ihr beide dürft das bild nicht veröffentlichen, sofern nicht eine genehmigung des anderen vorliegt...
weitere verwendungen bedürfen ebenfalls genehmigungen bzw einem vertrag der eben solches regelt.
die frage ist eher, wo und wie ist das foto entstanden. als partyfoto irgendwo in einer lokalität zum späteren ausstellen im internet auf der seite der lokalität?
da wird ja meist das bild auch rauskopiert und in profile, flirtseiten usw eingebunden, meist mit copyright--> werbung für die lokalität.
du kannst die verwendung untersagen, wenn es dein bild ist; es sei denn du hast der fotografierten nutzungsrechte eingeräumt , die auch die weitergabe an dritte zulassen.
im zweifelsfall muss dir der veröffentlicher ein nutzungsrecht für das foto nachweisen (was es ja wohl hier nicht gibt).
die frage ist warum das foto von der fotografierten weitergegeben wurde?
damit ist sie doch sicher auch mit der veröffentlichung einverstanden (konkludentes handeln) ?
alles nur persönliche meinung, keinerlei rechtsberatung o.ä.