Eike9
Themenersteller
Ich hatte ein Tamron Objektiv - neu - bei einem Fachhändler online gekauft, das leider einen Defekt hatte. Der AF ging über 450 mm nicht. Der Tamron Service lehnte eine Reparatur auf Garantie mit folgender Begründung ab:
...der Händler bei dem Sie das Objektiv erworben haben, ... ist kein von unserem Hause gelisteter Händler und bezieht die Objektive nicht über unser Hause.
Zum anderen wurde dieses Objektiv unsererseits nicht innerhalb von Deutschland oder Österreich ausgeliefert, sondern vor Jahren an einen unserer Distributor https://www.tamron.eu/de/ueber-tamro...ors-in-europe/ innerhalb der EU.
Somit sind die Garantiebedingungen https://www.tamron.eu/fileadmin/user...gungen_neu.pdf unseres Hauses in diesem fall nicht erfüllt und dementsprechend ist Ihr Händler welcher Ihnen das Objektiv verkauft hat bezüglich der Gewährleistung / Garantie zuständig.
Wir gehen davon aus das dieser Händler Rückläufer / Paletten Ware verkauft , und es sich dementsprechend nicht um Neuware bei Ihrem Objektiv gehandelt hat.
Für mich hatte das Verhalten von Tamron keine Konsequenzen, ich konnte es noch an den Händler zurückschicken.
Am Ende ist man als Kunde gezwungen, in den Vertriebskanälen von Tamron zu kaufen, was tendentiell die Preise hochhält. Ich denke zwar, daß dieses Vorgehen von Tamron nicht gerichtsfest ist, aber wer mag sich schon darauf ohne Not einlassen? Vielleicht ist das Verhalten ja auch üblich in der Branche, ich kenne es woanders nicht.
Solange der Fehler eindeutig ist und der Händler innerhalb der Garantiefrist noch existiert, spielt das alles keine Rolle. Allerdings wird es dann bereits nach sechs Monaten kritisch, wenn die gesetzliche Garantie ausläuft.
Was haltet Ihr davon?
...der Händler bei dem Sie das Objektiv erworben haben, ... ist kein von unserem Hause gelisteter Händler und bezieht die Objektive nicht über unser Hause.
Zum anderen wurde dieses Objektiv unsererseits nicht innerhalb von Deutschland oder Österreich ausgeliefert, sondern vor Jahren an einen unserer Distributor https://www.tamron.eu/de/ueber-tamro...ors-in-europe/ innerhalb der EU.
Somit sind die Garantiebedingungen https://www.tamron.eu/fileadmin/user...gungen_neu.pdf unseres Hauses in diesem fall nicht erfüllt und dementsprechend ist Ihr Händler welcher Ihnen das Objektiv verkauft hat bezüglich der Gewährleistung / Garantie zuständig.
Wir gehen davon aus das dieser Händler Rückläufer / Paletten Ware verkauft , und es sich dementsprechend nicht um Neuware bei Ihrem Objektiv gehandelt hat.
Für mich hatte das Verhalten von Tamron keine Konsequenzen, ich konnte es noch an den Händler zurückschicken.
Am Ende ist man als Kunde gezwungen, in den Vertriebskanälen von Tamron zu kaufen, was tendentiell die Preise hochhält. Ich denke zwar, daß dieses Vorgehen von Tamron nicht gerichtsfest ist, aber wer mag sich schon darauf ohne Not einlassen? Vielleicht ist das Verhalten ja auch üblich in der Branche, ich kenne es woanders nicht.
Solange der Fehler eindeutig ist und der Händler innerhalb der Garantiefrist noch existiert, spielt das alles keine Rolle. Allerdings wird es dann bereits nach sechs Monaten kritisch, wenn die gesetzliche Garantie ausläuft.
Was haltet Ihr davon?