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Shoots -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelease?

AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Hallihallo,

mir gefällt der Vertrag vom Ausgangspost auch super. Alles schön umfangreich und kompakt erstellt.

Ich denke mal, ich kann meinen aktuellen Vertrag so in der Art zusammenfassen. Aktuell sind es 6 Seiten, da ich alles sehr ausführlich und recht groß gestaltet habe.

Noch ein Tipp:
Ich habe zum Vertrag zwei Seiten (die immer am Vertrag sind) in denen die Shootingarten erklärt werden und einige Regeln bzw. Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung des Shootings aufgeführt sind.

Gruß
Robert

Hallo Robert!

Vielen Dank für das Lob.
Werde Deinen Tip beherzigen...drum wäre es schön, wenn Du mir als "Inspiration" Deine zwei Seiten Anhang mal zukommen lassen könntest.

Gruß,
CHRIS
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

und zum Entwurf des TO:

Da sind diverse Fehler drin, z.B. §3: "sämtliche Rechte..., speziell auch das urheberrecht werden vom Modell an den Fotografen ... übertragen"

Das ist mit Verlaub, grober Unfug. Das Urheberrecht hat der Fotograf sowieso, kann also vom Modell nicht übertragen werden. Das Modell ist ja auch kein Urheber.

Dann ist ein ziemlicher Widerspruch schon im fettgedruckten:

"... unwiderruflich exclusives Eigentum des Fotografen..." Was soll uns das sagen? Das der Fotograf sich die Bilder an die Wand hängen darf? Sobald er Nutzungsrechte an Dritte gibt, ist es ja mit der Exclusivität vorbei.

Den ersten Teil von §5 halte ich persönlich für nicht realisierbar. Ein Beispiel: Nach einen fünstündigen Shooting hätte ich nicht den Nerv, die Bilder in Katigorien zu sortieren, schon gar nicht Outdoor mit einem Laptop.

Hallo Dirk!

Danke für Deinen Post.
Bezüglich der Exklusivität gebe ich Dir Recht. Irgendwie komisch geschrieben. :rolleyes:

Sehe aber auch einiges etwas anders:
Es gibt in der Fotografie NICHT nur beim Fotografen Bereiche, die das URHEBERRECHT betreffen...grober Unfug ist das also keineswegs!
Habe Deine Kritik aber mal aufgenommen und das ganze im Update etwas verständlicher und deutlicher formuliert.

Gruß,
CHRIS
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

@ hot-ze:
Danke für den Einwand. Habe das aufgebessert.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Hallo Dirk!
Sehe aber auch einiges etwas anders:
Es gibt in der Fotografie NICHT nur beim Fotografen Bereiche, die das URHEBERRECHT betreffen...grober Unfug ist das also keineswegs!
Habe Deine Kritik aber mal aufgenommen und das ganze im Update etwas verständlicher und deutlicher formuliert.

Gruß,
CHRIS

Das will ich nicht bestreiten, es gibt ja sowas wie Miturheber...

Im Verhältnis Modell - Fotograf ist das Modell aber NIE Urheber oder Miturheber, sondern "nur" Darsteller...
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

an ALLE:

Vielen Dank für die Hilfe bis hierher.

Ich möchte zunächst gern die "Grundversion" des Releases fertigstellen und "im Sack" haben...
...danach werde ich mich dann mal dran machen, verschiedene Versionen zu den Gegebenheiten zu machen.
Vor allem bezüglich Eventfotografie wäre ich da sehr dankbar für Tipps und Erfahrungen, da ich so etwas noch nie gemacht oder mitbekommen habe.

Grüße durch die Runde :)
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Das will ich nicht bestreiten, es gibt ja sowas wie Miturheber...

Im Verhältnis Modell - Fotograf ist das Modell aber NIE Urheber oder Miturheber, sondern "nur" Darsteller...

Einerseits richtig...aber andererseits nicht.
Im Bereich des Kunsturhebergesetzes ist die Einwilligung bezüglich des Rechtes am Bild geregelt und somit auch der "nur Darsteller" bzw. das Model fähig, das Urheberrecht betreffende Rechte abzutreten. ;)
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

@Yoda 2009: ich finde es unfreundlich, PDFs beim Erstellen so zu "konfigurieren", daß sie im Vollbild-Modus öffnen.

(Genauso unfreundlich wie Websites, die Pop-Up-Fenster im Vollbildmodus öffnen.)

Meine Taskleiste gehört mir, und die Menuleiste des Adobe Readers übrigens auch.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Das will ich nicht bestreiten, es gibt ja sowas wie Miturheber...

Im Verhältnis Modell - Fotograf ist das Modell aber NIE Urheber oder Miturheber, sondern "nur" Darsteller...
Kann man so pauschal ("nie") nicht sagen.

Richtig ist: das Modeln macht ein Model nie automatisch zum Miturheber. Aber natürlich kann das Model sich mit schöpferisch-gestalterischen Ideen so an einem Bild beteiligen, daß es zum Miturheber wird.

Als Fotograf verzichte ich übrigens dankend auf Models, die einen Hang zu sowas haben... :D
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Ein paar Anmerkungen zum Vertrag:

- Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Kannst Du Dir auch schenken... :evil:

Ein Arbeitsvertrag kommt auf zwei Weisen zustande:

1) Man will einen abschließen
2) Man will keinen abschließen, aber aus dem tatsächlichen Verhältnis der Beteiligten ergibt sich ein Arbeitsverhältnis. (Stichwort: "Scheinselbständigkeit"). Dann entsteht automatisch ein mündlicher Arbeitsvertrag, egal was man in irgendein Model-Release reinschreibt oder nicht. Das kann man nicht ausschließen.

Insofern: überflüssiger Passus ohne rechtliche Wirkung.

Der Rest ist sehr schön detailliert - ich fürchte aber, Models werden das entweder gar nicht lesen, oder es wird sie eher abschrecken. Aber das muß natürlich jeder selbst wissen.

Ach ja, und noch eine Anmerkung: ich finde die "salvatorische Klausel" bei Model-Releases äußerst zweischneidig... :cool:

Sie besagt ja, daß der Rest des Vertrages Gültigkeit behalten soll, wenn einzelne Vertragspunkte sich als ungültig (weil rechtswidrig) herausstellen sollten.

Mein Rechtsanwalt (Medienrechtler), mit dem ich vor ein paar Jahren meinen Standard-Model-Vertrag entworfen habe, meinte dazu damals: "Das bedeutet dann im Extremfall: der Passus über den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild durch das Model ist unwirksam, aber die Pflicht des Fotografen, das Honorar zu zahlen, bleibt bestehen - der Passus bleibt ja in Kraft... Wollen Sie das wirklich?"

Ist ein extremer Gedankengang, aber grundsätzlich ist der Gedanke durchaus zutreffend: wenn das Model-Release aus irgendeinem Grund in einzelnen Punkten unwirksam ist, dann sollte es besser komplett unwirksam werden, und quasi "Rückabwicklung" stattfinden.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

@Yoda 2009: ich finde es unfreundlich, PDFs beim Erstellen so zu "konfigurieren", daß sie im Vollbild-Modus öffnen.

(Genauso unfreundlich wie Websites, die Pop-Up-Fenster im Vollbildmodus öffnen.)

Meine Taskleiste gehört mir, und die Menuleiste des Adobe Readers übrigens auch.

1. Pop-Ups sind leider auch Gang und gebe, ja...
...drum blocke ich solche nach Wunsch.

2. Jeder, der nachfragt und sich konstruktiv am Thread beteiligt, bekommt - wie beschrieben - ganz ohne Probleme eine freiere Version.

3. Die Taskleiste eines Gegenübers interessiert mich auch nicht im Geringsten...
...die gehört ihm und soll auch ihm gehören...
...aber mein PDF-Manuskript gehört mir, und ich finde es (nicht nur in diesem Fall) richtig, es im Vollbildmodus darzustellen, damit men einen vernünftigen Überblick über Aufbau/Struktur hat...

Ganz abgesehen davon...
...fragt mich erstens meine Software, ob ich eine Vollbild-Datei auch im Vollbild-Modis öffnen möchte oder eben nicht, und zweitens findet man anch Wunsch flux seine Taskleiste durch Alt+TAB wieder, so man sie denn verlören wähnt. ;)
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Ich finde die "salvatorische Klausel" bei Model-Releases äußerst zweischneidig... :cool:

Sie besagt ja, daß der Rest des Vertrages Gültigkeit behalten soll, wenn einzelne Vertragspunkte sich als ungültig (weil rechtswidrig) herausstellen sollten.

Mein Rechtsanwalt (Medienrechtler), mit dem ich vor ein paar Jahren meinen Standard-Model-Vertrag entworfen habe, meinte dazu damals: "Das bedeutet dann im Extremfall: der Passus über den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild durch das Model ist unwirksam, aber die Pflicht des Fotografen, das Honorar zu zahlen, bleibt bestehen - der Passus bleibt ja in Kraft... Wollen Sie das wirklich?"

Ist ein extremer Gedankengang, aber grundsätzlich ist der Gedanke durchaus zutreffend: wenn das Model-Release aus irgendeinem Grund in einzelnen Punkten unwirksam ist, dann sollte es besser komplett unwirksam werden, und quasi "Rückabwicklung" stattfinden.

@TomRohwer:
Danke für die Tipps.
Da es weiterhin ausschließlich um die Bereiche Privat & TFP geht, habe ich weniger Schmerzen im Hinblick auf ein "Zahlen des Honorars bleibt aber das Recht am Bild wird nicht abgetreten etc." in dem beschriebenen Extremfall.
Werde aber dennoch mal recherchieren, ob eine Umformulierung in diesem bereich sinniger sein wird, danke. :)
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Kann man so pauschal ("nie") nicht sagen.

Richtig ist: das Modeln macht ein Model nie automatisch zum Miturheber. Aber natürlich kann das Model sich mit schöpferisch-gestalterischen Ideen so an einem Bild beteiligen, daß es zum Miturheber wird.

Als Fotograf verzichte ich übrigens dankend auf Models, die einen Hang zu sowas haben... :D

Zum Urheberrecht:
So wie ich es kenne, gibt es da zwei Seiten...

Das Urheberrecht an den Aufnahmen:
Dieses liegt zunächst alleinig beim Fotografen bzw. Künstler, ja. Es kann ja auch jemand anderes den Auslöser drücken, beispielsweise Assistenten etc., und genau, auch andere können sich als "Miturheber" mit in die Produktion einbringen. Hier gibt es dann aber auch einiges zu differenzieren.
Das ist Seite eins.

Seite 2:
Ein Model ist auch Urheber bezüglich des Rechts am eigenen Bild.
--> Kunsturhebergesetz
Dies ist bei den Formulierungen meinerseits betroffen/gemeint, und dementsprechend muss ein Model sich nicht zwangsläufig schöpferisch-gestaltend an einer Produktion beteiligen, um überhaupt in den Bereich Urheberrecht zu fallen.

Wie gesagt soll der momentan als erstes fertigzustellende Vertrag aber auch "nur" für die Bereiche TFP & Privat angedacht sein und nicht für Zwecke, die darüber hinaus gehen, verwendet werden.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Hi Chris,
also ich verfolge diesen Thread mit dem grössten Interesse, da von den anderen Forumsteilnehmern durchaus fachkundige Hinweise eingebracht werden, die Du ja mit grösster Sicherheit in das Vertragswerk einfliessen werden lässt. Daher freue ich mich jetzt schon auf das Endergebnis, und ja, ich wäre auch persönlich daran interessiert. Bin gespannt, wie lange daran noch gefeilt wird, aber überzeugt davon, das etwas hand-und stichfestes dabei heraus kommt!
In diesem Sinne, es kann nur noch besser werden!
Gruss Thomas
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Das Model bekommt kein Honorar wenn keine Bilder produziert werden? D.h. wenn du nach 6 Stunden Arbeit feststellst, dass keine Speicherkarte in der Kamera war und somit nichts produziert wurde bekommt das Model für seine ganze Arbeit gar nichts? Würd ich nicht unterschreiben.

Überhaupt fällt auf, dass das Model zwar jede Menge Pflichten aber fast gar keine Rechte hat. Das ist zwar möglich aber nicht die feine Art der Vertragsgestaltung.

Sonst finde ich ihn nicht unbedingt schlecht. Allerdings viel zu kompliziert und detailiert. Ich würde vieles allgemeiner halten.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

@spicy772:
Hi Thomas!
Werde wie gesagt bald diese erste Version für Privat & TFP zu einem Endergebnis führen, und darin werden sicher viele gute Anregungen und Hilfen, die hier im Thread aufkommen, wiederzufinden sein. :top:

Danach dann wie gesagt weitere Varianten für Event etc...
...darfst Dich also (wie ich) auf ein paar brauchbare Ergebnisse freuen.
Allerdings wird das ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen, da ich momentan viel um die Ohren habe.

Allen an dieser Stelle zwischendurch noch einmal ein Dankeschön für die konstruiktiven Kritiken und die (Mit-)Hilfe.

Gruß,
CHRIS
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Das Model bekommt kein Honorar wenn keine Bilder produziert werden? D.h. wenn du nach 6 Stunden Arbeit feststellst, dass keine Speicherkarte in der Kamera war und somit nichts produziert wurde bekommt das Model für seine ganze Arbeit gar nichts? Würd ich nicht unterschreiben.

Überhaupt fällt auf, dass das Model zwar jede Menge Pflichten aber fast gar keine Rechte hat. Das ist zwar möglich aber nicht die feine Art der Vertragsgestaltung.

Sonst finde ich ihn nicht unbedingt schlecht. Allerdings viel zu kompliziert und detailiert. Ich würde vieles allgemeiner halten.

Wenn ich nach 6 Stunden feststellen sollte, dass keine Karte in der Kamera war, dann kann und darf das Model gern böse mit mir sein, DENN...
...in DEM Fall kann mir "kein Arzt der Welt" mehr helfen und mich retten.
Solch ein Fall ist wohl ausschließlich theoretisch möglich. :confused:
Erstens käme ich binnen 6 Stunden Shooting wahrscheinlich weniger lang mit einer Karte aus, zweitens löst meine DSLR nicht ohne Karte aus, drittens wird jeder vernünftige Fotograf wohl binnen solcher 6 Stunden mal einen Blick auf bis dato erzielte Ergebnisse werfen, viertens bekäme ich in diesem abstrusen Fall auch keinen Lohn bzw. kein Ergebnis für meine Fotografenarbeit, usw...?! ;)

Bezüglich Deiner Einwände an sich:
Beachten --> Es ging und geht hier weiterhin um die Bereiche Privat & TFP:
1. Was fändest bzw. findest Du denn als Honorar/Abgeltung angebracht, wenn nicht die DVD mit den Ergebnissen des Shootings?
2. Wie sollte das dann in den bis hierher entworfenen Vertrag einfließen?
3. In wiefern hat das Model unangemessen viele Pflicheten und wenig Rechte? Was wäre hier noch angebracht?

Gruß,
CHRIS
 
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AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Zum Urheberrecht:
So wie ich es kenne, gibt es da zwei Seiten...

Das Urheberrecht an den Aufnahmen:
Dieses liegt zunächst alleinig beim Fotografen bzw. Künstler, ja. Es kann ja auch jemand anderes den Auslöser drücken, beispielsweise Assistenten etc., und genau, auch andere können sich als "Miturheber" mit in die Produktion einbringen. Hier gibt es dann aber auch einiges zu differenzieren.
Das ist Seite eins.
Wie ich schon schrieb: Dritte können Miturheber werden, aber dann müssen sie auch einen entscheidenden Mitanteil am schöpferischen Prozess haben, und das wäre ggf. erstmal nachzuweisen.

Davon zu unterscheiden ist: ein Dritter liefert etwas an, das für sich genommen schon ein geschütztes Werk ist. Ein Visagist könnte, mal ganz extrem gedacht, ein Make-Up machen, das soviel Schöpfungshöhe hat, daß es selbst ein geschütztes Werke ist.

Dann wird der Visagist aber nicht zum "Miturheber" am Foto, sondern dann verwendet der Fotograf bei der Erstellung seines Fotos ein fremdes Werk, und da ist dann zu klären, ob das eine "freie Benutzung" ist, oder was auch immer. "Miturheber" schaffen ein Werk gemeinsam.

Das Drücken auf den Auslöser macht übrigens niemanden automatisch zum Urheber - wenn ein Fotograf das Bild "einrichtet", und der "Assi" drückt auf den Auslöser, wenn der Fotograf sagt "Jetzt!"... dann ist der Fotograf Urheber, und nicht der Assi. Der wird auch nicht "Miturheber". Der bleibt einfach Assi.

Seite 2:
Ein Model ist auch Urheber bezüglich des Rechts am eigenen Bild.
--> Kunsturhebergesetz
Nein. Absolut nicht.

Das Model hat ein "Recht am eigenen Bild", das aber hat mit dem Urheberrecht absolut nichts zu tun.

Du darfst Dich nicht durch das Wort "Kunsturheberrechtsgesetz" irritieren lassen - übrigens heißt das Gesetz nicht so, es heißt: "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie".

Dieses Gesetz von 1907 war der Vorgänger des heutigen UrhG (Urheberrechtsgesetz). Es hat damals auch das Urheberrecht geregelt, heute sind nur die paar §§ übrig geblieben, die das "Recht am eigenen Bild" bezüglich Personenbildnissen regeln.

"Recht am eigenen Bild" und "Urheberrecht" sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel, die nichts miteinander zu tun haben.

Dies ist bei den Formulierungen meinerseits betroffen/gemeint, und dementsprechend muss ein Model sich nicht zwangsläufig schöpferisch-gestaltend an einer Produktion beteiligen, um überhaupt in den Bereich Urheberrecht zu fallen.
Doch. Muß es.

Ohne ausreichende "Schöpfungshöhe" kein urheberrechtlich geschütztes Werk, ohne "schöpferische Leistung" kein Urheberrecht.

Wie gesagt soll der momentan als erstes fertigzustellende Vertrag aber auch "nur" für die Bereiche TFP & Privat angedacht sein und nicht für Zwecke, die darüber hinaus gehen, verwendet werden.
Die Rechtsgrundlage ist für alle Fälle stets dieselbe.
 
AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Habe meine Version für den Bereich Privat & TFP (TFCD) nun fertiggestellt.
Zu finden im Anhang des Eingangsposts unter +ENDVERSION+. ;)

Demnächst geht´s dann an andere Varianten. Das wird wieder etwas dauern, dann aber hier veröffentlicht.

Grüße,
CHRIS:)
 
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AW: Shooting -> Vereinbarungen & Absicherung -> Erfahrungen & Meinungen -> Modelrelea

Das Model bekommt kein Honorar wenn keine Bilder produziert werden? D.h. wenn du nach 6 Stunden Arbeit feststellst, dass keine Speicherkarte in der Kamera war und somit nichts produziert wurde bekommt das Model für seine ganze Arbeit gar nichts? Würd ich nicht unterschreiben.

Das ist aber glaube ich bei Tfp nicht viel anders zu lösen. Gehe aber mal davon aus das niemand so blöd ist 6 Std keinen Blick aufs Display zu werfen :D
Dann müßtest nämlich den Gedanken weiterverfolgen: was ist wenn das Model mit der Art od. Qualität der Fotos nicht zufrieden ist?
Im Bereich der Amateure für den das ja mehr gedacht ist, sehe ich eigentlich viel mehr Arbeit und Aufwand vom Fotografen. Planung, Location suche Ausrüstung, Nachbearbeitung.
 
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