Bevor die Frage im Sumpf versinkt antworte halt ich mal anstatt des Gefragten.
Mängelhaftung, vormals bekannt als "Gesetzliche Gewährleistung" (hat sich aber nach 6 Jahren irgendwie immer noch nicht rumgesprochen), bekommt man immer nur beim Händler, weil der Vertragspartner ist, und zwar einziger Vertragspartner. Der Umfang ist über den EU-Recht festgelegt und in den ersten 6 Monaten hat man als Endverbraucher verdammt gute Karten: Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Minderung, Schadensersatz, Transportkosten, ... alles gesetzlich im Sinne des Verbraucherschutzes festgelegt und der Händler ist verpflichtet, den Nachweis zu führen, wenn er einen Anspruch ablehnen will. Händler können für Neuware, die sie an Endverbraucher verkaufen praktisch keinen Haftungsausschluss vornehmen.
Garantie ist ein freiwillige Leistung des Anbieters. Hersteller, die nicht Endverkäufer sind geben immer nur Garantie. Er kann festlegen, was immer er will, es unterliegt der Vertragsfreiheit, allenfalls ein Konkurrent kann dagegen wegen unlauterem Wettbewerb vorgehen. Weder der Kunde noch der Gesetzgeber kann dem Anbieter da irgendwas an Zeug flicken, wenn der nicht will. Die einzige Möglichkeit des Endverbrauchers dabei ist: genau durchlesen, was eigentlich wie und wo durch die Garantiebedingungen abgedeckt wird. Das kann sehr viel sein, das kann aber auch reine Makulatur sein. Im letzteren Fall hilft nur: nicht kaufen. Oder eben: immer zuerst zum Händler gehen, ob der Schaden nicht durch die Mängelhaftung abgedeckt ist, und erst wenn das nicht klappt, versuchen die Garantie zu nützen.
Bei Mängelrüge muss die Sache dem Händler unverzüglich mitgeteilt werden (Ein der wenigen Einschränkungen zugunsten des Händlers). Versucht man es zuerst per Garantie beim Hersteller, kann das zum Problem werden.