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Schlag auf Kamera :( ??!

jolie

Themenersteller
hallo ..

ich bin gerade ziemlich unglücklich :( habe meine D70s mit dem AF-S Nikkor 18-70mm für ein paar tage einem schulkollege ausgeliehen. nun nehm ich die d70s aus meiner tasche, und siehe dass am objektivrand, ganz vorne, ein stück abgebrochen ist. leider ist mein schulkollege unehrlich und tut so als hätte er nichts bemerkt, dass die kamera irgendwie einen schlag erlitten hätte.
so schlimm sieht das ganze ja auch nicht aus, fotos kann ich auch noch machen, ich frage mich nur ob dieser schlag eine auswirkung auf das innere der kamera haben könnte und was ich nun machen soll? kann ich eigene tests vornhemen um das heraus zu finden? soll ich die kamera dem händler bringen? und wenn ich mometan keine probleme sehe, kann es sein, dass es vielleicht später probleme gibt?

deprimierte grüsse :(

isa
 
Hi,

zuerst mein Beileid zu solchen Freunden:wall: :wall: .
Ich würde da dann doch nochmal nachfragen und wohl etwas massiver werden.
Weiterhin würde ich meine Cam mit sicherheit nicht mehr verborgen. Zur Reperatur würde ich sie sicher bringen, denn Schwere Objektive am zerren schon extrem am Bajonet (wie ich dich verstanden hab' ist da was ausgebrochen).

m.f.G.

der Olaf
 
Ein Freund von mir hat auch mal seine Kamera verliehen.
Die Person, die die Kamera ausgeliehen hat, hat diese dann unter Alkoholeinfluss fallen gelassen --- Kamera kaputt. (war zwar nur die Kompakte, aber trotzdem ärgerlich.)
Ich glaube, dass den Schaden die Versicherung der Person, die die Kamera geschrottet hat, bezahlt hat.

"Gute Besserung" deinem Freund...
 
Eben für solche fälle gibt's die Haftpflichversicherung.
Nur weil er davon nichts bemerkt hat, kann man die doch trotzdem in Anspruch nehmen ...
 
Frau, Auto und Kamera verleiht man nicht! ;) So mache ich das immer.
Zeig doch mal ein Bild von der abgerochenen Stelle vielleicht kann man daraus schlußfolgern wie/wohin ein Schlag/Stoß gekommen ist.
 
vielen dank erstmal für eure beiträge.
an die haftpflicht hab ich auch gedacht, problem ist der selbstbehalt, da diese person kein geld hat, und ja auch mehr oder weniger die tat abstreitet (inzwischen doch aber schon langsam einsieht, dass es doch bei ihm passiert sein könnte) könnte dies noch schwierig werden.

hier das foto von dem objektiv

d70s.jpg


gruss

isa
 
ohh... das finde ich schon heftig! muss gegen eine kante o.ä. gestoßen sein. der wiederverkaufswert des objektivs zumindest ist nur noch sehr, sehr gering.

macht die kamera irgendwelche fokusprobleme, werden die bilder noch scharf? hoffe sehr, dass sonst alles ok ist an der kamera!

hoffe für dich, dass alles gut ausgeht!
 
jolie schrieb:
vielen dank erstmal für eure beiträge.
an die haftpflicht hab ich auch gedacht, problem ist der selbstbehalt, da diese person kein geld hat, und ja auch mehr oder weniger die tat abstreitet (inzwischen doch aber schon langsam einsieht, dass es doch bei ihm passiert sein könnte) könnte dies noch schwierig werden.

Die Schuldfrage ist doch erstmal nur was zwischen euch beiden. Wenn er ne Haftpflichtversicherung hat, dann soll er das dort melden. Bei denen muss er halt nur zugeben, dass er´s war.
Da er sich aber wohl gegen ein Schuldeingeständnis streubt tippe ich mal drauf, dass er keine Haftpflichtversicherung hat...
 
Tja, hinterher ist man immer schlauer . :wall: Verleihen würde ich generell nichts, für das man genügend Geld ausgegeben hat und was einem lieb ist. Leute, die mit DSLR nix am Hut haben und gerne mal was fotografieren wollen, würde ich auch nie ne DSLR leihen. Da genügt ne Kompakte und die gibt's mittlerweile schon nachgeschmissen.

Der resultierte Schaden an deinem Objektiv schränkt soweit nicht ein. Einen Filter kann man da jetzt immer noch dran schrauben. Allerdings könnte man vermuten, dass die Wucht evtl. etwas im Inneren aus dem Konzept gebracht haben könnte.

Wie du nun an dein Geld kommst kann ich dir leider nicht sagen, aber beim nächsten Verleih würde ich einfach einen Leihvertrag aushandeln und abschließen, damit der Leiher sich gar nicht erst aus der Affäre ziehen kann.

Viel Erfolg!
 
Wenn ich sowas lese, dreht sich mir der Magen um. Ich kann Deinen Frust gut verstehen.

Nicht verstehen kann ich Idioten, die sich was teures ausborgen, dann in so einem Zustand zurück bringen und dann nicht einmal die Courage haben, dazu zu stehen. :wall:

Viel Glück mit der Regelung der Angelegenheit!
 
zum thema haftpflicht: ich würd da nochmal ganz genau in die vertragsbedingungen schaun, denn viele versicherungen leisten nicht bei gegenständen, die verliehen wurden.....
 
Ich würde vor allem NIE ein so teures Objekt an jemanden verleihen von dem ich WEISS das er weder eine Haftpflicht hat die es "einfach so" bezahlen kann (zahlt die überhaupt bei geliehenen Objekten? Das ist doch schon wieder nahe am Versicherungsbetrug... :angel:) noch das Geld, mir das Teil im Ernstfall zu ersetzen.

Egal wie gut der Kumpel ist. Das Risiko das darunter evtl. sogar die Freundschaft leidet ist einfach zu groß.

Erinnert mich aber daran endlich mein Formular für den Nikon protection-plan dingens abzuschicken.

Weiterhin solltest du darauf BESTEHEN das er dir eingesteht was passiert ist, sowas passiert nicht "mal eben" und die Kamera wird ja vermutlich samt Tasche/Hardcase verliehen worden sein. Ansonsten würd ich dem a) nix mehr leihen und b) bestimmt auch so schnell keinen Bock mehr drauf haben mit ihm was zu machen. Ist halt kein Verhalten, und wenn jemand sagt "ich weiss nicht", heisst das im Regelfall "ich hab keine Eier(stöcke) in der Hose".

Den Wiederverkaufswert des Objektivs kannst du vergessen, ausserdem kann es durchaus sein das sich was an der Justierung verstellt hat. Wenn Metall-Linse, kann sogar der Tubus verzogen sein. Man kennt das: riesen Beule, kein großer Schaden. Paar Kratzer am Kofferraum: karrosserie verzogen :eek:
 
als du ihm die cam geliehen hast, ist er eine vertrag mit dir eingegangen. er haftet nicht für normale gebrauchsspuren (zb. beim auto abnützung der reifen und auch nicht für motorschaden, da dieser ja jederzeit eintreten hätte können, außer er hat kein öl nachgeschüttet).
er muss mit der cam sorgfältig umgehen und haftet auf jeden fall für den an deiner cam verursachten schaden.
ideal wäre, wenn jemand bezeugen könnte, dass die cam vorher in ordnung war.
ich würde das ganze auf jeden fall dem rechtsanwalt übergeben, egal ob freund oder nicht, solche menschen sind keine freunde, es ist charakterlos so etwas abzustreiten....
sprich mal mit rechtsanwalt, ob du eine chance hast, und meist hilft ein schreiben zur zahlungsauforderung über den rechtsanwalt ...
so eine sache ist wirklich ärgerlich...
 
Ach, da ist er wieder, der Ruf nach dem Anwalt. :wall: :stupid:

Übertreibt doch nicht immer so, habt ihr das Posting gelesen, da stand SCHULE. Selbst wenn es Berufsschule ist, man muss doch keine Schulkumpels verklagen :stupid:

Zumal wenn die - wie hier gesagt - offenbar sowieso die Kohle nicht haben.

Mahnverfahren verlaufen auch bei nicht-Freunden oft genug im Sande, solche Prozesse wie dieser hier enden oft im Vergleich, und die Kosten stehen dann wieder in keinem Verhältnis zum "Nutzen" (es war ja kein 3000€-Objektiv).

Ausserdem war es doch wohl eher ein Frust-Posting nach ein bis zwei Gesprächen - so schnell darf man nicht "aufgeben".

Wenn der Typ sich total auf Bockig stellt, und auch nach wiederholter Aufforderung nicht wenigstens EINGESTEHT das es sein Fehler/in seinem Wirkungsbereich passiert ist, kann man ja mal vorsichtig mit "rechtlichen Konsequenzen" drohen.

Aber ich würde darüber nur lachen, als Beklagter.

Selbst bei einem "Totalschaden" ginge es hier um ca. 400€, und es ist - offenbar - eine Ecke abgeplatzt. Ich kenne Juristen und angehende Richter, die würden so einen Fall schon wegen der Impertinenz überhaupt eine Klage wegen so nem Mist anzustrengen in den Vergleich schicken.

Klar, es ist erbärmlich das nicht zuzugeben, und es ist genauso erbärmlich, dir nicht Ersatz anzubieten (z.B. 50%-Beteiligung am Wert eines zu kaufenden Ersatzes bei eBay oder sowas - unter Freunden muss es ja vllt. nicht gleich neu sein). Aber trotzdem, bitte. Anwalt. Hier muss ein klärendes Gespräch unter vernünftigen Leuten ausreichend sein. Wenn der Typ ein bekloppter Depp wäre, hättest du ihm hoffentlich nicht die Cam geliehen :)
 
jolie schrieb:
problem ist der selbstbehalt, da diese person kein geld hat, und ja auch mehr oder weniger die tat abstreitet (inzwischen doch aber schon langsam einsieht, dass es doch bei ihm passiert sein könnte) könnte dies noch schwierig werden.

hier das foto von dem objektiv

d70s.jpg
Wie man so einen Schaden übersehen will ist mir schleierhaft. Echt miese Nummer, die dein Bekannter mit dir abziehen will. Sieh zu, dass er unter Zeugen die Geschichte zugibt. Vielleicht kann man auch ein Schuldgeständniss unterschreiben lassen, nicht das er später nichts mehr davon wissen will und du keine Ansprüche mehr geltend machen kannst.
Kann ja sein das er jetzt kein Geld hat, aber irgendwann hat er Kohle, dann sollte er auch für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ist zwar Klug*******rei, aber an flüchtige Bekannte verborgt man nichts von Wert. :evil:
 
*mal kurz einmischt*
Mein Beileid ... hier wurde gerade der Ruf nach dem Anwalt mit einem "da stand SCHULE" kommentiert.
Wie ging das Eltern haften für Ihre Kinder? Hast Du mal mit denen Kontakt aufgenommen? Wenn der Sohn Schüler ist, zu Hause lebt, ist er bei seinen Eltern mitversichert. Evtl hat der Vater/die Mutter selbst genug Anstand um die scheinbar fehlende Lektion bei Ihrem Sohn zu wiederholen und das ganze einfach über die Versicherung beizulegen.
Ich habe noch nie etwas wie meine D200 verliehen, aber wie es Dein Fall zeigt, irgendwann ist man immer mal der dumme ...
Ich versuche mich in etwas mehr Sicherheit zu wiegen in dem ich beim Herold für glaub 20€ im Jahr ein Addon zur Haftpflicht habe ;) ... bin ich der "Beschädigte" bzw mein Equipment zahlt der Herold als ob der Verursacher ebenfalls beim Herold wäre und kümmert sich dann darum das Geld wieder reinzuholen, ob nun von seiner Versicherung, oder Zivilklage wäre mir in Deinem Fall dann wurscht ... sowas ist kein Kumpel ... bah
 
m/ho schrieb:
Eben für solche fälle gibt's die Haftpflichversicherung.
Nur weil er davon nichts bemerkt hat, kann man die doch trotzdem in Anspruch nehmen ...

Jein, Schäden beim Ausleihen von Gegenständen sind da je nach Fall IIRC u.U. gar nicht abgedeckt...
 
Das erinnert mich daran wie meine damalige Freundin meine F5 mit angesetztem 35-135er fallen gelassen hat. Ergebnis: F5 heile, 35-135 "klirr". Die F5 ist die einzige Kamera die ich von dem Standpunkt her ausleihen würde ;), vielleicht mit angeschraubtem 17-35... hehe

Die Fassung beim 18-70er ist aus Plastik, das hat mich schon immer gestört dass die meisten Nikkore (überhaupt fast alle Objektive) aus Kostengründen ein Plastikfiltergewinde haben. Ich wechsle oft die Filter und wenn man gerade mal schnell einen neuen Filter draufdrehen will kann der sich in die Fassung fressen. Naja, mir piepe da ich eh Adapter verwende aber ich denke das kann sich schon zum Ärgernis auswachsen.

Bei dem 18-70er musst du schauen ob der Autofokus noch gut sitzt. Wenn das Zoom dann auch ohne zu "eiern" dreht und ansonsten nix ist kannst du vorsichtig einen Klarglas- oder UV-Filter in die Fassung drehen (sei vorsichtig dass dir die Fassung beim Festdrehen nicht platzt oder so) und das Objektiv weiterbenutzen. Die Macke sieht danach aus als wäre dein Bekannter mit der Kamera an der Brust irgendwo angestossen. Ein Fallschaden sieht n bisschen anders aus, kann mich aber natürlich auch irren.
 
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