Jetzt meine Meinung - egal, was für Gründe es gibt, die Bemessungsgrenzen aufzuweichen. Falsche Angaben sind und bleiben immer noch falsch. Entweder stellt man die Änderungen der Angaben von vorne klar oder ist es eine Täuschung des Kunden. Das könnte u.U. sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Da es mittlerweile mindestens 5 von der ISO-Norm gedeckte Wege gibt, die zu einer ISO-Definition führen können, unter denen einer (
Recommended Exposure Index; REI) sogar ganz explizit den ISO-Wert als eine vom Hersteller zu definierende arbiträre Größe für "gut belichtete BIlder" ausweist, wird eine rechtliche Auseinandersetzung sicherlich ins Leere laufen.
In RAW (und das misst DxOmark) ist der ISO eine relativ flexible Angelegenheit. Das Ergebnis ist dementsprechend nicht wertend zu betrachten - und dies tut auch DxOmark nicht! IMO wäre es schlechter investigativer Journalismus, aus den gefundenen Werten nun ableiten zu wollen, dass hier "DIE GROSSE ISO-LÜGE" stattfände.
Nimm´ mal einfach folgendes Szenario: Sensor geht bei ISO-100 brav bei einem Zahlenwert von z.B. 3140 eines 12-Bit-Wandlers in die Sättigung. Nun dreht man den Verstärkungsgain um exakt Faktor 2 nach oben, weist damit ISO-200 aus. Dummerweise können die Pixel selbst immer noch genau so viel Ladung speichern, wie bei ISO-100. Falls dieser "Ladungsoverhead" durch die Auslesekette immer noch teilweise prozessiert werden kann, so wird die Saturation nun erst bei einem Zahlenwert von z.B. 3780 erreicht.
Nach Saturation gemessen, wäre nun der ISO-200 Wert falsch zu hoch angegeben. Wenn aber im sRGB-Output (JPEG, TIFF) von der Kamera nur die Werte bis 3100 berücksichtigt werden, entsteht dennoch ein gleich helles JPEG-Bild.