Gast_385556
Guest
Richtig aber in diesem Fall nicht zutreffend, denn die Dame war ja schon insolvent. D.h. sie hat mit erheblichen Repressionen zu rechnen, genauer ihr angestrebter Schuldenerlass ist gefährdet und sie wird für 10 Jahre für eine weitere insolvenz gesperrt (Ganz abgesehen vom Strafbestand des Betruges).
Ich würde das der Dame schriftlich klar machen und mein Geld einfordern. Eine Insolvenz ist kein Freibrief weiter lustig Schulden zu machen.
Das ist vielleicht für die Dame erheblich, aber nicht für dich: in einem Insolvenzverfahren zählt das, was zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorhanden ist. Daraus berechnet sich die Ausgelichsquote. Wenn nix da ist, ist nix da, egal, ob die Person schon vorher insolvent war oder nicht.