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Urheberrechtsverletzung

Der Tommy

Themenersteller
Hallo zusammen, ich brauche mal Eure Meinung. Vielleicht hat ja jemand schon mal was ähnliches erlebt...

In dieser Session habe ich unser Dreigestirn fotografiert im Gegenzug kommt auf jedes Foto unser Logo, es wird in anderer Form noch für uns geworben (Festzeitschrift, Flyer verteilen usw.) Soweit der Hintergrund...
Nun gibt es in der Zeitschrift (Erscheinungszeitraum 3 Monate) die Vorstellung des Dreigestirns und weil es von der Höhe besser passte, hat man nur die Köpfe des Dreigestirns genommen und den Rest inkl. unserem Logo einfach weg geschnitten. Ich habe dort angerufen und man sagte mir das Bild wäre so vom Dreigestirn gekommen. Die versicherten mir nie ein Bild ohne Logo raus zu geben also hat mich der Redakteuer angelogen. Ich habe ihn vor etwa einer Woche per Mail davon berichtet, in nach einem Lösungsvorschlag gefragt und seitdem keine Antwort bekommen.

Lohnt es sich deswegen zum Anwalt zu laufen? Ein Redakteuer muß sich doch der Urheberrechtsverletzung bewußt sein oder? Mache ich jetzt nichts dagegen ist in der nächsten Zeitschrift wieder ein Logo abgeschnitten...

Was tun?

Danke Euch schon mal
Tommy
 
Verdienst du mit den Fotos Geld?
Gibt es etwas schriftliches?

2 x Nein!

So what?

Mind. 1 mal ja. Dann kannst du dir ja ggf. einen Anwalt nehmen. Der ist für Rechtsberatungen zuständig.
 
Verdienst du mit den Fotos Geld?
Gibt es etwas schriftliches?

2 x Nein!

So what?

Mind. 1 mal ja. Dann kannst du dir ja ggf. einen Anwalt nehmen. Der ist für Rechtsberatungen zuständig.

Oh, das sehe ich anders... Was hat Geld verdienen mit dem Unstand zu tun das die mein Logo entfernt haben und so die Werbewirksamkeit flöten gegangen ist. Auch wenn ich ein Bild verschenke ist es immer noch urheberrechtlich geschützt. Es braucht dazu keinen Vertrag
 
warum fragst du dann überhaupt? Los, auf zum Anwalt.
 
Was hat dieses Magazin für ne Auflage? Ist das ein Dorfblättchen?

Das erläuterte klingt mir ehrlichgesagt nicht, als würde sich ein Gang zum Antwalt lohnen. Klar ist sowas ärgerlich.. vielleicht rufst du einfach mal den Chefredakteur oder sonst einen Vorgesetzen an.
 
Was willst Du erreichen???
Sollen sie Dich bezahlen oder was???
Kunsturhebergesetz ist da schon recht eindeutig.Den Preis kannst Du nach Preislisten festlegen oder halt selber aushandeln.
Sollte ein Verstoss gegen das KunstUrhG vorliegen.ohnt sich schon der Gang zum Anwalt.Allerdings solte beim Gegner auch was zu holen sein.Und dann stellt sich die Frage ob Du das willst.
Und wenn Du kein Geld von denen willst,dann ist es halt Pech.Vllt solltest Du in die Bilder einfach par IPTC deine Daten scheiben.Dann ist es für eine einigermassen seriöse Redaktion recht einfach deine Daten rauszukriegen und sich direkt an Dich zu wenden.
Oder Du gibst die Bilder einfach nicht mehr so raus,das Deine Partner sie einfach so weiterverwerten dürfen,sondern sie immer evtl Interessenten an dem Bild an Dich verweisen.So hast Du die kontrolle wer die Bilder ahben will und kannst evtl besonderheiten vorher abklären.
 
Ich persönlich würde auch dann zum Anwalt gehen, wenn ich draufzahle. Wer den Anfängen nicht wehrt, sich hinterher zu spät beschwert.
 
Und was willst Du mit dem Anwalt erreichen? Vernichtung aller schon gedruckeen Exemplare der Zeitschrift, Neudruck mit Logo und Verteilung der neuen Exemplare?

Alles andere bringt Dir als den gewünschen Werbeeffekt garnichts: 3 Monatiger Erscheinungszeitraum heißt, daß die nächste Ausgabe ca. Aschermittwoch erscheint. Das interessiert nur noch wenige Karnevalisten, und ob die sich dann wirklich eine nachträgliche Quellenangabe ernsthaft in der nächsten Ausgabe ansehen?

Ich halte das (ohne eine Rechtsberatung im konkreten Fall abgeben zu können, dürfen, wollen) für absolut aussichtslos (für sinnlos sowiso, muß aber jeder selber wissen). Ohne Gericht wird sich die Redaktion wohl kaum zu irgendeinem Schritt durchringen, erst recht nicht zu so einem teuren wie dem Neudruck. Ein Urteil wirst Du aber kaum in ein paar Wochen erhalten.

Also bleibt nur die Einforderung eines Honorars, was durch die Lieferung des Bildes durch das Dreigestirn wohl schwierig wird. Wer da nun Bilder beschnitten hat und wer vor allem der Zeitung vorher vorgeschrieben hat, daß diese Bilder nur im Original (mit lesbarem Logo, oder willst Du auch bei zu kleinem Logo sofort zum Anwalt rennen) drucken darf, müsste wohl auch noch jemand nachweisen.

Ich persönlich würde auch dann zum Anwalt gehen, wenn ich draufzahle. Wer den Anfängen nicht wehrt, sich hinterher zu spät beschwert.
In diesem Fall äußerst lustig: da gibt das Dreigestrin Bilder für die Presse raus. Dabei ist es grundsätzlich üblich, daß diese die Bilder beschneiden darf wie sie will (mind. so lange wie die Grundaussage des Bildes nicht verfälscht wird). Ein Logo gehört für mein Verständnis nicht zu dieser inhaltlichen Grundaussage, aber vieleicht sieht das ein Anwalt ja anders.

Falls man also den Redakteur nicht nur wegen möglicher Lüge verklagen will (welchen Werbeeffekt für den Fotografen soll das bringen?) muß man damit erstmal nachweisen, daß vom Dreigestirn jegliche Bearbeitung des Bildes für den Druck untersagt wurde.
 
Hallo GymFanDE,

zunächst eins vorweg - auch wenn ich es selbst oft genug praktiziere - ich denke es bringt nichts, gegen Dinge zu argumentieren, die man sich selbst ausdenkt und der Andere gar nicht geäußert hat. Meist ist das auch eher Ausdruck dessen, dass man keine Vorstellung hat, was der Andere meint, und da ist fragen einfacher. Also antworte ich mal gleich entsprechend:

Die Vernichtung der gedruckten Exemplare oder Neudruck+Verteilung mit Logo halte ich selbst weder für zielführend noch durchführbar. Das Rechtssystem ist dazu da, begangenes Unrecht zu korrigieren oder notfalls zu sühnen und bei dieser Methode wird wohl jeder Richter die Verhältnismäßigkeit verneinen. Auch wird sich der Werbeeffekt wohl in diesem Zusammenhang nicht wiederherstellen lassen, denn vorbei ist vorbei. Also geht es darum, den entstandenen Schaden auszugleichen. Wie hoch aber ist dieser? Die durch Werbeausfall entgangenen Gewinne sind kaum nachweis- und damit auch kaum durchsetzbar.

Aber es gibt einen weiteren Schaden: die Verletzung der Urheberrechte. Das ist tatsächlich ein echter Schaden, denn genau die Urheberrechte sind das Wirtschaftsgut, mit dem der Kreative arbeitet. Würde eine Verletzung derselben nicht als Schaden betrachtet, ginge er seines geistigen Eigentums ebenso verlustig, wie eine Marke ungültig wird, welche nicht verteidigt wird.

Also auch wenn es allein schon aus satztechnischen Gründen notwendig ist, Bilder gelegentlich zu beschneiden, ist es trotzdem nur rechtens, wenn der Vertrag zwischen Bildlieferant und Redaktion/Verleger das vorsieht. Herauszufinden, welche rechtlichen Beziehungen TO - Dreigestirn - Verleger genau vorliegen und wer Ansprechpartner für diesen Schaden ist, ist dann Aufgabe des Anwaltes. Ein Anwalt ist eben gerade nicht nur dafür da, formelle Schreiben aufzusetzen oder Klageschriften einzureichen - das macht sein Sekretariat nebenbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Blättchen hat eine Auflage von 10.000 Stk. und mit dem Redakteuer hatte ich ja schon telefoniert. Er war recht unfreundlich und hat auf das Dreigestirn verwiesen.

Name und Webseite stehen in den IPTC und der Redakteuer wußte wohl was er tat sonst hätte er es nicht auf das Dreigestirn geschoben.

Im Urheberrechtsgesetz steht doch geschrieben das jegliche Änderung am Bild der Zustimmung des Urheber bedarf
 
Tommy: Es kann durchaus sein, dass der Fehler nicht beim Verlag, sondern bei Dreigestirn lag - Deine Worte lassen derartiges ja vermuten. Möglich könnte aber ebenso sein, dass Deine Absprache mit Dreigestirn unzureichend war. Um genau diese rechtlichen Umstände abzuklären, empfiehlt sich der Anwalt. Denn dessen eigentliche Aufgabe ist die Rechtsberatung, während die Durchsetzung des Rechts Aufgabe der Gerichte ist - auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung leider viel zu oft in Vergessenheit gerät. Wenn Du also die 50-100 EUR für eine erste Beratungsstunde erübrigen kannst, nutze das. Dass ein Schaden entstanden ist, ist klar. Wer aber der Verursacher ist, welche Höhe realistisch anzusetzen ist und wie Du Wiederholungen möglichst gut vermeidest, kann er Dir vermutlich am besten sagen.
 
Tommy: Es kann durchaus sein, dass der Fehler nicht beim Verlag, sondern bei Dreigestirn lag

Ich möchte dem Dreigestirn nichts, mein Kumpel ist dort Jungfrau. Derjenige, der das Bild an den Verlag geschickt hat, hat mir versichert das Foto mit Logo verschickt zu haben. Ohne würde er nicht machen da er sich mit den Rechten auskennt..
 
Ich möchte dem Dreigestirn nichts, mein Kumpel ist dort Jungfrau. Derjenige, der das Bild an den Verlag geschickt hat, hat mir versichert das Foto mit Logo verschickt zu haben. Ohne würde er nicht machen da er sich mit den Rechten auskennt..



Es gibt Urheberrechtsverletzungen an denen der Urheber selbst schuld ist, weil er einfach einen sonderbaren Umgang mit den eigenen Werken pflegt.

Wenn jemand einer Zeitung ein Bild als Handout zur freien Verwendung schickt und dabei keine besonderen Bedingungen abspricht, dann ist es durchaus üblich, daß die es beschneiden, um es in das Layout einzupassen oder um z.B. unwichtige Dinge wegzulassen.

Dazu kann auch ein Werbelogo im Bild gehören, daß im redaktionellen Teil ja auch eigentlich nichts verloren hat. Egal ob man das Kopfbild eines Fußballers so beschneidet, daß man die Trikotwerbung nicht mehr sieht oder ob man ein einmontiertes Werbelogo des Fotografen wegläßt.

Wobei die Trikotwerbung ja noch viel eher was mit der Geschichte zu tun hat.

Sinn und Zweck der Veröffentichung in der Zeitung ist ja schließlich die Berichterstattung über den Karneval und nicht Schleichwerbung für Dich. Das ist vom Pressekodex her bedenklich. Stichwort: Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten.

Andernfalls könnte ja auch die Firma X einen Fotografen anstellen, der macht Bilder und die Firma X schenkt die mit einem dicken Werbelogo drin allen möglichen Zeitungen.
 
Mache ich jetzt nichts dagegen ist in der nächsten Zeitschrift wieder ein Logo abgeschnitten...

Im Normalfall wirst Du sowieso keine Fotos mit Logo drauf in Zeitungen/Zeitschriften finden.

Würde mich dann eher mal interessieren, ob Du denn wenigstens als Quelle für das Foto schriftlich aufgeführt wurdest (weil gerade weil schon allein das Logo ja drauf war, war eine eindeutige Zuordnung ja möglich).

Ansonsten muss ich Sascha hier mal beipflichten. Logo drauf heisst nicht automatisch "Bild nur mit Logo verwenden oder gar nicht". Das Logo ändert an der rechtlichen Situation rund um das Foto ja nichts, sondern wäre eher Werbung. (Und für Werbung in Zeitungen/Zeitschriften zahlt man ja normalerweise ;) ) Ist halt auch wieder mal so ein wenig das zweischneidige Schwert: >>Was denkt der "Laie" / wie handhabt es die Presse<<.

Für mich wäre eben entscheidend, ob das Foto eben Dir (evtl. noch dem Dreigestirn, oder zumindest als Privat) zugeordnet wurde.


Mal noch ein Beispiel aus dem Sportbereicht: Die Agentur Witters (www.witters.de) setzt immer noch einen Infobalken unter das Foto mit Bildbeschreibung. Kann man auf deren Homepage wunderbar sehen. Und jetzt rate mal, ob diese Balken am Ende abgedruckt werden oder ob die freudig von Redakteuren jedes Mal weggeschnippelt werden ;)
 
Das Werbelogo auf einem Bild ist ein sicheres Zeichen für einen Amateur,
und offensichtlich ist nichts so humorlos wie der Karneval.....

Pressefotos sind eine Mischkalkulation. Man nimmt in Kauf, dass
die Urhebernennung immer mal wieder unterbleibt. Das rechnet
man vorher eben in die Preise rein.
 
Oh, das sehe ich anders... Was hat Geld verdienen mit dem Unstand zu tun das die mein Logo entfernt haben und so die Werbewirksamkeit flöten gegangen ist. Auch wenn ich ein Bild verschenke ist es immer noch urheberrechtlich geschützt. Es braucht dazu keinen Vertrag

Wofür willst du "werben" wenn du gar kein finanzielles Interesse hast. Oder ist es Eitelkeit!
Ich finde es schon ein wenig befremdlich, wenn heutzutage jeder Knipser (TO bitte nicht pers. nehmen) meint, er hätte eine besondere künstlerische Leistung vollbracht, für welche er dann auch bitteschön gewürdigt sein will!
 
über den email-postausgang von deinem dreigestirn lässt sich doch sicher nachverfolgen wie die mail rausgegangen ist.

ansonsten wäre wohl mein vorschlag: das käseblatt stellt ne anzeige kostenlos von dir in die nächste ausgabe und fertig
 
Hatte ich auch schon, dass bei einem Bild aus einer Vereinsveranstaltung (und mit Verlaub: das war wirklich klasse!) das Logo weggeschnitten wurde und anschließend (Foto: privat) darunter stand.
Außerdem finde ich immer wieder Fotos bei Facebook wieder, obwohl eine Übertragung der Bildrechte auf Dritte ausgeschlossen ist.
Ganz ehrlich: solange es sich bei den Kunden um Privatleute handelt und die Bilder von diesen nicht etwa verkauft werden, gibts ein kurzes *grmpf* und dann lebe ich damit. Ich glaube nicht, dass man sich mit einem solchen Verfahren Freunde macht.
Überleg nur mal, Du machst ein großes Fass auf und die Redaktion nimmt anschließend das Dreigestirn in Regress......
und der Verein hat bei der Zeitung dadurch auch kein gutes Standing mehr, immerhin will er ja auch auf seine Veranstaltungen hinweisen.
 
Lohnt es sich deswegen zum Anwalt zu laufen? Ein Redakteuer muß sich doch der Urheberrechtsverletzung bewußt sein oder? Mache ich jetzt nichts dagegen ist in der nächsten Zeitschrift wieder ein Logo abgeschnitten...

Was tun?

Danke Euch schon mal
Tommy
was hat die urheberrechtsverletzung denn mit einem logo zu tun ?
 
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