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Tele Zoom für E 1

Helios schrieb:
....
Ach, und dass der Tubus mal ungewollt ausfährt oder die Sonnenblende durch einen Stoß abfällt muss man wirklich nicht befürchten :D

:evil:

stimmt aber, der fokusring ist eigentlich recht streng zu bewegen.. und die gegenlichtblende sitzt mehr als bombenfest.
 
Tja, das Ding hat halt den Charme von einer russischen Raumkapsel, man braucht ab und einen Hammer damit sich was bewegt, wenn sich was bewegt dann hört man das lautstark und manchmal ist es besser wenn man die Arbeit nicht dem Rechner überlässt. Aber sie läuft und läuft und läuft, die Sitze sind bequem und die Flugkosten sehr günstig. Ich werde mein Sojus 55-200 nicht wieder hergeben ;)
 
Helios schrieb:
Öhm, um einiges teurer? Wenn man es nicht als Kit kauft, und darum geht es hier ja, steht man bei UVP 329 ? und ab 230 ? Internetpreis für das 40-150mm gegenüber UVP 179 ? und ab 119 ? Internetpreis für das 55-200mm Sigma.
ahm sorry :wall: hab mal wieder schlecht recherchiert, da hab ich wohl ein anderes objektiv im hinterkopf gehabt?

Helios schrieb:
Ja und Nein. Wenn absehbar ist dass man mittelfristig eh das 50-200er kaufen möchte, was wegen der hervorragenden Leistung absolut empfehlenswert ist für jemanden der im Telebereich ein Objektiv im "bezahlbaren" Bereich sucht, so kann der Kauf des 55-200er oder des 40-150er durchaus sinnvoll sein. Beide sind kleiner und leichter als das 50-200er, und beide haben mehr als nur brauchbare Abbildungsleistungen (wenn auch nicht auf dem Niveau des 50-200er). Wenn man den Preis mit einbezieht kann es durchaus zu verschmerzen sein jetzt 120 ? für ein Objektiv auszugeben welches später als Zweitobjektiv immer dann zum Einsatz kommt wenn das Hauptaugenmerk auf einen niedrigeren Brennweitenbereich liegt und man das Tele nur "für alle Fälle" mitnehmen möchte.

ich hab das 50-200er (seit kurzem :D) & wenn ich's auch für ein telezoom dieser brennweite doch ganz handlich finde, auf die waage bringt's schon was: da das 40-150er & 55-200er offensichtlich ja ganz wesentlich kompakter sind, versteh ich dann dein argument natürlich schon!
wenn die beiden billigeren optiken bei schönwetter absolut brauchbare abbildungsleistungen bringen, dann sind sie natürlich auch als zweitoptiken gut brauchbar :)
 
Also ich bin jetzt mit relativ sicher das 40-150er erst mal zu nehmen.
 
keine gute Entscheidung.
Zu langsam im Nachladen, da nur zwei Akkus. Besser einen Metz oder -noch besser- den FL 50.
Gruesse
Guenter
 
Was für ein metz käme vergleichbar in betracht? Der Metz Metz 44 AF vieleicht? Von anderer Seite wurde mir im Vergleich der FL 36 gegenüber dem metz empfolen.
Nachladen, meinst du das im Bezug auf Akku laden oder bei Serien-Aufnahmen das ihm da die Puste ausgeht? Der FL 50 ist für meine Zwecke zu teuer. Auch habe ich ja immer Reserveakkus, wenn du das erstgenannte gemeint haben solltest.
 
georg.i schrieb:
Was für ein metz käme vergleichbar in betracht? Der Metz Metz 44 AF vieleicht? Von anderer Seite wurde mir im Vergleich der FL 36 gegenüber dem metz empfolen.
Nachladen, meinst du das im Bezug auf Akku laden oder bei Serien-Aufnahmen das ihm da die Puste ausgeht? Der FL 50 ist für meine Zwecke zu teuer. Auch habe ich ja immer Reserveakkus, wenn du das erstgenannte gemeint haben solltest.

Ja, der 44er und der 54er.
Bei Serienaufnahmen geht dem Fl-36 wahrlich schnell die Puste aus, selbst die normalen Nachladevorgänge sind bezueglich ihrer Dauer extrem stark vom Typ der verwendeten Akkus abhängig.
Mit SEHR guten Hochleistungsakkus kann man mit dem FL-36 leben, aber das alles ist beim FL-50 kein Thema, der ist schnell, leistungsstark und in jedweder Hinsicht zu empfehlen (die Metze übrigens auch :-)
Gruss
Guenter
 
sokol schrieb:
also wahrscheinlich interessiert sich keiner ausser mir für diesen Punkt, und ich hab auch (ehrlich!) gesucht, aber nichts allzu erhellendes gefunden:
Es gilt einfach der § 3c Umsatzsteuergesetz. Davon lies besonders Absatz 3, weil dort die Lieferschwelle angesprochen wird.

Lesart:
Absatz 1: Ort vom Grundsatz her im Bestimmungsland
Absatz 3: Ort (zur Vereinfachung) im Ursprungsland, wenn Lieferschwelle nicht überschritten wird (kleiner Händler=wenig Umsatz)

Das ganze dient der Vereinfachung für kleine Händler, damit sie in den anderen Ländern keine Steuererklärungen abgeben müssen. Ab einer gewissen Größe oder freiwillig müssen/können sie dann doch.

Die jeweiligen Lieferschwellen stehen noch woanders, meistens um die Kante 100.000 Euro.

Weitere Nachhilfe in Steuerlehre möchte ich hier nicht geben, Steuerrecht ist mein Beruf, davon habe ich täglich genug. Nimm es einfach hin, oder viel Spaß mit dem Paragraphen lesen ;). Natürlich muss man zusätzlich noch das restliche Umsatzsteuergesetz kennen, aber dafür macht man ja die Ausbildung.

Nur mit Deinen Vermutungen bzgl. Rechtmäßigkeit wäre ich einfach etwas zurückhaltender, da Du ziemlichen Unsinn verbreitet hast. Da Dir evtl. auch jemand geglaubt hat, mein Einwand.

§3c UStG schrieb:
§ 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen

(1) 1 Wird bei einer Lieferung der Gegenstand durch den Lieferer oder einen von ihm beauftragten Dritten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, so gilt die Lieferung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet. 2 Das gilt auch, wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.

(2) Absatz 1 ist anzuwenden, wenn der Abnehmer

1. nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört oder

2. a) ein Unternehmer ist, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, oder

b) ein Kleinunternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates von der Steuer befreit ist oder auf andere Weise von der Besteuerung ausgenommen ist, oder

c) ein Unternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates die Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger anwendet, oder

d) eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt,

und als einer der in den Buchstaben a bis d genannten Abnehmer weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschreitet noch auf ihre Anwendung verzichtet. 2 Im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ist die von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Erwerbsschwelle maßgebend.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn bei dem Lieferer der Gesamtbetrag der Entgelte, der den Lieferungen in einen Mitgliedstaat zuzurechnen ist, die maßgebliche Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet und im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat. [1] Maßgebende Lieferschwelle ist

1. im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten der Betrag von 100 000 Euro [2] [ Bis 31.12.2001: 200 000 Deutsche Mark ];

2. im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates der von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Betrag.

(4) 1 Wird die maßgebende Lieferschwelle nicht überschritten, gilt die Lieferung auch dann am Ort der Beendigung der Beförderung oder Versendung als ausgeführt, wenn der Lieferer auf die Anwendung des Absatzes 3 verzichtet. 2 Der Verzicht ist gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären. 3 Er bindet den Lieferer mindestens für zwei Kalenderjahre.

(5) 1 Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge. 2 Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 3 gelten nicht für die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren.

 
Guido G. schrieb:
Nur mit Deinen Vermutungen bzgl. Rechtmäßigkeit wäre ich einfach etwas zurückhaltender, da Du ziemlichen Unsinn verbreitet hast. Da Dir evtl. auch jemand geglaubt hat, mein Einwand.
oh ... sorry, wollt dir da nicht auf den schlips treten & editiere gern meinen vorherigen Beitrag!
bezüglich Steuerrecht was "vernünftiges", für einen Laien wie mich verständliches zu finden ist halt nicht so einfach, und beim Paragraphenlesen steige ich dann irgendwo ganz einfach aus ... (ich hab eben nicht Jus studiert)

(ausserdem respektiere ich natürlich, dass du deinen Beruf nicht hier im Forum gratis ausüben willst ... das versteht sich natürlich von selbst!)
 
sokol schrieb:
oh ... sorry, wollt dir da nicht auf den schlips treten & editiere gern meinen vorherigen Beitrag!
bezüglich Steuerrecht was "vernünftiges", für einen Laien wie mich verständliches zu finden ist halt nicht so einfach, und beim Paragraphenlesen steige ich dann irgendwo ganz einfach aus ... (ich hab eben nicht Jus studiert)

(ausserdem respektiere ich natürlich, dass du deinen Beruf nicht hier im Forum gratis ausüben willst ... das versteht sich natürlich von selbst!)
Nix sorry, das braucht es nicht. Hat alles nix mit meinem nicht vorhandenen Schlips zu tun :D Das UStG einem Laien schnell und einfach verständlich zu machen, ist nicht möglich. Deshalb einfach hinnehmen, fertig.

BTW:Umsatzsteuer ist eines der am meisten logischen Gesetze, die wir haben. Das hängt mir der seit 1973 fortschreitenden Harmonisierung in der EU zusammen. Fast alle Sondertouren unserer div. Regierungen werden auf EU Ebene gekippt, und schon haben wir wieder EU Standard. Im z.B. Einkommensteuerrecht fehlt diese Regulanz weitgehend, deswegen haben wir da diesen ewigen Wildwuchs.

Es ging mir nur darum, Dich zu berichtigen, und zu mehr habe ich einfach keinen Bock (und Du nach kurzer Zeit wohl auch nicht mehr :D ). Das hat nix mit Geld zu tun, sondern mit meiner Trennung Beruf/Privat. Also nix gegen Dich persönlich.
 
Guido G. schrieb:
(...) Es ging mir nur darum, Dich zu berichtigen, und zu mehr habe ich einfach keinen Bock (und Du nach kurzer Zeit wohl auch nicht mehr :D ). Das hat nix mit Geld zu tun, sondern mit meiner Trennung Beruf/Privat. Also nix gegen Dich persönlich.
nein, das reicht definitiv für heuer, was Steuer- & USt-Recht betrifft, mir brummt jetzt schon der Schädel :D :D :D
schön zu hören, dass du (auch) ohne Schlips unterwegs bist, der ist also in dieser Branche tatsächlich nicht angewachsen :evil: (und ich hab's auch nicht persönlich genommen ;-)
 
sokol schrieb:
schön zu hören, dass du (auch) ohne Schlips unterwegs bist, der ist also in dieser Branche tatsächlich nicht angewachsen :evil: (und ich hab's auch nicht persönlich genommen ;-)
Das erste Mal war bei meiner Hochzeit, das nächste und letzte Mal bei meiner Prüfung vor der Steuerberaterkammer. Also genau zwei mal getragen. Das sollte bis zur Rente reichen :D :D :D
 
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