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Was darf ich an öffentlichen Plätzen?

chbu

Themenersteller
Hi,

mich beschäftigt eine ganz grundsätzliche Frage: Was für Shootings darf ich an öffentlichen Plätzen (also auf der Straße, im Park, etc.) machen? Kann man das irgendwie in eine brauchbare allgemein gültige "Do / Don't"-Liste pressen?

Vor allem der Begriff "Erregung öffentlichen Ärgernisses" scheint mir sehr willkürlich auslegbar zu sein - was ich schade finde, weil man so nicht wirklich die Möglichkeit hat, sich hundertprozentig "korrekt" zu verhalten, selbst wenn man das möchte (außer man bleibt gleich daheim).

Ich komme aus Österreich, deswegen wär für mich natürlich die Rechtslage hier interessanter - aber ich denke das lässt sich ziemlich 1:1 umlegen. Weiß jemand vielleicht, ob eben diese Erregung öffentlichen Ärgernisses ein Verwaltungsdelikt ist? Kann man sich z.B. eine behördliche Genehmigungen für ein Aktshooting im öffentlichen Raum einholen, bzw. hat man auf soetwas überhaupt Chancen?

lg c
 
Hallo,
ist eine Verwaltungsübertretung, wird als Anstandsverletzung geahndet. Das Ganze ist aber ein ziemlich dehnbarer Begriff. Als Anstandsverletzung gilt eine Verletzung der allgemein anerkannten Grundsätzen der Schicklichkeit in der Öffentlichkeit (Erläuterung zum Gesetzestext). Kostet in NÖ ?21,-, kann aber in Wien anders sein, da Landessache.
Dann gibts noch den Begriff der Ordnungsstörung nach dem SPG, darunter versteht man eine Beeinträchtigung oder Unterbrechung des normalen Lebens in der Öffentlichkeit. Kommt dann zu tragen, wenn du z.B. durch dein Modell einen Aufruhr verusachst :rolleyes: . Ist aber auch eine Verwaltungsübertretung.
Gerichtlich wird das nur bei öffentlich unzüchtigen Handlungen (wennst Pornobilder machst).
Denke aber, dass ein nackter Busen im Park kein Problem sein sollte, in der Kärntnerstraße wahrscheinlich schon.
mfg Alex
 
wow, vielen dank. bist du rechtsanwalt? :)

die "öffentlichen unzüchtlichen handlungen" scheinen da jetzt irgendwie ein problem zu sein, weil sehhhr unterschiedlich auslegbar. wird wohl im endeffekt - wie so oft - auf die gunst des lieben ordnungshüters ankommen. :rolleyes:

du weißt nicht zufällig, ob man sich sowas genehmigen lassen kann? bzw. wo fragen?

lg c
 
chbu schrieb:
wow, vielen dank. bist du rechtsanwalt? :)

die "öffentlichen unzüchtlichen handlungen" scheinen da jetzt irgendwie ein problem zu sein, weil sehhhr unterschiedlich auslegbar. wird wohl im endeffekt - wie so oft - auf die gunst des lieben ordnungshüters ankommen. :rolleyes:

du weißt nicht zufällig, ob man sich sowas genehmigen lassen kann? bzw. wo fragen?
Wenn jemand die Antwort weiss, dann bitte mir auch noch gleich sagen, wo man sich einen Ladendiebstahl genehmigen lassen kann. ;)



P.S.: Weiss jemand, wo eine 1Ds-II auf Lager ist? :D :D :D




P.P.S.: Es gibt so einige Fotografen, die das schon gemacht hatten, unter anderem in US-Amerikanischen Metropolen. Ein Paar aufmerksame Beobachter ("Schmiere Stehen"), ein Umhängemantel und ein startbereites Auto gehörten meines Wissens zur Standardausstattung. ;)


P.P.P.S.: Im Berliner Tiergarten wurde schon so alles Mögliche und Unmögliche fotografiert und gedreht. Der Hauptpunkt, der die Männchen in Grün nicht in Wallung geraten lässt, ist die Vermeidung des öffentlichen Ärgernisses. Auch hier dürften die Auslegungen - sagnwirmal - "regional verschieden" sein.
Was allerdings unkritisch ist: nachher Bilder in der Öffentlichkeit zu zeigen. Meines Wissens gibt es keinen Tatvorwurf, wenn die Bilder unbemerkt in öffentlichem Raum aufgenommen wurden und nachher in öffentlichen Ausstellungen gezeigt werden. Zu vermeiden ist es allerdings, einen Bahnhof und andere pseudo-öffentliche Bauten mit geltendem "Hausrecht" als öffentlichen Platz zu betrachten. Auch würde ich vorsichtig sein, irgendwelche Firmenlogos oder -gebäude in den Bildern ungefragt zu integrieren.
 
chbu schrieb:
wow, vielen dank. bist du rechtsanwalt? :)

die "öffentlichen unzüchtlichen handlungen" scheinen da jetzt irgendwie ein problem zu sein, weil sehhhr unterschiedlich auslegbar. wird wohl im endeffekt - wie so oft - auf die gunst des lieben ordnungshüters ankommen. :rolleyes:

du weißt nicht zufällig, ob man sich sowas genehmigen lassen kann? bzw. wo fragen?

lg c

Wüsste nicht, wer dir so eine Genehmigung ausstellt. Mit den öffentlich unzüchtigen Handlungen bekommst du nur ein Problem wenn du etwas machst was man "normalerweise" ;) nur in den eigenen 4 Wänden macht. Das Fotografieren einer nackten Frau fällt da nicht drunter, außer sie beschäftigt sich mit sich selbst.
mfg Alex
 
Naja, meines Wissens gibt es die Möglichkeit sich sogenannte "Sondernutzungen" öffentlichen Raums genehmigen zu lassen, zB wenn auf der Straße ein Flohmarkt, ein Fest etc. abgehalten werden sollen.

Da könntest du eben zB sagen, dass es sich um ein Kunstprojekt handelt, usw.

Vielleicht helfen dir diese Links:

http://www.wien.gv.at/verkehr/strassen/amtshelfer/privat.htm
http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/feste.htm
http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/film.htm

Zumindest kannst du bei den dort angeführten Behörden einmal nachfragen, vielleicht fällt denen ja etwas ein.
 
Ich kenn mich jetz mit ötereichischem Recht nich so aus, aber in Deutschland würd ich im Zweifelsfall beim Ordnugsamt fragen, die dürften dafür zuständig sein. Ich vermute mal ihr werdet eine ähnliche Behörde haben de dann nur vielleicht etwas anders genannt wird.
 
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