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veredelter Hundemist

arne9001

Themenersteller
Für die Interessierten noch ein paar Gedanken dazu...

Über das Wesen der Kunst (Betrachtungen mittels Hundekot)

Hin und wieder genügen die bizarrsten Anlässe, um sich über das Wesen der Kunst Gedanken zu machen. Etwa Hundekot auf dem Gehsteig. Kann der Kunst sein? Natürlich nicht. Denn Kunst, das heißt jedenfalls ? das darf man wohl bei allem Streit über die ?richtige? Definition voraussetzen ? Transport von Emotion, Information, Meinung; Bedeutung vielleicht im weiteren Sinn. Bedeutung aber kann per se nicht dem zukommen, das ohne weiteres in der Natur vorkommt oder das von einem Wesen ohne Einsicht oder Bewusstsein geschaffen wurde. Damit will ich nicht sagen, dass die Bedeutung, die der Schaffende einem Werk beilegt, für den Empfänger von größerem Interesse sein sollte, als jede andere Bedeutung, die ein beliebiger Betrachter darin erkennen kann. Dennoch aber scheint mir, dass man in Betrachtung oder beim Genuss unbearbeiteter natürlicher Dinge vielleicht über die Größe und Allmacht des Schöpfers reflektieren kann, kaum aber über die (falsch gestellte für unsere Zwecke aber dennoch hilfreiche) Frage, was uns der Künstler damit eigentlich sagen will.

Hundekot also, wenn nicht gerade vom ?Herrchen? bewusst gesteuert an einer bestimmten Stelle des Gehsteigs abgelegt und zwar aus Gründen, die sich derzeit unserer Einsicht entziehen, ist jedenfalls keine Kunst.

Deutlich interessanter wird der Fall, wenn jemand gerade Hundekot als Substrat zum Transport von Bedeutung verwendet. Etwa indem er ? wie auf der Illustration ersichtlich ? selbigen benutzt, um kleine Fähnchen steckenderweise gut sichtbar für die Passanten zu befestigen.

Man möchte das zunächst für eine reine Demonstration, also eine eher (lokal)politische Willensäußerung halten: ?Gehweg ist kein Hundeklo!? Oder, in der weniger schroffen Fassung: ?Räumt den Mist Eurer Viecher wenigstens weg, liebe Hundehalter!? Diese Aussage wäre ebenso eindeutig wie aus Sicht der Kunst irrelevant. Oder besser: gerade wegen ihrer Eindeutigkeit für die Kunst uninteressant. Denn wenn (und auch hier bewegt man sich wohl auf gesichertem Terrain) eine ? und nur eine! ? klar erkennbare Bedeutung einem Werk innewohnt, es nicht weiteren Interpretationen auf verschiedenen Ebenen zugänglich ist, dann ist es keine Kunst.

Also ist unser Hundekot nur Meinungsäußerung? Vielleicht schaut ja der Fähnchenstecker auch voll stiller Freude den Passanten zu, wie sie stehen bleiben, wenn sie das Arrangement entdecken. Oder das alles ist ein großes soziologisches Experiment, um die Reaktion der Leute zu erforschen. Das sind immerhin doch mehrere Funktionen, denen der verschönerte Kot hier dient. Und dennoch reicht dies nicht, um ihn in den Rang der Kunst zu erheben. Denn mehrere Funktionen haben, das heißt nicht, auch mehrere Bedeutungen für den Betrachter (!) zu transportieren. Mag auch der Zweck der Exkremente ambivalent sein, so ist es ihre Wahrnehmung jedenfalls kaum. Kunst ist das alles nicht.

Wenn man aber weiter schaut, dann stellt man vielleicht zwei weitere Dinge fest, die dieses erste Urteil wieder in Frage stellen. Zum einen gibt es nicht nur einen verschönerten Haufen, sondern derer viele. Des Weiteren sind die Exkremente nicht einfach mit beliebigen Fähnchen garniert, wie man sie etwa in einem der beliebten Käsespießchensets finden würde, welche die Flaggen einer ganzen Reihe von Nationen beinhalten. Vielmehr verwendet der Werkschaffende allein die Nationalflagge der Vereinigten Staaten von Amerika. Hat also das Werk auch eine politische Botschaft? Sollen hier die Hundehaufen für besetzte Nationen stehen? Oder symbolisieren sie vielmehr die Werte des Amerikanischen Traumes, sollen uns verdeutlichen, dass dieser, wenn auch nicht auf Sand gebaut, dann doch aus Materialismus und Hedonismus in einem Ausmaß besteht, das bestenfalls mit, nun, ******* vergleichbar ist? Sollen vielleicht die Fliegen, die bald beginnen werden, die Haufen zu umschwirren, Vasallen symbolisieren, die das Zentrum der Macht umschwärmen? Hat die Anzahl der Werke etwas mit der Aussage zu tun? War bereits das Anbringen der Fähnchen ein Happening, oder ist es erst der Verlauf, Verfall des Werkes der die Botschaft trägt; existiert dieses gleichsam vierdimensional und die Zeit ist womöglich sein wichtigster Aspekt? Oder ? gewagte These! ? wartet der Künstler darauf, dass die Stadtreinigung die Haufen entsorgt und diese verschwinden, so wie auch die Nationen oder die Nationalstaatlichkeit als solche auf dem Müllhaufen der Geschichte verwinden wird (oder auch nicht)?

Was auch immer der Schaffende gemeint haben mag: all das und viel mehr steckt an Bedeutung in diesen Haufen. Und in diesem Sinne kann ? praktisch ohne Aufwand ? auch aus Hundekot ganz schnell Kunst werden.
 
1. Welches Objektiv hast du da verwendet? Winkelsucher? Nasenklemme?

2. Ceterum Censeo: Ich finde es immer enttäuschend, wenn jemand einfach ein fremdes, beeindruckendes Kunstwerk abfotografiert und dann meint selbst dadurch Kunst zu schaffen. ( .... ;) )

3. Im Übrigen bin ich skeptisch - ohne dir damit etwas unterstellen zu wollen - ob du hier die Zustimmung des Hundebesitzers als Berechtigtem am Hundekot hattest. Du solltest zumindest dazuschreiben, dass die Fotos nicht werblich verwendet werden dürfen um Schwierigkeiten für die Forenbetreiber zu vermeiden.
 
Wolfini schrieb:
Im Übrigen bin ich skeptisch - ohne dir damit etwas unterstellen zu wollen - ob du hier die Zustimmung des Hundebesitzers als Berechtigtem am Hundekot hattest. Du solltest zumindest dazuschreiben, dass die Fotos nicht werblich verwendet werden dürfen um Schwierigkeiten für die Forenbetreiber zu vermeiden.

Wolfini, Du bist klar von der Hundelobby ;) Die Zustimmung des Hundekotinhabers brauche ich nicht, er hat unmißverständlich die Sachherrschaft am Kot aufgegeben, der ist nun herrenlos (sog. Dereliktion). Interessanter ist m.E. die Frage nach der Zustimmung des Fähnchensteckers. Aber auch die ist wohl entbehrlich, denn § 59 Abs. 1 UrhG lautet:

"Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. "
 
jar schrieb:
ich hoffe doch stark nicht ! obwohl manche schon ziemlich lange bleiben

Guter Einwand. Aber "dauerhaft" i.S. der Vorschrift meint nur die materialbedingte Lebensdauer. Also wenn die Stadtreinigung nicht schneller ist... hilfsweise berufe ich mich i.Ü. auf das Zitatrecht. Ich bespreche hier schließlich hochwissenschaftlich, an einem Zitatzweck dürfte es daher nicht mangeln... :D
 
arne9001 schrieb:
er hat unmißverständlich die Sachherrschaft am Kot aufgegeben, der ist nun herrenlos (sog. Dereliktion).

Das ist die Frage. Denkbar wäre eine bewusste Platzierung des Kots als "Falle" für bestimmte unliebsame Mitbewohner, oder auch eine Übertragung in die Gewahrsame der Straßenreinigung bzw. der Gemeinde.

In Ö zB darf man sich Dinge, die zum Müll gegeben wurden, nicht aneignen, da sie nach der Rspr nicht als derelinquiert gelten sondern als für die Müllabfuhr bestimmt.
 
Wolfini schrieb:
Das ist die Frage. Denkbar wäre eine bewusste Platzierung des Kots als "Falle" für bestimmte unliebsame Mitbewohner, oder auch eine Übertragung in die Gewahrsame der Straßenreinigung bzw. der Gemeinde.

Als Falle... interessanter Gedanke? Aber m.E. (meine letzte Ö-Rechts-Vorlesung zu dem Thema ist wirklich schon eine Weile her) muss man auch diesen Gesichtspunkt aus objektiver Auslegung folgern dürfen. Und das sehe ich nicht, wenn die Exkremente nicht versteckt (eben als Falle), sondern ganz offen auf dem Gehsteig liegen. Wie sähe der Fall der Falle denn genau aus?

Wolfini schrieb:
In Ö zB darf man sich Dinge, die zum Müll gegeben wurden, nicht aneignen, da sie nach der Rspr nicht als derelinquiert gelten sondern als für die Müllabfuhr bestimmt.

Aber das hat er hier ja nicht getan! Hätte der (oder die, es ist keine Diskrminierung beabsichtigt, die Wahl der männlichen Form entspring eher sprachlicher Faulheit) Hundebsitzer die Dinge für die Müllabfuhr bestimmt, hätte er sie schlicht in den Müll geben müssen. Durch das schlichte Liegenlassen (und im Zweifel schnelle Dovonstehlen) hat er aber gerade zum Ausdruck gebracht, sich in keiner Weise mehr um die Exkremente kümmern zu wollen. Ich meine, das reicht für die Aufgabe des Eigentums.
 
Macht weiter, das wird immer besser. Da können die Bilder nicht mithalten. :D

Was schon nachdenklich stimmt ist, das sich Deutsche Gerichte genau mit solchen Bagatellsachen herumschlagen müssen.

Mich würde mal interessieren, was Nachbarschaftsstreitigkeiten Hundekotprozesse und andere Bagatellen, jährlich an Kosten für den Steuerzahler verursachen.
 
arne9001 schrieb:
Nein! Die ordnungsrechtliche Verantwortung bleibt bestehen...

wirklich? ... oder ist die mit dem Einstecken des Fähnchens auf die Gesamtheit aller amerikanischer Staatsbürger oder evtl. sogar auf deren Präsidenten als obersten Repräsentanten selbiger übergegangen? :D
 
E3A schrieb:
wirklich? ... oder ist die mit dem Einstecken des Fähnchens auf die Gesamtheit aller amerikanischer Staatsbürger oder evtl. sogar auf deren Präsidenten als obersten Repräsentanten selbiger übergegangen? :D

Ohne deren Wissen und Wollen? Hm, wenn das so einfach wäre, dann hätte ich da für einige Probleme eine seeeehr einfache Lösung! :D
 
arne9001 schrieb:
Ohne deren Wissen und Wollen? Hm, wenn das so einfach wäre, dann hätte ich da für einige Probleme eine seeeehr einfache Lösung! :D

Auch hm, das Leben ist kompliziert genug, und ihr Juris macht ja alles noch komplizierter. Da braucht man schon mal Leute, die das ganze wieder simplifizieren. Und als Sündenbock reicht der Bush doch allemal :D :D
 
So genau durchgedacht habe ich denn Fall der Falle nicht. Mir schwebte etwa eine konsequente Bepflasterung des täglichen Wegs der Schwiegermutter zur Arbeit vor oder dergleichen.

Grundsätzlich stimme ich mit dir überein, dass man bei einer Interpretation des Willens des Hundebesitzers wohl zu einer Dereliktion kommen wird. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass mE die Annahme der Rechtsaufgabe wohl an den objektiven Tatbestand knüpft, so dass auch ausgerissenere Fallkonstellationen relevant sein können. Allerdings würde dich ein Vertrauen auf den nach Interpretationsgrundsätzen anzunehmenden Erklärungswert wohl entschuldigen - womit sich wieder die Frage stellt, ob nach deutschem Urheberrecht Verschulden überhaupt erforderlich ist? Aber das würde wohl zu weit führen.

In einer Synthese der Müllabfuhr-Lehre mit E3As Theorie des Übergangs in US-amerikanisches Staatseigentum (Extraterritorialität?) ließe sich übrigens auch argumentieren, dass der Künstler durch die Beflaggung sich kurzfristig den herrchenlosen Hundekot angeeignet hat, um ihn durch eindeutige Bezeichnung als Geschenk an die USA auszuweisen, so dass nur deren höchster Repräsentant persönlich zur Entfernung bzw. Einlagerung des Kunstwerks berechtigt wäre. In dem Fall läufst du Gefahr, Staatseigentum der USA widerrechtlich fotografiert zu haben, und solltest dich wohl schleunigst um die Aufnahme in das kubanische Künstlerschutzprogramm bewerben. (Wenn du dich beeilst wird dein Antrag vielleicht gleich nach dem von Michael Moore behandelt.)
 
Wolfini schrieb:
.... mit E3As Theorie des Übergangs in US-amerikanisches Staatseigentum (Extraterritorialität?) ließe sich übrigens auch argumentieren, dass der Künstler durch die Beflaggung sich kurzfristig den herrchenlosen Hundekot angeeignet hat, um ihn durch eindeutige Bezeichnung als Geschenk an die USA auszuweisen, so dass nur deren höchster Repräsentant persönlich zur Entfernung bzw. Einlagerung des Kunstwerks berechtigt wäre. In dem Fall läufst du Gefahr, Staatseigentum der USA widerrechtlich fotografiert zu haben, und solltest dich wohl schleunigst um die Aufnahme in das kubanische Künstlerschutzprogramm bewerben. (Wenn du dich beeilst wird dein Antrag vielleicht gleich nach dem von Michael Moore behandelt.)

Ehh, Moment Wolfini, ich habe nur gesagt, dass die Amis für jeden Scheiß verantwortlich sind, ... nicht jedoch, dass sie sich selbigen sofort aneignen dürfen. :D :D :D
 
Wolfini schrieb:
(...) dass der Künstler durch die Beflaggung sich kurzfristig den herrchenlosen Hundekot angeeignet hat, um ihn durch eindeutige Bezeichnung als Geschenk an die USA auszuweisen, so dass nur deren höchster Repräsentant persönlich zur Entfernung bzw. Einlagerung des Kunstwerks berechtigt wäre. In dem Fall läufst du Gefahr, Staatseigentum der USA widerrechtlich fotografiert zu haben, und solltest dich wohl schleunigst um die Aufnahme in das kubanische Künstlerschutzprogramm bewerben. (Wenn du dich beeilst wird dein Antrag vielleicht gleich nach dem von Michael Moore behandelt.)

Die Aneignungstheorie gefällt mir ausgesprochen gut! Zum Geschenk... hm, die Schenkung müsste man wohl schon noch annehmen, aber der Gedanke ist brillant. Sozusagen eine Art Freiheitsstatue (die ja auch ein Geschenk war), bloss aus einem (weit) weniger haltbaren Material!?

Zum unberechtigten Fotografieren: hier würde m.E. schon das Schutzlandprinzip eingreifen: es wird Schutz des UrhR in Deutschland begehrt, also ist deutsches Recht einschlägig. Hoffe ich. Irgendwie :D Obwohl Kuba ja an sich (Weiber, Strand, Rum & Rauchwerk) so schlecht nicht sein soll...
 
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