WENN es Beiwerk ist, dann ja... Ist es aber im geschilderten Fall ja offenbar nicht, also darf man eben nicht so ohne weiteres... Da spielt es dann auch keine Rolle, ob es öffentliches Gelände ist oder nicht.
trotzdem sollten wir Fotografierverbot und Veröffentlichungsverbot schön trennen

Wenn bald nicht mehr fotografiert werden darf brauche ich den shice auch nicht mehr kaufen und schleppen.