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Vertrag bei Discotheken Shootings

der_unterfranke

Themenersteller
Hallo zusammen
Problemdarstellung:
Ein Bekannter will in einer Discothek für den Inhaber ein Bildershooting machen, soweit ich informiert bin erst nach der öffentlichen Öffnungzeit,
ich würde das jetzt mal als "geschlossene Gesellschaft" bezeichnen.
Also allgemeine Bilder der Disco im laufenden Betreib.
Danach sollen wohl auch einzelne Aufnahmen mit Angestellten und/oder
Gäste folgen. Portrait bzw Fashion würde ichs mal bezeichnen.
In wie weit dabei Akt Aufnahmen oder ähnliches dabei ist kann ich nicht sagen.
Soweit ich weis, will der Inhaber die Bilder für seine Internetseite und für die Discothek selbst, Bilderwand oder Beamer oder so was in der Art.

Frage: Was wäre für die generellen Bilder der Discothek für ein Vertrag nötig?
Nur mit dem Inhaber oder auch mit dem "Puplikum"?
Bei den Einzelaufnahmen denk ich mal an normalen TFP Vertrag....obwohl da scheinbar in diesem Millieu einige Damen dem Inhaber hörig( kommt das von "gehören"???) zu sein scheinen.Also da auch nur ein Vertrag mit dem Inhaber???

Ist alles Kostenlos und als Training für meinen Bekannten anzusehen, gibt also kein Geld.
Wenns nur zum training wäre, würd ich ja sagen er soll die Bilder machen und dem Inhaber geben und gut ist es. Aber ich nehm ja mal stark an dass, sollten brauchbare Bilder dabei herauskommen, mein Bekannter die als Vorzeigeobjekte behalten wird......somit gehts also ohne Vertrag nicht...nur welcher dass ist hier die Frage.

Würde mich freuen wenn da einige was brauchbares auf Lager hätten :)

Gruß
der Unterfranke
 
Wan fragst du das? Eigentlich sollte die Antwort auf diese Frage Teil des Vertrags zwischen Diskobetreiber und Fotografen sein. Für einzelaufnahmen der Besucher brauchst der Fotograf entweder eine Freigabe von jeder Person, oder das Gänze muss über die AGBs des Diskobetreibers geregelt sein (der Gast ist einverstanden, dass von ihm Bilder angefertigt werden und diese anschließend veröffentlicht werden)
 
Generell würde ich hier die Dinge schriftlich kurz fixieren, alleine um späteren Unklarheiten vorzubeugen. Gerade wenn der Kerl die Bilder als Referenz nutzen will, sollte man das tun, weil ja hier einmal die Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Personen berührt werden und dann die Hausrechte des Inhabers der Location.

Ich persönlich würde hier einen TFP-Vertrag etwas modifizieren (Vordrucke gibts ja genug), den alle Beteiligten unterschreiben. Da einfach festhalten, dass in Location XY Fotos von Personen ABC geschossen werden, diese meinetwegen auf der Webseite des Lokals genutzt werden dürfen und von den Personen selbst im Rahmen privater, nicht auf Einkünfte ausgerichteter Nutzung (z.B. Profilbilder der einschlägigen Sozialen Netzwerke), und er selbst die Bilder in gleichem Umfang bei sich auf der Webseite als Referenz zeigen darf.

Bei den Besuchern der Lokalität im Betrieb wird es hier schwieriger. Wenn hier, wie ja auch in den letzten Jahren durchaus üblich, Fotos des Publikums geschossen werden, so ist das mit Einverständnis der Personen ja kein Problem- Millionen Fotos in den Partyportalen kommen ja so zustande: "Hey, ich fotografiere für XY, darf ich Euch knipsen? *KLICK* und Karte überreicht"- diese Fotos sind aber erstmal nur für redaktionelle Verwendung nutzbar, also für Fotostrecken in Zusammenhang mit dem Ereignis.
Beispiel: Partyportal XY oder auf der Betreiberhomepage selbst eine Bildergalerie "Fotos von der Hasenparty am x.y.2012"
Weitergehende Nutzung ist hier IMHO bereits in dem Bereich, wo es anfängt, kritisch zu werden, da vom konkreten Ereignis bereits losgelöst.
(Man möge mich hier gerne korrigieren, wenn ich einiges zu eng sehe...)

Man kann hier ggf. versuchen, einige anständige Fotos z.B. mit Stammgästen hinzubekommen, denen man vorher kurz erklärt, dass man für eine Fotostrecke einige gute Fotos haben möchte, und für Unterschreiben eines entsprechenden Model Releases gibts dann eine Handvoll Getränke aufs Haus.

Vorsicht: Einige der aktuellen Urteile bzgl. Persönlichkeitsrecht gehen dahin, dass eine reine Erwähnung in den AGB der Lokalität im Sinne von: "Wer hier eintritt, willigt ein, fotografiert zu werden" überraschend und damit nichtig sind. Hier sollte sich der Bekannte schon einige Gedanken machen, wie es um Bildrechte der Gäste steht.
 
Danke ohoyer und JotBePunkt
Eure Antworten helfen mir weiter, jetzt weiß ich etwas genauer wonach ich googeln muß für weitere Infos.
Von der Sache mit der Disco AGB wußte ich nix und hab auch schon Infos gefunden wo drinsteht das daß , wie Ohoyer schreibt, nicht wirklich gültigkeit hat.Soweit ich das jetzt schon beurteilen kann wirds wohl auf sowas wie nen Sammel TFP Vertrag hinauslaufen(jeweils gültig für einzelne Events)hinauslaufen.Wie das allerdings mit eventuel angeheiterten /angetrunkenen Puplikum vor sich gehen soll will ich mir gar nicht vorstellen*gg*.
Ich selber mache eigentlich nur one on one Shootings (normale TFPs).

Wan fragst du das?
JoBePunkt..ich frage deshalb weil mein Bekannter keinen eigenen zugang zum Internet hat und weil er mich unbedingt das eine oder andere mal mitnehmen will , als geistige bzw technische Unterstützung bzw Berater da ich , zumindest in der Therorie , mehr von People Fotografie weiß als er.
Bin allerdings kein Fan von solchen "Rudelbummsen" . Ist mir alles viel zu viel Action. Und auf Probleme mit angetrunkenen Gästen hab ich auch keinen Bock
 
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