In Deutschland ist eine Garantie nun mal einfach eine freiwillige Angelegenheit des Herstellers.
Jein.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, über die Beweislastumkehr hat die Rechtsprechung für die ersten sechs Monate faktisch eine Garantie daraus gemacht.
Die gesetzlichen Regeln gelten für Hersteller und Handel.
Die SIGMA Deutschland GmbH ist Händler und haftet daher nicht als Hersteller.
Die Herstellerhaftung trifft alleine die
SIGMA Japan Corporation, 2-4-16 Kuriki, Asao-ku, Kawasaki-shi, Kanagawa 215-8530 Japan
und das ist so auch auf der Homepage der SIGMA Deutschland GmbH vermerkt.
Folglich haftet die SIGMA Deutschland GmbH dem Gesetz nach nicht für Artikel des Herstellers SIGMA, es sei denn diese wurden über die SIGMA Deutschland vertrieben.
Logischer Weise haftet die Deutschland GmbH für das selbstständige Garantieversprechen nur dort, wo sie die Ware gehandelt hat - das ist nur gut und fair.
So sieht es letztlich überall in der Markenwelt aus, wenn der Hersteller im Ausland sitzt.
Die Unterschiede zeigen sich in der Praxis. Je nach dem wie großzügig oder wie rigide der Hersteller mit seiner Niederlassung umgeht, wird dort die Annahmepolitik bei Garantie- und Gewährleistungsfällen sein.
Dort wo eine wirtschaftliche Bearbeitung durch entsprechende Kostenerstattungen des Herstellers an die Niederlassung gegeben ist, wir ein Importeur gerne auch "graue" Importe annehmen und abwickeln.
Legt er bei Garantiefällen in der internen Verrechnung drauf wird er eine sehr restriktive Annahmepolitik haben und sich solche Fälle vom Hals halten.
Im Extremfall wird er sogar Reparaturen von Grauimporten ablehnen und darauf setzen, daß sich das herumspricht und die Verbraucher nur seine Importe kaufen!