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Was tun gegen Fotoklau?

Ja, hat sie. Aber sie hat keine Nutzungsrechte an dem Bild. Sie hat mich dafür ja nicht bezahlt. Das ist strenggenommen nur so 'n Partyfoto von früher.

Und wegen einem Partyfoto in Briefmarkengröße machst du dir so einen Stress? :ugly:
 
Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. :confused:
Oder war das ne misslungene Metapher?
 
Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. :confused:

Stell Dir folgende Situation vor: Eine Bekannte von Dir wird vergewaltigt, da sie aber nicht aussagen möchte und Du damit also der einzige Zeuge bist, kommt es zu keiner Verurteilung; doch Du weißt wer der Täter war. Jahre später findest Du zufällig ein Foto in Briefmarkengröße welches Du gemacht hast, auf der Homepage eben dieses Täters wieder, welches er auch noch zu Werbezwecken benutzt. Würdest Du da nicht auch jede Möglichkeit nutzen wollen, dies zu verhindern und ihn dazu noch wenigstens wegen eines Fotos kräftig zur Kasse bitten wollen?
 
Mal abgesehn davon, dass ich nicht zuschauen, sondern helfen würde... seh ich trotzdem keinen Zusammenhang. :rolleyes:

Wegen eines so kleinen Fotos einen Anwalt einzuschalten halte ich so oder so für übertrieben. Ich glaube auch nicht, dass in einem Rechtsstreit die persönlichen antipathien zwischen dir oder deiner "Bekannten" und dem "Täter" eine Rolle spielen würden.

Versuchen kannst dus freilich, aber ich würde mir an deiner Stelle keine besonders großen Chancen ausrechnen. Droh doch erstmal mit einem Anwalt.
Oder frag einen befreundeten Anwalt (irgndwen kennt man doch immer, der jemanden kennt, der einen Anwalt kennt...), ob der mal ein offiziell aussehendes Schrieben verfassen kann.
Meistens wirkt sowas schon.
 
Ja, hat sie. Aber sie hat keine Nutzungsrechte an dem Bild. Sie hat mich dafür ja nicht bezahlt. Das ist strenggenommen nur so 'n Partyfoto von früher.

Dann gehört das Foto nach Rechtslage nicht dir! Denn jede Person die irgendwo und irgendwann mit oder ohne ihr Einverständnis fotografiert wurde, hat ein Recht am eigenen Bild. D.h. Sie bestimmt über die Veröffentlichung. Es sei denn es ist vertraglich geregelt, was bei einem Partyfoto wahrscheinlich nicht der Fall sein wird :(

Beste Grüße
 
Dann gehört das Foto nach Rechtslage nicht dir! Denn jede Person die irgendwo und irgendwann mit oder ohne ihr Einverständnis fotografiert wurde, hat ein Recht am eigenen Bild. D.h. Sie bestimmt über die Veröffentlichung.
Kann sie das Foto denn irgendwo (gewerblich oder privat) veröffentlichen, so ganz ohne mein Einverständnis? Ich dachte immer sie kann zwar die Veröffentlichung untersagen (Recht am eigenen Bild), aber es auch nicht selbst überall veröffentlichen und nutzen wie sie möchte. Immerhin habe ich die Urheberrechte, und da sie mich nicht für das Foto bezahlt hat sollte sie darüber doch nicht frei verfügen dürfen, oder?
 
ihr beide dürft das bild nicht veröffentlichen, sofern nicht eine genehmigung des anderen vorliegt...
weitere verwendungen bedürfen ebenfalls genehmigungen bzw einem vertrag der eben solches regelt.

die frage ist eher, wo und wie ist das foto entstanden. als partyfoto irgendwo in einer lokalität zum späteren ausstellen im internet auf der seite der lokalität?
da wird ja meist das bild auch rauskopiert und in profile, flirtseiten usw eingebunden, meist mit copyright--> werbung für die lokalität.

du kannst die verwendung untersagen, wenn es dein bild ist; es sei denn du hast der fotografierten nutzungsrechte eingeräumt , die auch die weitergabe an dritte zulassen.

im zweifelsfall muss dir der veröffentlicher ein nutzungsrecht für das foto nachweisen (was es ja wohl hier nicht gibt).

die frage ist warum das foto von der fotografierten weitergegeben wurde?
damit ist sie doch sicher auch mit der veröffentlichung einverstanden (konkludentes handeln) ?

alles nur persönliche meinung, keinerlei rechtsberatung o.ä.
 
Wenns dir wichtig ist mit dem Photo geh zum Anwalt und lass ihn abmahnen und fordere eine Unterlassungserklärung. Die Kosten für den Anwalt trägt der Gegner - zumindest wenn er nicht pleite ist.

Die Erfolgsaussichten sind selbst bei so einem Foto sehr sehr hoch. Selbst eine unerlaubte Verwendung von einem Brötchenfoto kostet ja heutzutage gleich ein paar hundert Euro. Und Getty Images läst zur Zeit Dutzende von Leuten Abmahnen selbst wenn die nur Vorschaubilder in Briefmarkengröße von denen auf Ihrer Webseite verwendet haben. Die verlangen gern gleich mal ein paar hundert Euro Anwaltskosten + Schadenersatz.

Aus meiner Erfahrung als Webmaster diverser Internetseiten kenne ich das Problem vor allem von geklauten Texten. Leider ist es tatsächlich so dass auf eine höfliche Email entweder gar nicht oder pampig reagiert wird. Bei vielen Leuten hilft tatsächlich nur der Anwalt. Übrigens ist eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat, d.h. im Extremfall kann man auch mal eine Strafanzeige stellen. Spätestens wenn dann der Anhörungsbogen oder die Aufforderung zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen im Briefkasten liegt verschwindet dann das urheberrechtlich geschützte Werk von der betreffenden Seite.

Bei Webseitenbetreibern im Ausland war mir das immer zu problematisch. Da half bisher meistens die Drohung mit einem DMCA Complaint bei Google. Dann fliegt die betroffene Seite nämlich bei Google raus. Oder wenn Sie Google Adsense Werbung schaltet droht der Rauswurf aus dem Werbeprogramm. Das ist für viele kommerzielle Seiten die ihr Geld durch Adsense Werbung verdienen häufig gefährlicher als die Drohung mit dem Anwalt.

http://www.google.com/dmca.html

Allerdings ist die Voraussetzung dass die exakte Webeite auf der der Text bzw. das Bild steht bei Google gelistet ist.

Grundsätzlich sollte man meiner Meinung nach nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, so wie das leider die meisten Anwälte großer Firmen machen denen es nur ums Geld geht. Für ich ist immer noch ein Unterschied ob da jemand was mopst um seine private Homepage mit 100 Besuchern im Jahr zu verschönern oder ob jemand die fremde Arbeit kommerziell verwertet und damit Kohle scheffelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr habt schon recht, es ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich würde normalerweise auch nicht im Traum daran denken jemanden gleich ab zu mahnen, nur weil er irgendwo ein kleines Partyfoto verwendet welches ich vor über 2 Jahren mal gemacht habe. Aber in diesem Fall dreht sich mir einfach der Magen um, dass ausgerechnet dieses kriminelle Ar*** aus meiner Arbeit kommerziellen Nutzen zieht. Deswegen lacht mich bitte nicht aus weil ich wegen so 'nem kleinen und an für sich unbedeutenden Bild die maximal für den Homepagebetreiber negativen Konsequenzen rausholen möchte.

als partyfoto irgendwo in einer lokalität zum späteren ausstellen im internet auf der seite der lokalität?
Ja, genau. Allerdings wurde damals nie vertraglich geklärt bei wem nun die Rechte der Fotos liegen. Darüber wurde weder gesprochen noch irgendwas schriftliches aufgesetzt. Ich ging einfach immer davon aus, dass alle Rechte der Bilder bei mir liegen, da auch mein Name unten in den Bildern eingeblendet wurde.

die frage ist warum das Foto von der fotografierten weitergegeben wurde?
damit ist sie doch sicher auch mit der Veröffentlichung einverstanden (konkludentes handeln) ?
Ja, sie ist mit der Veröffentlichung einverstanden, weil sie sich dadurch kommerzielle Aufträge verspricht. Ich bin mit der Veröffentlichung allerdings nicht einverstanden. Reicht das aus um den Homepagebetreiber nun ab zu mahnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finds aber 3st wie da Leute abgezockt werden..... Mich würde gerne mal interssieren ob man die Preise dann selber machen kann oder wie das so ist...

2. Würde ich gerne wissen ob das für alle Bilder gilt oder ob man dafür extra dsa Bild anmelden muss oder so?
 
...Ich bin mit der Veröffentlichung allerdings nicht einverstanden. Reicht das aus um den Homepagebetreiber nun ab zu mahnen?

wie oben geschrieben, wenn du mit der veröffentlichung nicht einverstanden bist, kannst du sie untersagen. rechte zur veröffentlichung/nutzung hast du an das model nie weitergegeben. ebenso könnte sie dir dann aber auch die veröffentlichung untersagen (im schnellebigen partyfoto-zeitalter sicher nicht schmerzlich).

gibt es denn keinen weg, über das model das bild zu entfernen? dass du mit ihr kontakt aufnimmst und sie dazu bewegst, das bild zurück zu nehmen (evtl schilderung der situation)?

ansonsten bleibt sicher der weg zum anwalt, der mit viel zeit, nerven und vor allem geld verbunden ist. ob die sache a) aussicht auf gewünschten erfolg und b) rentabilität in hinblick auf kosten/nutzen faktor hat, musst du selber entscheiden.
 
verkauf die bildrechte an einem amerikanischen bildanbieter wie gettys etc,mit der bemerkung das du für die und die website keine bildrechte o.Ä.vergeben hast,somit würden "theoretisch" die bildrechte in die USA wandern und derjenige der dort die bildrechte dann hat kann gegen den webseitenbetreiber klagen?! wäre das nicht durchaus ne lösung? um wieviele bilder geht es in dem fall konkret und wär es dir nicht lieber dem ein schnippchen zu schlagen als auf deine rechte zu verzichten nur weil es sich von deiner sicht aus nicht lohnt einen rechtsstreit anzufangen?
 
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