Deine Schönheit schrieb:
Wie sieht es mit meiner Frage aus:
Ich kann also, wenn ich mir unterschreiben lasse, dass der Herausgeber der Publikation alleine für die Einhaltung der Rechte am persönlichen Bild verantwortlich ist, mich vor Ansprüchen der Abgebildeten schützen?
Der Grundsatz ist ganz einfach: Verträge zu Lasten Dritter sind ungültig. Der Herausgeber kann also genausowenig auf Rechte der Abgebildeten dir gegenüber verzichten, wie mein mittelloser Onkel Herbert wirksam mit mir vereinbaren kann, dass nur er für eventuelle Schäden haftbar ist, wenn wir demnächst im Porzellan-Laden Baseball spielen gehen.
Wenn du ein Foto machst, einem Herausgeber ein Veröffentlichungsrecht einräumst und er ein Buch damit herausgibt, gibt es grundsätzlich zwei Gegner für den Abgebildeten:
- Unterlassungsanspruch gegen Herausgeber: Herr Y verpflichtet sich, mein Bild nicht mehr im Werk Z oder in anderer Weise zu veröffentlichen; ermöglichst evtl. kostenpflichtige Abmahnung.
- Dazu kommen evtl. Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche.
- Unterlassungsanspruch gegen Fotografen: Herr X verpflichtet sich, mein Bild nicht mehr an Herrn Y oder andere Personen weiterzugeben; ermöglichst evtl. kostenpflichtige Abmahnung.
Üblich ist, dass sich Herr Y bei Herrn X das Geld wiederholt, was er durch die unerlaubte Veröffentlichung zahlen muss, weil der Fotograf ausdrücklich oder stillschweigend zusichert, dass die nötigen Veröffentlichungsrechte vorliegen. Auf solche Rechte kann der Herausgeber natürlich verzichten.
Normalerweise wird sich der Fotografierte wohl auch nur an den Herausgeber halten, weil da durch Schadensersatz für die Veröffentlichung in großem Umfang mehr Geld zu holen ist.
Ein Veröffentlichungsrecht für Nahaufnahmen von Einzelpersonen durch ein höheres Interesse der Kunst dürfte hier nicht bestehen: Kunst soll hier ja wohl die Performance sein und über die soll berichtet werden, es soll aber nicht ernsthaft ein Gesamtkunstwerk "Performance und Reaktion" entstehen.
Am Sichersten dürfte es sein, möglichst viele Reaktionen einzufangen und hinterher zu versuchen, von einigen der Abgebildeten die Zustimmung zur veröffentlichung zu erhalten.