• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Was darf ich ungefragt fotografieren?

Ich hänge mich mal weit aus dem Fenster.

Da es hier nur um das Fotografieren als solches zu gehen scheint folgendes:

In den öffentlichen Raum darf ich in Deutschland alles fotografieren.
Und genau das ist eben nicht (besser: nicht mehr) so. ;)
Die Rechtsprechung geht heute immer mehr dazu über, schon das Fotografieren an sich zu untersagen, wenn die Veröffentlichung der Bilder auch untersagt wäre.
Das ist zwar bis jetzt noch nicht in Gesetzen verankert, wird aber von immer mehr Gerichten so umgesetzt.

Grund ist eben der, dass niemand befürchten sollen muss, dass sein in der Öffentlichkeit gemachtes Bild, in welchen dubiosen Zusammenhängen auch immer, irgendwo auftaucht. Heutzutage - im Gegensatz zu "analogen Zeiten" - ist es ja für Jedermann ein Leichtes, Bilder der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.
 
Im übrigen ergibt sich aus den Artikeln 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 unseres Grundgesetzes als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes das Recht am eigenen Bild. Danach hat man auch ein Anrecht darauf, dass keine Bilder gemacht werden dürfen, die die Privat oder Intimssphäre verletzen.

Gemacht dürfen sie im öffentlichen Raum schon nur nicht veröffentlicht werden. Einem Freund oder Verwandten die Fotos zu zeigen ist schon ein veröffentlichen.

Gruß

Andreas
 
Und genau das ist eben nicht (besser: nicht mehr) so. ;)
Die Rechtsprechung geht heute immer mehr dazu über, schon das Fotografieren an sich zu untersagen, wenn die Veröffentlichung der Bilder auch untersagt wäre.
Das ist zwar bis jetzt noch nicht in Gesetzen verankert, wird aber von immer mehr Gerichten so umgesetzt.

Grund ist eben der, dass niemand befürchten sollen muss, dass sein in der Öffentlichkeit gemachtes Bild in welchen dubiosen Zusammenhängen auch immer irgendwo auftaucht. Heutzutage - im Gegensatz zu "analogen Zeiten" - ist es ja für Jedermann ein Leichtes, Bilder der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.

Gibt es dazu tatsächlich nachlesbare Urteile und Urteilsbegründungen.

:D :D :D Dann möchte ich aber bitte auch, dass alle Überwachungskameras nicht aufzeichnen dürfen und die Leute ihr Augenschließen, wenn mir etwas peinliches geschieht, damit sie es nicht abends jemanden weitererzählen.:D :D :D

Gruß

Andreas
 
Grund ist eben der, dass niemand befürchten sollen muss, dass sein in der Öffentlichkeit gemachtes Bild irgendwo in welchen dubiosen Zusammenhängen auch immer irgendwo auftaucht. Heutzutage - im Gegensatz zu "analogen Zeiten" - ist es ja für Jedermann ein Leichtes, Bilder der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.
eben, und weil ich als passant auch nicht erahnen kann, was der fotografierende letztendlich wirklich mit den bildern macht, verstehe ich es so, dass der fotografierende ohne meine einwilligung nicht fotografieren darf. notfalls könnte ich vor gericht ein verbot durchkämpfen?
 
:D :D :D Dann möchte ich aber bitte auch, dass alle Überwachungskameras nicht aufzeichnen dürfen und die Leute ihr Augenschließen, wenn mir etwas peinliches geschieht, damit sie es nicht abends jemanden weitererzählen.:D :D :D

Darum werden die Bänder in der Regel später auch gelöscht. In Düsseldorf z.B. stehen an den öffentlichen Plätzen extra Schilder, in den auf die Videoüberwachung hingewiesen wird. So kann ich mich drauf einrichten und zeige mich mit meiner heimlichen Geliebten nur in unverfänglicher Pose.

Außerdem besteht hier auch ein berechtigtes Interesse an den Aufnahmen, nämlich die Verbrechensbekämpfung bzw. Vorbeugung (ob das sinnig ist, ist eine andere Frage), hinter dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht dann zurücktritt.

Ein berechtigtes Interesse daran, aufreizende junge Mädchen am Strand zu fotografieren, besteht dagegen nicht. Das grundsätzliche Recht des Fotografen sich anschließend an den Bildern zu erfreuen tritt hier hinter dem Recht am eigenen Bild zurück.

Alles eine Frage der Abwägung.

Gegenprobe: wenn Du im Wald einem dringenden und schwerwiegenden Bedürfnis in entwürdigender Pose nachkommst und der Fotograf F, der eigentlich Rehe fotografieren wollte, das lustig findet und dich mit seinem 100-400 L die Szenerie (wenn auch ordentlich freigestellt und dank IS nicht verwackelt) einfängt, wird Dir das nicht recht sein, obwohl der Wald öffentlich ist.
 
obwohl man in der öffentlichkeit seine notdurft nicht verrichten darf und so automatisch eine ornungswidrigkeit begeht, bei der man dann fotografiert wird. :D

was dabei interessant wäre, ist, ob der fotografierende dich dann anzeigen kann und das foto als beweis vorlegen kann. :lol:
 
Überwachungskameras sind eine völlig andere Baustelle und deren Aufstellung unterliegt anderen Rechtsnormen.
Bleib einfach beim Thema.

Ich finde diese Entwicklung sehr bedenklich. Und das gehört auch zu diesem Thema.

Nein, siehe oben. ;)
Und Bilder - auch von öffentlichem Raum aus gemacht-, die in die Privat- und/oder Intimsphäre hinein fotografiert werden, sind ohne Erlaubnis sowieso untersagt.

Schrieb ich doch


Das Fotografieren vom öffentlichen Raum hinein in den privaten Bereich kann als solches schon strafbar sein…

Gruß

Andreas
 
überwachungskameras sind doch von behördlicher stelle installiert und die dürfen das.

Tolles Demokratieverständnis! Der sich selbst entmündigende Bürger.

Gegenprobe: wenn Du im Wald einem dringenden und schwerwiegenden Bedürfnis in entwürdigender Pose nachkommst und der Fotograf F, der eigentlich Rehe fotografieren wollte, das lustig findet und dich mit seinem 100-400 L die Szenerie (wenn auch ordentlich freigestellt und dank IS nicht verwackelt) einfängt, wird Dir das nicht recht sein, obwohl der Wald öffentlich ist.

Wenn er es nicht veröffentlicht, dann kann er nur als Foto sehen, was er ohnehin gesehen hat. Wieso sollte mich das stören?

Gruß

Andreas
 
Und das gehört auch zu diesem Thema.
Nicht wirklich.
Nein, du schriebst was anderes. Ich zitiere Dich gerne nochmal:
Danach hat man auch ein Anrecht darauf, dass keine Bilder gemacht werden dürfen, die die Privat oder Intimssphäre verletzen.

Gemacht dürfen sie im öffentlichen Raum schon nur nicht veröffentlicht werden.

Und das ist eben nicht so. Auch schon gemacht werden dürfen beileibe nicht alle Bilder, selbst wenn sie von öffentlichem Grund aus gemacht werden.
 
Tolles Demokratieverständnis! Der sich selbst entmündigende Bürger.
Bitte jetzt hier keine politische Diskussion um Sinn und Unsinn von Überwachungstechnik.


Wenn er es nicht veröffentlicht, dann kann er nur als Foto sehen, was er ohnehin gesehen hat. Wieso sollte mich das stören?
Tja, das wichtige Wörtchen hier ist: "Wenn". Und wenn nicht? :D
Woher weißt Du vorher, ob der Fotograf das Bild nicht doch irgendwann irgendwo veröffentlicht? Magst Du gerne sturzbesoffen beim Auf-Die- Schuhe-Pinkeln bei MyVideo.de zu sehen sein? Oder auf MySpace? Oder bei (hier bitte die Plattform der Wahl eintragen).
 
Tolles Wenn er es nicht veröffentlicht, dann kann er nur als Foto sehen, was er ohnehin gesehen hat. Wieso sollte mich das stören?
Also mich würde das stören...

Wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte man auch ohne weiteres den Nachbarn im Schlafzimmer fotografieren. Der § 201a StGB müsste nach dieser Logik auch nur für das Veröffentlichen gelten.

Es geht aber nicht um das Veröffentlichen sondern um die Menschenwürde. Wenn ich einfach nur über die Straße laufe, ist das was anderes...
 
Wenn man den Ausführungen, die hier gemacht worden sind, folgt, dann läuft das eigentlich auf ein totales Fotografierverbot hinaus.
Sprich, wenn sich im öffentlichen Raum außer dem Fotografen noch eine zweite Person befindet, die sagt 'Hier wird nicht fotografiert!', dann hat man dem wohl zu folgen. Denn dem Laien ist die Unterscheidung, ob mit einem fetten Tele oder dem Superweitwinkel fotografiert wird, kaum zuzumuten. Also kann er befürchten, dass er wohl auf dem Foto als Hauptmotiv abgebildet ist und somit kann er es auch untersagen!?
Streng genommen! ;)

Schöne neue Welt
 
Eine Sache wurde dazu noch gar nicht erwähnt. Die unterlassende Hilfeleistung zugunsten eines Fotos. Auch hier macht man sich strafbar auch ohne das Bild zu veröffentlichen. gruß matthi
 
Ich muss zugeben, dass es oft nicht leicht ist hier im Forum die Wahrheit von Halbwissen zu trennen, aber eindeutig ist aus den meisten Beiträgen rauszulesen, dass man keine Narrenfreiheit hat: das sind dir sicher Begriffe wie Panoramafreiheit oder/und Persönlichkeitsrecht begegnet. Dennoch ist z.B. das von dir zitierte Beispiel erstmal eine Frage des gesunden Menschenverstands, des Anstandes. Stell dir vor jemand würde dich nackt unter der Dusche photographieren, nihct die gleiche Situation oberflächlich, aber es kommt darauf an was die Leute dabei empfinden, nämlich dass man ihre Intimität verletzt.


gruss


Ich kann mich den Worten von Fantomas nur anschließen,-er hat alles gesagt und mehr gibt es dazu an sich nicht zu sagen!
Mit freundlichen Grüßen,-kumgang!:)
 
Gegenprobe: wenn Du im Wald einem dringenden und schwerwiegenden Bedürfnis in entwürdigender Pose nachkommst und der Fotograf F, der eigentlich Rehe fotografieren wollte, das lustig findet und dich mit seinem 100-400 L die Szenerie (wenn auch ordentlich freigestellt und dank IS nicht verwackelt) einfängt, wird Dir das nicht recht sein, obwohl der Wald öffentlich ist.

Ich würde tippen das jenes schon durch das StGB abgedeckt ist. Das ist doch das Ablichten in einer intimen Situation und damit Strafbewehrt.. (Faustformel: Spannen=strafbar + Löschungs- und Schmerzensgeldanspruch)

criz.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten