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Steuer/Gewerbefrage

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experte003

Themenersteller
Guten Tag!
Ich, Schüler (16), fotografiere seit einigen Jahren Hobbymäßig.
Kürzlich ist eine Zahnarztpraxis auf mich aufmerksam geworden (durch bekannte) und wollte mich für Mitarbeiterportraits und Interieur Aufnahmen engagieren.
Jedoch hätten sie eine Rechnung benötigt, da ich kein Gewerbe angemeldet habe konnte ich keine ausstellen und habe den Job nicht bekommen.

Ich wollte mich erkundigen wie ich nebenbei ein Gewerbe anmelden kann, was dies kostet und ob es überhaupt nötig ist.
Ich würde sicher (vorerst) auch unter dem Steuerfreibetrag 11.000€ jährlich bleiben.

Ich lebe in Wien, Österreich.

Vielen Dank für alle Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf gruenderservice.at solltest du eine Antwort zu deiner Frage finden. Du kannst aber auch zur berufsfotografen.wien gehen und dich beraten lassen, ist kostenlos und geht ohne Termin (ich glaube aber die Beratungsstelle ist in der WKO am Schwarzenberg Platz und nicht am Stubenring ... ruf vorher an, aber die liegen jetzt auch nicht weit auseinander, ein längerer Spaziergang und es gibt unterwegs auch schöne Motive).

Grundsätzlich kannst du mit 16 Jahren kein Gewerbe anmelden. Die Einkommenssteuer ist das geringe Problem, hier bezahlt man erst wenn man etwas verdient aber durch die Gewerbemeldung wir man auch Sozialversicherungspflichtig bei der esv-sva.sozvers.at !!!

Hier bezahlst du egal ob du was verdienst oder nicht und das wird nach etwa 2 Jahren (wenn die Neugründer-Förderung (NEUFÖG) nicht mehr zur Anwendung kommt) richtig teuer !

Das sind jetzt mal ein grober Orientierungsplan für dich, lese dir die Websites durch bzw. gehe zur Beratungsstelle und spreche mal unverbindlich mit denen drüber. Meine Informationen sind vielleicht nicht 100% richtig weil meine Gründung auch schon fast zwei Jahrzehnte hinter mir liegt ;-)

Ich habe mir jetzt noch deine Seite angesehen, ein paar Fotos sind dabei die sind recht gut ... gefallt mir, mach nur weiter mit der Fotografie !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich wollte mich erkundigen wie ich nebenbei ein Gewerbe anmelden kann, was dies kostet und ob es überhaupt nötig ist.
Das kann man als Kleinstgewerbe anmelden, die Beratung dazu gibt's entweder bei der Wirtschaftskammer oder beim Magistratischen Bezirksamt, wo du auch anmeldest. Die Sozialversicherung ist kein Thema, wenn du einen "unselbstständigen Hauptberuf" hast -- das sollte durch die "Hauptbeschäftigung"
Schüler gegeben sein, aber besser die Profis fragen, denn das ist ein sehr spezieller Fall.

Bei der Wirtschaftskammer zahlst du aber jedenfalls Kammerumlage, und die schlägt in Wien mit € 210 pro Jahr zu, die Anmeldung beim Bezirksamt dürfte etwa €*69 kosten. Sozialversicherung kannst du wohl vergessen (Kleinstgewerberegelung), aber eventuell verlieren deine Eltern die Kinderbeihilfe …*Also sehr genau überlegen, bevor du dich da durch Anmeldung festlegst …

Außerdem: Rechnung kann jeder jederzeit legen, bloß darf er keine Umsatzsteuer in Ansatz bringen. Auf der Rechnung steht dann der Spruch: "Wegen Kleinunternehmerregelung enthält diese Rechnung keine abziehbare Umsatzsteuer" und gut ist.

Notwendig ist die Gewerbeanmeldung immer, wenn du "regelmäßig und in Gewinnabsicht" tätig wirst. In der Praxis ist es je nach regionaler Wirtschaftskammer unterschiedlich gehandhabt, wann du dir eine Anzeige nach Gewerberecht einfängst -- ich würde es mir lang überlegen, ob ich mich mit 16 durch einen Gewerbeschein binden möchte -- am Besten besprichst du das mit deinen Eltern.
 
Die Sozialversicherung ist kein Thema, wenn du einen "unselbstständigen Hauptberuf" hast -- das sollte durch die "Hauptbeschäftigung"
Schüler gegeben sein, aber besser die Profis fragen, denn das ist ein sehr spezieller Fall.
Sozialversicherungspflichtig bei der gewerblichen Wirtschaft wird man in Österreich unabhängig davon, ob man einen Hauptberuf hat (derzeit ab einem Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit von €4871, wenn man neben der selbständigen Tätigkeit eine Anstellung hat). Man ist dann (leider) doppelt sozialversichert, ob man will oder nicht.

Einkommenssteuer ist unabhängig davon zu entrichten, wenn man oberhalb einer gewissen Grenze liegt. Aber wie f:11 erwähnt, kann man auch als Privatperson Honorarnoten stellen. Eine andere Möglichkeit ist ein Werkvertrag, auch das geht problemlos. Auf jeden Fall professionellen Rat einholen, man vergaloppiert sich da leicht und hat dann Finanzamt, SVA oder beide am Hals.
 
Sozialversicherungspflichtig bei der gewerblichen Wirtschaft wird man in Österreich unabhängig davon, ob man einen Hauptberuf hat (derzeit ab einem Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit von €4871, wenn man neben der selbständigen Tätigkeit eine Anstellung hat). Man ist dann (leider) doppelt sozialversichert, ob man will oder nicht.
Die € 30.000,- Umsatz und € 4.871,- Gewinn wird er aber mit gelegentlichen Jobs für die befreundete Zahnarztpraxis eher nicht erreichen. Alles was er zahlt sind ca. €85,- im Jahr an Unfallversicherung...

Die Diskussion ist sowieso akademisch für die nächsten zwei Jahre, weil er volljährig sein muss um ein Gewerbe anzumelden.

Wenns um den einen Job geht, einfach als Privatperson eine Rechnung schreiben, versteuern und gut ists...
 
Wenns um den einen Job geht, einfach als Privatperson eine Rechnung schreiben, versteuern und gut ists...
@Elias: Tolle Fotos auf Deiner Homepage, so wie Hugo es vorschlägt, würde ich das an Deiner Stelle machen.

@Hugo: Die österreichischen Steuer- und SV-Gesetze bieten ein umfangreiches Arsenal an Grausamkeiten, auch ohne angemeldetes Gewerbe. Nachdem meine "persönliche Bestzeit" bei >75% Abgaben und Steuern für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit liegt, weiß ich davon ein Lied zu singen. In Elias' Fall gilt es zu beachten:
(1) Wo der Freibetrag hinsichtlich Familienbeihilfe liegt
(2) Ab wann SV fällig wird, eben ab ca. 5000 Euro Einkommen (= Jahresumsatz abzüglich Abschreibungen). Mit Gewinn hat das nichts zu tun, und irgendwelche 30.000 Euro spielen da auch keine Rolle.
(3) Einkommenssteuer (die Freibetragsgrenze liegt, wie von Elias erwähnt, bei 11000 Euro).

Mit dem Rest, der am Schluss verbleibt, darf man dann seinem "gear acquisition syndrome" frönen, so mach's ich jedenfalls (jetzt habe ich auch den Fotobezug wieder).
 
(2) Ab wann SV fällig wird, eben ab ca. 5000 Euro Einkommen (= Jahresumsatz abzüglich Abschreibungen). Mit Gewinn hat das nichts zu tun, und irgendwelche 30.000 Euro spielen da auch keine Rolle.

Das ist direkt aus dem Antragsformular: Klick

"...Meine jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden im Jahr 2015 4.871,76 € nicht übersteigen. Außerdem werden meine Umsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten nicht über 30.000 € liegen..."

Und "Einkünfte" werden meines Wissens nach Betriebseinahmen weniger Betriebsausgaben (und nicht nur Abschreibungen) berechnet...
 
Sodele ... nachden nun schon mehrfach festgestellt wurde, dass der minderjährige TO gar kein Gewerbe anmelden kann und es sich beim DSLR-Forum nicht um ein Gründungshelfer-Forum handelt, mache ich hier mal zu.
 
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