• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Urheberrechtsverletzung: was verlangt man und wie geht man vor?

Skyway

Themenersteller
Geschätzte Fotogemeinde!

Ich wende mich mit Fragen zur Urheberrechtstverletzung an euch.

Sachverhalt:
Ich habe vor einigen Jahren mal einige Produktaufnahmen im Auftrag eines Elektrofachgeschäfts angefertigt, dessen Chef (damals!) ein Kumpel von mir war.
Schriftlich wurde nichts festgehalten, jedoch habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bilder ausschließlich für sein Laden und dessen Internetseite verwendet dürfen.

Nun habe ich vor einem Jahr festgestellt, dass die Fotos von dem Konzern, der die abgebildeten Produkte erzeugt, großzügig eingesetzt werden. Seit dem habe ich die Beweise auf der Konzernwebseite, PDF-Katalogen und Printbroschüren gesammelt und nun möchte ich herausfinden, ob und wie ich gegen das Unternehmen vorgehen soll. Das Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden (Mutterkonzern ist in den USA), hatte zuletzt ein Jahresumsatz von € 51.000.000.
Der ehemalige Kumpel hat die Fotos ANGEBLICH nicht an das Konzern weitergereicht, oder dessen Veröffentlichung zugestimmt. Na ja...

Meine Fragen konkret:
Es wurden 4 verschiedene Fotos insgesamt 51 mal veröffentlicht, jeder mehrmals. Also in mehreren Broschüren und auf der Webseite auf mehreren Unterseiten. Kann ich bei JEDE Veröffentlichung extra verrechnen, oder gilt es z.B. auf der Webseite nur einmal pro Motiv, egal auf wie vielen Unterseiten (oder Seiten in anderer Sprache) es vorkommt?
Denn anhand der MfM Honorarempfehlungen bin ich dann schnell bei € 20.000,-.

Genügen Screenshots zur Beweissicherung, oder soll ich alle Beweise vor 5 unabhängigen Zeugen vorführen?

In erster Instanz würde ich gerne eine Abmahnung samt Schadensersatzforderung an die Firma senden. Soll ich die Volle mir zustehende Summe (inkl. 100% Zuschlag wegen nicht Nennung des Urhebers) einfordern, oder gleich etwas günstiger ansetzen, um die Zahlungsmoral zu stärken?

Was ist wenn sie sich abputzen und an das Mutterkonzern in den USA verweisen? Ist es dann nicht besonders mühsam etwas durchzusetzen??

Hat jemand Erfahrungen, oder noch irgendwelche Tipps???

Mit bestem Dank im Voraus!
Grüße
Sky
 
Geh zum Anwalt der sich mit sowas auskennt,der kann dir da am besten helfen!;)

Ich persönlich würde wohl das volle Programm fahren...
 
Na ja, der Anwalt wird nur gegen Bares loslegen. Und Bares ist derzeit Mangelware im Hause Sky ;)
 
Na ja, der Anwalt wird nur gegen Bares loslegen. Und Bares ist derzeit Mangelware im Hause Sky ;)

Dann lass dich wenigstens dort beraten, wie du genau vorgehn solltest;)
 
Fordere doch was du für richtig hälst. Und da er dir das nicht zahlen wird, forderst du weniger. Das wird er evtl auch nicht zahlen und dann bekommst du nichts weil man sich Rechtsberatung in einem Forum sucht statt bei einem Anwalt.
Kannst natürlich über ein Mahnverfahren einen Titel erwirken. Dagegen wird er aber Einspruch einlegen und dann... Brauchst du einen Anwalt.

Wenn es hier wirklich nicht um 100€ geht, darf hier nur der Rat sein einen Anwalt aufzusuchen. Die Forensuche kann hier sicher ebenso hilfreich sein.
 
Ich würde eine normale Rechnung für die Nutzung der Bilder schreiben (welche die weitere Benutzung zuläßt) und diese nicht allzu hoch ansetzen (max. 999,- EUR). Dann hast Du gute Chancen, das der Posten durchgewunken wird und nicht in die Rechtsabteilung geht.
Wenn sie doch in der Rechtsabteilung landet, hast Du unter Deinen Voraussetzungen (kein Geld) imho eher schlechte Chancen überhaupt etwas zu kriegen bei der unklaren Lage.

Gruß
Phishkopp
 
bei einem Unternehmen dieser Größe kannst du sicher gerne selbst eine Rechnung schreiben, diese wird dann in der Rechtsabteilung landen. Wenn du wie empfohlen eine Summe von unter 1000€ wird diese wahrscheinlich noch bezahlt, aber nur gegen Abtretung aller weiteren Ansprüche und der Rechte an den Bildern.
Das Unternehmen setzt diesen Schadensersatz im besten Fall von der Steuer ab, hat Ruhe, alle Rechte und du etwas Geld.

Wenn du aber schnell bei 20.000€ bist und eine solche Rechnung schreibst wird nicht viel bei rumkommen. Beim Unternehmen sitzen keine Privatleute, wie du es bist(nicht böse gemeint) für die Rechtsfragen sondern gut ausgebildete Anwälte, da wirst du ohne einen guten Anwalt keine Chance haben.

Beweise solltest du soviele wie möglich sammeln! Frag evtl. erstmal höflich nach ob Sie dir ein Prospekt zuschicken können, ohne etwas über die Fotos zu sagen, dann hättest du einen guten Beweis, dass die Bilder für ihre Werbezwecke genutzt werden und außerdem ein original direkt von der Firma! Jedoch wirst du am Ende sicher Klage erheben müssen, damit was passiert und dafür brauchst du einen Anwalt.

Lass dich am besten von einem Anwalt beraten, wie deine Chancen stehen! Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht die Welt!

Such dir aber einen Anwalt der sich auf Urheberrecht, Patent, ... spezialisiert hat und nimm nicht den erst besten Anwalt der dir übern Weg läuft.
 
Hallo und guten Tag,

ganz ehrlich? Lass es!

Die ganze Geschichte wirkt hier im Forum schon seltsam.

* Es gibt nichts schriftliches, im Extremfall behauptet Dein Ex Kumpel vor Gericht Du hättest keinerlei Auflagen gemacht, dann steht Aussage gegen Aussage.

* Kannst Du beweisen dass diese Foto von Dir sind?
Gerade Produktfotos sehen sich häufig sehr ähnlich.

* Seit einem Jahr sammelst Du "Beweise" hast also Kenntnis von den diversen Urheberrechtsverletzung, hier wird Dir garantiert der Vorwurf gemacht dass Du nicht früher eingeschritten bist... sondern gewartet hast bis der Schaden "groß genug" war.

* Ganz wichtig... Du schreibst selbst dass im Augenblick keine Kohle vorhanden ist, dass ist die schlechteste Vorraussetzung für jeden Rechtsstreit.
Ganz sicher wird Dir die Firma nicht eben mal 20k € überweisen, sondern schon aus Gewohnheit Widerspruch einlegen.

* Du schreibst selbst dass Du keine entsprechende Ausbildung / Ahnung hast, was bedeutet wahrscheinlich begehst Du schon im ersten Schreiben 5 - 10 formale Fehler, Welche Dir nachher zum Nachteil ausgelegt werden.

Ich verstehe ja dass Du hier die Chance siehst, relativ leicht, zu einer größeren Summe Geld zu kommen und es sei Dir auch gegönnt!
Aber ohne Rechtsbeistand = vorab Investition kann dass nur schief gehen und am Ende stehst Du mit leeren Hände da.
Also entweder richtig MIT Anwalt oder bleiben lassen und vergessen, solche Summen stemmt man nicht mit Forenwissen oder Tipps & Tricks.

euer Reigam
 
Na ja, der Anwalt wird nur gegen Bares loslegen. Und Bares ist derzeit Mangelware im Hause Sky ;)

Wer Geld verdienen will muss erstmal in Vorleistung gehen. Gehe zu einem Anwalt wenn Du fundierte Beweise hast oder lass es.

Alle 4 Wochen das gleiche, ich habe ein Foto gesehen, wie bekomme ich jetzt meinen Haushalt saniert:confused:
 
Hallo!

Mich überrascht der leicht unkollegialer Ton in einigen Antworten.

Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich das GANZE ohne Anwalt durchziehen möchte. Ich wollte mich in diesem Forum lediglich Ratschläge einholen, wie ich das ganze anfassen soll und wie man die summe der Forderung errechnet. Ich möchte ganz einfach mal eine gewisse Vorarbeit leisten und nicht SOFORT zum Anwalt rennen und meine Kohle auf sein Tisch knallen.
Geplant ist:
--> Recherche, Beweissicherung
--> Schadenssummenberechnug
--> Überlegung (soll ich, soll ich nicht?)
--> Anwalt konsultieren
--> Anwaltbrief versenden
--> Freuen, dass es geklappt hat

Also noch einmal: hat jemand echte sachdienliche Hinweise?

Danke daweil!
Greetz
Sky
 
Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich das GANZE ohne Anwalt durchziehen möchte. Ich wollte mich in diesem Forum lediglich Ratschläge einholen, wie ich das ganze anfassen soll und wie man die summe der Forderung errechnet. Ich möchte ganz einfach mal eine gewisse Vorarbeit leisten und nicht SOFORT zum Anwalt rennen und meine Kohle auf sein Tisch knallen.

Der wird Dir dann vermutlich sagen: Waeren Sie mal besser gleich zu mir gekommen.


Geplant ist:
--> Recherche, Beweissicherung
--> Schadenssummenberechnug
--> Überlegung (soll ich, soll ich nicht?)
--> Anwalt konsultieren
--> Anwaltbrief versenden
--> Freuen, dass es geklappt hat

Ich wuerd das "Anwalt konsultieren" auf Platz 2 vorziehen und spaetestens jetzt tun, zumal Du anscheinend ja schon Beweise gesichert und eine Schadenssumme berechnet hast. Ob Du sollst oder nicht, wirst Du kaum ohne einen Anwalt entscheiden koennen. Ob es klappt, kannst Du vorher nicht wissen und ohne Anwalt schon gar nicht.

Also noch einmal: hat jemand echte sachdienliche Hinweise?

Ja. Geh zum Anwalt, der sich damit auskennt.
 
Zur Beweissicherung gehört auch, daß du DEINE Originaldateien vorlegen kannst; vorzugsweise als RAW oder zumindest in Vollauflösung. Und daß es sich nicht nur um sehr ähnliche Fotos handelt.

Dem ersten Anschein nach ist es eben nicht sooo wahrscheinlich, daß sich ein Weltkonzern die Fotos für seinen Werbeauftritt von der HP eines lokalen Händlers klaut.

Gruß messi
 
Beweise hast du schon einige, ein Fachanwalt wird dir aber sicher besser sagen können, welche Beweise zu gebrauchen sind und welche vor Gericht nicht anerkannt werden, ....

Schadenssumme wird dir am besten ein Fachanwalt berechnen können! Du könntest es natürlich grob überschlagen, aber jeder Anwalt wird es sowieso selbst noch einmal berechnen egal ob du selbst eine genaue Summe hast oder nicht!

--> Freuen, dass es geklappt hat

Das kommt dann mit ganz viel Glück am Ende! Aber bis dahin wird es ein langer und schwerer Weg!


In welcher Weise hast du die Bilder denn an deinen Bekannten übergeben?


Wenn du viel Pech hast, habe ich die Antwort auf deine Eingangsfrage!
Das Unternehmen kaufte die Bilder von deinem Bekannten in dem Glauben es erwerbe alle Rechte an den Bildern. Dein Bekannter verkauft also Rechte die er aber gar nicht besitzt. Das Unternehmen ist aber in dem Glauben alles richtig gemacht zu haben! Das Problem dabei ist, dass auch der Glaube des Unternehmens in diesem Fall geschützt wird! Dann müsste das Unternehmen keine oder nur sehr viel geringere Schadensersatzansprüche von dir ausgleichen!
Für den Rest der Ansprüche müsste dein Bekannter aufkommen, da er dafür Verantwortlich wäre. Falls das Unternehmen die Bilder wirklich von deinem Bekannten hat wird es das auch in einem schriftlichen Vertrag festgehalten haben und so nachweisen können, dass es "alles richtig" gemacht hat.

Nur du hast leider keinen schriftlichen Nachweiß mit deinem Bekannten und somit wird es sehr schwer werden!
 
Wenn das Geld knapp ist, kannst du dem Anwalt ggf. ein Deal vorschlagen und ihn mit einem Prozentsatz an den möglichen Einnahmen beteiltigen. Wenn er nicht darauf eingeht, weisst du auch gleich wie deine Chancen vor Gericht stehen. :D
 
Wenn das Geld knapp ist, kannst du dem Anwalt ggf. ein Deal vorschlagen und ihn mit einem Prozentsatz an den möglichen Einnahmen beteiltigen. Wenn er nicht darauf eingeht,


Dann wird das wohl vor allem daran liegen, daß sowas in Deutschland rechtlich schwierig ist, weil es weit außerhalb der Gebührenordnung für Anwälte liegt und, soweit ich weiß, Erfolgshonorare da schon garnicht vorkommen.
 
Das Unternehmen ist aber in dem Glauben alles richtig gemacht zu haben! Das Problem dabei ist, dass auch der Glaube des Unternehmens in diesem Fall geschützt wird! Dann müsste das Unternehmen keine oder nur sehr viel geringere Schadensersatzansprüche von dir ausgleichen!
Gibt es für diese These auch einen Anknüpfungspunkt im deutschen Recht, oder beschränkt sich das auf dein Bauchgefühl?

Für den Rest der Ansprüche müsste dein Bekannter aufkommen, da er dafür Verantwortlich wäre.
Gegenüber dem Urheber müsste das Unternehmen aufkommen; es könnte sich das Gezahlte u.U. bei seinem "Lieferanten" zurückholen.

Nur du hast leider keinen schriftlichen Nachweiß mit deinem Bekannten und somit wird es sehr schwer werden!
Eine Zweifelsregel "wenn nicht nachweisbar ist, ob Nutzungsrechte vom Berechtigten übertragen worden sind, gelten sie im Zweifel als übertragen" ergibt sich aus welchem Anknüpfungspunkt im deutschen Recht?
 
Dein Bekannter verkauft also Rechte die er aber gar nicht besitzt. Das Unternehmen ist aber in dem Glauben alles richtig gemacht zu haben! Das Problem dabei ist, dass auch der Glaube des Unternehmens in diesem Fall geschützt wird!...
Nur du hast leider keinen schriftlichen Nachweiß mit deinem Bekannten und somit wird es sehr schwer werden!

Ich habe selten eine so, na nennen wir es einmal, "interessante Auslegung" gelesen...:rolleyes:

Wenn ihn bisher nichts überzeugt hat: Dieser Beitrag sollte dem TO doch über deutlich machen, dass es ohne eine Erstberatung durch einen Fachanwalt nicht geht. Insbesondere kann diese nicht durch solche gut gemeinten Tipps hier im Forum ersetzt werden - gut gemeint ist halt doch oft das Gegenteil von gut gemacht. :)

Die Erstberatung kostet, abhängig von verschiedenen Faktoren, zwischen 190 und 300 Euro. Das sind also, je nach Berechnung, in etwa 1% der vom TO erwarteten Einnahmen. Wer nicht einmal dieses Geld hat, dem kann man doch nur einen Rat geben: Lasse es lieber bleiben...

Greets
/bd/
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten