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Richtig aber in diesem Fall nicht zutreffend, denn die Dame war ja schon insolvent. D.h. sie hat mit erheblichen Repressionen zu rechnen, genauer ihr angestrebter Schuldenerlass ist gefährdet und sie wird für 10 Jahre für eine weitere insolvenz gesperrt (Ganz abgesehen vom Strafbestand des Betruges).
Ich würde das der Dame schriftlich klar machen und mein Geld einfordern. Eine Insolvenz ist kein Freibrief weiter lustig Schulden zu machen.

Das ist vielleicht für die Dame erheblich, aber nicht für dich: in einem Insolvenzverfahren zählt das, was zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorhanden ist. Daraus berechnet sich die Ausgelichsquote. Wenn nix da ist, ist nix da, egal, ob die Person schon vorher insolvent war oder nicht.
 
Ich würde keinen Anwalt nehmen. Achte darauf dass Dein Schaden nicht noch größer wird. Es nutzt Dir nichts, wenn Du mit viel Zusatzkosten Recht bekommst, aber kein Geld bekommst. Überlege einen Vergleich. Sie zahlt umgehend die Hälfte, und damit ist die Sache erledigt, auch wenn's weh tut. Die andere Hälfte buche auf das Konto "bittere Erfahrungen".

Ein Anwalt wird in erster Linie dir Kosten verursachen. In einem Insolventzverfahren werden ohnehin alle Gläubiger verständigt und können ihre Forderungen auch ohne Anwalt einbringen. Wie gesagt: wenn die Kasse leer ist, dann ist sie leer, da nützt der beste Anwalt nichts.
 
… das hat nichts mit konstruktiv oder nicht zu tun, sondern mit Erfahrung in solchen Bereichen.
Meld Deine Forderung zur Liste an. An Stelle hundertirgendwas, wahrscheinlich. Erst kommen die Banken, dann der Rest nach Reihenfolge der Eintragung. Frag den Insolvenzverwalter, wie da die Chance stehen. Ich tipp mal Promilleanteil. Oder ein Abstottervorschlag in Höhe von einsfünfzig im Monat.
 
Also ich denke, der Forist Tiefenunschärfe hat hier die richtigen Hinweise und Erläuterungen gebeben. Im Prinzip eine weitere Präzisierung des kurz zuvor von mir vorgeschlagenen Weges:
Ordentliche Mahnung und dann das gerichtliche Mahnverfahren.

Dafür braucht man keinen Anwalt. Der Aufwand hält sich in geringen Grenzen... Die Gebühren sind recht niedrig und werden im Mahnbescheid gleich mit eingerechnet.

Wenn es wirklich so ist, dass die Schuldnerin die Schulden während es bereits laufenden Privatinsolvenzverfahrens gemacht hat, halte ich die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Betruges ebenfalls für ein sehr gutes Druckmittel.
Ggfs. kann der Gläubiger ja dann noch freundlicherweise Ratenzahlung mit drei Raten anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
… das hat nichts mit konstruktiv oder nicht zu tun, sondern mit Erfahrung in solchen Bereichen.
Meld Deine Forderung zur Liste an. An Stelle hundertirgendwas, wahrscheinlich. Erst kommen die Banken, dann der Rest nach Reihenfolge der Eintragung. Frag den Insolvenzverwalter, wie da die Chance stehen. Ich tipp mal Promilleanteil. Oder ein Abstottervorschlag in Höhe von einsfünfzig im Monat.

Das deckt sich ziemlich genau mit meinen Erfahrungen, die ich in den letzten beiden Insolvenzfällen gemacht habe:

Meine Forderung: 1000,- Euro
Forderung der anderen Gläubiger insgesamt: 960.000,- Euro
D.h. für mich blieb grad mal ein Promille über.......das war in diesem Fall so viel, dass ich mir ein Bier kaufen konnte (im Spermarkt, nicht im Lokal)....
 
Im Falle einer Privatinsolvenz kommt man aber selten auf solchen Schuldenstände.
Ich sage nicht, dass es ausgeschlossen ist.. aber eben sehr selten.
 
Im Falle einer Privatinsolvenz kommt man aber selten auf solchen Schuldenstände.
Ich sage nicht, dass es ausgeschlossen ist.. aber eben sehr selten.
… man glaubt aber nicht, wie viele da um die vordersten Plätze auf dem Weg zur Sechsstelligkeit kämpfen …
Wenn Inso schon bekannt ist, Anruf beim Verwalter, Frage nach der Hitliste und welchen Startplatz man mit seiner Forderung belegen wird. Dann kannst immer noch entscheiden, ob du dir das antust oder gleich abschreibst.
 
Wenn es stimmt, würde ich Druck machen. Die Dame könnte dann nämlich keine neuen Schulden machen ohne ihre Insolvenz zu gefährden, zudem könnte dann auch ein Eingehungsbetrug vorliegen (wenn sie schon vorher wusste, dass sie die Rg. nicht begleichen kann).

Ist es nicht so, dass es bei einer Insolvenz eine Gläubigerhierarchie gibt:
Bevor sie die Bilder bezahlt, stehen doch schon "wichtigere" Gläubiger vor der Türe wie Vermieter, Banken etc.
Wenn sie offiziell insolvent ist, dann darf sie doch nicht eigenmächtig Gläubiger zufrieden stellen, dann muss sie melden, welches Geld sie zur Verfügung hat. Aber darüber gibt sicher auch das Internet Auskunft.

Ja ich bin schon ne Arme Sau gell :top:

Also, über das Justizportal habe ich jetzt tatsächlich einen Eintrag zur Privatinsolvenz dieser Dame gefunden, von 2012.

Dann bleibt nur noch, was moholy über deinem Beitrag schrieb. Wenigstens die Aussicht auf ein Minimum, die "Großen" werden natürlich zuerst berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sich die Kundin schon im Insolvenzverfahren befindet, kann man über die Androhung einer Strafanzeige wegen Eingehensbetruges schon gut Druck aufbauen.
Unter Umständen kann sie Ihre Insolvenz dann knicken.
Wenn das nichts nutzt würde ich aus lauter Trotz trotzdem die Anzeige erstatten.
 
Das deckt sich ziemlich genau mit meinen Erfahrungen, die ich in den letzten beiden Insolvenzfällen gemacht habe:

Meine Forderung: 1000,- Euro
Forderung der anderen Gläubiger insgesamt: 960.000,- Euro
D.h. für mich blieb grad mal ein Promille über.......das war in diesem Fall so viel, dass ich mir ein Bier kaufen konnte (im Spermarkt, nicht im Lokal)....

So wird's auch hier sein.
Dass Altgläubiger weniger berücksichtigt werden, das wusste ich nicht, sondern eher nach "Gewichtung", wer der Wichtigste ist (der mit den größten Ansprüchen etc.?): Banken, Vermieter - ich habe doch mal "nachgeschlagen":

http://www.akademie.de/wissen/insolvenz-irrtuemer

Irrtum Nr. 3: In der Insolvenz sind alle Gläubiger gleich

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es zwar durchaus, eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, im Gegensatz zur Einzelvollstreckung nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Ganz besonders deutlich wird dies im Regelinsolvenzverfahren.

Das Gleichbehandlungsprinzip in der Insolvenz gilt jedoch nur für jene Gläubiger, die den gleichen Rang einnehmen. Es gibt nämlich eine bestimmte Rangordnung unter den Gläubigern.

Am besten stehen jene Gläubiger da, die ein Ab- oder Aussonderungsrecht beanspruchen können. Aussonderungsberechtigt sind jene Gläubiger, die über Eigentumsrechte an Gegenständen verfügen, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Sie können die Sachen herausverlangen.

Hat ein Gläubiger hingegen ein Absonderungsrecht, steht ihm eine bevorzugte Befriedigung vor den übrigen Gläubigern zu.

Schlecht sieht es hingegen für die Insolvenzgläubiger aus, die ihre Forderung mangels Sicherungsrechten lediglich zur Insolvenztabelle anmelden können. Sie können bestenfalls damit rechnen, einen geringen Teil ihrer ursprünglichen Forderung zu bekommen.

Hier noch eine Erklärung, die weiter führt/hilft:
http://www.insolvenzrecht.jurion.de...olvenzrechts/altglaeubiger-und-neuglaeubiger/
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand, der Insolvent ist Verträge abschließt, von denen er/sie selbst weiß, dass er/sie diese nicht bezahlen kann, dann gibt es da sicherlich irgendetwas, wie man an sein Geld kommt. (242 :ugly:)

Mach dir nicht so einen Stress wegen des Geldes. Die Zeit, die du da rein investierst wird das Geld (von dem nicht sicher ist, ob und wann du es bekommst) nicht wert sein. Suche dir lieber einen neuen Auftrag, das macht vielleicht sogar noch Spaß.

Für die Zukunft: Fotos machen, Geld erhalten, Fotos übersenden.
Dann ist auch die Hürde für "Uns hats nicht gefallen, du bekommst weniger" deutlich höher.
 
Wenn der Dame schon bei Beauftragung und damit beim Eingehen der Zahlungsverpflichtung bekannt war, dass sie zahlungsunfähig ist oder gar schon das Insolvenzverfahren beantragt wurde, dann hat man gute Chancen - unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Handlung - das Geld zu bekommen. Das darf die Dame offiziell zwar nicht selbst zahlen, aber es findet sich oft jemand (Angehörige o.ä.), der das dann ausgleicht, weil ein Strafverfahren wegen Eingehungsbetruges nämlich das ganze Insolvenzverfahren gefährden würde.
 

Nun denn :

[…] Eingehungsbetrug vorliegen (wenn sie schon vorher wusste, dass sie die Rg. nicht begleichen kann).

[…] 3. Gänzlich kostenlos wäre eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltsschaft wegen Betruges (wegen Beausftragung trotz Zahlugnsunfähigkeit). Meine Erfahrung ist, dass häufig die Leute schon bei Andorhung einer solchen Strafanzeige zahlen (es ist oft erstaunlich, wo sich dann doch noch Geld auftreiben lässt) oder zumindest im Ermittlungsverfahren.

[…] halte ich die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Betruges ebenfalls für ein sehr gutes Druckmittel.
[…]

[…] kann man über die Androhung einer Strafanzeige wegen Eingehensbetruges schon gut Druck aufbauen.
Unter Umständen kann sie Ihre Insolvenz dann knicken.
Wenn das nichts nutzt würde ich aus lauter Trotz trotzdem die Anzeige erstatten.


Wie oft wollt ihr das jetzt eigentich noch auf den Tisch zerren ?
 
Bis er das als einfachste Möglichkeit erkannt hat. Kostengünstiger gehts nicht. Sollte es nicht funktionieren, dann steht er zumindest nicht schlechter da als vorher.
 
Die eigentl. Frage des TO ist schon eine Anfrage zur Rechtsberatung - und diese wird leider im Thread auch versucht zu geben.
Die einzige Antwort die wir geben DÜRFEN ist die -> Bitte einen Juristen aufsuchen.

Daher CLOSE

Apollo13
 
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