Nein, das fußt auf 30 Jahren Berufserfahrung. Sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Als Privatmensch übrigens auch. Wenn Mist abgeliefert wird, ist immer der schuld, der ihn abgeliefert hat, niemals derjenige, der ihn in Auftrag gegeben hat. Wenn du Pech hast, verklagt er dich noch.