neue Meldeverordnung
Neues von der Regulatorik:
Mit dem von der Europäischen Ratskommission derzeit vorgetragenen Experten-Entwurf UFE 2039 (Usability of fotografical equipement, 2039) liegt derzeit ein Draft zum Review.
Teilnehmende Fotografen sind
- international systemrelevante RUFEs (regular Users of fotografical Equipement), wenn sie in Microstock-Agenturen mehr als einen monatlichen Umsatz in Höhe von 3,5 % (3,5 v. H.) ihres meldepflichtigen Jahresumsatzes erreichen.
- nationale systemrelevante (N)-RUFES, sofern die nationale Überwachungsbehörde zur statistischen Ermittlung der Verwendung fotografischer Ausrüstung (FotoStat) diese als solche benennt, oder wenn die Anzahl mit fotografischer Ausrüstung erstellter Portraits mehr als 7.500 pro Jahr beträgt.
Internationale und nationale systemrelevante Verwender fotografischer Ausrüstung (RUFES sowie (N)-Rufes) sind zur Meldung der Nutzung fotografischer Ausrüstung verpflichtet:
- Monatliche Meldung unter Nutzung des noch zu erstellenden Excel-Templates der FotoStat (
www.fotostat.eu)
- Aufgliederung der Verwendung von diversen Komponenten fotografischer Ausrüstung
Textziffer
[1]:
Die Europäische Ratskommission unterstützt die fortschreitende Anpassung der Erlaubnislisten zur Verwendung fotografischer Ausrüstung in europäischen Ländern, insbesondere der Euro-Zone.
[2] Die Europäische Ratskommission ist nach wie vor der Ansicht, dass eine nationenübergreifende Regelung zur Einheitlichen Verwenungsfähigkeit fotografischer Ausrüstung sowohl innerhalb der Euro-Zone wie auch im Rahmen der geplanten Erweiterung von Freihandelszonen die Förderung der interkulturellen Entwicklung nachhaltig sichert.
[3] Zur fortwährenden Qualitätssicherung der Überwachung des Verwendungskatalogs fotografischer Ausrüstung ist ein regelmässiger Meldezyklus sinnvoll und wird mit Stichtag 1.1.2015 verbindlich etabliert.
[4] Zur Meldung verpflichtete Anwender fotografischer Ausrüstung melden innerhalb 21 Tage nach Monatsende
- die verwendeten Komponenten der fotografischen Ausrüstung aufgegliedert nach
a) Kamerakomponente (Komponentenkatalog Teilbereich Kamera wird derzeit erstellt)
b) Objektivkomponente (die Angabe von Hersteller, Blendenöffnung, Blendenringverwendung und Reinigungszustand sind nicht optional)
c) Motivkomponente (die Motivkomponente kann ggf. entfallen, wenn ersatzweise GPS-Daten sowie Angaben zur Tageszeit und zum vorliegenden Wetterzustand vorliegen)
- die Anzahl der erstellten Aufnahmen (Spalte "estimated Exposure")
- die mit den Aufnahmen erlösten Einnahmen aus dem Verkauf in Agenturen
- die Anzahl der mit einer Akku-Ladung erstellten Aufnahmen
- die Anzahl der im Durchschnitt mit einer Komponente erstellte Aufnahmen im Verhältnis zur geschätzten Anzahl der Motivkomponenten. Hierbei gilt, dass für Aufnahmen mit Beleuchtungs- und Blitzkomponenten (Flash-Exposures) eigene Meldezeilen zu erstellen sind.
[5] FotoStat wird die Verwendungsfähigkeit geänderter oder neuer Komponenten fotografischer Ausrüstung in verschiedenen Ländern spätestens 3 Quartale nach Vorlage ausreichender Statistischer Daten für eine Land/Region-Kombination veröffentlichen.
[6] Die Verwendung fotografischer Komponenten ist ab dem Moment gestattet, ab dem der Veröffentlichung von Fotostat nicht mindestens von 3 nationalen Foto-Aufsichtsbehörden oder 25% (25 von Hundert) der meldepflichtigen Anwender fotografischer Komponenten widersprochen haben.
[7] Die Prüfung der Einhaltung obiger Verordnung unterliegt der neu aufzubauenden Europäischen Aufsichtsbehörde für die Verwendung fotografischer Komponenten (foteq-Control)
[8] Für die Verwendung kritischer Komponenten fotografischer Ausrüstung (critical Components) wird in 2015 sowie in regelmässigen Abständen ein Stresstest eingeführt. Dieser soll die kurzfristigen Auswirkungen der Verwendung fotografischer Komponenten in nicht-angemessenen Situationen (bad-choice-components) messen und extrem-Auswirkungen auf die Ergebnisse europäischer Foto-Ergebnisse vermeiden. Näheres wird in einer eigenen Verordnung bis zum 31.12.2015 geregelt.
[9] Ab 2017 ist die Verwendung nicht für ein Land geeigneter Komponenten durch den Hersteller zwingend zu unterbinden.