bernd krueger schrieb:Verlassen kann er sich in solchen Fällen leider auf gar nichts. Auch nicht auf die (unter Umständen sehr teure) Auskunft von "Rechtsexperten". Gerade im Bereich der Kunstfreiheit und des Persönlichkeitsrechts habe selbst ich schon Anwälte siegesgewiss erlebt, bevor sie vor Gericht unterlagen.
Ich finde daher, dass der bunte Strauß an Meinungen hier durchaus wertvoll ist. Wenn man einen Anwalt konsultiert, dann muss es eh ein ausgewiesener Experte sein. Keiner für Mietrecht, einer aus dem Bereich Medien-, Urheber-, Persönlichkeitsecht. Blöderweise kann man sich einen Peter Raue oder Matthias Prinz in der Regel nicht leisten, der Anwalt an der Ecke in in diesen Fragen nicht kompetent, den kann man sich gleich sparen. Was also tun?
Ich dachte jetzt auch nicht unbedingt gleich an einen teuren Fachanwalt (Wald- und Wiesenanwälte sind tatsächlich schnell beim Thema Medienrecht überfordert), sondern dass er sich erst einmal selbst generell zum Thema schlau macht und sich Informationen aus erster Hand einholt.
Z.B. beim Veranstalter, bei dem Verlag/Bildverwender, etc.
Dass es nicht selten bei dem Thema Bildrechte bei Streitfällen Überraschungen vor Gericht geben kann, weil ein Richter eine andere Auslegung anwendet, als auch der versierte Fachanwalt gedacht hätte, kann man zur genüge erleben.
Aber so weit muss es meist gar nie kommen, wenn man sich rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen sicherheitshalber einholt und alle zufrieden sind.
Und wenn man das nicht bekommen kann und man sich unsicher ist, dann würde ich im Zweifelsfall immer lieber auf einen zweifelhaften Bilderverkauf verzichten.
Andreas