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Wer darf sich Fotograf nennen ??

Hallo miteinander,

auch ich habe noch einen Senf zum dazugeben.
Das Thema ist in sofern interessant, weil da gelernter Handwerksberuf
'der Fotograf' und das autodidaktische aneignen von Fähigkeiten
'der Fotografierende' gegenüber stehen.
Es läßt sich noch nicht einmal sagen wer die besseren Fähigkeiten hat,
da sie teilweise sehr unterschiedlich sein können.
Der Fotograf im Handwerk stellt Bilder her nach Kundenwunsch und verkauft sie
ihm, ein Dienstleister, ein Geschäft.
Ein Autodidakt erzeugt Bilder womöglich aus persönlicher Leidenschaft
und verwirklicht ein Lebensgefühl, verkauft aber kaum.
Dann gibt es sicherlich noch die Mischform, ein künslerischer Fotograf der
sein Handwerk anwendet aber mit Leidenschaft arbeitet und ab und zu
etwas verkauft. So ist meine Vorstellung der Materie.

Wenn sich jeder selbst kritisch anschaut, weiß er wie er fotografiert und
welcher 'Titel' dann der richtige ist.

gruß fluuu
 
Autodikdat, sagt nur aus wie man zu seinen Fähigkeiten gekommen ist (sich alles mehr oder weniger selbstbeigebracht) und nicht ob man sie für kommerzielle Zwecke bzw. reine Hobby-Tätigkeit nützt, oder auch die Lizenz der HWK erwerben kann oder nicht.
 
Kann ich mich Fotograf nennen weil ich studentische Hilfskraft der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit meiner Hochschule bin, den FH-Kalender, FH-Zeitung mit Fotosbeliefere und von Mit-Studenten für Bewerbungsfotos "gebucht" werde - und mir das Ganze einen heiden Spaß macht???

Um es anders zu lösen: ich war schon seit dem 7.Lebensjahr in Chören, Schulbands etc.
Daß ich mich deswegen als Sänger und Gitarrist bezeichnen durfte war selbstverständlich.
Trotzdem ist es zwischen mir als Gitarrist ein Unterschied zu einem Gitarristen-Helden wie Jimmy Page , oder Ian Gillan als Sänger.

genauso sehe ich es mit der Bezeichnung "Fotograf"

Ein Studio-/ oder DPA-Fotograf verdient also eher die Bezeichnung. das verbietet es mir allerdings nicht mich so zu nennen.
nur bin ich in der sparte hobby/amateur/anfänger oder wie auch immer anzusiedeln - ist mir ehrlich gesagt auch recht egal.
die anderen sind profis.

Aber auf meine Visitenkarte würde ich niemals Fotograf schreiben - außer ich hätte wirklich eine Ausbildung, oder so viel Referenzen daß ich mich nicht mehr ausbilden lassen bräuchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Hier ein gelernter Einzelhandelskaufmann der sich glaub ich auch Fotograf nennen darf :D

Andreas Bitesnich

ich glaub den fragt auch keiner ob er die Bezeichnung Fotograf führen darf :lol:

http://www.kunsthauswien.com/deutsch/austellungen/andreas_bitesnich.php


Grüße
Ernst
 
Die Diskussion ist interessant, aber ich sehe ehrlichgesagt nicht, wann ich als Fotografierender in die Situation komme mich Fotograf zu nennen. Wenn man sich irgendwo als Fotograf vorstellt erweckt man doch automatisch den Eindruck man mache das beruflich. Wenn mich jemand fragt, ob ich Fotograf bin (kommt ja schnell mal vor, wenn man mit etwas umfangreicherem Equipment unterwegs ist), dann antworte ich meist in der Art "Ja, das ist mein Hobby." dann ist die Sache klar.
Den Eindruck beruflich zu Fotografieren würde ich garnicht erwecken wollen, da ich das meiste was "die Profis" so machen garnicht sonderlich erstrebenswert finde.
 
Moin Moin,

wer sich als Fotograf vorstellt impliziert damit, dass es sein Beruf ist. Da sind wir uns sicherlich einig. Aber rechtlich ist nur eines relevant: Übe ich ein Gewerbe aus, oder nicht. Ein Fotografen-Gewerbe übt aus, wer mit Gewinnerzielungsabsicht handwerkliche Fotografie anbietet und ausführt.

So lange das nicht der Fall ist, sprich man fotografiert immer kostenlos (auch ohne Unkostenerstattung), solange ist weder die Handwerkskammer noch das Gericht irgendwie daran interessiert.

Aber selbst wenn man ein Gewerbe anmeldet, kann man Fotograf sein/werden.DENN in der aktuellen Handwerksordnung (HwO) kann man lesen:

Dritter Abschnitt
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 18

(1) 1Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. 2Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.

(2) 1Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. 2Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist.

Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2946 - 2947

Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke
Nr.

1
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
2
Betonstein- und Terrazzohersteller
...
38
Fotografen

39
Buchbinder

Daraus ergibt sich, dass man sich inzwischen mit seinem Gewerbe Fotograf nennen darf, aber sich bei der zuständigen Handwerkskammer anmelden muss.

EDIT: Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich dazu garnicht befähigt oder befugt wäre. Deshalb: Im Zweifel kann man ja mal einem Anwalt 200 Euro für die Antwort geben. ;)

Gruß Markus
 
hab grad gelesen:

"Wer nicht eindeutig im Bereich journalistischer oder künstlerischer Fotografie tätig ist..." und so weiter.

also: wenn fotografie eindeutig als kunst und nicht als handwerk ausgeübt wird, dann kann uns die handwerkskammer nix bis gar nix anhaben.

mit anderen worten: wenn du auftragsarbeiten machst ( also hochzeiten und passbilder fotografierst, irgendwelche sachen für kataloge etc. ) bist du handwerker, wenn du fotos machst, in ein buch packst und dieses über einen verlag verkaufst bist du künstler.

jetzt ist natürlich die frage was du bist, wenn du aufgrund des überwältigenden erfolges deines buches für ein shooting vom rolling stone magazine angefragt wirst, das ist ja dann auch ein auftrag... aber ich denke das ist ein stadium in dem dir diese frage dann eh am a**** vorbeigeht :D

also: vorstellung als "fotokunst" und gut ists. hört sich sogar noch ein wenig abgehobener an als einfach nur "fotograf" und ist überhaupt so gar nicht geschützt.
 
...so ist das, da war ich schon immer auf der sicheren Seite, allein vom Gefühl und von der Logik her. Fotograf wer ein Gewerbe ausübt das angemeldet sein muss, also kommerziel arbeitet, oder sich als Kunstfotograf bezeichnen was ich wohl schon lange tue siehe Signatur, eine neue Website ist in Planung oder wem der Begriff Kunst auch zu hochgestochen ist benutzt einfach Fotografie auf der Visitenkarte z.B..
Fotograf nenne ich mich nicht, dass sind die die Hochzeiten, Familienfeste, Modeshootings und andere Dienstleistungen erledigen, das mache ich nur selten. Ich möchte Fotos machen und Themen behandeln die in einer Kunstausstellung dem Publikum präsentiert werden und dass da jemand etwas kauft ist sehr selten.

gruß fluuu
 
Hi,

diese ganzen Unterschiede zwischen künstlerisch, journalistisch, handwerklich usw. sind eigentlich grotesk; obschon mir bekannt ist, dass einige Institutionen daraus immer noch Ansprüche für sich ableiten.

Wie sieht es denn in der Praxis aus? Viele Fotografen tanzen auf vielen Hochzeiten, heute eine Reportage, morgen ein Pressetermin, übermorgen Werbefotos für einen Katalog und nächste Woche mache ich vielleicht Reproduktionen von Kunstwerken. Das alles passiert, und nächsten Monat ist vermutlich wieder eine ganz andere Herausforderung dabei....

Immerhin kann man ja dankbar sein, dass dieses groteske ständische System nicht mehr in seiner ursprünglichen Form existiert, sondern der Erfolg eines Freiberuflers von senen kaufmännischen und fotografischen Fähigkeiten abhängt, nicht von einem Stück Papier.

Viele bekannte Fotografen sind als Autodidakten zu ihrem Beruf gekommen - auch früher schon -. Manchmal habe ich den subjektiven Eindruck, dass die kreativen Größen allesamt als Quereinsteiger angefangen haben. Das finde ich sehr gut, der Trend zum Zweit- und Drittberuf ist schließlich ein sehr aktuelles gesellschaftliches Phänomen.

Natürlich sollte sich keiner "Fotografenmeister" nennen, wenn er keiner ist. Aber man sollte aus diesem "Meister" auch nicht viel ableiten. Was zählt, sind die Ergebnisse.

VG
Christian
 
hm, also wer beruflich fotografiert, darf sich Fotograf nennen?
okay...ich bin gelernter Fotograf, mit Meisterprüfung- habe aber meinen Beruf (dank Kinder) zum Hobby degradiert. Bin ich jetzt keine Fotografin mehr, nur weil ich damit kein Geld mehr verdiene? :evil: :angel:
Aber im Prinzip gebe ich euch recht... wer damit Geld verdient, ob mit oder ohne Ausbildung, sollte sich auch Fotograf nennen können. Bei "Meister" wäre ich allerdings etwas pingelig;)
 
Aber im Prinzip gebe ich euch recht... wer damit Geld verdient, ob mit oder ohne Ausbildung, sollte sich auch Fotograf nennen können. Bei "Meister" wäre ich allerdings etwas pingelig;)

Sehe ich genauso. Schliesslich darf sich auch jeder, der weiss wo man einen Computer einschaltet 'Informatiker' nennen. Wenn man sich allerdings Dipl.-Inf. bezeichnen will sollte man auch eine bestande Diplomprüfung, bzw. die Urkunde, die man daraufhin verliehen bekommt, vorweisen können.

Fotograf ist genauso wie vieles andere für mich zunächst mal eine Tätigkeitsbeschreibung. Es ist ja egal wie man sich nennt, wenn man mit einem Fotoapparat loszieht und Motive ablichtet fotografiert man.

Gruß,
Günter
 
doch....sehr fundiertes Hintergrundwissen. Kunstgeschichte,Chemie,Recht.... was man als Autodidakt nicht lernt. Aber auch nicht braucht. Und wenn doch , ist´s zu spät und man hat es vergessen.:)

:-)

Also, egal ob man "Fotografenmeister" oder "Fotograf" auf seine Visitenkarte schreibt: in beiden Fällen kommuniziert man zwei Dinge: Produktionssicherheit und Können.

Ob man das Wissen, das man für den Auftrag benötigt, vor (zu) langer Zeit erworben hat oder es sich (zu) kurzfristig vor dem Job erst angeeignet hat... ist eigentlich egal. Was zählt, ist die die Zufriedenheit des Kundens und dass man mit Witz und Einsatz dieser Herausforderung gewachsen war.

Wenn man die Berufsbezeichnungen "Fotograf" öffentlich verwendet, erhebt man damit einen Anspruch und gibt ein Versprechen.

Entscheidend ist, dass man dem auch gerecht werden kann.

VG
Christian
 
Also, egal ob man "Fotografenmeister" oder "Fotograf" auf seine Visitenkarte schreibt: in beiden Fällen kommuniziert man zwei Dinge: Produktionssicherheit und Können.

Wenn man die Berufsbezeichnungen "Fotograf" öffentlich verwendet, erhebt man damit einen Anspruch und gibt ein Versprechen.
Nur in Deutschland will man typisch aus Fotograf eine Berufsbezeichnung machen, aber es ist erstmal eine Tätigkeitsbezeichnung (So steht es in jedem Lexikon oder Wörterbuch, von der deutschen HWk steht dort nirgendwo was drin), das gilt in jeder Ecke dieser Welt. Es gibt den Amateur-Fotograf (nur Liebhaberei) und den Profi-Fotograf (Geld verdienen)

Welches Versprechen wird denn abgegeben? Durch Angabe seine Qualifikationen weckt man erst nur Erwartungen, von Produktionssicherheit und Können, kann schon so früh nicht der Rede sein. :rolleyes:

gruss
 
Welches Versprechen wird denn abgegeben? Durch Angabe seine Qualifikationen weckt man erst nur Erwartungen, von Produktionssicherheit und Können, kann schon so früh nicht der Rede sein.

Und wo ist hier der Unterschied? Der Fotograf verspricht etwas und daraus leitet ein potentieller Kunde ein Erwartung ab. Natürlich, das sind die zwei Seiten der gleichen Kommunikationssituation. Stimmen diese überein, hat der Fotograf gute Arbeit geleistet bzw. den Geschmack und die Erwartungen des Kunden getroffen.

Und selbstverständlich geht es auch im Vorfeld um Können und Produktionssicherheit. In jedem Akquisitionsgespräch versucht der Fotograf das entsprechende Vertrauen in seine Fähigkeiten aufzubauen (untermauert durch Referenzen und seine Mappe). Umgekehrt versucht der Auftraggeber auszuloten, ob er dieses Vertrauen auch entgegenbringen kann.

Wenn man in einer Kneipe jemandem sagt "Ich bin Fotograf" würde ich daraus eine Berufsbezeichnung ableiten. Würde er sagen "Ich bin Busfahrer" wäre auch nicht mein erster Gedanke, das Busfahren sein liebstes Hobby ist....

Ob dieser Beruf von Kammern u.ä. Institutionen abgesegnet ist, spielt keine Rolle; entscheidend ist die berufliche Praxis einer Person.

Wenn man den gleichen Satz gegenüber einem potentiellen Auftraggeber fallen lässt, ist die Aussage nochmals eindeutiger.

Wenn es auf Deiner Visitenkarte steht, dann gibt es überhaupt kein Zweifel mehr: hier kommuniziert jemand seinen Beruf.

So ist das nicht nur in Deutschland, würde ich sagen, ganz egal, was nun die Grammatik sagt.

VG
Christian
 
Und selbstverständlich geht es auch im Vorfeld um Können und Produktionssicherheit. In jedem Akquisitionsgespräch versucht der Fotograf das entsprechende Vertrauen in seine Fähigkeiten aufzubauen (untermauert durch Referenzen und seine Mappe). Umgekehrt versucht der Auftraggeber auszuloten, ob er dieses Vertrauen auch entgegenbringen kann.
Das sehe ich auch im Prinzip nicht anders.
Wenn man in einer Kneipe jemandem sagt "Ich bin Fotograf" würde ich daraus eine Berufsbezeichnung ableiten. Würde er sagen "Ich bin Busfahrer" wäre auch nicht mein erster Gedanke, das Busfahren sein liebstes Hobby ist....
Wenn der Kontext des Gespräch den Beruf betrifft so wie hier, ganz klar.
Wenn es auf Deiner Visitenkarte steht, dann gibt es überhaupt kein Zweifel mehr: hier kommuniziert jemand seinen Beruf.

So ist das nicht nur in Deutschland, würde ich sagen, ganz egal, was nun die Grammatik sagt.
Das ist auch klar, Hobby wird auch nicht auf eine Visitenkarte angegeben. ;)

gruss
 
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