Kamera zurückgeben ?

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Besten Dank für Eure Antworten :)

Ja das denke ich auch, immerhin kann doch ein Händler selbst bei 10 Aufnahmen die Ware ja nicht mehr als "neu" bezeichnen oder?

Wenn ich mir zB eine "neue" Kamera bestelle und die Auslösungen auslesen würde und er zeigt mir zB. 134 Auslösungen an, würde ich mir auch ein wenig komisch vorkommen :confused:

Frage eben deshalb auch, weil sowas nicht in den AGB´s zu finden ist.
 
Das Rückgaberecht im Versandhandel sollte dem Käufer im Versandhandel die gleichen "Rechte" geben wie dem Käufer im Laden.

Sollte !!! : also wie im Laden ansehen ... gefällt mir ... kaufe ich = behalte ich.

So der ursprüngliche und originäre Ansatz zum Rückgaberecht im Versandhandel.

Das heißt aber de-jure nun keinesfalls, dass man das "Recht" hat, 1000 Fotos zu machen .

Kann man ja im Laden auch nicht.


Jaaaaa ... ich weiß: das Recht wird in diesem Bereich täglich tausende Mal gebrochen ... von den ach so fairen / "guten" Endverbrauchern .


Wer es nicht glauben will ... sehe sich bitte den Gesetzestext an.
 
Frage eben deshalb auch, weil sowas nicht in den AGB´s zu finden ist.

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Quelle: AGB Media Markt Online;)
 
10 Auslösungen sind nachvollziehbar, um die "Beschaffenheit" der Kamera zu testen.
134 schon nicht mehr wirklich, wobei in der Regel schon welche ab Werk auf dem Zähler sind.
1.000 Klicks sind dann halt schon "Benutzung" im engeren Sinne. Ergo Wertverlust.
 
…Ja das denke ich auch, immerhin kann doch ein Händler selbst bei 10 Aufnahmen die Ware ja nicht mehr als "neu" bezeichnen oder?…
Was auf jeden Fall legal ist, dass eine zurückgeschickte Hose vom Händler gewaschen, gebügelt und wieder als "neu" ins Regal gelegt wird.

D.h. der Begriff "neu" ist im Online-Handel äußerst variabel. – Das macht aber auch Sinn, denn z.B. vor einigen Jahren wurde mal gesagt, dass im Online-Handel jeder zweite Artikel retourniert würde:eek:. Und diese ganzen Waren, insbesondere die Hochpreisigen, kann der Händler ja schlecht alle zum Schrott geben oder als B-Ware verschleudern.

Bei "Kameras" gab es schon Berichte wo z.B. in einer versiegelten Verpackung eine offensichtlich benutzte Kamera mit schlecht aufgeklebter Displayschutzfolie vorgefunden wurde.
 
Ich denke bei 1.000 Benutzungen hat der Verkäufer ein gutes Recht, nicht das ganze Geld zurückgeben zu müssen.
 
Nochmals vielen Dank für Eure Ausführungen. Ich sehe dies ebenfalls so! Bei 1000 Auslösungen kann ich nicht mehr vom reinen Testen reden um das Produkt daran zu messen ob es mich überzeugt. Aber bei einer so geringen Anzahl schon. Ich denke laut irgendwelcher § wird dem Händler sogar noch das Recht eingeräumt, einen Ausgleich zu verlangen, sofern das Gerät mit einer Vielzahl von Auslösungen genutzt wurde
 
Um das nochmals kurz aufzugreifen: wenn ich bei zB. Mediamarkt online eine DSLR kaufe und diese nun benutze (1000 Auslösungen), kann ich dennoch ohne Probleme die Kamera innerhalb der Frist (14Tage) zurückgeben und das Geld erhalten?

Man hat mir mal bei MM mal mündlich gesagt, die Grenze liegt bei 50. Ich glaube aber nicht, das das geprüft wird.

Ich habe schon etliche Kameras bei MM gekauft. Bisher war der Zähler immer bei 0.
 
Ich habe mit meinem Fotohändler (Top-Fachgeschäft) vereinbart, das ich alles vor dem Kauf testen kann. Dazu habe ich eine Woche Zeit und dann muß ich mich entscheiden. Auf diese Weise hab ich mir meine Sony und das Zubehör ausgesucht und wußte von Anfang an was ich kaufe.

Man muß aber wissen, das der Händler auch einen offiziellen Verleih hat. Man kann Kameras und Objektive für einen kleinen Betrag leihen. Kauft man das dann, wird die Leihgebühr vom Kaufpreis abgezogen.

Bei den großen Elektroketten hab ich erst einmal ein Blitzgerät gekauft, was ich aber nicht zurückgegeben habe.
 
Servus,


warum wurde denn hier ein schon "jahrhundertealter" Beitrag nochmals ausgegraben?
Verstehe jetzt irgendwie den Sinn hiervon nicht ganz:confused:
 
Wir machen hier mal zu. Verbraucherfragen klärt man in einem Verbraucherportal. Hier geht es um Fotografie, nicht um Verbraucherrechte.
 
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