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Veröffentlichungsrechte bei Shootings ohne Vertrag

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Allerdings hat ihre Freundin, die semi-professionell modelt (immer mit Vertrag) und dabei war, mir quasi Vorwürfe gemacht, dass ich keinen Vertrag bei hatte (worüber ich mich jetzt natürlich ärgere, denn ich hab sogar hier bei mir so einen Vordruck fertig rumliegen, aber hatet vergessen, den einzustecken). Wohlgemerkt, im Vorfeld war von einem Vertrag nie die Rede gewesen.

Umso mehr frage ich mich, warum Du nicht vor Ort noch schnell ein paar Zeilen Vertrag aufgesetzt hast.
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
Meine nichtjuristische Meinung.

Sorry, aber das ist Quatsch. Pacta sunt servanda! Und es ist nicht nötig die Vetragstreue ausdrücklich zu verinbaren.



Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.


Und was sollte dann ein Vertrag (ich denke mal damit meinst Du schlicht die Schriftform, denn auch mündlche Vereinbarungen oder kongruentes Handeln können zu Veträgen führen) an dem was Du oben ausführst ändern? Wo solte der zu mehr Rechtssischerheit führen?
 
Loide, der freht ist von 2008, da lohnt es sich nicht mehr, auf überkommene Auffassungen eine Antwort zu verfassen …

from_tehashes hats deutlich gemacht : schriftlich schriftlich schriftlich und damit hat es sich doch eigentlich, oder ?
 
schriftlich schriftlich schriftlich und damit hat es sich doch eigentlich, oder ?
Gewiss. Das wiederholt sich ja auch xxx-fach in den ganzen Threads, die hier permanent Vertragsthematiken behandeln.

Dieser Thread - aus 2008 - braucht kein Auffrrischung, daher: *closed*
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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