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Urheberrechtsverletzung - was nun?

Wie denkt Ihr über mein Vorgehen?

  • 90 Euro sind viel zu wenig

    Stimmen: 14 21,5%
  • 90 Euro sind in Ordnung

    Stimmen: 16 24,6%
  • 90 Euro sind viel zu viel

    Stimmen: 1 1,5%
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    Stimmen: 11 16,9%
  • geh direkt zu einem Anwalt für Urheberrecht

    Stimmen: 18 27,7%
  • lass die ganze Sache einfach sein

    Stimmen: 5 7,7%

  • Umfrageteilnehmer
    65
  • Umfrage geschlossen .

mastert

Themenersteller
eigentlich bin ich mehr oder minder aus spaß auf die idee gekommen nach ein paar meiner bilder mal im netz zu suchen. da ich sowieso die meisten meiner bilder über fotolia vermarkte habe ich gezielt nach bildern gesucht die ich dort nicht anbiete. und würde fündig.

nunja, ich möchte hier weder das bild noch die homepage auf der es verwendet wird zeigen. erstens ist das bild nicht sonderlich gut und zweitens möchte ich auch niemanden an den pranger stellen. der betreiber der seite nutzt das bild jedoch als motiv zum versenden von e-cards. zudem ist die seite vollgepackt mit werbung, also auch kommerzielle nutzung.

was nun? um ehrlich zu sein möchte ich keinen anwalt aufsuchen, das ist mir zu kostspielig und wäre auch zu groß für die ganze sache.

ich habe dem betreiber mal eine mail geschrieben mit beweisen dass das bild von mir stammt und dass er mir doch eine summe von 90 euro überweisen sollte da ich sonst mit einem anwalt daherkomme.

ist der betrag zu hoch? ich finde schadensvorderungen von mehreren hundert euro übertrieben. hätte er auch keine werbung auf seiner seite hätte ich nur 30 euro verlangt. aber er lebt meiner ansicht nach ganz einfach davon irgendwo bilder zu klauen damit leute e-cards verschicken können was ich eine sehr zweifelhafte geschäftspraktik finde. vor allem weil man bei fotolia beispielsweise für das bild nur einen euro zahlt. EINEN!

was denkt ihr?
 
ich glaube der wird dir nichts überweisen. soweit ich das kenne, musst du ihn auffordern das bild sofort zu entfernen oder eben dafür zu zahlen, ansonsten klage androhen. aber so wird das glaub ich nichts, dennoch viel glück :)
 
erst einmal danke für deinen ersten Beitrag hier im Forum, willkommen! ;)

Hm, ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.

Aber mal ne Frage wegen Verklagen: Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen? Ich möchte ja am Ende nicht drauf zahlen. Eigentlich finde ich es nicht gut dass die Gerichte mit so "Kinkerlitzchen" zugemüllt werden. Andererseits ist es halt Diebstahl und hätte mich der Kerl vorher einfach gefragt hätte ich ihm das Bild vermutlich sogar kostenlos gegeben wenn er nur meinen Namen darunter geschrieben hätte. Das haben ja auch schon andere gemacht. Bekam auch schon Anfragen aus anderen Ländern und ich habe auch kein Problem damit wenn ein Bild von mir in Italien auf einer Homepage einer Schule oder so ist.
 
Danke :)

hm, kommt darauf an. wenn du wegen einem bild den anwalt einschaltest, kommen da natürlich noch kosten für den dazu und falls du aus irgendeinem grund einen prozess "verlieren" solltest, bleibst du auf denen sitzen. ich würde es erstmal selber probieren mit briefen, aufforderungen und fristen. der anwalt macht nämlich erstmal nichts anderes.
 
Danke :)

hm, kommt darauf an. wenn du wegen einem bild den anwalt einschaltest, kommen da natürlich noch kosten für den dazu und falls du aus irgendeinem grund einen prozess "verlieren" solltest, bleibst du auf denen sitzen. ich würde es erstmal selber probieren mit briefen, aufforderungen und fristen. der anwalt macht nämlich erstmal nichts anderes.

so dachte ich mir das auch. hab ihm eine frist von 14 tagen zum reagieren gesetzt. 3 tage bevor die frist abläuft schreibe ich eine erinnerung an die mail. wenn dann keine antwort da ist schreib ich ihm einen brief. mal sehen.
 
er wird stumpf behaupten, die mail(s) NIE bekommen zu haben ...

an sonsten hätte sie/er 'SELBSTVERSTÄNDLICH reagiert ...

da Du seine Adresse hast das ganze in schriftlicher Form
per Einschreiben und Rückantwort auf den Weg bringen ...

und nicht 'drängeln' und ihr/ihm die Gelegenheit geben,
den von dir gesetzen Termin auch einzuhalten :angel: ...
 
er wird stumpf behaupten, die mail(s) NIE bekommen zu haben ...

an sonsten hätte sie/er 'SELBSTVERSTÄNDLICH reagiert ...

da Du seine Adresse hast das ganze in schriftlicher Form
per Einschreiben und Rückantwort auf den Weg bringen ...

und nicht 'drängeln' und ihr/ihm die Gelegenheit geben,
den von dir gesetzen Termin auch einzuhalten :angel: ...

danke, das hilft mir weiter. welche summe hältst du denn als realistisch?
 
Ist es nur meine Wahrnehmung oder hast du mit deiner Email den Tatbestand der "Nötigung" oder sogar "Erpressung" erfüllt?

Ich würde das im Falle einer Anzeige auf jeden Fall bedenken.

Schließlich hast du einen "dahergeholten" Geldbetrag eingefordert und drohst in gleichem Atemzug mit rechtlichen Schritten.

Ähnelt sehr der Internetabzocke vieler Briefkastenfirmen und die verlieren nahezu jeden Prozess wenn sich die Betrogenen trauen die Firmen anzuzeigen.

Auch wenn es ein völlig anderer Sachverhalt ist, ist dein Vorgehen trotzdem dasselbe.
 
Ist es nur meine Wahrnehmung oder hast du mit deiner Email den Tatbestand der "Nötigung" oder sogar "Erpressung" erfüllt?

Ich würde das im Falle einer Anzeige auf jeden Fall bedenken.

Schließlich hast du einen "dahergeholten" Geldbetrag eingefordert und drohst in gleichem Atemzug mit rechtlichen Schritten.

Ähnelt sehr der Internetabzocke vieler Briefkastenfirmen und die verlieren nahezu jeden Prozess wenn sich die Betrogenen trauen die Firmen anzuzeigen.

Auch wenn es ein völlig anderer Sachverhalt ist, ist dein Vorgehen trotzdem dasselbe.

wie soll man denn so eine mail verfassen ohne den anschein einer erpressung zu erzeugen? ;) aber ich kann deinen beitrag durchaus verstehen. ich denke wenn ich jedoch wirklich zu einem anwalt gehen würde kämen auf den betroffenen eine völlig andere summe zu als die, die ich jetzt gefordert habe. der anwalt lebt ja auch nicht von luft und liebe. ich denke da sind dann schon hohe dreistellige summen realistisch und das finde ich dann wiederrum unverhältnismäßig.
 
Ist es nur meine Wahrnehmung oder hast du mit deiner Email den Tatbestand der "Nötigung" oder sogar "Erpressung" erfüllt?

Ich würde das im Falle einer Anzeige auf jeden Fall bedenken.

Schließlich hast du einen "dahergeholten" Geldbetrag eingefordert und drohst in gleichem Atemzug mit rechtlichen Schritten.

Ähnelt sehr der Internetabzocke vieler Briefkastenfirmen und die verlieren nahezu jeden Prozess wenn sich die Betrogenen trauen die Firmen anzuzeigen.

Auch wenn es ein völlig anderer Sachverhalt ist, ist dein Vorgehen trotzdem dasselbe.

Was´n das jetzt für ne Nummer??? Sag mal ehrlich, gehts noch? Erpressung, Nötigung :grumble:

Wenn mich einer beklaut, forde ich den Preis, den die Gegenseite bei rechtmäßiger Nutzung zu zahlen gehabt hätte und selbstverständlich setze ich ne Frist und erläutere die weitere Vorgehensweise. Du kannst doch nicht ein Bild klauen, von einem Fotografen und wenn Du dann ne Rechnung bekommst, dich hinstellen und sagen: "Bei Fotolia kostet ein änliches, fast gleiches Bild 99 Cent. Deine Forderung ist völlig überzogen."

90€ finde ich da noch sehr human.

Normalerweise:

Preis für Bild bei privater NUtzung: Poster 50x70cm 30,-€ (beliebiges Bsp. bei Bildmaschine), bei 800px Kantenlänge und Nutzung auf HP sinds 10,-€

Selbes Bild:
Nutzung für Handelsprodukt - E-Cards - mehrsprachig - Dauer: 1Jahr

kostet dann schon 325,-€ netto. Das ganze für illegale Nutzung x2 = 650€. Fehlende Quellenangabe x3 = 975€.

Das war jetzt auch nur ein Bild der BMW-Hauptniederlassung. Also nix, was mit äusserst aufwendigen Composings odgl. zu tun hat. Und das waren jetzt nur die Preise einer Micro-Stockagentur. Und wenn der TE der Meinung ist, er hätte 400€ für sein Bild haben wollen, ist das auch in Ordnung. Auch wenn er es wahrscheinlich nie für diesen Preis verkauft bekommen hätte, spielt das keine Rolle. Wenn Du nen Schokoriegel für 5€ wegnimmst, kannst Du auch nicht sagen, der liegt schon so lange hier rum, den hätten Sie eh nicht verkauft. Dieses Urteil über den Wert einer Sache steht dem Dieb nunmal nicht zu, und wird ihm auch nirgends zugestanden. Außer hier im Forum.
 
Bei den vielen Empfehlungen zum Anwalt zu gehen, die Du hier vermutlich erhalten wirst, würde ich zu beachten empfehlen, dass nur die wenigsten bereits selbst in einem solchen Fall zum Anwalt gegangen sind und die Empfehlung aus tatsächlichen Erfahrungen heraus geben.
 
Da hat offensichtlich jemand meinen Beitrag nicht im Ansatz verstanden.

Dieser sollte völlig unabhängig von der Urheberrechtsverletzung als Warnung gelten, dass die wohlmöglich "angefressene" Gegenpartei ebenfalls rechtliche Schritte einleiten könnte. Auf exakte strafrechtliche Termini habe ich dabei eigentlich keinen Wert legen wollen, sei es nun wie im Falle der Internetabzocke (im Volksmunde) "Betrug" oder sonstiges, mir ging es um die Intention. Nichtsdestotrotz sollte er sich im Klaren sein, dass der Beklagte zum Kläger werden könnte. Ist heutzutage nun mal gängige Praxis, dass sich bei der kleinsten Möglichkeit gegenseitig beklagt wird.
Und wer möchte schon einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich könnte mir den bei meinem beruflichen Werdegang nicht leisten.

Das ganze hängt natürlich in erster Linie von der Gegenpartei ab, wer Geld hat, dem machen auch ein wenig Anwaltskosten nischt aus.

Abgesehen davon bräuchte man für wirklich sinnvolle Tipps erstmal Informationen über das Ausmaß des ganzen und ob sich etwaige Anwaltskosten überhaupt bei dem Schadensvolumen lohnen würden.

Und damit der Herr DSLRanfanger11 es auch versteht:

Ich bin absolut dafür, dass es A gelöscht wird und/oder B, dem TE eine Entschädigung zusteht.

Ich denke jeder hat im mehr oder weniger näheren privaten Umfeld einen bekannten Juristen der mit einem kurzen, kostenlosen, Rat zur Hilfe bereit sei.
Ansonsten kann ich "Hugo Schnabels" Aussage nur unterstützen.
 
Und wer möchte schon einen Eintrag im Führungszeugnis?

Naja, es wird ja nicht besser, wenn du im nächsten Post gleich auch den nächsten "Klopper" hinter her jagst...

Aus meiner Sicht ist deine ganze Argumentation so verquer, dass zumindest ich mich zum Widerspruch heraus gefordert fühle.

Was ist denn passiert?
Laut TO liegt eine von ihm nicht autorisierte Nutzung eines seiner Bilder vor.
Der TO hat dem Betreiber der Web-Site, auf der das Bild genutzt wird eine Mail geschrieben, eine Forderung für die Nutzung gestellt und Beweismittel über die Urheberschaft beigefügt.

Vorbehaltlich meiner Unkenntnis über den genauen Wortlaut der Mail soweit ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang.

Wie man da jetzt, schwupp, eins, zwei, drei, zu einem Strafprozess mit einer Freiheitsstrafe evtl. auf Bewährung kommt, dass kann ich tatsächlich nicht einmal im Ansatz verstehen.

Greets
/bd/
 
Bevor Du etwas selbst in die Hand nimmst, solltest Du das Deinen Anwalt machen lassen. Ansonsten macht Du jetzt selbst einen Fehler, den Du selbst vielleicht teuer bezahlen mußt. Wenn jemand anderes Geld mit fremden Bildern verdient, hört bei mir der Spaß auf. Der sollte sich bewusst über das Urheberrecht sein. Daher: Geh zum Anwalt und der soll das klären und entsprechende Schadenersatzforderungen stellen. Das kostet Dich ja kein Geld, da die Schuld der Gegenseit ja augenscheinlich klar ist und demnach auch seine Kosten zu tragen hat.

my2cents (ich bin ja jetzt kein Spezi auf dem Gebiet, daher nur als persönliche Meinung zu werten).
 
die frage muss jetzt einfach mal sein:

war schon mal jemand beim anwalt wegen so einem sachverhalt?

ich persönlich würde das nur als plan B sehen wenn er sich konsequent weigert zu zahlen (ganz ehrlich, ich bin auch schon mit 50 euro zufrieden ;) ) oder schlichtweg nicht reagieren will nachdem ich ihm noch einen persönlichen brief geschrieben habe.

ich finde ein verfahren wegen so etwas anzustreben ist schrecklich. das ist wie wenn ich meinen nachbarn anzeige weil mir sein gartenzwerg nicht gefällt oder sein auto 3 cm auf meinem grundstück parkt. das ist einfach so typisch deutsch ;)
 
ich finde ein verfahren wegen so etwas anzustreben ist schrecklich. das ist wie wenn ich meinen nachbarn anzeige weil mir sein gartenzwerg nicht gefällt oder sein auto 3 cm auf meinem grundstück parkt. das ist einfach so typisch deutsch ;)
ein gartenzwerg und eine gewerbliche nutzung ist schon was anderes.

wegen 50€ würde ich gar nix machen ... entweder richtig (anwalt) oder gar nicht (wenn du das eigentlich gar nicht sooo schlimm findest)
 
Wenn mein Nachbar mich fragt ob der meinen Mäher haben kann ist das ok. Wenn er ihn klaut gibt’s eine auf die Nuss.

Wenn jemand mein Bild verwenden will und fragt ist das ok. Wenn er es klaut gibt’s eine auf die Nuss.

Und logisch, immer mit Anwalt. Das gebe ich einfach in die Rechtsabteilung, eine normale fast alltägliche Handlung (aber eher nicht wegen Bilder).

Wegen einem Video habe ich schon geklagt und über 1000€ bekommen. Allerdings erst nach 3 Jahren. Der Dieb war zum Zeitpunkt der Verhandlung arbeitslos und pleite. Mit Gerichtskosten, Vollstreckung usw. hat der Dieb sicher 5000€ bezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ja und ja...:)

Obwohl ich was die Verbreitung von "Pixelschnipsel" meiner Bilder sehr entspannt bin, muss ich aus geschäftlichen Gründen immer mal wieder auf eine unrechtmäßige Nutzung von mir erstellter Inhalte reagieren. Es gibt da kaum etwas, was es nicht gibt - von der unrechtmäßigen Nutzung von Texten, Verletzung von Lizenzbedingungen, die Nutzung von Wortmarken, bis hin zu Behauptungen, die angeblich von mir autorisiert sind.

Wie ich darauf jeweils reagiere, hängt natürlich immer vom konkreten Fall ab. Lohnt es sich nicht wirklich, meine Arbeitszeit ist teuer und muss natürlich in die Kalkulation mit einbezogen werden, genügt es mir in aller Regel, dass der Inhalt umgehend gelöscht wird.

Übrigens - in einem von drei Fällen hat der Rechteverletzer nach meiner Erfahrung gar keine Kenntnis über die Rechteverletzung. Der Klassiker sind irgendwelche Web- oder Werbeagenturen, die bar jeden Sachverstandes im Auftrag arbeiten.

Das kostet Dich ja kein Geld...

Zwei Dinge gibt es dazu aus meiner Sicht zu sagen:
Die eigene Arbeitszeit kostet Geld.
Der Anwalt bekommt immer sein Geld - wenn, aus welchen Gründen auch immer und da kann es viele geben, nicht von dem Beklagten, dann halt vom Kläger!

Greets
/bd/
 
Naja, es wird ja nicht besser, wenn du im nächsten Post gleich auch den nächsten "Klopper" hinter her jagst...

Aus meiner Sicht ist deine ganze Argumentation so verquer, dass zumindest ich mich zum Widerspruch heraus gefordert fühle.

Was ist denn passiert?
Laut TO liegt eine von ihm nicht autorisierte Nutzung eines seiner Bilder vor.
Der TO hat dem Betreiber der Web-Site, auf der das Bild genutzt wird eine Mail geschrieben, eine Forderung für die Nutzung gestellt und Beweismittel über die Urheberschaft beigefügt.

Vorbehaltlich meiner Unkenntnis über den genauen Wortlaut der Mail soweit ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang.

Wie man da jetzt, schwupp, eins, zwei, drei, zu einem Strafprozess mit einer Freiheitsstrafe evtl. auf Bewährung kommt, dass kann ich tatsächlich nicht einmal im Ansatz verstehen.

Greets
/bd/

Das mit dem Strafprozess entspringt rein deiner Fantasie. Wurde zu keinem Zeitpunkt so kommuniziert.

Ändert sich nichts an meiner Intention, dem TO alle Eventualitäten aufzuzeigen und auch den, von anderen wiederholten, Tipp zu beherzigen, solches immer an einen Anwalt abzugeben.
 
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