AW: TfP ohne Rechte?
So sieht es aus!Ganz ehrlich: Ohne Veröffentlichungsrechte kein TFP.
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So sieht es aus!Ganz ehrlich: Ohne Veröffentlichungsrechte kein TFP.
Die Dame hat auf meine Nachricht reagiert. Sie meinte, dass sie auch bereit ist, etwas dafür zu bezahlen.
Steuerfreie Nebeneinkünfte?Steuer?
Freiberufliche Tätigkeit?Gewerbeanmeldung?![]()
Hast ja Recht. Aber nochmal kurz zurück zum Thema.Wir wissen es nicht, und die meisten von uns sind auch nicht bei der Steuerfahnung.
Auch da ich selbst keine genaue Vorstellung habe, wieviel meine Dienste wert sind. Ich bin mal gespannt, was sie meint.
Hmm.. eigentlich eine ganz schlechte Basis....
Verkauf dich nicht unter Wert, sonst wird man schnell ausgenutzt...
(Und da SIE ja DICH gefragt hat, weiss sie ja auch was du kannst und es gefällt ihr offenbar!)
Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.
Das Model erhält innerhalb einer Woche ab dem Shooting eine CD mit zehn, vom Fotografen ausgesuchten und zum Teil bearbeiteten, Fotos. Mit dem Erhalt der CD sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.
Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen. Sofern es dem Fotografen dennoch Fotos zukommen lässt, darf der Fotograf diese ausschließlich für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung, wie z.B. Bewerbungen, Erweiterung der Sedcard, frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen.
Naja der letzte Absatz war wohl mal irgendwie andesrum gewesen, oder?
Ich halte es jedenfalls für unrealistisch, dass das Modell dir Fotos "zukommen
lässt". Die hast Du ja schließlich auf dem Rechner sowieso. Und damit es dann
zu keiner Verwechslung kommt, müsstest Du für dieses "Zukommen" einen
weiteren Zettel ausfüllen, wo ihr festhaltet, was Du verwenden darfst.
Was willst Du mit dem Absatz erreichen? Dass Du Bilder auf deiner Sedcard
verwenden darfst? Mein Vorschlag: lass den Absatz ganz weg und frag sie, welche Bilder du benutzen lannst.
Rechtssicherheit? Ok, sie kann nach ein paar Jahren/Wochen/Tagen sagen,
dass sie es doch nicht will. Aber im Ernst: wenn es im Vertrag steht und sie
will es irgendwann nicht mehr, wirst Du die Bilder dann Online lassen?
Wirklich? Nee, oder?
Also meine "Lebensweisheit": keine Klauseln machen, die man nicht
wirklich durchsetzen will.
Grüße,
Martin
Dieser Vertrag verstößt in einigen Punkten gegen geltendes Recht und ist daher zumindest in Teilen unwirksam und nichtig.Ich habe jetzt mal folgenden Text für den Vertrag entworfen:
Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.
Das Model erhält innerhalb einer Woche ab dem Shooting eine CD mit zehn, vom Fotografen ausgesuchten und zum Teil bearbeiteten, Fotos. Mit dem Erhalt der CD sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.
Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen. Sofern es dem Fotografen dennoch Fotos zukommen lässt, darf der Fotograf diese ausschließlich für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung, wie z.B. Bewerbungen, Erweiterung der Sedcard, frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen.
Ist der Vertrag in dieser Form annehmbar? Fehlt noch etwas wichtiges?
Unwirksam, weil Verstoß gegen §42 UrhG:Model und Fotograf vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.
Der Fotograf erhält als Honorar vom Model € ………. pro Stunde/Shooting. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Fotografen vollständig abgegolten.
Das Model ist nicht verpflichtet, dem Fotografen Bilder von dem Shooting zu überlassen.
Auf den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen...Würde mich auch interessieren!
Auf welcher Grundlage basiert euer MR?
Das verstehe ich jetzt nicht..Geht es immer nur um ein Shooting, oder erstellt ihr eine komplette Setcard innerhalb eines Shoots?
Model und Fotograf vereinbaren, dass sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ………… durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf das Model übertragen werden.
Ich habe vor einigen Jahren mal zusammen mit einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt ein Bündel von Model-Release-Vorlagen für mich erarbeitet.@TomRohwer: Vielen Dank für deinen aufmerksamen Beitrag. Hattest du dann eventuell eine rechtsgültige Vorlage für einen Vertrag?
Es gibt unzählige. Berufsverbände bieten sowas an. Google mal nach "Freelens + Model-Release".Hier gibt es doch auch Berufsfotografen. Wie sieht euer Vertrag aus, wenn ihr eine Dienstleistung erfüllt?