Und genau das ist eben nicht (besser: nicht mehr) so.Ich hänge mich mal weit aus dem Fenster.
Da es hier nur um das Fotografieren als solches zu gehen scheint folgendes:
In den öffentlichen Raum darf ich in Deutschland alles fotografieren.

Die Rechtsprechung geht heute immer mehr dazu über, schon das Fotografieren an sich zu untersagen, wenn die Veröffentlichung der Bilder auch untersagt wäre.
Das ist zwar bis jetzt noch nicht in Gesetzen verankert, wird aber von immer mehr Gerichten so umgesetzt.
Grund ist eben der, dass niemand befürchten sollen muss, dass sein in der Öffentlichkeit gemachtes Bild, in welchen dubiosen Zusammenhängen auch immer, irgendwo auftaucht. Heutzutage - im Gegensatz zu "analogen Zeiten" - ist es ja für Jedermann ein Leichtes, Bilder der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.