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Selbständigkeit die Zehnte

vaiosteve

Themenersteller
Hallo, und zwar hab ich ein Problem. Es wurden mittlerweile 2 Bilder von mir in einer Zeitschrift abgedruckt. Jedes mal schicken Sie mir eine Honoraraufstellung und soll eine Rechnung an Sie schicken. Schön und gut aber ich finde es noch für unsinnig deswegen ein Gewerbe anzumelden. Kann ich das auch anders Regeln ohne das ich gleich die IHK im Nacken habe?

Gruß Steve
 
Ich würd denen keine Rechnung schicken, schon gar nichts wo die MWST. ausgestellt ist. Ich unterrichte nebenbei an einer VHS da läuft das folgendermaßen: Ich bekomme eine Vereinbarung, die unterschreiben beide Seiten und dann am Ende meiner Kurse schreib ich in ein Formular Dauer usw. rein und krieg mein Geld. Ob man das auch auf andere Fälle übertragen kann weiß ich nicht.
Ich würd denen nur ne Quittung geben das ich das Geld empfangen habe. Oder die haben einen Ausgabebeleg den du unterschreibst. Versuch dich mit Ihnen auf irgend etwas zu einigen wo du nicht drauf festgenagelt werden kannst ein Gewerbe haben zu müssen. Zumal bei 2 mal spricht warscheinlich noch keiner von Gewerbe.
 
du kannst selbstverständlich auch als privatmann/frau eine rechnung ausstellen, dazu benötigt es kein angemeldetes gewerbe. wichtig ist nur, dass auf der rechnung die mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist.

du kannst ja auch mal hier reinschauen, da gibt's nette infos:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html
 
du kannst selbstverständlich auch als privatmann/frau eine rechnung ausstellen, dazu benötigt es kein angemeldetes gewerbe. wichtig ist nur, dass auf der rechnung die mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist.
Das fällt dann unter "freiberufliche Tätigkeit", für die man nichts anmelden muß. Allerdings brauchst Du eine Steuernummer, weil die auf der Rechnung draufstehen muß. Falls Du noch keine hast, kannst Du Dir vom Finanzamt eine geben lassen.
 
Die Steuernummer ist einfach so erhältlich, natürlich zieht das eine ellenlange Antragsausfüllerei mit sich.
Allerdings solltest Du darauf achten, daß Du den Steuerfreibetrag für freiberufliche Tätigkeiten nicht überschreitest, wie hoch dieser derzeit liegt, kann ich leider nicht genau sagen

MfG

Stephan
 
Irgendwie schon....
Als ich damals wegen meiner Ausbildung eine gebraucht habe musste ich nur beim Finanzamt anrufen....und schon habsch eine bekommen.

Weiß aber nicht wie das mit einer 2. iss...^^
 
Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob es sich bei deiner Tätigkeit um eine freiberufliche oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Da Fotografie ja unschwer dem künstlerischen Bereich zugeordnet werden kann, sollte es mit dem freiberuflichen keine Probleme geben. Daher einfach Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Für alles weitere bezüglich Freigrenzen, notwendige Angaben auf Rechnungen u.ä. gibts ja jede Menge Tipps im Netz.
 
So, ich werde morgen mal aufs Finanzamt gehen und mir die Steuernummer holen. Ich habe gerade das Netz duchwühlt aber nichts gefunden. Wie muß eine Rechnung eines Freiberuflichen Fotografen aussehen? Ich habe leider keine Ahnung was alles drauf muß?!? Kann mir mal jemand ein Beispiel per E-mail oder nen Link schicken? info@mx-photos.de

Danke

Gruß Steve
 
vaiosteve schrieb:
Wie muß eine Rechnung eines Freiberuflichen Fotografen aussehen? Ich habe leider keine Ahnung was alles drauf muß?!?


Schau mal hierrein:

Auch hier mein Tipp:
Gehe zu einem Steuerberater und lass dich aufklären, was wie wann zu tun ist.
damit liegst du auf der richtigen Seite
 
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