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soll ich Magic Lantern laden oder nicht??

Hat Canon schon mal bei Verwendung eines China-Drahtauslösers Garantieleistung verweigert? Ich denke nicht.

Bei Zusatzsoftware ist es genauso -- sofern die Software keinen nachweisbaren Schaden anrichtet. Einen solchen Schaden hat es bisher noch nicht gegeben. Mir ist jedenfalls keiner bekannt.

Canon könnte sich übrigens ein Kartellverfahren einhandeln, wenn es nur noch eigene Software erlaubt und Anbieter von Alternativen benachteiligt.

(Wann bekommt endlich Apple seine Millarden-Euro-Strafe? .....war nur Spaß. Bei Appel war von Anfang an klar, dass alles verriegelt ist und der User sowas wie einen Gastzugang auf dem von ihm bezahlten Rechner eingeräumt bekommt.)

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Leute, es geht nicht um die Canon Garantie!!!
Sondern um eine Zusatzleistung vom MediaMarkt. Und in den Bedingungen dieser Garantie steht drin, was abgedeckt ist und was nicht, und unter welchen Voraussetzungen. Da hier keiner die Bedingungen kennt, ist eine Diskussion ziemlich sinnlos.
:rolleyes:
 
Canon könnte sich übrigens ein Kartellverfahren einhandeln, wenn es nur noch eigene Software erlaubt und Anbieter von Alternativen benachteiligt.

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Blödsinn. Dann bekommt gleich jeder Auto Hersteller eine Abmahnung, weil die in ihren Motorsteuergeräten auch nur proprietäre Software einsetzen.
 
[...]Canon könnte sich übrigens ein Kartellverfahren einhandeln, wenn es nur noch eigene Software erlaubt und Anbieter von Alternativen benachteiligt.
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So ein Unsinn: Canon stellt eine Kamera her. Das ist so ein Ding zum Bilder machen, mit einer interne Firmware die das ermöglicht. Das ist kein Computer auf dem sich script-kiddies austoben können/sollen.

Fehlt gerade noch das jemand nölt das die Firmware seines Herzschrittmachers nicht open-source sei!
 
Mal ganz real betrachtet, du gehst mit deiner 60D ML Version zum MediaMarkt! Das Teil ist jetzt gut 2,5 Jahre alt. An dem Service bedient dich eine unfreundliche Person, den du deinen MediaMarkt Plus schein zeigt und beschreibst ihr dein Problem. Die Person denkt grade, wie schön ihr letzter Urlaub wahr und Tippt gleichzeitigt das besagte Problem in ihren Computer.

Begründungstext: Kamera Defekt nach 2,5 Jahre.

Das wars schon... glaubste im ernst die kommt noch zu Canon? Die Kamera, wird entweder zu reparatur zu Canon geschickt. Je nach dem was dran ist oder ausgetauscht oder erstattet.

Die kosten Übernimmt MediaMarkt, kein schwein wird merken das du überhaupt etwas geändert hast!

Nur schade ist, das du die Kamera nicht selbst gekauft hättest. Weil dann hättest du quasi 10 jahre Garantie! Da du erst 15 Jahre alt bist, wäre der Kaufvertrag nur schwebend wirksam gewesen. Dein Vater hätte dann beim MediaMarkt sagen können, das er gegen die Kaufentscheidung war und das es erst jetzt aufgefallen ist.
Damit würdest du die volle Kaufsumme zurück erhalten :)
 
Mal ganz real betrachtet, du gehst mit deiner 60D ML Version zum MediaMarkt! Das Teil ist jetzt gut 2,5 Jahre alt. An dem Service bedient dich eine unfreundliche Person, den du deinen MediaMarkt Plus schein zeigt und beschreibst ihr dein Problem. Die Person denkt grade, wie schön ihr letzter Urlaub wahr und Tippt gleichzeitigt das besagte Problem in ihren Computer.

Begründungstext: Kamera Defekt nach 2,5 Jahre.

Das wars schon... glaubste im ernst die kommt noch zu Canon? Die Kamera, wird entweder zu reparatur zu Canon geschickt. Je nach dem was dran ist oder ausgetauscht oder erstattet. selbstverständlich wird die Kamera erstmal eingeschickt, zu irgendeinem Canon-Service, oder direkt nach Willich

Die kosten Übernimmt MediaMarkt, kein schwein wird merken das du überhaupt etwas geändert hast! - die Kosten übernimmt nicht MM, sondern die Versicherung, die diese Police ausgestellt hat

Nur schade ist, das du die Kamera nicht selbst gekauft hättest. Weil dann hättest du quasi 10 jahre Garantie! Da du erst 15 Jahre alt bist, wäre der Kaufvertrag nur schwebend wirksam gewesen. Dein Vater hätte dann beim MediaMarkt sagen können, das er gegen die Kaufentscheidung war und das es erst jetzt aufgefallen ist.
Damit würdest du die volle Kaufsumme zurück erhalten :)- gilt nur bei unverzüglicher Meldung, erklär mal jemanden das dein Sohn seit 6 Jahren eine Kamera hat und Du nichts davon wusstest (ob das bei einem 15jährigen wirklich noch greift, ist ne andere Frage - man muss nicht 18 sein, um sich ne Kamera kaufen zu dürfen) - merke: Tauwetter=dünnes Eis

Wenn Du ML von der SD lädtst, bootet die Kamera von der SD und lädt von dort die Firmware, die Original-Software kommt dann gar nicht zu zum Zuge. Dieses Feature war gedacht, um Updates zu ermöglichen. Normale SD wieder rein, und alles ist wieder beim alten. Das lässt sich nicht verfolgen, weil nichts in die kam übertragen wird. Missglückte Updates lassen sich dagegen nachvollziehen, weil da die Software in die Kam übertragen wird, gilt auch für FW-Hacks, wie damals bei eos300d der Russenhack, da bleiben im Unglücksfall Fragmente zurück, die man dann nicht einfach löschen oder überspielen kann, wenn man durch den Defekt keinen Zugriff mehr auf den Kam-Speicher hat.
 
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Wenn Du ML von der SD lädtst, bootet die Kamera von der SD und lädt von dort die Firmware, die Original-Software kommt dann gar nicht zu zum Zuge. Dieses Feature war gedacht, um Updates zu ermöglichen. Normale SD wieder rein, und alles ist wieder beim alten. Das lässt sich nicht verfolgen, weil nichts in die kam übertragen wird. Missglückte Updates lassen sich dagegen nachvollziehen, weil da die Software in die Kam übertragen wird, gilt auch für FW-Hacks, wie damals bei eos300d der Russenhack, da bleiben im Unglücksfall Fragmente zurück, die man dann nicht einfach löschen oder überspielen kann, wenn man durch den Defekt keinen Zugriff mehr auf den Kam-Speicher hat.

Du solltest vorher mal in dein BGB reinschauen zum Thema kaufvertrag :)

Schwebende Unwirksamkeit und Genehmigung, §§ 108, 182, 184 BGB

Ist das Rechtsgeschäft, das der Minderjährige abgeschlossen hat, weder rechtlich vorteilhaft für ihn, noch durch eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gedeckt, so ist es schwebend unwirksam. Die Wirksamkeit hängt nunmehr von der Genehmigung (nachträgliche Zustimmung, § 184) des gesetzlichen Vertreters ab. Mit dieser wird das Geschäft von Anfang an wirksam. Die einmal erteilte Genehmigung oder Verweigerung ist – wie alle Gestaltungsakte – grds. bedingungsfeindlich und unwiderruflich (BGHZ 13, 179, 187). Zu beachten ist jedoch auch immer § 108 II: Wird der gesetzliche Vertreter zur Genehmigung aufgefordert, so kann er diese, abweichend von § 182 I, nur noch dem anderen Teile gegenüber erklären; wegen der Publizität dieser externen Erklärung wird eine vorher dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung unwirksam (auf die Einwilligung kann nach ganz hM § 108 II nicht angewandt werden: Wird also der gesetzliche Vertreter zur Genehmigung eines Geschäfts, in das er eingewilligt hatte, aufgefordert, bleibt dieses trotz § 108 II 2 ohne weiteres wirksam, s. MüKo-Gitter, § 108, Rn 20 f.

Es ist halt so, er könnte sich sogar für das Geld ein Mofa kaufen, danach im Rhein versenken und trotzdem das Geld zurück bekommen :) , sofern die Eltern nicht ihre Willenerklärung abgegeben haben.
 
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