Fakt ist, daß ich mich auf Privatgrund bewege. (Der Grund mag in öffentlicher Hand sein, ist aber egal)
Der Rest ist eine Schlußfolgerung und schon nicht mehr Fakt.
Dann sind wir hier, beim ersten Punkt, ja schon mal einig.
Und dass ich deswegen eine Erlaubnis zum Fotografieren benötige, ist eine Schlussfolgerung aus Punkt 1 – und somit Fakt.
Zum Fotografieren genügt es, wenn es niemand verbietet. Es ist jedenfalls keine Handlung, die einer besonderen Erlaubnis bedarf.
Das Fotografieren kann dir auf Privatgrund sehr wohl verboten werden. Stichpunkt Hausrecht.
Mit dem Fotografieren ist es das gleiche wie mit dem Pupsen oder dem A-Sagen. Beides steht mir frei zu tun, berechtigter oder geduldeter Aufenthalt vorausgesetzt. Beides darf mir der Hausherr (ist ja nicht immer der Eigentümer) untersagen bzw. den Zutritt an entsprechende Auflagen binden.
Ersteres ist dir natürlich erlaubt und kann nicht geahndet werden. Wenn du jmd. beleidigst, kann das jedoch sehr wohl juristische Konsequenzen haben.
Aber das ist doch alles komplett am Thema vorbei.
Ergo - wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
Nein, nur weil etwas nicht explizit verboten ist, ist es noch nicht gleich erlaubt. Es ist allerhöchstens geduldet.
Aber woher weißt du denn – und das auch noch, ohne zu wissen, um welchen Friedhof es sich handelt – ob das Fotografieren hier erlaubt / verboten ist oder nicht?
Was sagst du dem TE also, wenn er dort samt Model Stellung bezogen hat und des Platzes verwiesen wird? Oder, wenn er gar hinterher aufgrund einer Veröffentlichung Post bekommt?
Und was entgegnet der TE dem Wärter? "Der Herman aus dem DSLR Forum hat gesagt, dass ich das darf!"?
@TO, falls Du mal in einem Hotel fotografieren willst, frag einfach in einem Forum. Das wird ein Spaß!
Wo soll da der Spaß sein? Ist doch genau das gleiche Thema.
