• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Mai 2025.
    Thema: "Grün"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Mai-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Wenn die Agentur nicht zahlt

Ariane

Themenersteller
Hi Leute,

mal eine rein hypothetische Frage :
wenn eine Agentur nicht das dem Fotografen zustehende Honorar bezahlt, wer ist dann rein rechtlich in der Pflicht:
- der Kunde (von dem ich nicht weiß, ob er das Honorar bezahlt hat), der meine Aufnahmen aber nachweisbar nutzt oder
- die Agentur?

Danke für Tipps!
 
Meiner Meinung nach ist das eine Sache zwischen dem Fotografen und der Agentur weil du (Beispielhaft) ja ein Auftrag für die Agentur machst, die wiederrum den Auftrag vom Kunden hat.

Kunde <->Agentur<->Fotograf
 
Hm, ja, das wäre logisch...
Nur meine ich in Erinnerung zu haben, dass erst einmal derjenige dran ist, der das Foto nutzt....:confused:
 
Welche Art von Agentur ist das? Von vielen Stockfotoagenturen kenn ich das so, dass die Fotografen ihr Geld erst kriegen wenn der Kunde bezahlt hat...
 
I know....;)
In diesem Fall ist es etwas komplizierter...
Ich möchte dazu erst einmal nicht allzu viel sagen. Aber Fakt ist, dass die Bilder als bezahlt anzusehen sind.
Und es handelt sich um Stock.
 
Nur meine ich in Erinnerung zu haben, dass erst einmal derjenige dran ist, der das Foto nutzt....:confused:
Der Kunde hat aber nicht mit dem Fotografen sondern mit der Agentur einen Vertrag. U.U. weiss er noch nicht einmal, wer das Bild aufgenommen hat (je nach Art des Vertrages zwischen Fotograf und Agentur).

Der einzige Vertragspartner des Fotografen ist die Agentur.

Welchen Betrag sollte der Fotograf auch beim Kunden direkt eintreiben? Den, welchen er von der Agentur bekommt, den, welchen der Kunde an die Agentur zahlt oder gar irgendeinen Phantasiebetrag?
 
Wer ist denn dein Auftraggeber / An wen hast du die Rechnung gestellt oder sollst die Rechnung stellen.

Wenn die Agentur den Job nur gegen Provision vermittelt hat und du die Rechnung an den Endkunden stellst ist auch der Endkunde dein Ansprechpartner.

Wenn die Agentur dir den Auftrag erteilt hat und du die Rechnung an die Agentur stellst ist das auch dein Ansprechpartner.

Wichtig erstmal Ordentliche Rechnung stellen und übliche Zahlungsfrist abwarten (so 30 Tage) auch wenn auf der Rechnung ne kürzere Zahlungsfrist gesetzt ist.
Danach ne Mahnung mit neuer Frist schicken.

Wenn die Abgelaufen ist Rufst du bei der Agentur an und fragst Höflich nach wie die sich das mit der Nutzung der Bilder durch Ihren Kunden Vorstellen ???
Immerhin hättest du ja noch kein Geld erhalten und damit hätte die Agentur ja auch noch keine Nutzungsrechte und ob dein Anwalt jetzt dem Endkunden nen Brief schreiben soll in dem er ihm die Nutzung bis zur Zahlung der Rechnung untersagt was dir ausgesprochen Peinlich währe oder ob sie ne bessere Idee haben...:evil:

Glaub mir so schnell wie nach dem Telefonat haben die sich in ihrem ganzen Leben noch nicht bewegt.;)

mfg christian
 
Hallo Christian,

dieses ganze Theater habe ich vor fast drei Monaten schon einmal zelebriert, und mir wurde eine Auszahlung für dieses Quartal versprochen. Und es war nichts...
Hinzu kommt, dass ich nur durch Zufall auf diese Bilder gestoßen bin, weil ich sie online entdeckt hatte bzw. in Zeitschriften. Eines dieser Bilder wird fröhlich seit fast zwei Jahren von einem großen Online-Portal genutzt...:grumble:

D.h. ich habe eigentlich keine Grund, noch weiter freundlich zu sein. Mir wäre es ohnehin lieber, direkt an die Agentur gehen zu können, denn zwei große Online-Portale anzugehen sowie zwei große Verlage dürfte dann doch etwas zäh werden... Anwaltskontakte habe ich schon in der Tasche...
 
Und es handelt sich um Stock.
Wenn es Stock ist, ist Dein Ansprechpartner sicher die Agentur. Und nur weil das Foto schon in Verwendung ist, heißt noch lange nicht, dass der Kunde auch schon bezahlt hat. Ich kenn das von Alamy, da haben die Kunden Zahlungsziele irgendwo zwischen 30 und 90 Tagen, dass heißt im schlimmsten Fall wartest Du mehrere Monate bis das Geld wirklich verfügbar ist. In Deinem Vertrag mit der Agentur muss aber irgendwo geregelt sein, wann wofür bezahlt wird...
 
Hallo Christian,

dieses ganze Theater habe ich vor fast drei Monaten schon einmal zelebriert, und mir wurde eine Auszahlung für dieses Quartal versprochen. Und es war nichts...
Hinzu kommt, dass ich nur durch Zufall auf diese Bilder gestoßen bin, weil ich sie online entdeckt hatte bzw. in Zeitschriften. Eines dieser Bilder wird fröhlich seit fast zwei Jahren von einem großen Online-Portal genutzt...:grumble:

D.h. ich habe eigentlich keine Grund, noch weiter freundlich zu sein. Mir wäre es ohnehin lieber, direkt an die Agentur gehen zu können, denn zwei große Online-Portale anzugehen sowie zwei große Verlage dürfte dann doch etwas zäh werden... Anwaltskontakte habe ich schon in der Tasche...
Zieh am besten damit vors Hamburger Gericht. Das wird ziemlich teuer für die Nichtbezahler :evil:
 
Wenn es Stock ist, ist Dein Ansprechpartner sicher die Agentur. Und nur weil das Foto schon in Verwendung ist, heißt noch lange nicht, dass der Kunde auch schon bezahlt hat. Ich kenn das von Alamy, da haben die Kunden Zahlungsziele irgendwo zwischen 30 und 90 Tagen, dass heißt im schlimmsten Fall wartest Du mehrere Monate bis das Geld wirklich verfügbar ist. In Deinem Vertrag mit der Agentur muss aber irgendwo geregelt sein, wann wofür bezahlt wird...

Danke, aber das ist schon klar. :)
Die Abrechnungszeit *kann* zwischen 3 Monaten und einem halben Jahr betragen. Nur diese Zeit ist schon lange, lange überschritten....

Ich hatte vier Aufnahmen angemahnt (eben habe ich noch eine fünfte entdeckt), davon wurde eine jetzt abgerechnet und eine, die ich gar nicht angemahnt hatte. :confused:Und drei fehlen immer noch... :grumble:
Und wohlbemerkt: die "Abrechnungspflicht" wurde schon anerkannt, da ist also nichts strittig.
 
Hinzu kommt, dass ich nur durch Zufall auf diese Bilder gestoßen bin, weil ich sie online entdeckt hatte bzw. in Zeitschriften. Eines dieser Bilder wird fröhlich seit fast zwei Jahren von einem großen Online-Portal genutzt...:grumble:
Ich verstehe dich richtig, deine Bilder wurden von der Agentur, die du beauftragt hast, deine Bilder zu vermarkten weiterverkauft, aber du wurdest über die Verkäufe gar nicht informiert? Und das ganze mehrfach? Warum vertraust du dann der Agentur noch? Ich würde den Vertrag (unter den obigen Umständen) auflösen und die offenen Zahlungen ultimativ einfordern.
D.h. ich habe eigentlich keine Grund, noch weiter freundlich zu sein. Mir wäre es ohnehin lieber, direkt an die Agentur gehen zu können, denn zwei große Online-Portale anzugehen sowie zwei große Verlage dürfte dann doch etwas zäh werden... Anwaltskontakte habe ich schon in der Tasche...
Christian hats völlig richtig erklärt. Mit einem "freundlichen" Telefonat hat das auch gar nix zu tun. Du brauchst dich auch gar nicht gross mit den Portalen anzulegen. Einfach jetzt die Agentur auffordern, die Nutzungsrechte zu bezahlen. Falls sie nicht darauf eintritt, wirst du dich an die Nutzer der Bilder wenden und den Betrag dort einfordern. Dabei gehts gar nicht darum, dass du das effektiv machst, sondern der Agentur einzuheizen, denn einen verärgerten Fotografen, damit kann die Agentur gut leben, verärgerte Kunden jedoch tun weh und das werden die sich zweimal überlegen.
Hatte vor ein paar Tagen mal geschrieben, die Kunden sind oft viel zu lieb und fordern nicht das was versprochen wurde wirklich ein. Das gilt aber genauso für Betriebe. Insbesondere Kleinbetriebe, die kein prof. Debitorenmanagement pflegen verlieren so viel Geld. Es gibt nicht wenige Leute, die konsequent erst ab einer Mahnung die Rechnung bezahlen...
 
Die Abrechnungszeit *kann* zwischen 3 Monaten und einem halben Jahr betragen. Nur diese Zeit ist schon lange, lange überschritten...Und wohlbemerkt: die "Abrechnungspflicht" wurde schon anerkannt, da ist also nichts strittig.
Dann würde ich mir die weitere Zusammenarbeit mit der Agentur gut überlegen und die "Anwaltskontakte" nutzen - manche verstehen es einfach erst, wenn der eingeschriebene Brief kommt...
 
Christian hats völlig richtig erklärt. Mit einem "freundlichen" Telefonat hat das auch gar nix zu tun. Du brauchst dich auch gar nicht gross mit den Portalen anzulegen. Einfach jetzt die Agentur auffordern, die Nutzungsrechte zu bezahlen. Falls sie nicht darauf eintritt, wirst du dich an die Nutzer der Bilder wenden und den Betrag dort einfordern. Dabei gehts gar nicht darum, dass du das effektiv machst, sondern der Agentur einzuheizen, denn einen verärgerten Fotografen, damit kann die Agentur gut leben, verärgerte Kunden jedoch tun weh und das werden die sich zweimal überlegen.
:top: Bitte bitte Ariane, tu was hier geschrieben steht und unterrichte uns dann davon. Das wäre zu köstlich. :top:
 
Hi Leute,

mal eine rein hypothetische Frage :
wenn eine Agentur nicht das dem Fotografen zustehende Honorar bezahlt, wer ist dann rein rechtlich in der Pflicht:
- der Kunde (von dem ich nicht weiß, ob er das Honorar bezahlt hat), der meine Aufnahmen aber nachweisbar nutzt oder
- die Agentur?


Da Du mit dem Kunden der Agentur keinen Vertrag hast, kannst Du dich nur an die Agentur wenden.

Herr Sony steht ja auch nicht plötzlich vor Deiner Haustür und will Deinen Fernseher mitnehmen oder Geld, weil der Elektromarkt die Lieferung nicht bezahlt habe.
 
Die Agentur verkauf ja auch kein Gegenstand, sondern die Verwendungsrechte.

Ich schreibe auf meine Rechnungen immer, dass die Rechte erst bei vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber übergeben. Damit kann ich auch die Zeitungen verklagen, die wiederum die Agentur verklagen können. ;) Denn ohne Geld, liegen alle Rechte noch bei mir. :cool:
 
Da Du mit dem Kunden der Agentur keinen Vertrag hast, kannst Du dich nur an die Agentur wenden.
Die Welt ist nicht nur s/w... Denn genau zu dem Thema wurde ja auch schon mehrfach unterschiedlich diskutiert. Derjenige, der die Bilder nutzt, muss sicherstellen, dass er die Nutzungsrechte auch entsprechend erworben hat. Wenn ich als Fotograf bei der Agentur nicht zu meinem Geld käme, würde ich mich ungeniert an den Nutzniesser halten. Der kann/muss dann wiederum bei der Agentur sich sein Geld zurückholen. Unabhängig davon ob meine Bemühungen beim Nutzniesser von Erfolg gekrönt sind, der Agentur schadet das auf jeden Fall und das wäre mir persönlich der Aufwand wert.
Herr Sony steht ja auch nicht plötzlich vor Deiner Haustür und will Deinen Fernseher mitnehmen oder Geld, weil der Elektromarkt die Lieferung nicht bezahlt habe.
ES gibt ein ähnliches Spiel bspw. beim Häuslebau in CH. Wenn der GU die Handwerker nicht bezahlt, können die unter Umständen auch ihr Geld vom Bauherr einfordern, auch wenn der dem GU das Geld eigentlich bereits bezahlt hat.
 
Die Agentur verkauf ja auch kein Gegenstand, sondern die Verwendungsrechte.

Ich schreibe auf meine Rechnungen immer, dass die Rechte erst bei vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber übergeben. Damit kann ich auch die Zeitungen verklagen, die wiederum die Agentur verklagen können. ;) Denn ohne Geld, liegen alle Rechte noch bei mir. :cool:

Wenn Du Bilder über eine Stock-Agentur verkaufst schreibst Du Rechnungen an den Endkunden?
 
Stimmt, war ja Stock. Ich arbeite nicht mit Stock-Agenturen.

Dann gibt es ja einen Vertrag mit der Agentur, in den man sich mal einlesen müsste.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten