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TfP ohne Rechte? -> Pay -> Vertrag?

AW: TfP ohne Rechte?

Ganz ehrlich: Ohne Veröffentlichungsrechte kein TFP.
So sieht es aus!
 
AW: TfP ohne Rechte?

Die Dame hat auf meine Nachricht reagiert. Sie meinte, dass sie auch bereit ist, etwas dafür zu bezahlen. Jedoch wollte sie das bei ihrer ersten Anfrage nicht erwähnen. Ich habe sie jetzt mal gefragt, wieviel sie bereit ist, dafür zu bezahlen. Auch da ich selbst keine genaue Vorstellung habe, wieviel meine Dienste wert sind. Ich bin mal gespannt, was sie meint.
 
AW: TfP ohne Rechte?

Steuerfreie Nebeneinkünfte?

Gewerbeanmeldung? :)
Freiberufliche Tätigkeit?

Wir wissen es nicht, und die meisten von uns sind auch nicht bei der Steuerfahnung.
 
AW: TfP ohne Rechte?

Auch da ich selbst keine genaue Vorstellung habe, wieviel meine Dienste wert sind. Ich bin mal gespannt, was sie meint.

Hmm.. eigentlich eine ganz schlechte Basis....
Verkauf dich nicht unter Wert, sonst wird man schnell ausgenutzt...

(Und da SIE ja DICH gefragt hat, weiss sie ja auch was du kannst und es gefällt ihr offenbar!)
 
AW: TfP ohne Rechte?

Hmm.. eigentlich eine ganz schlechte Basis....
Verkauf dich nicht unter Wert, sonst wird man schnell ausgenutzt...

(Und da SIE ja DICH gefragt hat, weiss sie ja auch was du kannst und es gefällt ihr offenbar!)

Da hast du recht.Ich habe ihr jetzt mal folgendes Angebot gemacht:
-20 Euro je Stunde oder pauschal 50 Euro für drei Stunden
-10 bearbeitete Fotos.

Sie möchte es noch mit einer Freundin besprechen und sagt mir dann bescheid. Denn Betrag habe ich angesetzt, da ich es nicht beruflich mache und auch nicht unbedingt damit Geld verdienen möchte. Mir geht es hauptsächlich um die anfallenden Kosten.

Hat jemand vielleicht eine Vertragsvorlage für ein Pay-Shooting oder Anhaltspunkte, wie der Vertrag aufgebaut sein muss? Danke.
 
AW: TfP ohne Rechte?

Ich habe jetzt mal folgenden Text für den Vertrag entworfen:

Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.

Das Model erhält innerhalb einer Woche ab dem Shooting eine CD mit zehn, vom Fotografen ausgesuchten und zum Teil bearbeiteten, Fotos. Mit dem Erhalt der CD sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.

Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen. Sofern es dem Fotografen dennoch Fotos zukommen lässt, darf der Fotograf diese ausschließlich für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung, wie z.B. Bewerbungen, Erweiterung der Sedcard, frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen.

Ist der Vertrag in dieser Form annehmbar? Fehlt noch etwas wichtiges?
 
Naja der letzte Absatz war wohl mal irgendwie andesrum gewesen, oder?
Ich halte es jedenfalls für unrealistisch, dass das Modell dir Fotos "zukommen
lässt". Die hast Du ja schließlich auf dem Rechner sowieso. Und damit es dann
zu keiner Verwechslung kommt, müsstest Du für dieses "Zukommen" einen
weiteren Zettel ausfüllen, wo ihr festhaltet, was Du verwenden darfst.

Was willst Du mit dem Absatz erreichen? Dass Du Bilder auf deiner Sedcard
verwenden darfst? Mein Vorschlag: lass den Absatz ganz weg und frag sie, welche Bilder du benutzen lannst.

Rechtssicherheit? Ok, sie kann nach ein paar Jahren/Wochen/Tagen sagen,
dass sie es doch nicht will. Aber im Ernst: wenn es im Vertrag steht und sie
will es irgendwann nicht mehr, wirst Du die Bilder dann Online lassen?
Wirklich? Nee, oder?

Also meine "Lebensweisheit": keine Klauseln machen, die man nicht
wirklich durchsetzen will.

Grüße,
Martin
 
Naja der letzte Absatz war wohl mal irgendwie andesrum gewesen, oder?
Ich halte es jedenfalls für unrealistisch, dass das Modell dir Fotos "zukommen
lässt". Die hast Du ja schließlich auf dem Rechner sowieso. Und damit es dann
zu keiner Verwechslung kommt, müsstest Du für dieses "Zukommen" einen
weiteren Zettel ausfüllen, wo ihr festhaltet, was Du verwenden darfst.

Was willst Du mit dem Absatz erreichen? Dass Du Bilder auf deiner Sedcard
verwenden darfst? Mein Vorschlag: lass den Absatz ganz weg und frag sie, welche Bilder du benutzen lannst.

Rechtssicherheit? Ok, sie kann nach ein paar Jahren/Wochen/Tagen sagen,
dass sie es doch nicht will. Aber im Ernst: wenn es im Vertrag steht und sie
will es irgendwann nicht mehr, wirst Du die Bilder dann Online lassen?
Wirklich? Nee, oder?

Also meine "Lebensweisheit": keine Klauseln machen, die man nicht
wirklich durchsetzen will.

Grüße,
Martin

Stimmt, beim letzten Absatz habe ich die Parteien vertauscht. Ich lasse ihn dann mal einfach weg. Leider findet man im Internet nur Verträge, bei denen das Model das Honorar erhält. Deshalb habe ich mir so einen als Vorlage genommen und größtenteil einfach verdreht.
Gibt es sonst irgendwas zu meckern? Nur keine Scheu.
 
Würde mich auch interessieren!
Auf welcher Grundlage basiert euer MR?
Geht es immer nur um ein Shooting, oder erstellt ihr eine komplette Setcard innerhalb eines Shoots?

Alle Bilder im Orginal (Größe) + bearbeitete Bilder? Ja, welche, die die ihr aussucht, oder die euch das Model als Nummer zurückschickt und bearbeitet haben möchte??
 
AW: TfP ohne Rechte?

Ich habe jetzt mal folgenden Text für den Vertrag entworfen:

Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.

Das Model erhält innerhalb einer Woche ab dem Shooting eine CD mit zehn, vom Fotografen ausgesuchten und zum Teil bearbeiteten, Fotos. Mit dem Erhalt der CD sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.

Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen. Sofern es dem Fotografen dennoch Fotos zukommen lässt, darf der Fotograf diese ausschließlich für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung, wie z.B. Bewerbungen, Erweiterung der Sedcard, frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen.


Ist der Vertrag in dieser Form annehmbar? Fehlt noch etwas wichtiges?
Dieser Vertrag verstößt in einigen Punkten gegen geltendes Recht und ist daher zumindest in Teilen unwirksam und nichtig.

Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.
Unwirksam, weil Verstoß gegen §42 UrhG:

§ 42 UrhG Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung


(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. Der Rechtsnachfolger des Urhebers (§ 30) kann den Rückruf nur erklären, wenn er nachweist, daß der Urheber vor seinem Tode zum Rückruf berechtigt gewesen wäre und an der Erklärung des Rückrufs gehindert war oder diese letztwillig verfügt hat.
(2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.

(...)
Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.

Unwirksam, weil Verstoß gegen §32a UrhG:

§ 32a UrhG Weitere Beteiligung des Urhebers


(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
(2) Hat der andere das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt und ergibt sich das auffällige Missverhältnis aus den Erträgnissen oder Vorteilen eines Dritten, so haftet dieser dem Urheber unmittelbar nach Maßgabe des Absatzes 1 unter Berücksichtigung der vertraglichen Beziehungen in der Lizenzkette. Die Haftung des anderen entfällt.
(3) Auf die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. Die Anwartschaft hierauf unterliegt nicht der Zwangsvollstreckung; eine Verfügung über die Anwartschaft ist unwirksam. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
(...)

(Will sagen: Auf das "angemessene Entgelt" für die Nutzung seines Werkes kann ein Urheber wirksam nur dann verzichten, wenn er ein kostenloses Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Auch da allerdings kann unter Umständen ein "auffälliges Mißverhältnis" zwischen Honorar - Null Euro - und Ertrag für den Nutzer einen nachträglichen Honoraranspruch begründen. Dann nämlich, wenn der Urheber davon ausgegangen ist, daß die Nutzung seines Werkes zu keinen relevanten Gewinnen bei anderen Leuten führt, dies dann aber wieder erwarten doch passiert.)


Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen.

Unwirksam, weil Verstoß gegen §25 UrhG:

§ 25 UrhG Zugang zu Werkstücken

(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber herauszugeben.
 
Würde mich auch interessieren!
Auf welcher Grundlage basiert euer MR?
Auf den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen...

Ganz unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen sind für mich Fotos, die ich nicht veröffentlichen kann, eigentlich wertlos. Als Fotograf mache ich Fotos, um sie zu zeigen. Etwas anderes ist das - in Grenzen - bei Auftragsarbeiten, da bestimmt logischerweise der Auftraggeber in weiten Grenzen darüber, was mit den Aufnahmen passiert oder auch nicht.

Es würde mich allerdings als Fotograf tierisch nerven, wenn ich darauf angewiesen wäre, 90 der mehr Prozent meiner Arbeit mit Fotos zu bestreiten, die als Auftragsarbeiten bei irgendwem anderen in der Versenkung verschwinden.

Geht es immer nur um ein Shooting, oder erstellt ihr eine komplette Setcard innerhalb eines Shoots?
Das verstehe ich jetzt nicht..:confused:
 
@TomRohwer: Vielen Dank für deinen aufmerksamen Beitrag. Hattest du dann eventuell eine rechtsgültige Vorlage für einen Vertrag?

Hier gibt es doch auch Berufsfotografen. Wie sieht euer Vertrag aus, wenn ihr eine Dienstleistung erfüllt?
 
Model und Fotograf vereinbaren, dass sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.

Könnte man das so formulieren? (Wegen §42)

Ganz davon ab verstehe ich nicht ganz, warum irgendwelche Nutzungsrechte für Veröffentlichung schriftlich übertragen werden. Der Knipser um die Ecke macht sowas auch nicht. Privatgebrauch - das wars.
 
Wieso macht ihr das denn so umständlich?
Ein Vertrag sollte doch folgende Dinge enthalten:

Name & Anschrift des Fotografen
Name & Anschrift des Models

Vereinbarung zu den Bildrechten:

Ich selber mache das so, dass ich Shootings gegen eine Stundensatz mache (Ist im Endeffekt das gleiche in Grün nur entsprechend ohne Entlohnung den Vertrag schreiben (s.h. unten). Das Model erhält alle Bilder auf CD (In Originalqualität - wer zum :evil: ist jemals auf die Idee gekommen da Minibilder in schlechterer Qualität herauszugeben:ugly: Da werden jetzt die ein oder anderen Aufschreie vonwegen Ruf und es sind ja auch schlechte Bilder dabei, etc. kommen - jedem das Seine. Ich für meinen Teil gebe alle Bilder raus , da ich dadurch keine Mehrarbeit habe und das Model entsprechend selber entscheiden kann, wie sie die Bilder bearbeitet, etc. Wenn sie selber findet, dass sie auf den Bildern schlecht aussieht, wird sie diese auch nicht groß rumzeigen - Frauen sind so ;) jedenfalls die meisten ^^ - Ich sortiere da immer aus und packe die guten Bilder in einen extra Ordner auf der CD, sodass sie diese dann ihren Freundinnen zeigen können.

Vorher frage ich an, ob das Model eventuell etwas dagegen hat, wenn Bilder (zum Teil) veröffentlicht werden. Wenn sie dem nicht abgeneigt ist, gehe ich wie folgt vor:
ich sortierte die Bilder heraus, die ich verwenden möchte, zeige ihr diese und die, bei denen sie einverstanden ist, nehme ich in den Vertrag auf.
Und zwar bildlich! Dateieigenschaften sind schnell verändert und was macht man, wenn man mehrere Shootings hatte mit dem gleichen Model? Man könnte ja genauso gut sagen ja das war alles an einem Tag.

Wenn ich das Recht zur Veröffentlichung für die entsprechenen Bilder bekomme, gebe ich dem Model einen Preisnachlass (sie natürlich vorher darauf hingewisen) Bei reinem TFP natürlich kostenlos.
JETZT ganz wichtig:
Im Vertrag steht dann natürlich, dass ich die unten abgebildeten Fotos
(wenn mehrere auf mehrere Seiten verteilt das Model und den Fotografen auf jeder Seite unterschreiben lassen!) zeitlich unbefristet zu meiner Werbung auf entsprechenden Medien (HP, Druck, etc) nutzen darf SOLANGE bis sie den Vertrag Wiederruft. ALLERDINGS hat sie dann einen entsprecheden (vorher Vereinbarten und im Vertrag festgehaltenen Satz) zu zahlen.

Ich persönlich finde das die Beste Idee. Den Vertrag gibt es natürlich für beide!

Beispiel:

NAME & ANSCHRIFT FOTOGRAF NAME & ANSCHRIFT MODEL

VEREINBARUNG ZU DEN BILDRECHTEN
Das Model erklärt sich hiermit einverstanden, dass die folgenden Bilder auf Druck und Printmedien sowie im Internet zur eigenen Werbung des Fotografen zeitlich unbefristet genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Drüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte beiderseits ausgeschlossen. Das Model erhält als Honorar die Bilder des Shootings. Bei Widerruf dieses Vertrages ist eine Entschädigung in Höhe von XY€* an den Fotografen zu zahlen.

HIER DANN DIE BILDER (es muss nicht in Originalgröße sein, sondern es langt, dass man es ungefähr erkennen kann. In s/w und mit dem Dateinamen darunter zur Übersicht)

UNTERSCHRIFT UND DATUM FOTOGRAF

UNTERSCHRIFT UND DATUM MODEL


*XY entspricht einer vorher vereinbarten Höhe eines Geldbetrages, der dem Aufwand in etwa entspricht bzw etwas höher, da man entsprechend Aufwand durch ändern der HP, etc hat.


Das wäre etwas für ein TFP Shooting in die Richtung. Natürlich kann man das jetzt noch mit Preisen kombinieren, etc.

Ich denke das sollte so passen. Es sind die Personen und der Streitgegenstand mit den Bedingungen klar zu erkennen und bei Unstimmigkeiten schafft dieses Dokument eine eindeutige übersicht!

Wenn mich natürlich jemand eines besseren belehrt bin ich immer erfreut, denn man lernt nie aus!
 
Zuletzt bearbeitet:
@TomRohwer: Vielen Dank für deinen aufmerksamen Beitrag. Hattest du dann eventuell eine rechtsgültige Vorlage für einen Vertrag?
Ich habe vor einigen Jahren mal zusammen mit einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt ein Bündel von Model-Release-Vorlagen für mich erarbeitet.

Was im Klartext heißt: ich habe die Vertragstexte ausgearbeitet, und dann hat der Anwalt sie geprüft, einige kleine Verbesserungen eingebaut, und wir haben das ganze noch grundsätzlich besprochen, weil es mir um ein Muster ging, mit dem ich für verschiedene Zwecke Anpassungen im Einzelfall machen kann. Da muß man aber natürlich aufpassen, daß man nicht irgendwo mal an einer kleinen "Stellschraube" dreht, und plötzlich fliegt einem alles um die Ohren, ohne das man das ahnt.

Du kannst Dir vorstellen, daß das Ganze Geld gekostet hat...
Hier gibt es doch auch Berufsfotografen. Wie sieht euer Vertrag aus, wenn ihr eine Dienstleistung erfüllt?
Es gibt unzählige. Berufsverbände bieten sowas an. Google mal nach "Freelens + Model-Release".
 
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