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Totalschaden/Versicherung

mokiss

Themenersteller
Hallo,
ich habe ein großes Problem und zwar habe ich mir neulich eine gebrauchte, gut erhaltene Canon EOS 5D gekauft.
Nun hat mich zwei Tage später jemand geschubst als ich am fotografieren war.
Folge: Totalschaden...
Nach langem Hin und Her verlangt seine Versicherung nun einen Kostenvoranschlag der Reparatur und die Rechnung der Kamera.
Das Problem ist, dass ich sie ja gebraucht gekauft habe und keine Rechnung habe!
Was kann ich jetzt machen?
Ein Gutachten erstellen lassen?
Ich bitte um schnelle Hilfe und bedanke mich schonmal recht herzlich!!

Liebe Grüße
 
oder Druck hält einfach die Korrespondenz mit dem VK aus..... das ist ja auch ein Kaufvertrag ...... Kopie Deiner Überweisung oder Paypalzahlung dazu .... fertig
 
Kann ich auch ein Gutachten erstellen lassen?
Lohnt es sich?
Sie war nämlich im sehr guten Zustand...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte, dass die Kamera einfach wieder funktioniert. Ich möchte keine andere mehr und die Reparatur wird wahrscheinlich teurer sein als der Kaufpreis - Und ja, dann stehe ich wieder da, mit dem Geld und ohne Kamera.
Ich bin noch Abiturient und habe die Kamera mit sehr viel Glück bekommen.
Und ich fürchte, dass ich die 5D dann nicht mehr ersetzen kann.
 
Wenn du die 5d nicht ersetzten kannst, weil du sie günstig bekommen hast, kriegst du dafür aber dein Kaufpreis zurück. Glück im unglück ;). Wo liegt das problem bitteschön?

Einfach kaufbeleg wie oben beschrieben per Kontoauszug oder dem Käufer bitten, das er dir den Preis aufschreibt und das der Versicherung geben. Du wirst das Geld wieder zurück kriegen und dafür solltest du schon dankbar sein. Sei froh das dir beim Fotografieren während dich jemand geschubst hat nicht die Kamera ins Auge getroffen hat, dann wärst du dein Auge los und nicht die Kamera :ugly:
 
Also wird sie nicht repariert, wenn der Preis für die Reparatur den Einkaufspreis übersteigt? :(
Dann werde ich wohl wieder eine 400D anschaffen müssen, nachdem ich mich in die 5D verliebt habe..Das schlimme ist ja, dass ich auf Kosten Dummheiten anderer Personen wieder Abstriche ziehen muss. :mad:

Ich werde dann mal die Paypalauszüge drucken und danke euch für die Tipps!!
 
Hallo,

Ich verstehe das Gerede über den Kaufpreis nicht wirklich,
da die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit den Zeitwert,
d.h. den Wiederbeschaffungspreis, ersetzen wird.
Blöd wäre es also in diesem Fall eine niedrige Rechnung zu präsentieren :p
und eine (zu) hohe Rechnung würde eh nicht akzeptiert. :cool:

Grüsse
 
Also wird sie nicht repariert, wenn der Preis für die Reparatur den Einkaufspreis übersteigt? :(
Dann werde ich wohl wieder eine 400D anschaffen müssen, nachdem ich mich in die 5D verliebt habe..Das schlimme ist ja, dass ich auf Kosten Dummheiten anderer Personen wieder Abstriche ziehen muss. :mad:

Ich werde dann mal die Paypalauszüge drucken und danke euch für die Tipps!!

Du kannst natürlich auch ein bei Canon nachfragen bzw. nach einer Kostenvoranschlag fragen. Ob es dann teurer wird als neukauf und das die Versicherung bezahlt, weiß ich leider nicht. Aber den Schritt bei Canon mit dem Kostenvoranschlag kannst du morgen gleich machen und das einfach mal bei der Versicherung abgeben ;). Ein Versuch ist es Wert.
 
Also wird sie nicht repariert, wenn der Preis für die Reparatur den Einkaufspreis übersteigt?

Nein, die Versicherung wird die Reparatur nicht bezahlen, wenn sie den Zeit-/Wiederbeschaffunsgwert übersteigt, sowas nennt man witschaftlichen Totalschaden.

Der effektive Anschaffunsgpreis des Geschädigten ist dafür recht egal, denn sonst würde man ja für Geschenke garkeinen Schadenersatz leisten.


Abgesehen davon gilt:

Du hast keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung, sondern gegenüber demjenigen, der deine Kamera kaputt gemacht hat und die kannst Du auch einklagen, unabhängig davon ob der überhaupt eine Versicherung hat oder ob die zahlt.

Die Versicherung ist nicht die Instanz, die entscheidet, ob Deine Ansprüche berechtihgt sind, die Versicherung entscheidet nur, ob sie für ihren Versicherungsnehmer einspringt!
 
Die Versicherung ist nicht die Instanz, die entscheidet, ob Deine Ansprüche berechtihgt sind, die Versicherung entscheidet nur, ob sie für ihren Versicherungsnehmer einspringt!
Falsch. Die Versicherung ist u.a. auch dazu da, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.

Im Übrigen ist die Versicherung dem Eingangspost nach ja regulierungsbereit.

@TO: lass dir zusichern, dass die Kosten eines Kostenvoranschlags übernommen werden und schicke die Kamera zu einem Canon-Reparaturbetrieb. Den Wiederbeschaffungswert kannst du der Gebrauchtpreisliste entnehmen. Das sollte notfalls auch gerichtsfest sein.
 


Die Versicherung ist nicht die Instanz, die entscheidet, ob Deine Ansprüche berechtihgt sind, die Versicherung entscheidet nur, ob sie für ihren Versicherungsnehmer einspringt!

Falsch. Die Versicherung ist u.a. auch dazu da, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.


Aha, also entscheidet das im Streitfall die Versicherung und nicht etwa ein Gericht? Spannende These!
 
Die Versicherung ist nicht die Instanz, die entscheidet, ob Deine Ansprüche berechtihgt sind, die Versicherung entscheidet nur, ob sie für ihren Versicherungsnehmer einspringt!

Falsch. Die Versicherung ist u.a. auch dazu da, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.

Aha, also entscheidet das im Streitfall die Versicherung und nicht etwa ein Gericht? Spannende These!

Eigentlich habt ihr beide recht, wollt es aber nicht verstehen...

Natürlich kann die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehren - im Sinne von Verteidigung. Entscheiden wird im Streitfall ein Gericht.
Im Fußball wäre das der Unterschied zwischen Abwehrspieler und Schiedsrichter.
 
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