chbu
Themenersteller
Hi,
mich beschäftigt eine ganz grundsätzliche Frage: Was für Shootings darf ich an öffentlichen Plätzen (also auf der Straße, im Park, etc.) machen? Kann man das irgendwie in eine brauchbare allgemein gültige "Do / Don't"-Liste pressen?
Vor allem der Begriff "Erregung öffentlichen Ärgernisses" scheint mir sehr willkürlich auslegbar zu sein - was ich schade finde, weil man so nicht wirklich die Möglichkeit hat, sich hundertprozentig "korrekt" zu verhalten, selbst wenn man das möchte (außer man bleibt gleich daheim).
Ich komme aus Österreich, deswegen wär für mich natürlich die Rechtslage hier interessanter - aber ich denke das lässt sich ziemlich 1:1 umlegen. Weiß jemand vielleicht, ob eben diese Erregung öffentlichen Ärgernisses ein Verwaltungsdelikt ist? Kann man sich z.B. eine behördliche Genehmigungen für ein Aktshooting im öffentlichen Raum einholen, bzw. hat man auf soetwas überhaupt Chancen?
lg c
mich beschäftigt eine ganz grundsätzliche Frage: Was für Shootings darf ich an öffentlichen Plätzen (also auf der Straße, im Park, etc.) machen? Kann man das irgendwie in eine brauchbare allgemein gültige "Do / Don't"-Liste pressen?
Vor allem der Begriff "Erregung öffentlichen Ärgernisses" scheint mir sehr willkürlich auslegbar zu sein - was ich schade finde, weil man so nicht wirklich die Möglichkeit hat, sich hundertprozentig "korrekt" zu verhalten, selbst wenn man das möchte (außer man bleibt gleich daheim).
Ich komme aus Österreich, deswegen wär für mich natürlich die Rechtslage hier interessanter - aber ich denke das lässt sich ziemlich 1:1 umlegen. Weiß jemand vielleicht, ob eben diese Erregung öffentlichen Ärgernisses ein Verwaltungsdelikt ist? Kann man sich z.B. eine behördliche Genehmigungen für ein Aktshooting im öffentlichen Raum einholen, bzw. hat man auf soetwas überhaupt Chancen?
lg c