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Shooting auf Friedhof einfach so oder Erlaubnis?

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Das "generell" gibt es leider nicht. Jede Stadt sieht das anders.
Daher sollte man schlicht da mal anrufen.
Erfahrungen anderer User nützen dir da leider gar nichts. Im übrigen sind die Freidhofssatzungen der betreffenden Städte zumeist im Internet abrufbar.
Zu finden in der Regel auf der Internetpräsenz der Stadt.
 
wie gesagt, es ging mir um erfahrungen anderer user, wie das generell so auf friedhöfen gehandhabt werden könnte.

Nicht anders als auf anderem Privatgrund auch. Der eine duldet es, der andere nicht. Der eine vergibt eine Genehmigung, der andere nicht. Der eine bemerkt das Shooting und reagiert, der andere nicht.

Demnach hast du doch nur zwei Möglichkeiten:
1. Anrufen und die Frage klären
2. Trotzdem fotografieren und ggf. mit "Überraschungen" rechnen – sowohl während, wie auch nach dem Shooting.
 
Nein, hab ich noch nicht. IMHO genügt es, wenn ich den Grund betreten darf und es nicht verboten wurde.

Natürlich gilt das Hausrecht, wie auf vielen anderen öffentlichen Grundstücken auch. Selbst auf einem Markplatz kann gewerbliches Fotografieren per Gemeindesatzung genauso genehmigungspflichtig sein, wie es das auf deutschen Friedhöfen ist. Aber zunächst einmal ist erlaubt, was nicht verboten wurde. Das beginnt beim Betreten und hört beim Fotografieren nicht auf.

Dann trifft da doch Yodas Aussage ganz gut zu:
In wiefern man sich nun auf in einem Forum geäußerte persönliche Usermeinungen verlassen möchte, ist einem selbst überlassen. Ratsam ist dies nicht.
 
Das ist zum Gück keine Beratung sondern nur eine persönliche Meinung. Meiner Meinung nach ist es inhaltlich falsch.
Deswegen schrieb ich ja eben auch, dass die Beantwortung der Frage eben keine Rechtsberatung darstellt. :confused:

Und ja, es ist nur deine persönliche Meinung. Denn Fakt ist, dass du dich auf Privatgrund bewegst – und demnach auch eine Genehmigung durch den Besitzer benötigst.
 
Selbst auf einem Markplatz kann gewerbliches Fotografieren per Gemeindesatzung genauso genehmigungspflichtig sein, wie es das auf deutschen Friedhöfen ist.
Das stimmt nicht.
Der einzige Grund, weshalb das Fotografieren (egal ob gewerblich oder nicht) untersagt werden kann, ist wenn dadurch eine Gefährdung anderer besteht.

Aber zunächst einmal ist erlaubt, was nicht verboten wurde.
… dass diese Aussage Blödsinn ist, wird dir beim erneuten Lesen – denke ich –*auch auffallen.

Das beginnt beim Betreten und hört beim Fotografieren nicht auf.
Der Eigentümer des Friedhofs hat das Hausrecht –*und damit das Sagen. Was alles verboten ist, ist nicht extra aufzuführen. Das wäre auch nicht zielführend.
 
... und warum nutzt ihr nicht die PN für euren Schlagabtausch, den hier wirklich keinen interessiert?:confused:

Kann hier mal einer zumachen?
Danke.
 
Fakt ist, daß ich mich auf Privatgrund bewege. (Der Grund mag in öffentlicher Hand sein, ist aber egal)
Der Rest ist eine Schlußfolgerung und schon nicht mehr Fakt.
Dann sind wir hier, beim ersten Punkt, ja schon mal einig.
Und dass ich deswegen eine Erlaubnis zum Fotografieren benötige, ist eine Schlussfolgerung aus Punkt 1 – und somit Fakt.

Zum Fotografieren genügt es, wenn es niemand verbietet. Es ist jedenfalls keine Handlung, die einer besonderen Erlaubnis bedarf.
Das Fotografieren kann dir auf Privatgrund sehr wohl verboten werden. Stichpunkt Hausrecht.

Mit dem Fotografieren ist es das gleiche wie mit dem Pupsen oder dem A-Sagen. Beides steht mir frei zu tun, berechtigter oder geduldeter Aufenthalt vorausgesetzt. Beides darf mir der Hausherr (ist ja nicht immer der Eigentümer) untersagen bzw. den Zutritt an entsprechende Auflagen binden.
Ersteres ist dir natürlich erlaubt und kann nicht geahndet werden. Wenn du jmd. beleidigst, kann das jedoch sehr wohl juristische Konsequenzen haben.

Aber das ist doch alles komplett am Thema vorbei.

Ergo - wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
Nein, nur weil etwas nicht explizit verboten ist, ist es noch nicht gleich erlaubt. Es ist allerhöchstens geduldet.
Aber woher weißt du denn – und das auch noch, ohne zu wissen, um welchen Friedhof es sich handelt – ob das Fotografieren hier erlaubt / verboten ist oder nicht?

Was sagst du dem TE also, wenn er dort samt Model Stellung bezogen hat und des Platzes verwiesen wird? Oder, wenn er gar hinterher aufgrund einer Veröffentlichung Post bekommt?

Und was entgegnet der TE dem Wärter? "Der Herman aus dem DSLR Forum hat gesagt, dass ich das darf!"?

@TO, falls Du mal in einem Hotel fotografieren willst, frag einfach in einem Forum. Das wird ein Spaß!
Wo soll da der Spaß sein? Ist doch genau das gleiche Thema. :confused:
 
Liebster, eine Schlußfolgerung aus Fakten bleibt eine Schlußfolgerung. Das ist etwas anderes als Fakten. Wäre es das selbe dann könnte man auch das selbe Wort dafür benutzen.
Liebster? Sind wir jetzt schon soweit? :eek:

Was eine Schlussfolgerung ist, weißt du aber?
Du kannst Schlussfolgerung auch mit "logischer Schluss" übersetzen.
Demnach also: Weil der Eigentümer das Hausrecht hat, kann er das Fotografieren verbieten.


In der Meinung können wir ja divergieren. Nur stelle bitte nicht Deine Meinung als Faktum dar.
Die Tatsache, dass der TE sich beim Eigentümer informieren muss, wenn er sicher gehen will, ist ein Fakt.
Und es ist ebenso Fakt, dass das Hausrecht beim Eigentümer liegt.
Und wenn der TE sicher gehen will, seine Fotos auch in den Kasten zu bekommen, muss er sich vor dem Shooting erkundigen, ob er die Erlaubnis dazu hat. Fakt.

Und bitte leite mal logisch her, woraus sich eine Genehmigungspflicht für Ballkleider auf Friedhöfen ergibt, wenn Du mit eben dieser Aussage begründest, ich wüsste nicht, wovon ich spreche. Eine schwächere Ausrede für eine persönliche Attacke in folge einer bis dahin rein sachlichen Diskussion hatte ich bisher noch nicht gesehen.
Mit der Genehmigungspflicht für Ballkleider bist du gekommen. :confused:
 
Meine Fresse!

Ich weiß nicht, ob es bei Friedhof XY erlaubt oder verboten ist.
Warum dann deine Aussage, dass das Einholen einer Genehmigung generell Quatsch ist?

Ich habe lediglich der Darstellung widersprochen, man müsse zwingend vorher eine Erlaubnis dafür einholen. Dem habe ich gegenüber gestellt, daß man es darf, wenn der Eigentümer es nicht verbietet.
Es ging nicht darum, sich die Erlaubnis einzuholen.
Es ging darum zu klären, ob eine solche Erlaubnis nötig ist.
Denn wenn sie nötig ist, der TE aber keine hat, wird er den Friedhof im Zweifel eben ohne Fotos verlassen.
Und wenn es der Eigentümer nicht verbietet (sprich erlaubt oder duldet), dann darf man natürlich Fotos machen.
 
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