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Sinnvoller Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

AW: SINNVOLLER Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

Zitat von TomRohwer
Das kann grundsätzlich nicht unterstellt werden...

Und wenn es jemand trotzdem unterstellt, macht er es ohnehin böswillig.
Oder ahnungslos, wie die Ansichten vieler meiner Kunden immer wieder bestätigen.
Im Jahr 2009 beruht diese Ahnungslosigkeit ausschließlich auf einem "Nicht-Wissen-Wollen".

Es ist schlicht nicht möglich, im Internet unterwegs zu sein, ohne ständig über Informationen und Diskussionen zu diesem Thema zu stößen - jeder weiß das inzwischen. So wie ja auch jeder weiß, daß er ohne Führerschein kein Auto auf öffentlichen Straßen fahren darf - auch wenn er nie im Leben in die StVo geguckt hat, oder noch nicht mal weiß, wie dieses Gesetz überhaupt heißt.
 
AW: SINNVOLLER Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

Davon abgesehen ist es auch in der Praxis besser, es möglichst genau zu formulieren. Otto Normaluser zu sagen "Du hast das Recht, das Bild privat zu nutzen" werden 50 Prozent aller Otto Normaluser vermutlich als "Du darfst das Bild auf Deiner Homepage veröffentlichen, damit den Flyer von Deinem Sportverein illustrieren und es in Tauschbörsen einstellen" mißverstehen...

Deswegen benutze ich die doch recht klare Formulierung (s. hier) um dem Betrachter darauf hinzuweisen, was er mit den Bildern machen darf.

Im Jahr 2009 beruht diese Ahnungslosigkeit ausschließlich auf einem "Nicht-Wissen-Wollen".
Es ist schlicht nicht möglich, im Internet unterwegs zu sein, ohne ständig über Informationen und Diskussionen zu diesem Thema zu stößen ...

Ich produziere hauptsächlich TV- und Radiospots, in diesem Metier sind viele Kunden dabei, die sich nicht regelmäßig im Internet tummeln und sich auch sonst nicht allzu viele Gedanken um Nutzungsrechte machen. Da kommen dann schon mal Anfragen bezüglich Hintergrundmusik ala "Kinder an die Macht" von Grönemeier bei einem Gesamtbudget von 10k Euro ;)

Gruß
Phishkopp
 
AW: SINNVOLLER Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

Nein. Absolut nicht. Wie kommst Du auf die absurde Idee?

Eine Veröffentlichung für "private Zwecke" ist zum Beispiel ohne Erlaubnis des Urhebers grundsätzlich nicht zulässig.

Richtig, aber darum gehts doch garnicht. Es geht doch um private nutzung, und nicht um weiterführende Veröffentlichung.

Deshalb hat er ja noch den Punkt: Wer es privat weitergehend veröffentlichen will (§19a öffentliche Zugänglichmachung UhrG), der darf das solange es ohne kommerzielle Absichten geschieht, wenn er die nutzungsbedingungen einhält, die hier vom Urheber wie folgt Angeben wurden: NAMENSNENNUNG.

Private Nutzung und Veröffentlichung sind im Uhrheberrecht zwei paar Stiefel. Ich sehe aber, wir meinen exakt dasselbe, sind uns aber in der Wortklauberrei uneins.
Drucke ich das Bild und hänge es in der Stadt aus, dann ist das keine private Nutzung. Stelle ich das Bild auf meine private HP, dann ist das ebenfalls keine private Nutzung, sondern eben §19a.

...und im Freundeskreis darf ich das Werk sehr wohl rumzeigen. Auch ein Kumpel darf sich dann eine kopie zum privaten gebrauch davon anfertigen, und diese dann ebenfalls privat für sich nutzen.
Erst bei der von dir genannten Entstellung wirds grauzonig, bzw problematisch und illegal, aber das Thema ist dann schon wieder eine ganz andere Geschichte, und hat mit dem Thema hier wenig zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: SINNVOLLER Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

Ok, langsam weiss ich, warum ich den Thread hier geöffnet habe:
Es gibt viele Meinungen zu dem Thema. Und ich danke daher allen, die bisher was dazu geschrieben haben.

Was ich bisher aus dem Thread ziehe: Meine Vorstellungen scheinen nicht so abwägig zu sein aber eben auch nicht so einfach umzusetzen. :)
 
AW: SINNVOLLER Hinweis auf einer HP zu Nutzungsrechten

Z.b. dieser thread hier: Warum du deine Bilder unter der Creative Commons veröffentlichen solltest...
In dem wird vor allem negativ über CreativeCommons geschrieben ;)

Da wurde aber auch das Bundes Archivgesetz mit 2 Sätzen als vollkommen nichtig und nicht Gesetzes konform erklärt.

Ich würde mich nicht davon abhalten lassen, blos weil einige eine sehr komische Rechtsauffassung haben.

Vllt hilft das hier weiter. ist sehr gut und ausführlich beschrieben:
http://www.advisign.de/urheberrecht...rt-teil-1-sinn-und-zweck-von-creative-commons
 
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