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Wer darf Luftbilder anfertigen und verkaufen?

Ein Aspekt beim Thema "Luftbildaufnahmen" ist auch noch der Datenschutz.
Es ist untersagt Bilder von Wohnhäuser Prominenter zu machen und dann diese Fotos mit der Angabe der Adresse / Name zu veröffentlichen.

http://www.fotorecht.de/publikationen/promivillen.html
 
Da waren z.B. unsere amerikanischen Freunde mit ihrer Spionagestellung bei Bad Aibling aber ganz, ganz anderer Meinung. Und die Deutschen Behörden ebenfalls, da gab's mehr als einmal Ärger mit dem Fotografieren
Dem fehlt aber die Rechtsgrundlage.

Unzulässig ist das "sicherheitsgefährdende Abbilden":

§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.
Ein Verstoß gegen §109g StGB setzt immer voraus, daß dadurch "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet wird".

Laut Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung, Pressestab, gefährdet nach Ansicht des Ministeriums das Fotografieren von militärischen Anlagen, Schiffen usw. von außen zunächst einmal grundsätzlich nicht die "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe".

Das kann im Einzelfall anders aussehen, wenn z.B. Sicherungsmaßnahmen von militärischen Einrichtungen durch Fotos enthüllt werden, und damit Terroranschläge leichter gemacht werden.
 
Jeder darf solche Aufnahmen machen, seit 1990 braucht man dafür keine Genehmigung mehr (mit Ausnahme von militärischen Anlagen...).

Verboten sind hier nur Aufnahmen, die ins innere des Hauses blicken lassen.

Erinnere dich an die von dir angesprochene Panoramafreiheit wenn du beim nächsten Urlaub vom Hotelzimmer aus den Straßenzug fotografierst, oder von einer Burg das Nachbardorf oder vom Fernsehturm die Stadt oder von der Brücke oder oder oder... all diese Häuslebesitzer könnten was gegen deine Fotos haben, die du nicht ohne den erhöhten Standpunkt hättest machen können.

Alternativ kannst du natürlich einen entsprechenden Vermerk auf dein Hausdach malen - sowas wie "urheberrechtlich geschützes Haus und Grundstück, fotografieren verboten" - statt Farbe kannst du auch andersfarbige Dachziegel nehmen.

Vorsicht: die Panoramafreiheit gilt nur mit den Füssen auf der Strasse. Selbst eine Leiter zum daraufstellen ist schon nicht mehr "panoramafrei". Der Begriff Strassenbildfreiheit erklärt dies recht gut
 
Ich hatte damals den Thread nicht verfolgt.


Richtig ist imho, daß überall da wo man mit einer PPL fliegen darf man auch fotografieren darf. Die Panoramafreiheit dürfte hier aber nicht greifen, da ein Flugzeug imho eindeutig ein Hilfsmittel darstellt und nicht vom öffentlichen Verkehrsgrund sondern im öffentlichen Luftraum fotografiert wird.
Freshfoto liegt mit seinem Hinweis hier schon richtig.
 
Ich hatte damals den Thread nicht verfolgt.


Richtig ist imho, daß überall da wo man mit einer PPL fliegen darf man auch fotografieren darf. Die Panoramafreiheit dürfte hier aber nicht greifen, da ein Flugzeug imho eindeutig ein Hilfsmittel darstellt und nicht vom öffentlichen Verkehrsgrund sondern im öffentlichen Luftraum fotografiert wird.
Freshfoto liegt mit seinem Hinweis hier schon richtig.

Ich denke für die SPL gilt das Geliche.
 
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