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@Stefanbe

Wir kennen diese Pflicht nicht.

(Wie ist das Wetter so am Genfersee?)
 
Infos zum Impressum für private Seiten:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php
Impressum auch für Private?

Was in ein Impressum gehört, regeln Teledienstegesetz (TDG) und Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Aufgeschreckt durch Abmahnungen fragt sich so mancher private Homepage-Betreiber, ob auch er ein Impressum vorweisen muss. Die Frage ist derzeit ungeklärt. Eine Pflicht aus dem insoweit maßgeblichen Paragrafen 6 des TDG lässt sich nicht ableiten, da dort nur eine Verpflichtung für geschäftsmäßige Anbieter ausgesprochen ist.

Etwas kniffliger ist aber § 10 Absatz 3 MDStV. Danach müssen »Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden« ein Webimpressum haben. Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein Beitrag auf einer rein privaten Seite meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Gerichtsurteile zu beiden Fragen gibt es derzeit noch nicht.

Unserer Meinung nach lässt sich aus dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht grundsätzlich eine Impressumspflicht für private Betreiber ableiten, denn regelmäßig fehlt es schon an redaktionellen Inhalten, da Urlaubsfotos, Familiengeschichten und Hobbytipps selten zur Meinungsbildung beitragen. Selbst bei persönlichen Stellungnahmen zu bestimmten Themen mutiert der Privatmensch nicht gleich zum Journalisten. Voraussetzung dafür wäre ein periodisches Druckwerk. Darunter fallen nur Inhalte, die zumindest alle sechs Monate geändert werden ? auch daran mangelt es bei den meisten privaten Websites.

Unseres Erachtens ist die Angabe einer Telefonnummer nicht erforderlich. Die Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag dient dazu, dass Behörden oder Dritte den Verantwortlichen der Website für den journalistischen Inhalt haftbar machen können. Dazu reicht beispielsweise ein Blick in die Whois-Datenbank der Denic; einer Telefonnummer bedarf es nicht.
Privaten Homepagebetreibern, die angesichts der ungeklärten Rechtslage auf Nummer Sicher gehen wollen, empfehlen wir ein Impressum, wie es unser Webimpressum-Assistent unter der Auswahl »Private Homepage« angibt.

Fazit:
- Privat im Grunde nicht nötig
- sobald aber redaktionelle Inhalte enthalten sind - doch ein Impressum
- bietet man selbst vielleicht doch etwas an? Dienstleistung oder die Fotos? - Impressum drauf machen

Über die o.g. Seite kommt man auch an einen Impressum-Generator der dann alle benötigten Inhalte zusammenstellt.
 
Ich durfte privat auch die ein oder andere Diskussion zu dem Thema führen und meist wurde das Thema von politisch Aktiven oder Bloggern angeschnitten.
In beiden Fällen kann man davon ausgehen, dass ein Imprtessum notwendig ist.

Und beide Kreise neigen auch dazu Ihren Unmut darüber zu veröffentlichen. Für wirklich private Seiten war meine Empfehlung meist auf ein Impressum zu verzichten und dafür keine Werbung einzubinden, zumal sich das bei den Klickraten nicht lohnt.

BTT:
  • für G2 existiert ein "about-page" plugin, dass für ein Impressum genutzt werden kann.
  • Die Captchas von G2 sind sehr häßlich.
 
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