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Urheberrechte für Links?

Du veroeffentlichst etwas, jemand anders verlinkt darauf,

Genau das ist ja die Frage. Wird es dadurch bereits veroeffentlicht?

Ausserdem kann man ja eine URL auch mitsamt FTP-Passwort erstellen.

Und ist es ein Unterschied, wenn es ein Zip mit Passwort ist?
Derjenige, der die URL kriegt, kriegt auch das Passwort und verteilt anschliessend beide weiter.
Habe ICH es dann veroeffentlicht?
 
Genau das ist ja die Frage. Wird es dadurch bereits veroeffentlicht?

Gegenfrage: ist es oeffentlich zugaenglich?
Hast du es oeffentlich zugaenglich gemacht?
ist oeffentliches zugaenglichmachen aequivalent mit veroeffentlichen?
Ich meine: drei mal "ja".

Ausserdem kann man ja eine URL auch mitsamt FTP-Passwort erstellen.

Ja. dann waere es nicht oeffentlich. (wobei man sich da noch drueber streiten koennte, wenn das PW trivial ist, oder unverschluesselt durchs Netz geblasen wird, etc...)

Und ist es ein Unterschied, wenn es ein Zip mit Passwort ist?
Derjenige, der die URL kriegt, kriegt auch das Passwort und verteilt anschliessend beide weiter.
Habe ICH es dann veroeffentlicht?

Mh, schwierig.
Wenn die zip-datei oeffentlich zugaenglich ist, hast du zumindest diese veroeffentlicht...

kaeme wohl auf die Intention deinerseits an.
Beispiel: Ich hoste verschluesselte "Sicherungskopien" aktueller Kinofilme, und "zufaellig" ist das Passwort recht trivial... (irgendwas, was jeder erstmal ausprobieren wuerde. "cypherpunks" o.ae.) - ich denke, dass ich mich da schlecht rausreden koennte ;)

Anderes beispiel: Wikileaks "insurance.dat" - Verschluesselte Kompromate, laengst dezentral gehostet und nicht mehr aus dem Netz zu entfernen. Der Schluessel reicht.... Daten veroeffentlicht? Eigentlich nicht, aber irgendwie halt schon. Im Internet gibts halt nicht fuer alles sinnvolle Begriffe oder Analogien aus der analogen Welt.

Edith meint grad noch: ist zwar OT, aber falls du da reale Aengste hast, da hab ich vor einiger Zeit schon ne Loesung entwickelt: Selbstzerstoerungslinks. Superpraktisch zum schnellen und unkomplizierten Datenaustausch. Kann nur einmal angeklickt werden, und liefert danach nur noch 404. Koennen auch mehrere pro Datei erstellt werden, ohne die Datei jedesmal neu hochladen zu muessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine mal gelesen zu haben, daß das Verlinken nur so lange zulässig ist, wie die verlinkte Quelle ohne einsatz von Passworten und Entschlüsselungs- oder Hackverfahren gelesen werden kann.

Ist ein Passwort notwendig und sei es noch so trivial oder allgemein bekannt, dann ist das verlinken schon verboten.
 
Jeder Inhalt, der nicht durch geeignete technische (und organisatorische) Schutzmaßnahmen gesichert ist, darf verlinkt werden. Eine geeignete technische Maßnahme darf dabei nicht umgangen werden.

Eine "heimliche" URL (was immer das auch sein soll) ist keine geeignete Schutzmaßnahme. Der Einsatz einer Verschlüsselung unter Verwendung eines den Standards entsprechenden Passwortes (ja, auch hierfür gibt es Standards) ist z.B. eine geeignete Schutzmaßnahme.

Jedes weitere Szenario lässt sich nun leicht ableiten...

Greets
/bd/
 
Zum Deep Linking:
Es gab schon Urteile, die dieses verboten haben. Ist aber länger her, muß nicht die aktuelle Rechtslage sein. Begründung war, daß Interessen des Websitebetreibers verletzt sein können, wie z.B. Umgehung von Werbeeinblendungen.

Es gibt auch diverse Sites, die nur ein "halbtiefes" Verlinken gestatten. Flickr ist so eine, deren AGB verbieten das direkte Verlinken von Bildern, gestattet sind nur Links auf Seiten mit eingebetteten Bildern. Das ist dann zwar nicht allgemein rechtsverbindlich, aber immerhin gegenüber Flickr-Mitgliedern.
 
Zum Deep Linking: Es gab schon Urteile, die dieses verboten haben

Für Deutschland gilt auch für den "Deep Link": Ist der Surface Link legal und wurden keine technischen Schutzmaßnahmen getroffen den Deep Link zu unterbinden, ist auch der Deep Link legal.

Da es sich hier um ein BGH Urteil handelt, stellt sich wohl eher die Frage, ob die Flickr AGB vor Gericht in diesem Punkt bestand hätten - vorausgesetzt natürlich Flickr hat keine technischen Schutzmaßnahmen ergriffen.

Greets
/bd/
 
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