Was macht ein Lichtbild zum Lichtbildwerk?
Die Schöpfungshöhe.
Ein Werk im Sinne des § 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) muss eine konkrete, „wahrnehmbare Formgestaltung“[14] aufweisen, also über eine Idee hinaus bereits so weit konkretisiert sein, dass es mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar ist, und es muss sich nach § 2 Abs. 2 UrhG um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln. Dieses Kriterium[15] schließt einerseits Zufallsentstehungen, Fundstücke und von Tieren Produziertes aus. Und es verlangt eine dem Schöpfer zuzurechnende Individualität des Werkes"
(Loewenheim §2 Rn 23 ff., in: Loewenheim/Dietz/Schricker: Urheberrecht, Beck 2010, ISBN 978-3-406-59033-7)
Dein unbearbeitetes RAW dient Dir ja zunächst als Ausgangsmaterial, und im Streitfall u.U. als Nachweis der Urheberschaft. Das unbearbeitete RAW selbst ist aber noch kein fertiges Bildwerk. Du bearbeitest dieses Rohmaterial ja bewusst und mit einer bestimmten Bildabsicht. Mit einer nur leicht veränderten, kaum sichtbaren Änderung, etwa beim Kontrast oder der Helligkeit, wird sich keine unmittelbar sichtbare andere Bildidee begründen lassen.
Analog zu der Wahl des Standortes, wo ja u.U. schon eine kleine Veränderung den Vordergrund in eine deutlich sichtbar veränderte Beziehung zum Bildhintergrund treten lässt, der Wahl der Blende oder Zeit, welche den Bildeindruck entschieden verändern kann, oder der Wahl des Auslösemomentes (bei Sportfotos etwa ergibt sich eine 10tel Sekunde später oft schon ein komplett anderes Bild) müsste eine andere Bearbeitung des RAWs schon eine deutlich sichtbar andere Bildwirkung erzielen, um ein neues Werk zu begründen.
Wenn ich z.B. ein "Werk" schaffe, indem ich aus meinen RAWS eine Collage zusammen setze, dann sind die einzelnen RAWS noch nicht das Werk, sondern lediglich Material. Zum Werk wird das ganze erst in dem Moment, wo ich sage, jetzt isses fertig, so bringt es meine Bildabsicht zum Ausdruck.
Würde ich z.B. mein Bild von den "Drei Affen" jetzt lediglich etwas heller oder dunkler abziehen, so dürfte es schwierig sein, daraus ein "Neues Werk" zu begründen. Völlig anders sieht das jedoch aus, wenn ich etwa die Reihenfolge der "Affen" vertausche. Dann handelt es sich durchaus um eine neue „persönliche geistige Schöpfung“.
Ein Grenzfall wäre sicher die Frage, ob alleine ein per EBV veränderter Hintergrund ein neues Werk begründet.