Vergütungsfehler sind nie akteptabel - wenn es denn wirkliche Vergütungsfehler sind!
Man muss bei der Beurteilung aber einmal berücksichtigen, dass schon leichte Verschmutzungen, wie etwa ein ansonsten fast unsichtbarer Schmierfilm, dieses typische farbige Schimmern einer vergüteten Linsenoberfläche stark verändern kann. Dann wäre die Vergütung nicht fehlerhaft sondern nur die Linse verschmutzt. Zum anderen kann man eh im Allgemeinen nur die äussere Glasoberfläche beurteilen. Die vielen Oberflächen im Inneren des Objektivs sieht man ja eh kaum.
Gerade die modernen Multicoating-Vergütungen stellen recht hohe Anforderungen an den Linsenhersteller, der sein Handwerk wirklich beherrschen muss bzw. über eine ausgezeichnete Qualitätskontrolle verfügen muss, denn schon geringfügigste Abweichungen der mehr als hauchdünnen verschiedenen übereinander liegenden Vergütungsschichten hat farbliche Abweichungen zur Folge. Allerdings führen solche Abweichungen der farblichen Reflexionen noch lange nicht zu Beeinträchtigungen im Abbildungsverhalten.
Ich hatte übrigens mal ein ziemlich hochwertiges Zeiss-Fernglas, dessen Objektivlinsen unterschiedlich "eingefärbt" waren. Eine schimmerte rötlich, die andere blau-violett. Es hatte nicht die geringsten wahrnehmbaren Auswirkungen, bzw. ich konnte beim Durchsehen keinerlei Unterschiede feststellen zwischen rechtem und linkem Tubus.
Aber was definitiv ein Mangel wäre (und darauf spielst Du ja anscheinend an): Jedwede (farblichen)Schlieren, Kratzer oder sonstige Inhomogenitäten einer Linsenoberfläche. Bei einer neuen Linse, die noch jungfräulich aus dem Karton kommt, könnte man wirklich auf fehlerhafte Vergütung schliessen. Bei einem Gebraucht-Objektiv kann es auch sein (wenn man eine akute Verschmutzung WIRKLICH ausschliessen kann!), dass die Linse mal mit Stoffen in Berührung gekommen ist, welche die Vergütung angegriffen hat. Dazu reicht eventuell ein Fingerabdruck aus, der lange Zeit nicht entfernt wurde. Das kann grundsätzlich aber auch bei neuen Linsen passiert sein, wenn bei der Fertigung unsauber gearbeitet wurde, oder man ein Vorführprodukt vor sich hat, dass ein Kunde unvorsichtig angepatscht hat. Menschliche "Ausdünstungen" enthalten ja recht aggressive Stoffe, die bei langer Einwirkzeit einer Vergütung durchaus Schaden zufügen kann.
Thomas